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Hausarbeit, 2000, 21 Seiten
Autor: Anna Maresa Starkowski
Fach: Soziologie - Individuum, Gruppe, Gesellschaft
Details
Institution/Hochschule: Universität Bremen (FB 8)
Tags: Inzesttabu, Universalie, Ausarbeitung, Theorien, Genese, Funktionalität, Inzestverbotes, Sexualkultur, Institutionen, Bindungen, Grenzen
Jahr: 2000
Seiten: 21
Note: 1
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-638-29000-5
Dateigröße: 432 KB
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Textauszug (computergeneriert)
Das Inzesttabu als interkulturelle Universalie - Ausarbeitung
der Theorien zur Genese und Funktionalität des
Inzestverbotes
von: Anna Maresa Starkowski
1. Einleitung 2
2. Zur Definition von Inzest und Inzesttabu 2
3. Zur Universalität des Inzesttabus 4
3.1 Unterscheidung verschiedener Inzestformen 4
3.2 Ist das Inzesttabu universal? 6
4. Theorien zur Genese und Funktionalität des Inzesttabus 9
4.1 Voraussetzungen 10
4.2 Biologische Erklärung des Tabus 11
4.3 Psychologische Erklärung des Tabus 12
4.4 Soziologische Erklärung des Tabus 13
5. Zur Funktionalität des Inzesttabus in modernen Gesellschaften 17
5.1 Einordnung in den Zusammenhang der Kursthematik 18
6. Endnoten / Quellenangaben 19
1. Einleitung
Das behandelnde Thema dieser Hausarbeit ist, wie auch schon der Titel besagt, das Inzesttabu. Oft, wenn das Thema des Inzests behandelt wird, drehen sich die Forschungen und Aussagen nur um die Folgen eines Inzests. Ich möchte im ersten Teil dieser Arbeit die These der Universalität dieses Phänomens überprüfen, während ich mich im zweiten Teil mehr auf die ureigentliche Entstehung dieses Verbotes konzentrieren werde. Einige Wissenschaftler scheinen eine gewisse Scheu vor der Problematik des Themas zu haben, so erklärt Lévy- Bruhl das Tabu einfach für nicht existent: „ Die berühmte Frage des Inzestverbots, diese vexata quaestio, nach deren Lösung Ethnographen und Soziologen so verbissen gesucht haben, hat keine Lösung. Das Problem stellt sich gar nicht. In den Gesellschaften, von denen wir soeben sprachen, ist es müßig, sich zu fragen, aus welchem Grunde der Inzest verboten ist: dieses Verbot existiert nicht..., man denkt nicht daran, den Inzest zu verbieten. Er ist etwas, das nicht vorkommt. ...“i Da das Inzestproblem im Schnittfeld verschiedener Wissenschaften, wie der Psychologie, der Biologie, der Ethnologie und der Soziologie liegt, so sind auch die Theorien zu seiner Entstehung sehr vielfältig. Um also ein möglichst umfassendes Bild von der Inzestproblematik zu bekommen, versuche ich interdisziplinär vorzugehen.
2. Zur Definition von Inzest und Inzesttabu
Inzest, im Volksmund auch Blutschande genannt, ist die Bezeichnung für sexuellen Kontakt zwischen engen Verwandten, wie beispielsweise Eltern, Kindern und Geschwistern. Häufig, besonders in älteren Studien, bezieht sich Inzest auf die sozial nicht gebilligten Heiratsbeziehungen innerhalb der Familie. Heutzutage wird der Begriff des Inzests schnell mit dem des Kindesmißbrauchs gekoppelt, mit welchem er aber auch leider oft einher geht.
