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Ansätze zur Verwaltung des Vermögens steuerbegünstigter Stiftungen

Diplomarbeit, 2002, 77 Seiten
Autor: Florian Stark
Fach: Wirtschaft - Bank, Börse, Versicherung

Details

Kategorie: Diplomarbeit
Jahr: 2002
Seiten: 77
Note: 1,0
Sprache: Deutsch
Archivnummer: V23587
ISBN (E-Book): 978-3-638-26682-6

Dateigröße: 488 KB


Textauszug (computergeneriert)

Diplomarbeit

für die
Prüfung zum Diplom-Betriebswirt (BA)
im Ausbildungsbereich Wirtschaft
in der Fachrichtung Bank- und Finanzmanagement
Berufsakademie
- Staatliche Studienakademie -
Ravensburg

Ansätze zur Verwaltung des Vermögens
steuerbegünstigter Stiftungen

Name: 

Florian Stark

Abgabetermin: 31. Juli 2002

 

Sperrvermerk
Angegebene Daten und Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder in irgendeiner Form veröffentlicht bzw. kopiert werden, auch nicht auszugsweise, ohne vorher mit dem Verfasser Rücksprache zu nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Sperrvermerk ...  II

Inhaltsverzeichnis  ...  III

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis  ...  V

Abkürzungsverzeichnis  ...  VI

Anlagenverzeichnis  ...  VIII

1. Einleitung ...  1
1.1. Stiftungen als zentrale Elemente einer aktiven Bürgergesellschaft  ...  1
1.2. Ziele dieser Arbeit ...  2

2. Stiftungsrechtliche Rahmenbedingungen ...  4
2.1. Begriff und Wesensmerkmale einer Stiftung ...  4
2.2. Stiftungsarten und Kategorisierung nach Stiftungszwecksetzung  ...  6
2.2.1. Stiftungen privaten und öffentlichen Rechts ...  7
2.2.2. Rechtsfähige und nicht rechtsfähige Stiftungen ...  7
2.2.3. Steuerbegünstigte und privatnützige Stiftungen  ...  8
2.3. Gesetzliche Anforderungen an steuerbegünstigte Stiftungen  ...  9

3. Das Stiftungsvermögen einer steuerbegünstigten Stiftung  ...  11
3.1. Das stiftungsrechtliche Gebot der Vermögensbestandserhaltung ...  11
3.2. Tätigkeitsbereiche und Einnahmequellen einer Stiftung  ...  14
3.2.1. Der ideelle Bereich ...  14
3.2.2. Die Vermögensverwaltung  ...  15
3.2.3. Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb  ...  16
3.3. Bestandserhaltung und zeitnahe Mittelverwendung  ...  17
3.4. Selbstlosigkeit und Stifterwille  ...  19
3.5. Rücklagenbildung als Ausnahme des Gebots der zeitnahen Mittelverwendung  ...  20
3.5.1. Die Rücklage für satzungsmäßige Zwecke ...  21
3.5.2. Die freie Rücklage  ...  22
3.5.3. Die Ansparrücklage ...  24

4. Vermögensverwaltung einer steuerbegünstigten Stiftung  ...  25
4.1. Rahmenbedingungen für die Verwaltung des Stiftungsvermögens ...  25
4.2. Grundlegendes zur Verwaltung des Stiftungsvermögens  ...  28
4.3. Anlage des Stiftungsvermögens in verzinslichen Wertpapieren ...  31
4.3.1. Verzinsliche Papiere und die Problematik der realen Bestandserhaltung ...  33
4.3.2. Ansatz des „dynamischen Gleichgewichts“ von Carstensen  ...  36
4.4. Substanzerhaltende Kapitalanlagen  ...  38
4.5. Fazit zur Vermögensanlage von Stiftungen  ...  41
5. Schlussbetrachtung  ...  44

