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Fair Value auf der Passivseite - Wie wirken sich Fair Values bei der Bilanzierung von Fremdkapital aus?

Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2004, 24 Pages
Author: Christian Schießl
Subject: Economics / Business: Revision, Auditing

Details

Category: Scholarly Paper (Advanced Seminar)
Year: 2004
Pages: 24
Grade: 1,7
Bibliography: ~ 41  Entries
Language: German
Archive No.: V31404
ISBN (E-book): 978-3-638-32429-8

File size: 226 KB


Excerpt (computer-generated)

Universität Augsburg
Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre
Wirtschaftsprüfung und Controlling
Hauptseminar

Fair Value auf der Passivseite - Wie wirken sich Fair Values
bei der Bilanzierung von Fremdkapital aus?

von: Christian Schießl

 


Inhaltsverzeichnis

1 Einführung  1

1.1 Definitionen  2

1.1.1 Marktwert 3
1.1.2 Barwerte  3

1.1.2.1 Verfahren 4
1.1.2.2 Vergleich der Verfahren  5

1.1.3 Besonderheiten bei Fremdkapital 6

1.1.3.1 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 6
1.1.3.2 Entsorgungsrückstellungen 7
1.1.3.3 Anleihen  8

2 Auswirkungen der Fair-Value-Bilanzierung  9

2.1 Bonität und deren Folgen für Gewinn und Eigenkapital  9
2.2 Auswirkung auf die Be urteilung der Management Performance  11
2.3 Gewinne und Verluste aus der Bewertung mit dem Fair Value  12
2.4 Fortgeführte Anschaffungskosten oder Fair Value  13

3 Beurteilung  15

Verzeichnis der Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsanweisungen und sonstigen Rechnungslegungsnormen 16

Verzeichnis der Internetquellen 16

Literaturverzeichnis  17
 


 

1 Einführung

Schon vor der Internationalisierung der Rechnungslegung schlug sich der Gedanke zum Fair Value bspw. durch das strenge Niederstwertprinzip1 beim Umlaufvermögen, gemildert beim Anlagevermögen und bei Schulden in Form des dualen Höchstwertprinzips in der deutschen Rechnungslegung nieder. Hierbei sind Überlegungen, dauerhafte Wertminderungen in den Bilanzansatz zu übernehmen, schon von Eugen Schmalenbach begründet.2 Lediglich der Wertansatz über die Anschaffungskosten wird im HGB durch das Realisationsprinzip3 versagt. Auch deutsche Unternehmen, die einen Abschluss gemäß den US-GAAP wegen einer Notierung an der NYSE machen müssen, sind gezwungen, sich mit dem Fair Value zu beschäftigen. Im Gegensatz zu den IFRS, die die Ermittlung des Fair Value standardspezifisch regeln, liefern die US-GAAP ein Rahmenwerk dafür durch den SFAC No. 7 als Bestandteil des Conceptual Framework.

Um tiefer in die Problemstellung vordringen zu können, soll in den folgenden Ausführungen der Fokus auf IAS 37, IAS 32 und IAS 39 sowie auf SFAC No. 7 gelegt werden. Durch die neu eingeführte Kategorie in den IAS 39 „at fair value through profit or loss“ wird es nun ermöglicht, sämtliche Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert in der Bilanz anzusetzen. Einzige Ausnahme sind hierbei Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente, für die kein beizulegender Zeitwert auf einem aktiven Markt vorliegt und ermittelt werden kann. 4 Um nicht weiter auf die Einordnung von Finanzinstrumenten in Bewertungskategorien eingehen zu müssen, wird im Folgenden angenommen, dass die betrachteten Bilanzpositionen in die Kategorie „at fair value through profit or loss“ eingeordnet werden. Hierbei sind noch das Hege Accounting und die Bilanzierung von Derivaten aus Vereinfachungsgründen ausgeblendet. Für den Blickwinkel aus den US-GAAP wird der SFAC No. 7 herangezogen, der als Deduktionsbasis für künftige Rechnungslegungsstandards dient5, ohne dabei tiefer auf einzelne Standards einzugehen. Für Bilanzpositionen, bei denen die Bewertung mit dem beizulegendem Zeitwert Wertänderungen sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite nach sich ziehen, werden als Beispiel die Entsorgungsrückstellungen betrachtet.

