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Ist Brasilien eine defekte Demokratie?

Scholary Paper (Seminar), 2004, 18 Pages
Author: Sabrina Daudert
Subject: Politics - International Politics - General

Details

Event: Seminar: Wozu Demokratie? – Einführung in die Demokratietheorie
Institution/College: University of Potsdam
Tags: Brasilien, Demokratie, Seminar, Wozu, Demokratie, Einführung, Demokratietheorie
Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2004
Pages: 18
Grade: 2,7
Bibliography: ~ 21  Entries
Language: German
Archive No.: V33615
ISBN (E-book): 978-3-638-34050-2

File size: 380 KB


Excerpt (computer-generated)

Universität Potsdam Sommersemester 2004
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
Politische Theorie und Politische Philosophie
Seminar: Wozu Demokratie? – Einführung in die Demokratietheorie
2. Fachsemester

Ist Brasilien eine defekte Demokratie?

von: Sabrina Daudert

 


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung 3

2. Begriffsbestimmung „Defekte Demokratie“ 3

2.1 Exklusive Demokratie 4
2.2 Enklavendemokratie 5
2.3 Illiberale Demokratie 6
2.4 Delegative Demokratie 7

3. Die Geschichte Brasiliens 7

4. Defekte Demokratie in Brasilien 13

5. Schlussfolgerung 16

Literaturverzeichnis

 

 

1. Einleitung

Die Ansiedlung von Staaten zwischen der klar getrennten Einordnung zur Autokratie und Demokratie, speziell nach der dritten Demokratisierungswelle, beschäftigt die Transformationsforschung spätestens ab 1994. Dennoch sind erst wenige Konzepte hierzu entwickelt worden. Da dies gerade in letzter Zeit von Wolfgang Merkel betrieben worden ist, soll hier aufgrund seiner Klassifizierungen das krisengeschüttelte Brasilien näher untersucht werden.
Zunächst einmal wird definiert, was eigentlich eine defekte Demokratie ausmacht. Im Anschluss wird konkret auf das Beispiel Brasilien eingegangen.
Aufgrund der schwierigen Materiallage über die politischen Verhältnisse der neueren Zeit, soll hier über die historischen Ansätze hinweg induktiv eine etappenweise Analyse stattfinden.

2. Begriffsbestimmung „Defekte Demokratie“

Zwischen den Systemklassifizierungen Autokratie und Demokratie existiert naturgemäß kein Vakuum. Gerade in der letzten Demokratisierungswelle nach 1974 fanden viele Transformationen statt, die weder eindeutig der reinen Demokratie, wie sie in Teilen Westeuropas oder Nordamerikas zu finden ist, noch einer klassischen Autokratie zuzuordnen sind.
Um diese Zwischenformen einer Systematisierung zu unterziehen, muss zunächst einmal festgestellt werden, welches Kriterium denn die Autokratie von der Demokratie unterscheidet. Folgt man Alexis de Tocqueville, so besteht der Kern der Demokratie in allgemeinen, freien und gleichen Wahlen. Dies wird im weiteren Verlauf als das „institutionelle Minimum der Demokratie“ (Merkel et al. 2003: 10) angesehen.
Die Organisation Freedom House folgt dieser Einschätzung, indem sie Demokratien bedacht mit dem Zusatz „elektoral“ kennzeichnet. Erst durch den jährlich erstellten Freiheitsindex, unterteilt in political rights und civil rights index, kann eine weitere Unterteilung zwischen etablierten und „fragilen“ (Schmidt 2000: 520 ff.) Demokratien erfolgen.
Larry Diamond (2000: 95 in Merkel et al. 2003: 100) teilt, diesem Index folgend, die elektoralen Demokratien in „liberale“ (Indexwert 1-2), „semi-liberale“ (Indexwert 3) und „illiberale“ (Indexwert 4-7) Demokratien. Defekte Demokratien werden hier also unter den Begriffen semi-liberal und illiberal anzusiedeln sein.
In dieser Arbeit soll jedoch der Klassifizierung von Merkel, Puhle, Croissant, Eicher und Thiery (2003) gefolgt werden. Deren Definition soll hier übernommen werden:
„[Defekte Demokratien sind] Herrschaftssysteme, die sich durch das Vorhandensein eines weitgehend funktionierenden demokratischen Wahlregimes zur Regelung des Herrschaftszugangs auszeichnen, aber durch Störungen in der Funktionslogik eines oder mehrerer der übrigen Teilregime die komplementären Stützen verlieren, die in einer funktionierenden Demokratie zur Sicherung von Freiheit, Gleichheit und Kontrolle unabdingbar sind.“ (Merkel et al. 2003: 6)

Des Weiteren wird konkretisiert, dass eine „demokratische Substanz“ (Merkel et al. 2003: 66), also ein grundlegend offener Zugang zur Herrschaft sowie dessen Kontrolle, bestehen muss. Außerdem sollte eine wirkliche Wahlalternative, um auch eine Abwahl von ineffizienten Machtinhabern zu ermöglichen, sowie eine genügend breite Partizipationsgrundlage bestehen.
Diese Hauptdefinition soll durch vier Unterkategorien näher bestimmt werden: exklusive, Enklaven-, illiberale und delegative Demokratie.

2.1 Exklusive Demokratie

Eine exklusive Demokratie schließt ihrem Namen nach jemanden von irgendetwas aus. Dies bezieht sich hier auf das demokratische Hauptkriterium der Repräsentation der Bevölkerung durch Wahlentscheid. Während in den letzten Jahrhunderten immer große Gruppen der Bürger rechtlich vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden, wie Frauen oder Farbige, findet dies heute in den seltensten Fällen noch Anwendung. Im Focus dieser Klassifizierung steht also nicht die gesetzlich verankerte, sondern die faktische Aberkennung von politischen Teilnahmerechten.
Im Weiteren wird sich hier auf zwei Spielarten der Exklusion beschränkt (Merkel et al. 2003: 241f.): 1. die offene Bemühung einer Bevölkerungsgruppe, sich die politische Vorherrschaft zu sichern („ethnisch-exklusive Demokratie“ (Merkel et al. 2003: 242)) oder 2. das langsame Entgleiten von Rechten von Staatsbürgern, das soziale und / oder ökonomische Gründe hat, aber auch durch Unterdrückung durch Personen, die beabsichtigen, ihre faktische Macht zu festigen und auszubauen, hervorgerufen werden kann („stille Exklusion“(Merkel et al. 2003: 242)). Starke Differenzen in Stand, Einkommen und Macht können also zum schleichenden Einbüßen von Rechten führen. Dies lässt sich vor allem dort beobachten, wo der Staat nicht mehr über das volle Gewaltmonopol verfügt und sich außerstaatliche Parallelmächte gebildet haben.

2.2 Enklavendemokratie

[...]


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