Literaturverzeichnis  ...  IX

Anlagen  ...  XVII

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abbildung 1: Stiftungsarten und Stiftungskategorien  ...  7
Abbildung 2: Das Vier-Sphären-Modell  ...  14
Abbildung 3: Rücklagenbildung für Stiftungen nach § 58 AO ...  21
Abbildung 4: Entscheidungsdreieck bei der Vermögensverwaltung von Stiftungen  ...  26
Abbildung 5: Umfrage: Hauptmotive von Stiftungen bei der Vermögensanlage  ...  29
Abbildung 6: Umfrage: Anlage des Stiftungsvermögens  ...  29
Abbildung 7: Umfrage: Inflationsschutz bei Stiftungen  ...  34
Abbildung 8: Mögliche Asset Allocation einer steuerbegünstigten Stiftung  ...  41
Abbildung 9: Stiftungsneuerrichtungen in Deutschland  ...  XXIV
Abbildung 10: Stifter im Zeitraum 1950 - 2000  ...  XXIV
Abbildung 11: Anfangsvermögen von Stiftungen  ...  XXIV
Abbildung 12: Stiftungsvermögen in Größenklassen  ...  XXV
Abbildung 13: Steuerliche Freistellung nach § 51 AO  ...  XXV
Abbildung 14: Schwerpunkte der Stiftungstätigkeit  ...  XXV

Tabelle 1: Die freie Rücklage ...  23
Tabelle 2: Auswirkungen der Ansparrücklage  ...  24
Tabelle 3: Auswirkungen der Inflation auf das Stiftungsvermögen  ...  35
Tabelle 4: Aktien und Substanzerhaltung  ...  40
Tabelle 5: Aktien und Substanzerhaltung, ausführliche Darstellung  ...  XXXIII

Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz
AG Aktiengesellschaft
AO Abgabenordnung
Art. Artikel
BA Berufsakademie
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
Bzw. Beziehungsweise
Ca. Circa
DAX Deutscher Aktienindex
D. h. Das heißt
Dr. Doktor
EUR Euro (€)
E. V. Eingetragener Verein
Evtl. Eventuell
GBl. Gesetzblatt
GewStG Gewerbesteuergesetz
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GVBl. Gesetz und Verordnungsblatt
GVOBl. Gesetz und Verordnungsblatt
HGB Handelsgesetzbuch
Hrsg. Herausgeber
IAS International accounting standards
I. d. R. In der Regel
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer e.V.
I. e. S. Im engeren Sinne
I. S. d. Im Sinne des
I. w. S. Im weiteren Sinne
KG Kommanditgesellschaft
KStG Körperschaftsteuergesetz
Mio. Millionen
Mrd. Milliarden
Nr. Nummer
NW Nordrhein-Westfalen
O.V. Ohne Verfasser
P. a. Per anno
Prof. Professor
StiftFöG Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen
StiftG Stiftungsgesetz
StiftG Bay Bayerisches Stiftungsgesetz
StiftG Brbg Stiftungsgesetz für das Land Brandenburg
StiftG BW Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg
StiftG Hessen Hessisches Stiftungsgesetz
StiftG MV Stiftungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern.
StiftG NRW Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
TDM Tausend Deutsche Mark
TEUR Tausend Euro
U. a. Unter anderem
UStG Umsatzsteuergesetz
V. a. Vor allem
Vgl. Vergleiche
Z. B. Zum Beispiel

Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Fragebogen zur Umfrage  ...  XVII
Anlage 2: Stiftungslandschaft Deutschland  ...  XXIII
Anlage 3: Auszug aus dem Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg  ...  XXVI
Anlage 4: Substanzerhaltung und freie Rücklage  ...  XXXIII

 

