Autor: M.A. Matthias Reim
Fach: Theologie - Systematische Theologie
Details
Institution/Hochschule: Ludwig-Maximilians-Universität München (Departement für Katholische Theologie, Lehrstuhl für Neutestamentliche Exegese Lehrstuhl für Moraltheologie, PD Dr. Christoph Heil Prof. Dr. Konrad Hilpert)
Jahr: 2003
Seiten: 26
Note: 2
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 633 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-22077-4
ISBN (Buch): 978-3-638-69985-3
Die Arbeit entstand im Sommersemester 2002 im Rahmen eines Hauptseminars an der katholisch-theologischen Fakultät der Universität München. Die Arbeit zeichnet den Gedanken des "Gerechten Krieges" von der Zeit der Kirchenväter über die Scholastik bis in die heutige Zeit nach und zeigt, wie sehr diese Tradition -bis zuletzt im Irak-Krieg- auch heute noch für politische Zwecke ge- bzw. missbraucht wird. Als exegetische Grundlegung wird der Frage nach der Verbindlichkeit der Bergpredigt nachgegangen
Zusammenfassung / Abstract
In dem Mitte Februar 2001 veröffentlichten und von 60 amerikanischen Intellektuellen unterzeichneten Manifest „What we´re fighting for” wurden der Öffentlichkeit seinerzeit die Beweggründe Amerikas für den Krieg in Afghanistan dargelegt . Mit dem Dokument war versucht worden, für diesen Krieg eine „Rechtfertigung“ zu schaffen: „Es gibt Zeiten (...), in denen es nicht nur moralisch gerechtfertigt, sondern sogar geboten ist, den Krieg zu erwägen - als Antwort auf katastrophale Gewaltakte, Hass und Ungerechtigkeit. Derzeit erleben wir einen solchen Moment. Der Gedanke des »gerechten Krieges« hat eine breite Grundlage; seine Wurzeln finden sich in vielen Religionen (...)” . Die vorliegende Arbeit möchte kurz nachzeichnen, wie sich die in dem Manifest zitierte moraltheologische Ausprägung der ´bellum iustum` - Lehre in der katholischen Kirche bis in das 20. Jahrhundert wandeln konnte und dabei deren wichtigste Fragestellungen aufzeigen. Zunächst soll aber gefragt werden, welchen Maßstab Jesus in der Bergpredigt jedem Einzelnen für sittliches Handeln im Bezug auf die „Gewaltfrage“ an die Hand gegeben hat; die exegetische Betrachtung dieser Schriftstellen soll darüber Klarheit verschaffen . Doch wie sind die genannten Forderungen heute zu verstehen? Diese Frage stellt sich aufgrund der besonderen Brisanz von immer verheerenderen Kriegen in unserem technologischen Zeitalter; der letzte Abschnitt zeigt, wie die Kirche dazu Stellung genommen hat und inwiefern die klassischen Kriterien heute noch „haltbar“ sind .
Textauszug (computergeneriert)
Die Lehre vom »gerechten Krieg« in der Katholischen Kirche
Verfasser: Matthias Reim
Inhaltsverzeichnis
1 Die Legitimation kriegerischer Gewalt im Gedanken des „gerechten Krieges“ 3
2 Gewaltlosigkeit und Feindesliebe – Konsequenzen aus der sittlichen Verkündigung Jesu? 4
2.1 Eine Interpretation der Bergpredigt im Hinblick auf das Verständnis von Gewaltanwendung und das „richtige“ Verhalten zum Feind 4
2.1.1 Die Antithese von der Gewaltlosigkeit Mt 5,38-42 5
2.1.2 Die Antithese von der Feindesliebe Mt 5,43-48 6
2.2 Ethische „Konsequenzen“ aus den Geboten der Bergpredigt 7
3 Die Kriterien für einen „gerechten Krieg“ in der klassischen Lehre vom bellum iustum bei Augustinus und Thomas von Aquin 9
3.1 Die Lehre bei Augustinus 9
3.2 Die Lehre bei Thomas von Aquin 10
4 Die Trennung von Recht und Moral am Beginn der Neuzeit 12
4.1 Die Lehre in der spanischen Scholastik 12
4.2 Die Lehre in der Reformation 13
5 Die Herausforderungen des 20. Jahrhunderts und wesentliche Neubestimmung der kirchlichen Friedenslehre 14
