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Die gemeinsame Bekämpfung des internationalen Terrorismus im Rahmen der transatlantischen Beziehungen

Autor: Jana Drewes
Fach: Politik - Int. Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit

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Details

Kategorie: Hauptseminararbeit
Jahr: 2004
Seiten: 28
Note: 1,7
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 404 KB
Archivnummer: V27889
ISBN (E-Book): 978-3-638-29812-4
Anmerkungen :
Kurze Einführung in die Begrifflichkeiten. Untersuchung der unterschiedlichen Ansätze zur Terrorismusbekämpfung in Amerika und Europa. Kritische Beleuchtung der transatlantischen Strategien zur Terrorismusbekämpfung. Untersuchung alternativer Möglichkeiten der Terrorismusbekämpfung.

Textauszug (computergeneriert)

FAU Erlangen-Nürnberg, Philosophische Fakultät I
Institut für Politische Wissenschaft
Hauptseminar: Die transatlantischen Beziehungen
Fachsemester: 6

Die gemeinsame Bekämpfung des internationalen
Terrorismus im Rahmen der transatlantischen Beziehungen

von: Jana Drewes

 


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung 3

2. Begriffsdefinition 3

3. Der 11. September 2001 als „Zeitenwende“ des internationalen Terrorismus 5

4. Die Wahrnehmung der Situation nach dem 11. September 2001 6

4.1. Auf amerikanischer Seite 7
4.2. Auf europäischer Seite 8

5. Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus 8

5.1. Auf amerikanischer Seite 9
5.2. Auf europäischer Seite 11
5.3. Auf Nato-Ebene 13
5.4. Durch die UN 14

6. Transatlantische Maßnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus 15

7. Kritikpunkte an den antiterroristischen Maßnahmen 16

8. Alternative Möglichkeiten der Terrorismusbekämpfung? 19

9. Abschließende Einschätzung 20

10. Quellenverzeichnis 22

11. Anhang


 

 

1. Einleitung

Nicht erst seit dem 11. September 2001 stellt das Phänomen Terrorismus eine Bedrohung nationaler und internationaler Ordnungen dar. Mit den Anschlägen auf das World Trade Center und das Pentagon hat der Terrorismus jedoch eine völlig neue Dimension erreicht. In der Folgezeit wurden viele Diskussionen darüber geführt, wie der Herausforderung durch terroristische Organisationen vom Format der Al-Qaida zu begegnen sei und mit welchen Maßnahmen terroristische Aktionen – gerade auch von einem Ausmaß des 11. Septembers – in Zukunft verhindert werden könnten. Angesichts der internationalen Organisiertheit von Terrorgruppen wie der Al-Qaida kommt der Bekämpfung des Terrorismus auf internationaler Ebene große Bedeutung zu. In der vorliegenden Arbeit soll es nun darum gehen, die unterschiedlichen Ansätze bei der Terrorismusbekämpfung auf europäischer und amerikanischer Seite zu untersuchen und die gemeinsamen Strategien im Rahmen der transatlantischen Beziehungen zu beleuchten und jeweils kritisch zu prüfen.

2. Begriffsdefinition

Obwohl Terrorismus nicht erst eine Erfindung des 20. Jahrhunderts ist, gibt es bis heute keine einheitliche Definition des Begriffs. Als schwierig erweisen sich vor allem die Abgrenzung zu verwandten Begriffen wie zum Beispiel Terror, Staatsterrorismus, Guerilla oder Befreiungskampf und die Vermeidung einer ideologisch oder moralisch beeinflussten Beurteilung terroristischer Erscheinungen. Ein erster politikwissenschaftlich relevanter Definitionsversuch findet sich in der – nicht ratifizierten – Genfer Terrorismuskonvention von 1937. Hier wird Terrorismus beschrieben als „kriminelle Taten, die gegen einen Staat gerichtet sind und das Ziel verfolgen, bestimmte Personen, eine Gruppe von Menschen oder die Allgemeinheit in einen Zustand der Angst zu versetzen“1. Als konkrete Beispiele für terroristische Handlungen werden „Anschläge auf Leben und körperliche Unversehrtheit von Staatsoberhäuptern und anderen diplomatisch geschützten Personen sowie Beschädigung des öffentlichen Eigentums, Gefährdung des Lebens von Unbeteiligten und Verschwörungen“2 genannt. Im Zuge der Entkolonialisierung kam die Forderung auf, Terrorismus von Gewaltakten zur Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts abzugrenzen – mit dem Verweis auf Art. 1 IV des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Abkommen von 1949, dass den Einsatz sogar terroristischer Mittel gegen Fremdherrschaft erlaube.3