1. Einleitung

1.1. Stiftungen als zentrale Elemente einer aktiven Bürgergesellschaft

Stiftungen spielen in unserer Gesellschaft mehr und mehr eine tragende Rolle. Die staatliche Allzuständigkeit ist im letzten Jahrzehnt an ihre Grenzen gestoßen. Die begrenzten finanziellen Mittel und das Ziel einer Konsolidierung der Finanzhaushalte auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene verlangen nach einer Beschränkung des Staates auf seine Kernzuständigkeiten. Auch Wirtschaftunternehmen können oder wollen nicht alle dabei entstehenden Lücken schließen. In diese Entwicklung hinein stoßen Stiftungen und erfüllen dabei als Puffer zwischen Staat, Wirtschaftsunternehmen und Gesellschaft eine wichtige Aufgabe: Sie greifen dort Nachfrage auf, wo weder staatliche noch privatwirtschaftliche Initiativen vorhanden sind und kompensieren so vorhandene Unterversorgung. Aufgrund ihrer Unabhängigkeit von staatlicher Haushaltspolitik und langen Entscheidungswegen können sie diese Aufgabe schnell, flexibel und unbürokratisch wahrnehmen. Hierbei bietet sich den Stiftungen ein breites Betätigungsfeld: Es reicht vom sozialen und kirchlichen Bereich über Kunst, Kultur und Umweltschutz bis zur Unterstützung von Forschungsvorhaben. 1 Neben den großen, in ganz Deutschland bekannten und aktiven Stiftungen, wie die Robert-Bosch-2 oder die Bertelsmann-Stiftung, sind eine Vielzahl von Stiftungen auch in Oberschwaben beheimatet. Die Stiftung Ravensburger Verlag, die Zeppelin Stiftung in Friedrichshafen, die Kunst- und Kulturstiftung des Bodenseekreises oder auch die Stiftung Liebenau3 sind nur wenige Beispiele.4

Dass Stiftungen mehr und mehr zu einem wichtigen Element in unserer Gesellschaft werden, lässt sich auch an der Zahl der Stiftungserrichtungen in Deutschland ablesen: Sie steigt stetig.5 Was sind die wichtigsten Gründe hierfür? Zunächst können verbesserte gesetzliche Rahmenbedingungen für Stifter und Stiftungen angeführt werden. Mit der Verkündung des „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen“ (StiftFöG) am 25.07.20006 trug der Gesetzgeber der eingangs skizzierten Entwicklung Rechnung. Diese Reform war ein erster wichtiger Schritt, das Stiftungssteuerrecht an die heutigen Anforderungen anzupassen und den Willen der Bürger, sich bzw. ihr Vermögen dauerhaft einem gemeinwohlorientierten Zweck zu verpflichten, gebührend zu honorieren. Konsequenterweise wurde an dieser Stelle nicht Halt gemacht: Am 19.10.2001 veröffentlichte eine vom Bundesministerium für Justiz eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen Abschlussbericht zum Reformbedarf des Stiftungsprivatrechts.7 U.a. wurde untersucht, inwieweit die Errichtung von Stiftungen vereinfacht und beschleunigt werden kann. 

Daneben spielt das wachsende Vermögen der Bundesbürger, Ende 2000 war das Geldvermögen auf rund 3,6 Billionen EUR angewachsen8, und die demographische Entwicklung in Deutschland eine bedeutende Rolle9. Lag das Erbschaftsvolumen zwischen 1990 und 2000 insgesamt bei ca. 1,2 Billionen EUR, wird es sich zwischen 2000 und 2010 auf ungefähr 2,2 Billionen EUR nahezu verdoppeln.10 Geht man davon aus, dass nur 1 % dieser Summe Stiftungen zufließt, entspricht dies in dem genannten Zehnjahreszeitraum 22 Mrd. EUR oder 2,2 Mrd. EUR pro Jahr. Altruismus, Dankbarkeit und das Prestige, den Familiennamen im Stiftungsnamen verewigt zu sehen, dürfen als Motive ebenfalls nicht unterschätzt werden.11 Auch für den Fall, dass keine Nachkommen vorhanden sind, bietet sich eine Stiftungserrichtung an, um zu verhindern, dass das Vermögen an den Staat fällt.12

1.2. Ziele dieser Arbeit

So verschiedenartig die Motive für die Stiftungserrichtung auch sein mögen, letztlich benötigen alle Stiftungen ein Vermögen, auf dessen Erträge13 sie zur Erfüllung des Stiftungszweckes zurückgreifen können. Welche Vermögenswerte das Stiftungsvermögen auch enthält, es bildet materielle Grundlage einer jeden Stiftung.14 Bevor sich die vorliegende Arbeit dem Stiftungsvermögen widmet, werden in Kapitel 2. einige Definitionen, die für das weitere Verständnis unerlässlich sind, behandelt. Eine (graphische) Systematisierung zeigt die wesentlichen rechtlichen Unterschiede zwischen verschiedenen Stiftungsarten auf. Die Kategorisierung nach dem Stiftungszweck führt zu der steuerbegünstigten Stiftung, die Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Arbeit bildet.