5.1 Die Enzyklika Pacem in terris Papst Johannes´ XXIII. 15
5.2 Die Pastoralkonstitution Gaudium et spes des II. Vatikanums 16
5.3 Konkretionen der Lehre in unserer Zeit am Beispiel der Forderungen des ius in bello und nach übergeordneter Autorität 18
5.3.1 Die internationalen Kriegsrechtskonventionen 18
5.3.2 Die Aufgaben der Vereinten Nationen 19
6 Fazit 21
Literatur
Anhang
1 Die Legitimation kriegerischer Gewalt im Gedanken des „gerechten Krieges“
In dem Mitte Februar letzten Jahres veröffentlichten und von 60 amerikanischen Intellektuellen unterzeichneten Manifest „What we´re fighting for” wurden der Öffentlichkeit die Beweggründe Amerikas für den Krieg in Afghanistan dargelegt1. Als Ziele dieses Krieges werden dort unter Anderem die Sicherung, Verteidigung und Wiederherstellung durch die Terrorakte des 11. September 2001 angegriffener fundamentaler Werte, mit denen sich ein Großteil der Menschen in Amerika identifiziere, angegeben. Mit „What we`re fighting for“ wird versucht, für diesen Krieg eine „Rechtfertigung“ zu schaffen: „Es gibt Zeiten (...), in denen es nicht nur moralisch gerechtfertigt, sondern sogar geboten ist, den Krieg zu erwägen - als Antwort auf katastrophale Gewaltakte, Hass und Ungerechtigkeit. Derzeit erleben wir einen solchen Moment. Der Gedanke des »gerechten Krieges« hat eine breite Grundlage; seine Wurzeln finden sich in vielen Religionen (...)”2. Die Verfasser dieses Manifests bedienen sich hier, ausgehend von dem amerikanischen Selbstverständnis, berechtigterweise Krieg zu führen, einer vorhandenen Tradition zur Legitimation kriegerischer Gewalt. Auch für den jüngsten Krieg gegen den Irak griff die amerikanische Regierung für ihre Legitimation vor der Weltöffentlichkeit auf Elemente dieser Lehre zurück; Gründe wie Beseitigung schweren Unrechts gegen die Bürger seitens eines Tyrannen und Gefährdung der Menschheit durch ABC-Waffen in der Hand eines unberechenbaren Aggressors wurden für den Krieg gegen Saddam Hussein ins Feld geführt, der aber letzten Endes unter Umgehung des Weltsicherheitsrates als übergeordneter Autorität und ohne letzte Sicherheit über das Ausmaß der bestehenden Bedrohung begonnen wurde. Abgesehen davon, dass dieser Krieg zu betreffendem Zeitpunkt ganz objektiv nicht als ultima ratio3 in Frage gekommen wäre – die Arbeit der UNO-Waffeninspekteure4 konnte zu diesem Zeitpunkt noch kein endgültiges, eindeutiges Ergebnis liefern -, muss sich die amerikanische Regierung zusammen mit den befürwortenden Nationen den Vorwurf gefallen lassen, einen ungerechten Krieg geführt zu haben; dieser Vorwurf wird im Nachhinein durch die Tatsache der Verschleierung der wahren Kriegsgründe nur noch verstärkt.
Die vorliegende Arbeit möchte kurz nachzeichnen, wie sich die moraltheologische Ausprägung der bellum iustum -Lehre5 in der katholischen Kirche bis in das 20. Jahrhundert wandeln konnte und dabei deren wichtigste Fragestellungen aufzeigen. Zunächst soll aber gefragt werden, welchen Maßstab Jesus in der Bergpredigt jedem Einzelnen für sittliches Handeln im Bezug auf die „Gewaltfrage“ an die Hand gegeben hat; die exegetische Betrachtung dieser Schriftstellen soll darüber Klarheit verschaffen6. Doch wie sind die genannten Forderungen heute zu verstehen? Diese Frage stellt sich aufgrund der besonderen Brisanz von immer verheerenderen Kriegen in unserem technologischen Zeitalter; der letzte Abschnitt zeigt, wie die Kirche dazu Stellung genommen hat und inwiefern die klassischen Kriterien heute noch „haltbar“ sind7.
