Der Schutz geistiger Eigentumsrechte in der Praxis: Das TRIPs-Abkommen

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Details

Titel: Der Schutz geistiger Eigentumsrechte in der Praxis: Das TRIPs-Abkommen
Autor: Sebastian Ahlfeld
Fach: Wirtschaft - Recht
Institution/Hochschule: Justus-Liebig-Universität Gießen (Wirtschaftswissenschaften)
Kategorie: Seminararbeit
Jahr: 2003
Seiten: 19
Note: 1,0
Literaturverzeichnis: ~ 18  Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 241 KB
Archivnummer: V19978
ISBN (E-Book): 978-3-638-23990-5

Textauszug (computergeneriert)

Internationaler Schutz von geistigen
Eigentumsrechten in der Praxis: das
TRIPs-Abkommen

Seminar über aktuelle Probleme 
internationaler Wirtschaftsbeziehungen

WS 2002/03
Sebastian Ahlfeld

 

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis  3

Abbildungsverzeichnis  3

Teil I: Geistige Eigentumsrechte – Eine Einleitung  4

Teil II: Die Geschichte des TRIPs-Abkommens  5
1. Die Anfänge des Patentrechts  5
2. Erste internationale Vereinbarungen  5
3. Die Uruguay-Runde und das TRIPs-Abkommen  6

Teil III: Inhalt und Ziele des TRIPs-Abkommens  7
1. Einordnung des Abkommens in die WTO  7

2. Die inhaltlichen Regelungen des Abkommens  7
2.1 Allgemeine Bestimmungen und Prinzipien (Teil I)  8
2.2 Die Schutzbestimmungen für geistige Eigentumsrechte (Teil II)  8
2.3 Regelungen zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte (Teil III-V  9
2.4 Technische Regelungen (Teil VI & VII)  10

3. Die Ziele des Abkommens  10

Teil IV: Die Wirkungen des TRIPs-Abkommens  11
1. Die wohlfahrtsmindernden Effekte des Abkommens  11
1.1 Die administrativen Kosten  11
1.2 Marktmacht und internationale Rententransfers  12
1.3 Das Problem der Produktpiraterie  13

2. Die wohlfahrtssteigernden Effekte des Abkommens  13
2.1 Stimulierung der lokalen Innovationstätigkeit  13
2.2 Die Intensivierung des Welthandels  14
2.3 Verbesserung des internationalen Technologietransfers  15

3. Politikoptionen  16
3.1 Die Flexibilität des TRIPs-Abkommens  16
3.2 Optionen zur Senkung der Wohlfahrtsverluste  17
3.3 Optionen zur Sicherung der Wohlfahrtsgewinne  17

Teil V Fazit und Ausblick  18

Literaturverzeichnis  19

Abkürzungsverzeichnis
Art. - Artikel
FDI - Foreign Direct Investment
F&E - Forschung und Entwicklung
LDCs - Least Developed Countries
TRIPs - Trade-Related Intellectual Property Rights
USD - US-Dollar
WIPO - World Intellectual Property Organization
WTO - World Trade Organization

Abbildungsverzeichnis
Abb. III.1: Die Struktur des TRIPs-Abkommens  Seite 8

 

I. Geistige Eigentumsrechte – eine Einleitung

Nach den Erkenntnissen der modernen Wachstumstheorie stellt der technische Fortschritt, also die Schaffung neuen Wissens, eine der Haupttriebkräfte des Wirtschaftswachstums dar1. Investitionen in den Bereich der Forschung und Entwicklung (F&E) sind also ein unverzichtbarer Bestandteil jeglicher Wachstumsstrategie. Damit die Akteure einer Volkswirtschaft jedoch bereit sind, Investitionen zu tätigen, müssen sie die Gewissheit haben, eine angemessene Rendite zu erhalten. Diese Gewissheit ist bei den im F&E Prozess entstehenden geistigen Gütern jedoch häufig nicht gegeben. Definiert man den Begriff der geistigen Güter als "Informationen, die einen ökonomischen Wert entfalten, sobald sie in Marktprozesse eingebracht werden"2, wird deutlich, wo das Problem liegt. Informationen weisen nämlich bestimmte Charakteristika öffentlicher Güter auf3. Zum einen besteht grundsätzlich eine Nichtrivalität im Konsum. Diese entsteht dadurch, dass Informationen beliebig oft reproduzierbar sind. Ein zusätzlicher Konsument schränkt daher die Konsummöglichkeiten der anderen Nutzer nicht ein. Gemäß der Grenzkosten-Preis-Regel müsste der Preis für geistige Güter somit bei Null liegen, was aus statischer Sicht zwar zu einer optimalen Allokation führen mag, in einer dynamischen Welt jedoch keinen Anreiz für die Erzeugung dieser Güter setzt. Zum anderen bewirkt auch das Versagen des Ausschlussprinzips eine Unterproduktion geistiger Güter. Ist eine Information erst einmal veröffentlicht, so hat der Erzeuger dieser Information in der Regel keine Möglichkeit mehr, ihren Verteilungsprozess zu steuern und zahlungsunwillige Konsumenten vom Gebrauch der Information auszuschließen. Auch wenn die eben beschriebenen Eigenschaften nicht für jedes geistige Gut und auch nicht immer in letzter Konsequenz gelten, so sind die Anreize, in die Erzeugung neuen Wissens zu investieren, in einer unregulierten Wirtschaft sehr gering.

