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Humanes Leben, Wohnen und Arbeiten von Menschen mit geistiger Behinderung

Termpaper, 2003, 22 Pages
Author: Kathrin Schiborr
Subject: Social Pedagogy / Social Work

Details

Category: Termpaper
Year: 2003
Pages: 22
Grade: 1,3
Language: German
Archive No.: V18863
ISBN (E-book): 978-3-638-23120-6

File size: 243 KB


Excerpt (computer-generated)

Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen
Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit
Studiengang Soziale Arbeit
SS 2003
Hausarbeit

“Humanes Leben, Wohnen und Arbeiten
von Menschen mit geistiger Behinderung”

Schiborr Kathrin

 

 

1. Einleitung  2

2. Das Normalisierungsprinzip  2
2.1 Die Bestandteile des Normalisierungsprinzips  4
2.2 Konkretisierung des Normalisierungsprinzips  6

3. Humanes Arbeiten geistig behinderter Menschen  7
3.1 Möglichkeiten der Normalisierung in der beruflichen Bildung  8

4. Humanes Leben und Wohnen geistig behinderter Menschen  9
4.1 Selbständigkeit des behinderten Menschen als humane Gestaltung des Lebens  9
4.2 Der Leitgedanke der Selbstbestimmung im Kontext des humanen Lebens und Wohnens  11
4.3 Humanes Wohnen geistig behinderter Menschen  14
4.4 Wohnformen für Menschen mit geistiger Behinderung  15
4.4.1 Familie  16
4.4.2 Komplexeinrichtungen  17
4.4.3 Dorfgemeinschaften  18
4.4.4 Gemeindenahe Wohnformen  18
4.4.5 Betreutes Wohnen  19
4.4.6 Resümee  19

5. Schlussbetrachtung  20

 

1. Einleitung

Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit dem Thema “Humanes Leben, Wohnen und Arbeiten von geistig behinderten Menschen”. Es soll herausgearbeitet werden was sich hinter dem Begriff “human” verbirgt und wie dies in der Praxis der Behindertenarbeit umgesetzt wird.

Es sind vor allem zwei Leitgedanken, die als Paradigmen geistigbehindertenpädagogische Aufgaben- und Handlungsfelder beeinflussen, und zwar der Normalisierungsgedanke und die Selbstbestimmung. Zu Beginn wird die Grundlage des humanen Lebens, Wohnens und Arbeitens erläutert, nämlich das Normalisierungsprinzip. Es wird erklärt wie es sich entwickelt hat und welche Bestandteile es in sich trägt.

Im dritten Kapitel wird auf das spezielle Thema “Humanes Arbeiten” eingegangen und erläutert, wie sich der Normalisierungsgedanke in der Arbeit von geistig behinderten Menschen umsetzten lässt.
Das folgende Kapitel handelt vom humanen Leben und Wohnen geistig Behinderter. Die Begriffe “Selbständigkeit” und “Selbstbestimmung” werden mit dem Thema zusammengeführt.
Im letzten Abschnitt werden verschiedene Wohnformen für geistig behinderte Menschen vorgestellt und ihre Vor- und Nachteile aufgezeigt.

2. Das Normalisierungsprinzip

Der Normalisierungsgedanke geht auf den Dänen BANK-MIKKELSEN zurück. 1959 forderte er, dass man geistig behinderten Menschen ermöglichen solle ein Dasein so normal wie möglich zu führen. Man solle mehr auf die individuellen Bedürfnisse jedes Einzelnen eingehen. Die Forderung wurde in das dänische Fürsorgegesetz aufgenommen und gilt bis heute als Leitgedanke der Betreuung von geistig behinderten Menschen.

In Schweden wurde der Normalisierungsgedanke von NIRJE aufgegriffen und Anfang der 70er Jahre durch acht Grundprinzipien konkretisiert. Er forderte, dass allen Menschen mit geistiger Behinderung Lebensbedingungen und Alltagsmuster zugänglich gemacht werden, die den üblichen Bedingungen und Lebensarten der Gesellschaft soweit als möglich entsprechen. (vgl. Fornefeld 2000, 136)
In Skandinavien hatte das Normalisierungsprinzip eine Auflösung der traditionellen Großeinrichtungen zur Folge. Es führte zu einer größeren Akzeptanz behinderter Menschen in der Gesellschaft.

1972 erhielt das Normalisierungsprinzip durch WOLFENSBERGER in den USA eine zentrale Erweiterung. Bei BANK-MIKKELSEN und NIRJE standen die juristischen und institutionellen Rahmenbedingungen im Vordergrund. WOLFENSBERGER richtete seinen Blick stärker auf die Rolle des geistig behinderten Menschen in der Gesellschaft. Für ihn ist es wichtig, die soziale Rolle des behinderten Menschen aufzubessern. Durch eine Aufwertung des sozialen Image bekommen Menschen von ihrer Umwelt mehr Unterstützung, Ermutigung und Gelegenheit noch eigenständiger zu werden.

Das Entstehen des Normalisierungsgedanken in den USA und Skandinavien beeinflusste das deutsche Behindertenwesen ab den 70er Jahren. Die Einstellung gegenüber Menschen mit geistiger Behinderung wurde überdacht und das Prinzip bildete die Grundlage für sozialpolitische Veränderungen, die dem Personenkreis den Zugang zu Schulen und Werkstätten ermöglichten.

Das Normalisierungsprinzip wurde zum neuen Leitgedanken der Heilpädagogik. Es erstreckte sich auf eine differenzierte Angebotsstruktur (Wohn-, Beschäftigungs- und Freizeitangebote), auf eine Reform der Betreuungskonzepte (Lebensgestaltung, Hilfe und Unterstützung, Förderung und Bildung) und auf den sozialpolitischen Bereich (rechtliche, finanzielle und administrative Absicherung der Reformbemühungen).
Häufig wurde das Normalisierungsprinzip als eine Anpassung des geistig Behinderten an die Normalität, also als “normal machen”, fehlinterpretiert und kritisiert.

Durch die Anwendung des Normalisierungsprinzips in den verschiedenen Bereichen der Erziehung, Arbeit und Betreuung soll die Lebensqualität der behinderten Menschen verbessert werden.
Im Bereich des Wohnens führte der Normalisierungsgedanke in den letzten 30 Jahren zur Entwicklung von kleinen und gemeindeintegrierten Wohnformen, alternativ zu den großen Anstalten und Psychiatrischen Landeskliniken. Eine flächendeckende Versorgung ist allerdings nicht gegeben. Aber auch große Anstalten haben sich durch Schaffung kleinerer Wohneinheiten, angelehnt an das Normalisierungsprinzip, angepasst.

2.1 Die Bestandteile des Normalisierungsprinzips

Die Bestandteile des Normalisierungsprinzips sind folgende:

 

[....]


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