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Besteuerung von Veräußerungsgewinnen im deutschen Steuerrecht close

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Besteuerung von Veräußerungsgewinnen im deutschen Steuerrecht

Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2003, 18 Pages
Author: Stephan Grohmann
Subject: Economics / Business: Accounting and Taxes

Details

Category: Scholarly Paper (Advanced Seminar)
Year: 2003
Pages: 18
Grade: 2,0
Language: German
Archive No.: V19254
ISBN (E-book): 978-3-638-23423-8

File size: 86 KB


Excerpt (computer-generated)

Universität zu Köln
Seminar für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Hauptseminar im Sommersemester 2003

Auswirkungen des Steuervergünstigungsabbaugesetzes und Neuordnung
der steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften

Besteuerung von Veräußerungsgewinnen im deutschen Steuerrecht

Grohmann Stephan

 

 

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis  III

1. Einleitung  Seite 1

2. Grundlagen der Besteuerung von Veräußerungsgewinne
2.1. Der Dualismus der Einkunftsarten und seine Auswirkungen auf die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen  Seite 1
2.1.1. Einschränkungen/Entlastungen der grundsätzlichen Steuerpflicht der betrieblichen Veräußerungsgewinne  Seite 1
2.1.2. Ausnahmen der grundsätzlichen Steuerfreiheit der privaten Veräußerungsgewinne Seite 2

3. Die Besteuerung der betrieblichen Veräußerungsgewinne bei natürlichen Personen
3.1. Veräußerung einzelner Wirtschaftgüter  Seite 2
3.2. Veräußerung kompletter Einheiten des Betriebsvermögens  Seite 3
3.2.1. Betriebsveräußerungen im Ganzen  Seite 3
3.2.2. Veräußerungen eines MU-Anteils  Seite 5
3.2.3. Veräußerungen eines Teilbetriebs  Seite 5
3.3. Betriebsaufgabe  Seite 6
3.4. Veräußerungen kompletter Einheiten im Bereich LuF/selbstständiger Arbeit  Seite 6

4. Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Körperschaften
4.1. Veräußerungen einzelner Wirtschäftsgüter  Seite 6
4.2. Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften  Seite 7

5. Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen im Privatvermögen  Seite 9
5.1. Private Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 EStG  Seite 9
5.2. Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften gemäß § 17 EStG  Seite 10

6. Fazit  Seite 11

Literaturverzeichnis  Seite 12

Rechtsquellenverzeichnis  Seite 14

Verzeichnis der Verwaltungsanweisungen  Seite 14

Abkürzungsverzeichnis
Abs  Absatz
AfA  Absetzung für Abnutzung
Aufl.  Auflage
BMF  Bundesministerium für Finanzen
BV  Betriebsvermögen
DB  Der Betrieb
DStR   Deutsches Steuerrecht
ESt   Einkommensteuer
EStG  Einkommensteuergesetz
f.   folgende
ff.   fortfolgende
FR   Finanzrundschau
Gem.   Gemäß
GmbHR  GmbH-Rundschau
Grds.   Grundsätzlich
Hrsg.   Herausgeber
HwStR   Handwörterbuch des Steuerrechts
i.H.d.   in Höhe der
i.S.d.   im Sinne des
KWG  Kreditwesengesetz
KSt   Körperschaftsteuer
KStG   Körperschaftsteuergesetz
LuF  Land- und Forstwirtschaft
MU  Mitunternehmer
Nr. .   Nummer
PV  Privatvermögen
RdNr.   Randnummer
Rz.   Randziffer
SBV  Sonderbetriebsvermögen
sog  Sogenannte
StuW  Steuer und Wirtschaft
TW  Teilwert
UmwStG   Umwandlungssteuergesetz
Vgl.  Vergleiche
WG  Wirtschaftsgut/Wirtschaftsgüter
z.B  zum Beispiel
zvE  zu versteuerndes Einkommen

 

1. Einleitung

Unter dem Begriff Veräußerungsgewinn im Sinne des deutschen Steuerrechts versteht man den Gewinn aus der Veräußerung des bisher zur Einkommenserzielung dienenden Vermögens.1 Der anfallende Gewinn aus einem Veräußerungsgeschäft stellt für den Gesetzgeber eine besondere Leistungsfähigkeit dar, die teilweise sogar im privaten Bereich einen steuerbaren Tatbestand auslöst. Veräußerungsgewinne fallen mit der vollständigen oder teilweisen Einstellung einer steuerpflichtigen Betätigung an.2

