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Hauptseminararbeit, 2003, 19 Seiten
Autor: Thomas Hissel
Fach: Soziologie - Klassiker, Grundlagen und Theorierichtungen
Details
Institution/Hochschule: Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (Institut für Soziologie)
Tags: Emile, Durkheim, Regeln, Soziologischen, Methode, Hauptseminar
Jahr: 2003
Seiten: 19
Note: 1,3
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-638-30419-1
Dateigröße: 206 KB
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Textauszug (computergeneriert)
RWTH Aachen
Institut für Soziologie
Emile Durkheim
Die Regeln der soziologischen Methode
Veranstaltung: Hauptseminar „Klassiker der Soziologie“
Sommersemester 2003
vorgelegt als schriftliche Hausarbeit
von
Thomas Hissel
Aachen, den 07.07.2003
Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung Seite 3
2. Der soziologische Tatbestand Seite 4
3. Die Betrachtung der soziologischen Tatbestände Seite 5
3.1 Systematisch Ausschaltung aller Vorbegriffe Seite 7
3.2 Definition einer Gruppe von Erscheinungen Seite 8
3.3 Beobachtung der Erscheinung Seite 8
4. Unterscheidung des Normalen und des Pathologischen Seite 9
5. Aufstellung der sozialen Typen Seite 12
6. Erklärung der soziologischen Tatbestände Seite 12
7. Die Beweisführung Seite 15
8. Evaluation und Einordnung Seite 16
8.1 „fait social“ = soziologischer Tatbestand ? Seite 16
8.2 Soziale Determination ? Seite 17
9. Literaturverzeichnis Seite 19
1. Einleitung
Diese Hausarbeit beschäftigt sich im Rahmen des Hauptseminars „Klassiker der Soziologie“ (Sommersemester 2003) mit dem Werk „Die Regeln der soziologischen Methode“ von Emile Durkheim.
In Anlehnung an die, von Durkheim vorgenommene Strukturierung, wird zunächst der Versuch unternommen, einen Überblick über die Entwicklung der Hauptideen dieses Werks zu erlangen, um anschließend auf einige, mir zentral erscheinende Fragestellungen einzugehen.
Von der ersten Eingrenzung der soziologisch relevanten Materie (soziologische Tatbestände) bis zur Beweisführung gibt Durkheim in diesem, 1895 in Paris zum ersten Mal erschienenen Buch, seinen Vorschlag für die generelle Methodik einer damals neuen wissenschaftlichen und universitären Disziplin – der Soziologie. Das Hauptaugenmerk soll sich bei dieser Arbeit auf die folgenden, von Durkheim selbst hervorgehobenen Aspekte seiner Regeln konzentrieren.
Zum einen identifiziert Durkheim in diesem Werk zum ersten Mal die, für die Soziologie als Wissenschaft relevante Materie, die soziologischen Tatbestände.1 Zum anderen begründet er die Notwendigkeit einer Emanzipation der Soziologie, von den damals schon etablierten Wissenschaften, vor allem von der Psychologie, mit seinen Regeln zur Betrachtung und zur Erklärung soziologischer Tatbestände, welche er logisch aus seiner Definition eben dieser abzuleiten weiß. Die Fokussierung auf diese zwei Kernpunkte ist meiner Meinung nach gerechtfertigt, da sie den Schlüssel zum Verständnis dieses Werkes darstellen, welches in Gewisser Weise, wie René König in seiner Einleitung zu den Regeln bemerkte, den Beginn aller Soziologie als selbstständige Wissenschaft darstellt. (vgl. König, 1980: 4)
2. Der soziologische Tatbestand
Im ersten Kapitel, welches den Namen „Was ist ein soziologischer Tatbestand?“ trägt, befasst Durkheim sich mit der Definition von soziologischen Tatbeständen und deren Abgrenzung von sonstigen allgemeinen gesellschaftlichen Phänomenen.
Grundlegende Merkmale zur Identifikation von soziologischen Tatbeständen sind laut Durkheim der, dem Individualbewusstsein gegenüber externe Charakter und der Zwang, den sie auf das individuelle Bewusstsein auszuüben in der Lage sind. Dies drückt Durkheim in seiner Definition folgendermaßen aus:
„Ein soziologischer Tatbestand ist jede mehr oder minder festgelegte Art des Handelns, die die Fähigkeit besitzt, auf den Einzelnen einen äußeren Zwang auszuüben; oder auch, die im Bereiche einer gegebenen Gesellschaft allgemein auftritt, wobei sie ein von ihren individuellen Äußerungen unabhängiges Eigenleben besitzt“ (Durkheim, 1895:115)
Soziologische Tatbeständen sind für Durkheim zum Beispiel Konventionen und Gewohnheiten oder die moralischen und sittlichen Vorstellungen einer Gesellschaft, wie auch deren Kristallisierte Zustände in Form von Recht und Religion die das Handeln tatsächlich von außerhalb des individuellen Bewusstseins her bestimmen. (vgl. Durkheim, 1885: 125)
Da der Einzelne diese Formen des von außen festgelegten Handelns durch die Erziehung und Sozialisation internalisiert, fäll Ihm die Existenz der soziologischen Tatbestände nur auf, wenn er sich nicht konform verhält. Dann offenbart sich ihr reglementierender Charakter.
Trotz ihres permanenten Einflusses werden soziologische Tatbestände also durch ihre Internalisierung für das Individuum praktisch unsichtbar, was im Normalfall den Eindruck vermittelt, man würde von sich aus – also ohne äußeren Druck – in Einklang mit der Gesellschaft leben.
Durch diese erste Identifikation der soziologischen Tatbestände als reell existierende Kräfte, die eine gewichtigen Einfluss auf das individuelle Leben haben, kann Durkheim allerdings feststellen:
[....]
1 Da in der Literatur, die sich auf dieses Werk bezieht, Kritik an der Übersetzung des Bergriffes der „fait sociales“ als „soziologische Tatbestände“ vorzufinden ist (vgl. König, 1980: 38), werde ich im letzten Kapitel dieser Arbeit hierauf eingehen.
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