Bis heute ist die Ausarbeitung eines umfassenden völkerrechtlichen Vertrages gegen Terrorismus durch die Vereinten Nationen nicht gelungen. Allerdings werden terroristische Handlungen in zahlreichen Resolutionen der Generalversammlung wiederholt als kriminelle Akte eingestuft. So beschreibt die als wegweisend geltende Resolution 49/60 vom 9.12.1994 erstmals objektive Begriffsmerkmale einer terroristischen Handlung und hält fest, dass „politisch motivierte Gewalttaten unter keinen ideologischen, ethnischen oder sonstigen Umständen zu rechtfertigen sind“4. Unter den Begriff des Terroraktes fallen nach dieser Resolution auch nicht gemeingefährliche Mittel. Außerdem wird der Begriff des Terrorismus von dem Status der Täterperson losgelöst, was konkret bedeutet, dass der Tatbestand des Terrorismus bestehen bleibt, wenn es sich nach internationalen Regeln um einen sogenannten „act of state“ – also eine durch Staatsorgane in Auftrag gegebene Tat – handelt.5 Im April 2002 trat schließlich das „Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus“ in Kraft. Es definiert Terrorismus als Handlung, „die den Tod oder eine schwere Körperverletzung einer Zivilperson oder einer anderen Person, die in einem bewaffneten Konflikt nicht aktiv an den Feindseligkeiten teilnimmt, herbeiführen soll, wenn diese Handlung auf Grund ihres Wesens oder der Umstände darauf abzielt, eine Bevölkerungsgruppe einzuschüchtern oder eine Regierung oder eine internationale Organisation zu einem Tun oder Unterlassen zu nötigen“6. Diese Beschreibung stellt allerdings keine völkerrechtlich bindende Terrorismusdefinition dar, sondern bezieht sich lediglich auf die Strafbarkeit von Finanzierungshandlungen. Einen wichtigen Aspekt des Terrorismus greift Peter Waldmann in seinem Definitionsvorschlag auf. Er versteht unter Terrorismus „planmäßig vorbereitete, schockierende Gewaltanschläge gegen eine politische Ordnung aus dem Untergrund. Sie sollen allgemeine Unsicherheit und Schrecken, daneben aber auch Sympathie und Unterstützungsbereitschaft erzeugen.“7 Mit seinem Vorschlag betont Waldmann, dass es sich bei Terrorismus vor allem auch um eine Kommunikationsstrategie handelt, mit der der Botschaft beziehungsweise dem Anliegen der Terroristen durch spektakuläre Aktionen öffentliche Aufmerksamkeit verschafft werden soll.8 Dabei „sind die von terroristischen Aktionen ausgehenden Botschaften (fast immer) doppelt adressiert“9. Sie richten sich nicht nur an den Angegriffenen – zum Beispiel warnend oder demoralisierend –, sondern auch an einen „zu interessierenden Dritten (…), für dessen Interessen die Terroristen zu kämpfen behaupten“10.

Die Besonderheit des internationalen oder international operierenden Terrorismus liegt nun laut einer Definition des US-Außenministeriums darin, dass die Terroristen „entweder Bürger oder aber das Territorium eines anderen Staates attackieren“11. Entscheidendes Kriterium ist also, dass „Täter und Opfer (…) nicht Angehörige des gleichen Staates“12 sind. Nach den Anschlägen des 11. Septembers wird als internationaler Terrorismus vor allem der radikal-islamistische Terrorismus durch Organisationen wie Al-Qaida bezeichnet. In der Literatur findet allerdings der Begriff des transnationalen Terrorismus bevorzugte Verwendung, um die Neuartigkeit einer terroristischen Bewegung wie Al-Qaida zu beschreiben. Der transnationale Terrorismus stellt sozusagen die Perfektion des international operierenden Terrorismus der 1970er und 1980er dar, indem er transnationale soziale Räume etabliert, „in denen sich der transnationale Terrorist bewegt“13. Während die herkömmlichen Terrorismusformen im Wesentlichen lokale oder regionale Probleme aufwerfen und eine Änderung der nationalen Ordnung zum Ziel haben, erreicht der transnationale Terrorismus ein globales Gefährdungspotential und attackiert die bestehende internationale Ordnung. Daher richtet er sich in erster Linie gegen Staaten und Institutionen, die eine Vormachtstellung in der Welt innehaben.14

3. Der 11. September 2001 als „Zeitenwende“ des internationalen Terrorismus

[...]


1 Heintze, Hans-Joachim: Ächtung des Terrorismus durch das Völkerrecht. In: Frank / Hirschmann (Hg.) 2002, S. 71

2 Heintze, Hans-Joachim: Ächtung des Terrorismus durch das Völkerrecht. In: Frank / Hirschmann (Hg.) 2002, S. 71

3 vgl. Warg 2002, S. 19

4 Warg 2002, S. 20

5 vgl. Warg 2002, S. 20

6 Warg 2002, S. 23

7 Waldmann 1998, S. 10

8 vgl. Waldmann 1998, S. 12f

9 Münkler 2002, S. 179

10 Münkler 2002, S. 180

11 Schneckener 2002, S. 15

12 Schneckener 2002, S. 16

13 Schneckener 2002, S. 19

14 vgl. Schneckener 2002, S. 18

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