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Ist die Grundversorgung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk noch gewährleistet?

Subtitle: Zum Thema Rundfunkurteile

Scholary Paper (Seminar), 2008, 16 Pages
Author: Nina Klippel
Subject: Communications: Broadcast and entertainment

Details

Event: Einführung in die Publizistikwissenschaft
Institution/College: Johannes Gutenberg University Mainz (Institut für Publizistik)
Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2008
Pages: 16
Grade: 1,7
Language: German
Archive No.: V137113
ISBN (E-book): 978-3-640-45319-1
ISBN (Book): 978-3-640-45287-3

Abstract

„Grundversorgung – das ist die Versorgung mit den Grundnahrungsmitteln der elektronischen Medien: Nachricht, Kommentar, Reportage, Unterhaltung. „Grundversorgungsmittel“ – das ist jedoch Brot und nicht Kuchen, Milch und nicht Champagner, Kartoffel und nicht Kartoffel-Chips.“ „Grundversorgung: unbegründet gründliche Versorgung, mit der im Grunde die Sorge zunimmt, weil der Versorgte zugrunde versorgt wird.“ „Grundversorgung? Eine Chimäre.“ An solchen Zitaten wird die Diskussion um die Grundversorgung deutlich. Diese wurde den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vom Bundesverfassungs-gericht in den von ihm gesprochenen Rundfunkurteilen als Aufgabe übertragen. Privaten Anbietern sollen keine Lücken zu schließen haben, denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss für das gesamte Spektrum an Fernseh- und Hörfunksendungen sorgen. Dafür wird dieser, im Gegensatz zum privaten Fernsehen, durch Gebühren finanziert. Durch neuere Entwicklungen in der Medienlandschaft, angespornt vom Konkurrenzkampf zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Veranstaltern, lässt sich aber die Frage nach dem heutigen Stand der Erfüllung der Grundversorgung nicht vermeiden. Diese Arbeit betrachtet zunächst die rechtlichen Grundlagen, die vom Bundesverfassungsgericht geschaffen wurden und definiert im Folgenden den Begriff der Grundversorgung genauer. Daraufhin sollen die Veränderungen im programmlichen Bereich der öffentlich-rechtlichen Anstalten dargestellt werden. Weiterhin wägt die Autorin ab, ob die Veränderungen dazu geführt haben, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten ihrem Grundversorgungsauftrag nicht mehr nachkommen und ob somit die Sonderstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht mehr zu rechtfertigen ist.


Excerpt (computer-generated)

1

Johannes-Gutenberg Universität Mainz

Institut für Publizistik

Sommersemester 2008

Proseminar: Einführung in die Publizistikwissenschaft

Abgabedatum: 31.08.2008

Seminararbeit

Rundfunkurteile

Ist die Grundversorgung durch den öffentlich-rechtlichen

Rundfunk noch gewährleistet?


Vorgelegt von:

Nina Klippel

Studienfächer:

Publizistik: 1. Fachsemester (HF)

Filmwissenschaft: 1. Fachsemester (NF)

Theaterwissenschaft: 1. Fachsemester (NF)


2

Inhalt

Inhalt 2

1.

Einleitung 3

2.

Hauptteil 4

2.1

Grundlagen 4

2.1.1

Die Stellung des Rundfunks in Staat und Gesellschaft 4

2.1.2 Relevante Rundfunkurteile prägen den Begriff Grundversorgung 5

2.2

Veränderungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk 7

2.2.1

Entwicklung in den 90er Jahren 7

2.2.2

Neuere Entwicklungen 9

2.3 Evaluation: Ist die Grundversorgung noch gewährleistet? 12

3.