2. Grundlagen der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen

2.1 Der Dualismus der Einkunftsarten und seine Auswirkungen auf die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen

Der das deutsche Steuersystem prägende Dualismus der Einkunftsarten differenziert zwischen den betrieblichen Gewinneinkunftsarten und den privaten Überschusseinkunftsarten. Die Einkünfte der Gewinneinkunftsarten sind der Gewinn, der durch Vermögensvergleich ermittelt wird. Grundlage für diese Gewinnermittlung ist die Reinvermögenszugangstheorie, wobei das Einkommen als Vermögenszuwachs während einer Periode zu verstehen ist. Gewinne aus der Veräußerung von betrieblichen Einkunftsquellen sind dementsprechend steuerlich zu berücksichtigen.

Die Einkünfteermittlung, der Überschusseinkunftsarten basiert auf der Quellentheorie, wonach nur Abflüsse aus einer Quelle als Einkünfte gelten, die Quelle selbst aber keine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit begründet. Dementsprechend sind Gewinne aus der Veräußerung einer solchen Quelle steuerlich grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Die durch den Dualismus der Einkunftsarten existierende Unterscheidung zwischen Gewinn- und Überschusseinkunftsarten liegen somit in der unterschiedlichen Betrachtung von Wertzuwächsen im privaten und betrieblichen Vermögen.

2.1.1 Einschränkungen/Entlastungen der grundsätzlichen Steuerpflicht der betrieblichen Veräußerungsgewinne

Da die Erfassung von betrieblich wie auch privat veranlassten Veräußerungsvorgängen in der Regel zu einer progressionsverschärfenden Zusammenballung von Einkünftenführt, ist es notwendig, aus Gründen einer Progressionsentschärfung bzw. –glättung und einer sozial milderen Altersbesteuerung für entsprechende Entlastungen zu sorgen.4 Dieser Notwendigkeit hat der Gesetzgeber im betrieblichen Bereich mit entsprechenden Regelungen in §§ 6b, 16 Abs. 4 und 34 EStG Rechnung getragen.

2.1.2 Ausnahmen der grundsätzlichen Steuerfreiheit der privaten Veräußerungsgewinne 

Die aus der Quellentheorie resultierende grundsätzliche Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen im privaten Bereich erfährt durch Ausnahmen wie z.B. bei privaten Veräußerungsgeschäften gem. § 23 EStG oder Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften gem. § 17 EStG deutliche Einschränkungen, so dass auch Vermögensänderungen durch Veräußerungen der Einkunftsquellen im privaten Bereich zu steuerpflichtigen Einkünften führen können.

3. Die Besteuerung der betrieblichen Veräußerungsgewinne bei natürlichen Personen

3.1 Veräußerung einzelner Wirtschaftsgüter

Gewinne aus der Veräußerung oder Entnahme einzelner im BV befindlicher WG zählen zum laufenden Gewinn und unterliegen der normalen Besteuerung. Werden Anteile an Kapitalgesellschaften, die sich im BV befinden, veräußert, sind die Einnahmen nach dem Halbeinkünfteverfahren zur Hälfte steuerfrei gestellt.5 Entsprechend sind angefallene Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben, Veräußerungskosten und Werbungskosten nur zur Hälfte abziehbar.6

Ausgenommen vom Halbeinkünfteverfahren sind Anteile, die bei Kreditinstituten und Finanzdienstleistern nach § 1 Abs. 23 KWG dem Handelsbuch zuzurechnen sind.7 Gleiches gilt für Anteile, die von diesen Unternehmen mit dem Ziel des kurzfristigen Eigenhandelserfolges erworben werden.8 Die Regelungen ermöglicht diesen Unternehmen, die Ergebnisse aus Grundgeschäften und Derivatssicherungsgeschäften miteinander zu verrechnen.

[....]


1 Boeker, HwStR, 2. Aufl. München, Bonn 1981, Stichwort: „Veräußerungsgewinn“.
2 Wacker, Stichwort „Veräußerungsgewinn“ in Vahlens Großes Wirtschaftlexikon, 2. Aufl. München 1993, S. 2186.
3 Vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 1-7 EStG.
4 Kanzler, FR, 2000, S. 1246.
5 Vgl. § 3 Nr.40 S. 1 EStG.
6 Vgl. § 3c Abs. 2 EStG.
7 Vgl. § 3 Nr. 40 S. 5 EStG.
8 Vgl. § 3 Nr. 40 S. 5 EStG.


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