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Liberalisierung des Strommarktes unter besonderer Berücksichtigung der Unternehmensstrategie und des Branchenumfeldes des Neueinsteigers National Energy Services AG

Diplomarbeit, 2000, 65 Seiten
Autor: Christina Schmidt
Fach: Wirtschaft - Wirtschaftspolitik

Details

Kategorie: Diplomarbeit
Jahr: 2000
Seiten: 65
Note: 1,7
Sprache: Deutsch
Archivnummer: V27335
ISBN (E-Book): 978-3-638-29413-3

Dateigröße: 373 KB
Anmerkungen :
Allgemeine Wirtschaftspolitik/ Marketing/ Branchenanalyse



Textauszug (computergeneriert)

Fachhochschule für Wirtschaft, Berlin

Liberalisierung des Strommarktes
unter besonderer Berücksichtigung der Unternehmensstrategie und des Branchenumfelds des Neueinsteigers
National Energy Services AG

Diplomarbeit

im Sommersemester 2000

Christina Schmidt

Gliederung

Abbildungsverzeichnis

Einleitung

1 Unternehmensdarstellung: National Energy Services NES AG
1.1 Strategie
1.2 Vertriebswege
1.3 Produkt- und Preispolitik
1.4 Kommunikationspolitik

2 Netzzugang als Voraussetzung für Wettbewerb des Strommarktes
2.1 Das natürliche Monopol
2.2 Rechtliche Anspruchsgrundlage des Netzzuganges
2.3 Entbündelung der stromwirtschaftlichen Funktionsbereiche

3 Der verhandelte Netzzugang: Die Verbändevereinbarung II
3.1 Entfernungsunabhängigkeit der Netznutzung
3.2 Die Problematik des transaktionsunabhängigen Modells im Zusammenhang mit dem regionalen Netzbetrieb
3.3 Bildung von Bilanzkreisen
3.4 Vertragskonstellation
3.4.1 Aufgaben der Netzbetreiber
3.4.2 Vertragsschließung
3.4.3 Netznutzungsvertrag
3.4.4 Abgabe der technischen Daten
3.5 Kritische Bewertung aus der Sicht eines Neueinsteigers

4 Durchsetzung der Netznutzung
4.1 Stromdurchleitung und Eigeninteresse des Netzbetreibers
    Exkurs: Netzzugang im Bereich der von der Braunkohleschutzregelung betroffenen Neuen Bundesländer
4.2 Die Kooperationsvereinbarung
4.3 Zeitliche Vertragsbindung
4.3.1 Kündigungsregelung des § 32 ABVEltV für Tarifkunden
4.3.2 Langfristige Lieferverträge im Bereich der Sondervertragsabnehmer
4.4 Kritische Bewertung aus Sicht eines Neueinsteigers

5 Netznutzungsentgelt
5.1 Prinzip der anteilige Kostenzurechnung
5.1.1 Grenzkosten vs. Vollkosten
5.1.2 „Rosinenpicken“ - Das Problem der Quersubventionierung
5.2 Ablöseentgelt
5.3 Meß- und Zählkosten
5.4 Kritische Bewertung aus Sicht eines Neueinsteigers

6. Kostenkontrolle des Netzbetriebs
6.1 Preiskontrolle vs. Kostenkontrolle
6.2 Verfahren der Kostenkontrolle (DEA)
6.3 Zukünftiges Preissenkungspotential
6.4 Kritische Bewertung aus Sicht eines Neueinsteigers

Schlußbetrachtung

Literaturverzeichnis

 

Einleitung
Impuls für eine Liberalisierung des Strommarktes ist die Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates (96/ 92/ EG) zur Verwirklichung eines europäischen Binnenmarktes. Die Öffnung des Monopols für den Wettbewerb hat das Ziel einer Effizienzsteigerung der stromwirtschaftlichen Produktion und der Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt durch sinkende Faktorpreise.

Die Entwicklung der Strompreise innerhalb der Europäischen Union (EU) läßt eine weitgehende Preissenkung seit der Liberalisierung erkennen (vgl. Abbildung 1, S. 5). Die Unterschiede der realisierten Preissenkungen in den Mitgliedsländern können auf den Grad der jeweiligen Marktöffnung1 und auf die Dauer des Liberalisierungsprozesses2 zurückgeführt werden. Die EU-Kommission konstatiert für den zugrundeliegenden Zeitraum von 1996 bis 1999 eine durchschnittliche Strompreissenkung für die Privathaushalte und der Industrie von 6 Prozent. In der Bundesrepublik Deutschland ist lediglich eine Ersparnis für die Segmente kleiner Unternehmen (8,5 Prozent) und der Industrieabnehmer (9,6 Prozent) festzustellen, während Haushaltskunden einen Preisanstieg von 0,8 Prozent hinnehmen mußten3.

!! Abbildung 1 ist in der Downloaddatei enthalten !!

Abbildung 1: Strompreisentwicklung in der Europäischen Union
Quelle: EU-Kommission (2000), Anhang 2

Mit der Liberalisierung des Strommarktes verändert sich die stromwirtschaftliche Wertschöpfungskette der Anbieterseite (Vgl. Abbildung 2, S. 6), die sich damit in eine Infrastruktur- und eine Dienstleistungswertkette aufteilen läßt. Die Infrastrukturwertkette umfaßt die herkömmlichen Funktionen der Elektrizitätsversorgung, die im Betrieb der Erzeugungsanlagen und der Übertragungs- und Verteilungsnetze bestehen. Neben der Infrastrukturwertkette, ergeben sich als Dienstleistungen mit dem Energiehandel und Energievertrieb neue Bereiche der Wertschöpfung. Für diese Dienstleistungen entwickelt sich ein Markt, in dem Unternehmen des Groß- und Einzelhandels mit den bisherigen Elektrizitätsversorgern konkurrieren4.