Es sollte daher die Aufgabe des Staates sein, diesen Problemen entgegenzuwirken. In der Regel geschieht dies über die Verleihung temporärer Monopolrechte, die dem Hersteller eines geistigen Gutes gestatten, andere Akteure für eine bestimmte Zeit von der Nutzung des Gutes abzuhalten. Im Zuge der Globalisierung entstand nun das Bedürfnis, diesen Mechanismus weltweit zu vereinheitlichen. Wie dieses Bedürfnis in der Realität umgesetzt wurde und welche Folgen sich daraus ergeben, ist Gegenstand der vorliegenden Arbeit. 

II. Die Geschichte des TRIPs-Abkommens

Dieser Hauptteil stellt die Entstehung des TRIPs-Abkommens4 als bisher globalste Ausprägung eines Systems zum Schutz geistiger Eigentumsrechte dar. Nach einem kurzen Abriss der Geschichte des Patentrechts folgt eine Darstellung früher internationaler Abkommen. Abschließend wird der Verhandlungsprozess dargestellt, der schließlich zur Entstehung des TRIPs-Abkommens führte.

1. Die Anfänge des Patentrechts

Die in Teil I dargestellte Bedeutung geistiger Eigentumsrechte wurde schon relativ früh erkannt. So beschreibt bereits der griechische Schriftsteller Athenäus um das Jahr 200 n. Chr. eine Art Patentschutz für die Entwicklung neuer Kochrezepte5. Auch das Mittelalter kannte Privilegien und Monopole. In so genannten „Litterae Patentes“ wurde Erfindern eine zeitlich begrenzte und ausschließliche Nutzung ihrer Erfindung gewährt. Im Zuge der Industrialisierung und der zunehmenden Entwicklung in den Gebieten Naturwissenschaft und Technik wurde dann seit dem Ende des 18. Jahrhunderts in vielen Ländern ein umfassendes Patentrecht eingeführt6.

2. Erste internationale Vereinbarungen

Während die frühen Gesetze zum Schutz geistiger Eigentumsrechte lediglich nationalen Charakter aufwiesen, wurden seit Ende des 19. Jahrhunderts einige internationale Abkommen geschlossen, die verschiedene Gebiete geistiger Eigentumsrechte abdecken und auch heute noch Gültigkeit besitzen. Zuständig für die Verwaltung dieser Abkommen ist die World Intellectual Property Organization (WIPO), eine Abteilung der Vereinten Nationen.

Das älteste internationale Abkommen sind die Verträge von Paris aus dem Jahr 1883, die den Schutz gewerblichen Eigentums (bspw. Patente und Gebrauchsmuster) zum Inhalt haben. Ein weiteres wichtiges Abkommen ist die so genannte Berner Konvention (1886), die den Schutz von Urheberrechten an Werken der Literatur, Musik und der bildenden Kunst gewährleisten soll. Ebenfalls von Bedeutung sind die Römische Konvention (1961) zum Schutz von ausübenden Künstlern, Sendeunternehmen und Herstellern von Tonträgern sowie das Washingtoner Abkommen (1989) über den Schutz des geistigen Eigentums an integrierten Schaltkreisen.

[....]


1 Vgl. Hemmer (2000), S. 45
2 Vgl. Maskus (2000), S. 27
3 Vgl. Hoekman/Kostecki (2001), S.176
4 TRIPs: Trade Related Intellectual Property Rights (handelsbezogene geistige Eigentumsrechte)
5 Vgl. Lutter (1922), S. 112
6 Vgl. Deutsches Patent- und Markenamt (2002)

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