2 Gewaltlosigkeit und Feindesliebe – Konsequenzen aus der sittlichen Verkündigung Jesu?
2.1 Eine Interpretation der Bergpredigt im Hinblick auf das Verständnis von Gewaltanwendung und das „richtige“ Verhalten zum Feind
Nachdem bereits in den einleitenden Seligpreisungen „die Frieden schaffenden“8 aufgeführt sind, wird der Block der Antithesen bei Matthäus durch die selbständigen Perikopen Von der Gewaltlosigkeit9 und Von der Feindesliebe10 abgeschlossen. Die Beziehung zwischen diesen beiden Forderungen Jesu wird aber in der Logienquelle Q, der Lukas hier näher steht, deutlicher herausgestellt: dort11 bildet das Gebot der Feindesliebe mit dem des Gewaltverzichts eine inhaltliche Einheit. In der matthäischen Version, wo die antithetische Form dieser Logien gegenüber Lk und Q redaktionell bedingt ist, werden Gewaltverzicht und Feindesliebe durch die Einordnung in das Ganze der Antithesen einander zugeordnet: Mt stellt am Schluss der Antithesen die Taten der Liebe unter „negativem“ (=Verzicht auf Gegengewalt und Widerstand) und „positivem“ Aspekt (=Feindesliebe) einander gegenüber12.
Die Goldene Regel, „Alles nun, was ihr wollt, daß die Menschen Euch tun, so tut auch ihr ihnen“13, schließt bei Mt den mit den Antithesen begonnenen Hauptteil der Bergpredigt ab. Mit dem Nachsatz, „denn dies ist das Gesetz und die Propheten“14 weist der Evangelist zurück auf die Grundsatzerklärung Mt 5,17 und wirft damit ein Licht auf das in den Antithesen zum Ausdruck kommende Gesetzesverständnis Jesu15; während also Mt mit seiner Anordnung der Goldenen Regel eine inhaltliche Klammer bildet, steht diese in der ursprünglicheren lukanischen Fassung im Abschnitt mit Jesu Gebot der Feindesliebe16. Indem man Mt 5,38-42 und Mt 5,43-48 auch als sekundäre Antithesen bezeichnet, wird deutlich gemacht, dass der Evangelist ursprünglich selbständiges Spruchgut übernommen und es in die antithetische Form, die seiner Aussageabsicht entgegen kommt, gebracht hat. In den Antithesen kommt die Grundstruktur jesuanischer Gesetzeskritik deutlich zum Ausdruck, indem Aussagen der alttestamentlich-jüdischen Gesetzesüberlieferung („Ihr habt gehört, dass gesagt wurde…“) der Position Jesu jeweils gegenübergestellt werden („Ich aber sage Euch…“); einem klar umschriebenen Tatbestand wird jeweils ein Verhalten entgegen gestellt, das die Gesinnung des Menschen einbezieht, was eine Radikalisierung und Intensivierung gegenüber der Tora bedeutet17.
2.1.1 Die Antithese von der Gewaltlosigkeit Mt 5,38-42
[...]
1 Siehe Schneider, Peter: Die falsche Gewissheit. Zur deutsch-amerikanischen Debatte über den „gerechten Krieg“, in: Der Spiegel 35 (2002), S. 168 ff.
2 Zit. nach Schneider, dort S. 168
3 Zur Begriffsklärung siehe Anhang
4 Vgl. Abschnitt 5.3 über die Aufgaben der Vereinten Nationen
5 Siehe Abschnitt 3 und 4
6 Siehe Abschnitt 2
7 Siehe Abschnitt 5
8 Mt 5,9; nach der Übersetzung der Münchner Synopse. Bei Luz heißt es: „Glücklich sind die Friedensstifter...“; loc. cit., S. 199
9 Mt 5,38-42; siehe Anhang
10 Mt 5,43-48; siehe Anhang
11 Lk 6,27 f.32-36; siehe Anhang
12 Siehe Luz, S. 298
13 Mt 7,12a; nach Luz, S. 387
14 Mt 7,12b; nach Luz, S. 387
15 Siehe Luz, S. 387
16 Lk 6,31
17 Siehe Eid & Hoffmann, S. 86
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