[....]


1 In Bundesverband Deutscher Stiftungen (ohne Jahr), S. 58-73 findet sich ein interessanter Einblick in die Tätigkeit von Stiftungen in der Form von 16 Stiftungsporträts.

2 Die Robert Bosch Stiftung GmbH ist die größte deutsche Stiftung mit einem Vermögen von rund 2,8 Mrd. EUR und Ausgaben von jährlich 42 Mio. EUR. Sie wird jedoch in der für Stiftungen ungewöhnlichen Rechtsform der GmbH geführt. Die größte Stiftung bürgerlichen Rechts ist die Volkswagen Stiftung mit einem Vermögen von rund 1,9 Mrd. EUR und Ausgaben von jährlich 139 Mio. EUR. Diese Angaben basieren auf Buchwerten und dem Geschäftsjahr 1999. Vgl. Bundesverband Deutscher Stiftungen (2000), S. 12.

3 Einen umfassenden Einblick in die Geschichte der Stiftung Liebenau liefert Link, H. (1983).

4 Eine nach Postleitzahlengebieten sortierte Übersicht über Stiftungen und ihre Tätigkeit findet sich unter www.stiftungsindex.de, Rubrik Recherche. Die Eintragung dort ist jedoch freiwillig, so dass die Übersicht nicht alle existierenden Stiftungen umfasst.

5 Vgl. Bundesverband Deutscher Stiftungen (2000), S. 18 sowie S. 29. Wurden im Zeitraum 1981-1990 2870 steuerbegünstigte Stiftungen bürgerlichen Rechts errichtet, waren es in der Dekade 1991-2000 bereits 4814. Siehe auch Anlage 2, Abbildung 9. In Baden-Württemberg wurden 2001 124 Stiftungen neu errichtet, so viel wie nie zuvor. Vgl. Baden-Württemberg ist Land der Stifter (2002), ohne Seite.

6 Vgl. hierzu StiftFöG (2000). Zu diesem Gesetz gibt es eine große Zahl an Kommentaren und Aufsätzen. Einen Überblick über die Änderungen bieten u. a. Crezelius, G./Rawert, P. (2000); Schindler, A. (2000), S. 2077-2080; Ehlers, ohne Vorname (2001). Kritisch kommentiert Lex, P. (2000). Gut verständlich, da mit einer Vielzahl an Beispielen ausgestaltet, ist Schindler, A./Steinsdörfer, E. (2000). Dennoch dürfen Stiftungen keinesfalls als „Steuersparmodell“ missverstanden werden, da sich der Stifter dauerhaft von seinem Vermögen bzw. den Erträgen daraus trennt.

7 Hierauf wird nicht näher eingegangen, da es sich im Wesentlichen um juristische Fragestellungen handelt. Vgl. Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Stiftungsrecht“ (2001) sowie den Kommentar von Schiffer, J. (2001).

8 Vgl. Sprenger, B. (2001), S. 674.

9 Vgl. Weger, H. (2000), S. 25.

10 Diese Beträge setzen sich zusammen aus Geldvermögen, Immobilien, Gebrauchsvermögen und Lebensversicherungen. Vgl. o.V. (2000), S. 44-45.

11 Vgl. Pues, L. (1999), S. 15-17; Schröder, F. (2002), S. 12.

12 Vgl. § 1936 Abs. 1 BGB.

13 Während in den Landesstiftungsgesetzen von Erträgen gesprochen wird, z. B. Art. 12 Bayerisches Stiftungsgesetz (StiftG Bay) spricht der Steuergesetzgeber in der AO allgemein von Mitteln (z. B. § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO) und Einnahmen (z. B. § 58 Nr. 7 a AO) bzw. Einkommen (z. B. § 58 Nr. 5 AO).

14 Vgl. Seifart, W. (1987), S. 1890; Hof, L. (1992), S. 1549.


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