Inzest findet sehr viel häufiger statt, als es die Statistiken belegen. Es gibt hier, wie im Fall des Kindesmißbrauchs eine hohe Dunkelziffer. Im Falle des Mißbrauchs finden die Opfer nur selten Schutz bei dem anderen Elternteil oder einem anderen Familienmitglied. Eine zusätzliche Belastung können Drohungen darstellen, mit denen die Täter versuchen, ihre Taten zu verheimlichen. In diesen Fällen kann Inzest zu starken Ängsten, sexuellen Störungen, Depressionen und anderen psychischen Störungen führen. Zum gesetzlichen Verbot des Inzests sind in Deutschland die § 173 und § 174 StGB wesentlich. Durch § 173 wird der Beischlaf mit volljährigen Familienangehörigen ersten Grades untersagt. Inzest wird hier mit Geld- oder bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Das Nichtwissen um den Familiengrad, zum Beispiel den Geschwisterstatus, bleibt straffrei. Inzesthandlungen von Erwachsenen an Minderjährigen fallen unter § 174, also den sexuellen Mißbrauch.
Diese gesetzlichen Sanktionen basieren auf Jahrtausende alten Moral- und Tabuvorstellungen, die nach juristischer Auffassung, dem Schutz des Familienverbandes dienen. Allgemein betrachtet ist das Inzesttabu eine Regel, die durch gesetzliche oder aber übernatürliche Sanktionen (beispielsweise in Naturvölkern, die dem Inzest magisch – mystische Fähigkeiten nachsagen) verstärkt wird und den Geschlechtsverkehr oder die Heirat zwischen bestimmten festgelegten Kategorien der Verwandtschaft verbietet. Tatsächlich ist das Inzesttabu eine der frühesten Kulturleistungen der Menschheit. Laut Messelken ist es die Institution, die schon auf der primitivsten der uns bekannten Stufen der gesellschaftlichen Entwicklung bestand. Die moderne Gesellschaft hat das Tabu nicht hervorgebracht, sondern überall nur geerbt.ii Der Ethnologe Marshall D. Sahlins sieht im Inzestverbot ein wichtiges Element der Menschwerdung und menschlichen Vergesellschaftung iii und Claude Lévi- Strauss erklärt es sogar zu der Grundlage der menschlichen Vergesellschaftung überhauptiv. Das Interessante am Inzesttabu ist die in sich eigentlich widersprüchliche Aufteilung in den natürlichen und den kulturellen Charakter des Verbotes: Das Inzesttabu ist ohne Zweifel eine Regel, eine Norm. Nun ist es allgemein bekannt, daß Regeln Kulturen entspringen, also kann man mit Bestimmtheit sagen, daß das Inzesttabu auf kultureller Ebene entstanden sein muß. Allerdings muß es auch „natürlich“ sein, was seine Universalität verrät, denn wenn etwas bei allen Menschen der Welt in gleicher oder ähnlicher Weise auftritt, entzieht es sich zwangsläufig dem Bereich der Bräuche und Traditionen. Das Inzesttabu verbindet also in einzigartiger Weise die biologische mit der sozialen Existenz des Menschen. Es ist nach Lévi- Strauss der Übergang, in dem „die Natur aufhört, bei dem Menschen als souveräne Herrschaft zu existieren. Das Inzestverbot ist der Prozeß, in dem die Natur sich selbst übersteigt...“v Mit seiner angeblichen Universalität, seiner Gültigkeit, die das menschliche Leben aller bekannten Gesellschaften bestimmt, hat das Inzesttabu eine große Bedeutung für die allgemeine Soziologie.
3. Zur Universalität des Inzesttabus
[...]
i Lévy- Bruhl, 1931, S. 247, aus C. Lèvi- Strauss, „ Die elementaren Strukturen der Verwandtschaft“, Frankfurt am Main 1981, S.55.
ii K. Messelken, „Inzesttabu und Heiratschancen“, Stuttgart 1974, S.34.
iii M.D. Sahlins „The Social Life of Monkeys, Apes and Primitive Man“ in „Readings in Anthropology“, Band 2, New York, 1959.
iv C. Lévi- Strauss, „ Die elementaren Strukturen der Verwandtschaft“, Frankfurt am Main, 1981.
v Ebd., S. 52> Vgl. S.73 „Es (das Inzestverbot) ist der grundlegende Schritt, dank dem, durch den und vor allem in dem sich der Übergang von der Natur zur Kultur vollzieht. In gewissem Sinn gehört das Inzestverbot der Natur an, denn es ist eine allgemeine Voraussetzung der Kultur“.
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