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Termpaper, 2004, 16 Pages
Author: Susan Dörfler
Subject: Pedagogy - Miscellaneous Topics
Details
Institution/College: University of Bamberg
Tags: Folgen, Missbrauchs, Kindern, Sexueller, Missbrauch, Kindern, Themen, Kontroversen
Year: 2004
Pages: 16
Grade: 2,3
Bibliography: ~ 8 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-32130-3
File size: 260 KB
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Excerpt (computer-generated)
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Lehrstuhl für Allgemeine Pädagogik
Veranstaltung: Sexueller Missbrauch von Kindern: Themen und Kontroversen
8. Semester/Diplompädagogik
Folgen des sexuellen Missbrauchs an Kindern
von: Susan Bräuer
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung 2
2. Definitionsversuche von sexuellem Missbrauch 2
2.1. Juristische Definition 3
2.2. Wissenschaftliche Definitionen 4
3. Auswirkungen des sexuellen Missbrauchs an Kindern 6
3.1. Psychiatrische Krankheitsbilder 7
3.2. Physische und psychosomatische Folgeerscheinungen 9
3.3. Auswirkungen auf die Beziehungsgestaltung 10
4. Probleme und Fehler im Umgang mit Verdachtsmomenten 12
5. Zusammenfassung 14
Literaturverzeichnis 15
1. Einführung
„Sexuelle Mißhandlung ist eine der tiefsten Verletzungen, die ein Kind erleiden kann.“ (Johns 1993). Mit dieser These beschreibt die Pädagogin IRENE JOHNS den Inhalt ihres Buches auf dessen Rückseite und stellt zugleich eine sehr schwerwiegende und doch für alle Leser nachvollziehbare Behauptung auf. Durch die Präsenz und Öffentlichkeit dieses Themas in unserer heutigen Zeit, fällt es nicht schwer, mit Begriffen wie ‚sexueller Missbrauch’ oder ‚Kindesmisshandlung’ bestimmte Vorstellungen zu verbinden. Man muss kein Experte sein, um zu wissen, was damit gemeint ist und die Auswirkungen einer solchen Tat zu erahnen. Trotzdem - oder gerade deswegen – existiert eine große Anzahl von Mythen, denen GLOOR & PFISTER in ihrem Buch „Kindheit im Schatten“ u.a. auf den Grund gehen und die in Verbindung mit der Emotionalität dieses Themas oft „den Blick (...) für die wissenschaftlichen Fakten“ (Engfer 2002, S. 807) verschleiern. In dieser Hausarbeit sollen daher zum Einen mögliche Folgeerscheinungen sexuellen Missbrauchs an Kindern erläutert und zum Anderen ein kritischer Blick auf den Umgang mit derartigen „Checklisten“ geworfen werden. Es wird sich zeigen, dass diese äußerst anfällig für Irrtümer und falsche Beurteilungen sind und mit großer Vorsicht zu behandeln sind. Um jedoch zusätzliche Unklarheiten über begriffliche Definitionen zu vermeiden, soll im ersten Kapitel der Versuch einer Charakterisierung und Abgrenzung des Themas durchgeführt werden.
2. Definitionsversuche von sexuellem Missbrauch
Auf der Suche nach einer allgemeingültigen Definition des sexuellen Missbrauchs begegnet man einer Vielzahl von unterschiedlichen Sichtweisen, Intentionen und Kriterien. Durch die Kultur- und Zeitabhängigkeit der Definition spielen Normen, Werte, innerfamiliäre Regeln sowie die grundlegende Bedeutung der Begriffe Sexualität, Gewalt und Kindheit eine wesentliche Rolle. Die Charakterisierung des sexuellen Missbrauchs im Speziellen von Kindern bringt zusätzliche Schwierigkeiten und Probleme. Zum Einen stellt sich bei Vorfällen innerhalb der Familie die Frage nach den „Anfängen“ des Missbrauchs, d.h. wie tief die körperliche Beziehung zwischen Eltern und deren Kindern sein darf und wo sexueller Missbrauch anfängt. Zum Anderen wird diskutiert, inwiefern sexueller Kontakt mit Gleichaltrigen als Missbrauch betrachtet werden kann, weshalb in manchen Definitionen festgelegt wird, dass der Täter mindestens fünf Jahre älter sein muss als das Kind, was meines Erachtens jedoch sehr kritisch zu beurteilen ist. Zudem gibt es auch unter Kindern und Jugendlichen freiwillig gewollte sexuelle Erfahrungen. Daher ist bei jedem Definitions- und auch Diagnoseversuch das Kriterium der Freiwilligkeit ausschlaggebend, was jedoch nicht bedeuten soll, dass selbst initiierte sexuelle Handlungen immer auch nach eigenem Willen beendet werden können und somit frei von jedem Missbrauchscharakter sind (vgl. Steinhage, 1992). Trotz dieser Probleme bei der Erfassung des Begriffs des sexuellen Missbrauchs an Kindern gibt es verschiedene Definitionsvorschläge, die im Folgenden kurz erläutert werden sollen.
2.1. Juristische Definition
In der Bundesrepublik Deutschland ist der Tatbestand sowie die Bestrafung des sexuellen Missbrauchs gesetzlich vor allem durch § 176 des Strafgesetzbuches gesetzlich geregelt:
§ 176 StGB Sexueller Missbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind)vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle
Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich
vornehmen lässt.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn der Täter
(4) mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder
(5) das Kind bei der Tat körperlich schwer misshandelt.
(6) Verursacht der Täter durch die Tat leichtfertig den Tod des Kindes, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
(7) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen vor ihm oder einem Dritten vornimmt, oder
3. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen und Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt, um sich, das Kind oder einen anderen hierdurch sexuell zu erregen.
(8) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 7 Nr. 3.
Die Vorschrift bezweckt, das Kind von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen freizuhalten (...), um dadurch seine ungestörte geschlechtliche Entwicklung zu schützen (...). Kind ist jede männliche und weibliche, sei es auch geschlechtlich bereits erfahrene, Person unter 14 Jahren
[...]
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