Zusammenfassung und Fazit 13

Literaturverzeichnis 14


3

1. Einleitung

,,Grundversorgung ­ das ist die Versorgung mit den

Grundnahrungsmitteln der elektronischen Medien: Nachricht,

Kommentar, Reportage, Unterhaltung. ,,Grundversorgungsmittel" ­ das

ist jedoch Brot und nicht Kuchen, Milch und nicht Champagner,

Kartoffel und nicht Kartoffel-Chips."1

,,Grundversorgung: unbegründet gründliche Versorgung, mit der im

Grunde die Sorge zunimmt, weil der Versorgte zugrunde versorgt wird."2

,,Grundversorgung? Eine Chimäre."3

An solchen Zitaten wird die Diskussion um die Grundversorgung deutlich. Diese wurde den

öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vom Bundesverfassungsgericht in den von ihm

gesprochenen

Rundfunkurteilen

als Aufgabe übertragen. Privaten Anbietern sollen keine

Lücken zu schließen haben, denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss für das gesamte

Spektrum an Fernseh- und Hörfunksendungen sorgen. Dafür wird dieser, im Gegensatz zum

privaten Fernsehen, durch Gebühren finanziert.

Durch neuere Entwicklungen in der Medienlandschaft, angespornt vom Konkurrenzkampf

zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Veranstaltern, lässt sich aber die Frage nach dem

heutigen Stand der Erfüllung der Grundversorgung nicht vermeiden.

Diese Arbeit betrachtet zunächst die rechtlichen Grundlagen, die vom Bundesverfassungs-

gericht geschaffen wurden und definiert im Folgenden den Begriff der Grundversorgung

genauer. Daraufhin sollen die Veränderungen im programmlichen Bereich der öffentlich-

rechtlichen Anstalten dargestellt werden. Weiterhin wägt die Autorin ab, ob die

Veränderungen dazu geführt haben, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten ihrem

Grundversorgungsauftrag nicht mehr nachkommen und ob somit die Sonderstellung des

öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht mehr zu rechtfertigen ist.

1 Prüfig, 1994. S. 8

2 Ebd.

3 Ebd.


4

2. Hauptteil

2.1

Grundlagen

2.1.1 Die Stellung des Rundfunks in Staat und Gesellschaft

Um die vom Bundesverfassungsgericht gesprochenen so genannten

Rundfunkurteile

zu

verstehen, muss zunächst geklärt werden, welchen Standpunkt der Rundfunk im deutschen

demokratischen System hat.

In Artikel 5, GG4 wird die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film

gewährleistet, die sich im Volksmund als

Rundfunkfreiheit

etabliert hat. Obwohl der

Rundfunk in diesem Artikel des Grundgesetzes in einem Atemzug mit der Presse genannt

wird, sind eminente Unterschiede in deren Wesenszügen erkennbar, da sich im

Rundfunksystem, aufgrund des Frequenzmangels und des immensen finanziellen Aufwands,

niemals eine vergleichbare Anzahl an Anbietern wie im Pressesystem etablieren kann.5

Der Gesetzgeber erkennt diese Sonderstellung des Rundfunks an und ist sich auch aufgrund

der großen Erreichbarkeit und der hohen Glaubwürdigkeit durchaus bewusst, dass der

Rundfunk eine ,,herausragende Stellung im Prozess der Meinungs- und Willensbildung [hat],

der für den Erhalt des politischen Systems eine grundsätzliche Bedeutung hat."6 Da es dem

einzelnen Bürger nicht möglich ist, sich selbst in vollem Umfang zu informieren, bleibt dem

Rundfunk neben der Vermittlung von Informationen und Meinungen in der Funktion als

Medium

noch die Funktion des

Faktors

, ,,der die Willensbildung maßgeblich fördert und

bedingt."7 Somit wird der Rundfunk als

,,Medium und Faktor"

im Meinungsbildungsprozess

anerkannt.8

Weiteres wird in den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts präzisiert.

Bei der folgenden Darlegung der Rechtssprechung des Bundesverfassungs- gerichts sollte der

hohe Stellenwert des Rundfunks aus verfassungsrechtlicher Sicht im Hinterkopf behalten

werden.

4 Vgl. Ricker, 2002. S.241.

5 Vgl. Prüfig, 1994. S.14.

6 Prüfig, 1994. S.15.

7 Prüfig, 1994. S.17

8 Vgl. Stock, 1989, S.182.



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