Partizipation im Unternehmen - Gesellschaftlicher Kontext, Modelle, Aspekte, Ausprägungsformen

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Details
Autor: Volker Schauerhammer
Fach: Wirtschaft - Sonstiges
Veranstaltung: Vorlesung Projektmanagement
Institution/Hochschule: HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fachhochschule Hildesheim, Holzminden, Göttingen (Fachbereich Bauingenieurswesen / Studiengang Immobilienwirtschaft und -management)
Jahr: 2003
Seiten: 16
Note: bestanden
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 364 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-23908-0
Die vorliegende Hausarbeit wurde im Rahmen der o. g. Vorlesung als Prüfungsvorleistung angefertigt.
Textauszug (computergeneriert)
Fachhochschule Hildesheim / Holzminden / Göttingen
Fachbereich Bauingenieurwesen
Studiengang Immobilienwirtschaft und –management
Sommersemester 2003
Prüfungsvorleistung Projektmanagement
Partizipation im Unternehmen
Gesellschaftlicher Kontext, Modelle, Aspekte, Ausprägungsformen
Volker Schauerhammer
Inhaltsverzeichnis 1
1. Partizipation im Unternehmen - Definitionen und Abgrenzungen 2
2. Mitbestimmung im Unternehmen 2
2.1. Betriebliche Mitbestimmung 2
2.1.1. Grundlagen 2
2.1.2. Institutionen 3
2.1.3. Mitbestimmung und Mitwirkung von Betriebsrat und Sprecherausschuss 4
2.2. Mitbestimmung auf Unternehmensebene 6
3. Partizipation am Entscheidungsprozessen 6
3.1. Formen der Partizipation 7
3.2. Ebenen der Partizipation 8
4. Mitarbeiterkapitalbeteiligung 10
4.1. Motivation und Ziele 10
4.2. Kritische Betrachtung 11
Literaturverzeichnis 13
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 - Organisationsstruktur im partizipativen Modell 9
1. Partizipation im Unternehmen - Definitionen und Abgrenzungen
Noch vor einigen Jahren kämpften die Vertreter der Arbeitnehmer, die Gewerkschaften, für mehr Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer. Heute haben Arbeitnehmer vielfältige und umfassende Rechte im Betrieb und von Seite der Arbeitgeber werden immer mehr die Beteiligung an Entscheidungsprozessen und die Übernahme von Verantwortung gefordert.
Der Ansatz der Beteiligung der Arbeitnehmer am unternehmerischen Geschehen geht sogar soweit, diese finanziell am Unternehmen partizipieren zu lassen.
Unter dem Thema „Partizipation im Unternehmen“ sollen in Anlehnung hieran in dieser Arbeit drei Bereiche untersucht werden:
1. Die formale Partizipation: Die betriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei der Organisation betrieblicher Vorgänge, die in Deutschland durch einen klaren Rechtsrahmen geregelt ist.
2. Die informale Partizipation: Die Übernahme von Verantwortung und die Teilnahme an den unternehmerischen Entscheidungsprozessen durch Arbeitnehmer, die in der modernen Unternehmensführung immer mehr an Bedeutung gewinnt, um die Organisation zu dezentralisieren, alte Hierarchiemuster aufzulockern, die Mitarbeitermotivation und die Arbeitseffizienz zu steigern.
3. Die finanzielle Partizipation: Die finanzielle Beteiligung der Arbeitnehmer zur Erhöhung des Eigenkapitals, die Mitarbeitermotivation erhöht und Fluktuation verbeugt.
2. Mitbestimmung im Unternehmen
2.1. Betriebliche Mitbestimmung
2.1.1. Grundlagen
Unter betrieblicher Mitbestimmung versteht man die kollektive Wahrnehmung der Arbeitnehmerinteressen bei der Mitgestaltung betrieblicher Vorgänge. Die Mitbestimmung erstreckt sich lediglich auf organisatorische Aspekte; unternehmerische, wirtschaftliche Themenbereiche werden hier nicht berührt.
Deutlich abzugrenzen sind die Begriffe Mitbestimmung, als Zustimmung zu Maßnahmen, und Mitwirkung, als Beratungs- und Anhörungsrecht verstanden.
Die betriebliche Mitbestimmung findet in Deutschaland ihren Rechtsrahmen im Montanmitbestimmungsgesetz (MontanMitbestG) von 1951 (und entsprechenden Ergänzungsgesetz), im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) von 1972, im Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) von 1976 und im Sprecherausschussgesetz (SprAuG) von 1989. An dieser Stelle sollen das BetrVG und das SprAuG näher untersucht werden.
„Das BetrVG regelt als arbeitsrechtliche Grundordnung die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer“1, das Sprecherausschussgesetz hingegen regelt die Interessenvertretung zwischen den leitenden Angestellten, da das BetrVG diese nicht mit einbezieht, und dem Arbeitgeber.
Sowohl das Betriebsverfassungs- als auch das Sprecherausschussgesetz restriktiveren die Handlungsspielräume des Unternehmers und geben Leitlinien vor, die einen reibungslosen Ablauf des Betriebes gewährleisten sollen. Wichtige Eckpfeiler sind folgende Paragraphen:
§74, Abs. 1 BetrVG; §2, Abs. 1 SprAuG: Regeln über die Zusammenarbeit von Arbeitnehmern und Arbeitgebern;
§74, Abs. 2 BetrVG; §2, Abs. 4 SprAuG: Friedenspflicht;
§74, Abs. 2 BetrVG; §2, Abs. 4 SprAuG: Verbot parteipolitischer Aktivitäten im Betrieb;
§75 BetrVG; §27 SprAuG: Verbot der Diskriminierung
Die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes beruhen auf der Trennung von Betriebsrat und Gewerkschaft, von Arbeitgeber und Arbeitgeberverbänden. Dennoch regelt das BetrVG die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Arbeitnehmern / Gewerkschaften, Arbeitgebern / Arbeitgeberverband (§2, Abs. 2 BetrVG) und das Zugangsrecht der Gewerkschaften zum Betrieb (§2, Abs. 2 BetrVG), um hier ihren Aufgaben, z. B. Teilnahme an Betriebsratssitzungen, gerecht werden zu können und um Informationen über ihre Aktivitäten zu verbreiten. Dem Arbeitgeber steht hier nur ein Verweigerungsrecht zu, wenn der Betriebsablauf gestört oder Betriebsgeheimnisse offenbart werden. Besonders hervorzuheben sind hier auch noch die Möglichkeiten (der Gewerkschaften) der Wahleinberufung, des Vorschlages des Wahlvorstandes bei einem betriebsratslosen Unternehmen (§17, Abs. 3 BetrVG) und die Option der Anfechtung der Wahl nach §19 BetrVG. Das Sprechausschussgesetz sieht hiergegen nur eine Zusammenarbeit von Sprecherausschuss und Arbeitgeber vor, auch ein Zugangsrecht für die Gewerkschaft ist nicht geregelt.
2.1.2. Institutionen
[....]
1 Sundermann, Werner, Mitbestimmung, betriebliche, in Frese, Prof. Dr., Erich, Enzyklopädie der Betriebswirtschaftslehre II Handwörterbuch der Organisation, 3. Auflage, Stuttgart 1992, S. 1344
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