1.1 Definitionen

Gemäß den IFRS und den US-GAAP ist der Fair Value der Betrag, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern ein Vermögenswert getauscht oder eine Verbindlichkeit beglichen werden könnte.6 Der deutsche Begriff für Fair Value ist der beizulegende Zeitwert. Dieser ist nicht mit dem Marktwert gleichzusetzen. Der beizulegende Zeitwert ist als Überbegriff von verschiedenen Arten der Ermittlung zu sehen. 7 Ermittelt werden kann dieser durch Veräußerungs- bzw. Erfüllungswert, Wiederbeschaffungs- bzw. Abwicklungswert, Barwert, Marktpreis oder durch den erzielbaren Betrag. 8 Der erzielbare Betrag ist als höherer Betrag von Nutzwert und Nettoveräußerungswert zu sehen. 9 Das FASB sieht den Fair Value hingegen als Approximation eines Marktpreises und daher ist eine unternehmensindividuelle Bewertung mit dem Nutzwert nicht zugelassen. 10 Finanzielle Verbindlichkeiten sind vertragliche Verpflichtungen, flüssige Mittel oder einen anderen finanziellen Vermögensgegenstand an ein anderes Unternehmen abzugeben, und Finanzinstrumente mit einem anderen Unternehmen unter potenziell nachteiligen Bedingungen austauschen zu müssen. 11 Durch § 266 Abs. 3 HGB werden die Positionen Anleihen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Kunden, aus Lieferungen und Leistungen, aus der Annahme und Ausstellung von Wechseln, verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, benannt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr ohne festgelegten Zinssatz werden im weiteren nicht betrachtet, da diese zum Nominalwert angegeben werden können, falls der Abzinsungseffekt als unwesentlich betrachtet wird.12

1.1.1 Marktwert

Als Marktwert ist der Wert heranzuziehen, der an einem aktiven Markt beobachtbar ist. Die Anforderungen sind hierbei, dass es sich um homogene Güter handelt, für die jederzeit Käufer und Verkäufer vorhanden und deren Preise öffentlich verfügbar sind.13 Falls der Markt nicht als aktiver Markt eingestuft werden kann, so ist der beizulegende Zeitwert anderweitig zu schätzen. Hierfür kommen die Ansätze wie unter 1.1 schon dargestellt in Frage. Liegen beispielsweise mehrere Marktwerte für ein Finanzinstrument vor, so ist von dem Preis des aktivsten Markts auszugehen. 14 Ein Unterschied im Wertansatz zwischen finanziellen Vermögenswerten und Schulden ist der zu berücksichtigende Kurs. Für finanzielle Vermögenswerte ist der aktuelle Briefkurs und für finanzielle Verbindlichkeiten der gegenwärtige Geldkurs zu Grunde zu legen.15 Die Transaktionskosten müssen zum beizulegenden Zeitwert dieser Kategorie hinzugerechnet werden. 16

1.1.2 Barwerte

[...]


1 Vgl. § 253 Abs. 3 und 4 HGB.

2 Vgl. Schmalenbach, E. (1933), S. 177.

3 Vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB.

4 Vgl. IAS 39.9.

5 Vgl. FASB (1976), S. 2.

6 Vgl. IAS 32.11, sowie SFAC No. 7 Glossary of terms S. 8.

7 Vgl. Achleitner A.-K. u. a. (2003), Kap. III C Tz. 124.

8 Vgl. Streim, H./Bieker, M./ Esser, M. (2003), S. 460.

9 Vgl. IAS 36.5.

10 Vgl. SFAC 7.36.

11 Vgl. IAS 32.11 und 39.8.

12 Vgl. IAS 39.AG79.

13 Vgl. Ruhnke, K./Schmidt, M. (2003), S. 1039.

14 Vgl. SFAS 107.20.

15 Vgl. IAS 39.AG72.

16 Vgl. IAS 39.46. Vgl. auch im Internet: Foster, J. M./Upton, W. S. (2001a), S. 2-4.


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