!! Abbildung 2 ist in der Downloaddatei enthalten !!

Abbildung 2: Die stromwirtschaftliche Wertschöpfungskette
Quelle: Riechmann (2000), S. 2

Die Entstehung von institutionellen Handelsplätzen erweitert die Möglichkeiten des europaweiten Stromhandels. In der Bundesrepublik Deutschland existiert neben der Leipziger Power Exchange (LPX) seit kurzem die Frankfurter European Energy Exchange (EEX). Langfristig rechnet man mit einer Spezialisierung der Börsen. Im Gegensatz zu der Leipziger Börse, besteht ein, dem Interesse von Großabnehmern entgegenkommender, kontinuierlicher Handel an der EEX. Der börsliche Stromhandel sorgt voraussichtlich für eine höhere Transparenz der Preise5.

Ehemalige Elektrizitätsversorger verstärken ihre Vertriebsfunktion. Ausländische Stromanbieter drängen in den Markt (z. B. Fortum). Des weiteren nutzen Großabnehmer ihre vorhandene Nachfragemacht und treten als Energiehändler auf den Markt (z. B. Metro-Gruppe). Mit der entstehenden Handelsmöglichkeit, suchen auch branchenentfernte Unternehmen (z. B. Finanzinstitute) den Markteinstieg und schließen Partnerschaften mit Elektrizitätsversorgern6. Ebenfalls neue Anbieter sind Einkaufsgemeinschaften bestimmter Tarifkunden, die mit der Bündelung des Strombedarfs günstigere Bezugsbedingungen erhalten. Die hier gegebenen Beispiele für ein Interesse am aufkommenden Stromhandel können nicht abschließend sein.

Es soll jedoch noch im Zusammenhang mit dieser Arbeit auf die Branche des Mineralölhandels hingewiesen werden, die ein naheliegendes Interesse am erweiterten Energiemarkt hat. Stromabnehmer, die ihren bisherigen Versorger wechseln wollen, haben also die Auswahl aus einer Vielzahl von Anbietern. Einen Überblick über die Unternehmen und die entsprechenden Strompreis-angebote sind u. a. auf den einschlägigen Internetseiten zu finden (z. B. www.stromkosten.de). Bei der Ware Strom als ein Produkt des „low-involvements“7, ist zunächst die Höhe des Preises entscheidend. Einer Kundenbefragung zufolge, sind große Industrieunternehmen bei 3 Prozent, Gewerbekunden ab 12 Prozent und Haushaltskunden bei einem 20-prozentigem Preisunterschied zu einem Anbieterwechsel bereit8.

[...]


Bibliographische Vorbemerkung: Sinngemäße Zitate sind mit dem Kürzel „vgl.“ am Ende eines Absatzes gekennzeichnet. Bei Abschnitten, die sich im wesentlichen auf den Inhalt einer Quelle berufen, ist diese Quelle in der Fußnote mit der entsprechenden Bemerkung zu Beginn angegeben. Wörtliche Zitate sind herausgestellt, die Quelle in der Fußnote vermerkt. Ein ausführliches Literaturverzeichnis befindet sich auf den Seiten 63 ff.

1 Die EU-Richtlinie sieht eine schrittweise Quotierung der Mindestmarktöffnung in den nächsten sechs Jahren vor, die auf der Grundlage der Gemeinschaftsquote des jährlichen Elektrizitätsverbrauchs von Endabnehmern mit mehr als 40 Giga-Wattstunden (GWh) in den ersten drei Jahren berechnet wird. Die nationale Marktquote wird auf der Grundlage des reduzierten durchschnittlichen Gemeinschaftsverbrauchs auf 20 GWh in den darauffolgenden Jahren erhöht. Sechs Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie wird der Gemeinschaftsverbrauch erneut auf 9 GWh gesenkt. Die sich daraus ergebene durchschnittliche Gemeinschaftsquote wird von der EU-Kommission alljährlich veröffentlicht und bestimmt den Grad der Mindestmarktöffnung. (Vgl. EU-Richtlinie (96/ 92/ EG), Art. 19)) Der derzeitige Grad der Marktöffnung beträgt 65 Prozent (Vgl. EU-Kommission (2000), Anhang 1)

2 Es bestehen Übergangsregelungen nach Art. 24 der EU-Richtlinie für Belgien, Griechen-land und Irland von einem, zwei bzw. einem Jahr. In Großbritannien erfolgte bereits längere Zeit vor dem Inkrafttreten der Richtlinie eine Liberalisierung des Strommarktes.

3 Vgl. EU-Kommission (2000), S. 1 und Anhang 2

4 Vgl. Hannes (Energiehandel und neue Vertriebsformen in der Energiewirtschaft), S. 4

5 Vgl. Handelsblatt vom 10. August 2000, S. 44 („Auf längere Sicht wird nur eine Strombörse überleben“)

6 Vgl. Hannes (Energiehandel und neue Vertriebsformen ...), S. 5 und 7

7 „Unter Involvement versteht man einen inneren Zustand der Aktivierung, der die Informationsaufnahme, -speicherung und –verarbeitung beeinflußt. [...] Low Involvement- Käufe sind [...] weniger wichtig und risikoreich, sodaß es nicht sinnvoll erscheint, sich mit sorgfältiger Abwägung, Vergleich vieler Alternativen und Verwendung umfangreicher Informationen auseinanderzusetzen“. (Pepels (1999), S. 116) Der Käufer wird die preisgünstigste, annähernd gleichwertiger Varianten wählen.

8 Vgl. Buchta/ Schubert (1999), linke Seite


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