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Details

Veranstaltung: Neue Herausforderungen für die deutsche Außenpolitik
Institution/Hochschule: Universität Hamburg (Institut für Politische Wissenschaft)
Tags: Ziele, Kriterien, Intervention, Neue, Herausforderungen, Außenpolitik
Kategorie: Hauptseminararbeit
Jahr: 2003
Seiten: 22
Note: 1-
Literaturverzeichnis: ~ 16  Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 278 KB
Archivnummer: V34637
ISBN (E-Book): 978-3-638-34803-4
ISBN (Buch): 978-3-638-65280-3

Zusammenfassung / Abstract

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema der militärischen Gewaltanwendung zu humanitären Zwecken. Sie soll in erster Linie einen Überblick über die Ziele und Bedingungen einer humanitären Intervention geben. Zunächst wird versucht, den Begriff der humanitären Intervention zu erklären und damit das weitere Vorgehen abzustecken. Um einen theoretischen Vorbau zu geben, wird darauf aufbauend die Bedeutung moralisch-ethischer Standpunkte in den Theorien der Internationalen Beziehungen besprochen, sowie ein Einblick in die Debatte innerhalb des Pazifismus gewährleistet. Im umfangreicheren zweiten Teil dieser Arbeit werden die Kriterien für eine humanitäre Intervention im Detail erläutert. Dabei finden auch einzelne völkerrechtliche Aspekte Berücksichtigung, mit denen das Verhältnis zwischen Theorie und praktischer Auslegung dieser Kriterien angedeutet wird. Im Ergebnis soll überprüft werden, ob eine militärische Intervention nach den genannten Bedingungen als „gerecht“ bezeichnet werden kann. Die dieser Arbeit zugrundeliegenden Überlegungen sind grundsätzlicher Natur und haben nicht den Anspruch, das internationale Recht bzw. die völkerrechtliche Praxis bezüglich humanitärer Interventionen wiederzugeben. Eine Auseinandersetzung mit der zweifellos mindestens ebenso wichtigen Frage der Krisenprävention kann hier nicht vorgenommen werden, da sie den Rahmen dieser Arbeit überschreiten würde.

Textauszug (computergeneriert)

Universität Hamburg
Institut für Politische Wissenschaft
Hauptseminar: Neue Herausforderungen für die deutsche Außenpolitik
4. Fachsemester

Ziele und Kriterien der humanitären Intervention

von: Sebastian Höhn

 


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung 4

2. Zur Definition des Begriffs der humanitären Intervention 5

3. Moralisch-ethische Aspekte in der Theorie 6

3.1. Der Realismus 6
3.2. Der Liberalismus 9

3.2.1 Radikalpazifismus versus institutionell-pazifistische Standpunkte 9
3.2.2 Kann Krieg „gerecht“ sein? – Theoretische Bedingungen 11

4. Kriterien für eine humanitäre Intervention 12

4.1 Gerechter Grund 12
4.2 Richtige Intention 14
4.3 Erfolgsaussichten 15
4.4 Ultima ratio (last resort) 16
4.5 Legitime Autorität 17
4.6 Verhältnismäßigkeit der Mittel 19

5. Schlussbemerkung 20

Literaturverzeichnis 22


 

1. Einleitung:

Das dieser Arbeit eingangs gewidmete Zitat soll nicht mit einer vorwegnehmenden Argumentation verwechselt werden, sondern als Erkenntnis eines überzeugten Pazifisten das Spannungsverhältnis zwischen den diesem Thema zugrundeliegenden Prämissen bildlich wiederspiegeln.

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema der militärischen Gewaltanwendung zu humanitären Zwecken. Sie soll in erster Linie einen Überblick über die Ziele und Bedingungen einer humanitären Intervention geben, wobei sich die Struktur im wesentlichen in zwei Hauptteile gliedert: In Kap. 2 wird zunächst versucht, den Begriff der humanitären Intervention zu erklären und damit das weitere Vorgehen abzustecken. Um einen theoretischen Vorbau zu geben, wird in Kap. 3 die Bedeutung moralisch-ethischer Standpunkte in den Theorien der Internationalen Beziehungen besprochen, sowie ein Einblick in die Debatte innerhalb des Pazifismus gewährleistet. Das etwas umfangreichere Kap. 4 bildet inhaltlich den zweiten Teil dieser Arbeit, indem die Kriterien für eine humanitäre Intervention im Detail erläutert werden. Dabei finden auch einzelne völkerrechtliche Aspekte Berücksichtigung, mit denen das Verhältnis zwischen Theorie und praktischer Auslegung dieser Kriterien angedeutet wird. Im Ergebnis soll überprüft werden, ob eine militärische Intervention nach den genannten Bedingungen als „gerecht“ bezeichnet werden kann. Die dieser Arbeit zugrundeliegenden Überlegungen sind grundsätzlicher Natur und haben nicht den Anspruch, das internationale Recht bzw. die völkerrechtliche Praxis bezüglich humanitärer Interventionen wiederzugeben. Eine Auseinandersetzung mit der zweifellos mindestens ebenso wichtigen Frage der Krisenprävention kann hier nicht vorgenommen werden, da sie den zulässigen Rahmen dieser Arbeit schlicht sprengen würde.

2. Zur Definition des Begriffs der humanitären Intervention:

Zunächst einmal soll versucht werden, eine möglichst klare Definition für den Begriff der humanitären Intervention zu finden, die dann im weiteren Verlauf der Arbeit als Grundlage für die näheren Analysen dienen kann. Will man nur den Terminus „Intervention“ näher beschreiben, so kann man in der Literatur bereits auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen. Der Interventionsbegriff sah sich im Laufe der Geschichte und besonders im 20. Jahrhundert immer wieder Veränderungen unterworfen. So vertrat man noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts mehrheitlich einen recht engen Interventionsbegriff, der im wesentlichen nur die Androhung und Anwendung von Gewalt beinhaltete. Obwohl die Definition des Begriffs auch heute noch umstritten ist, so herrscht doch weitgehend Einigkeit darüber, dass der Tatbestand der Intervention auch schon lange vor dem Einsatz oder der Androhung von Gewalt auf verschiedenen anderen Ebenen bestehen kann. Dies gilt besonders mit Blick auf die Globalisierung und die zunehmende Interdependenz zwischen den Staaten und Gesellschaften, was ein sehr viel weitergehendes Verständnis von Intervention erfordert. Thomas Weiss zufolge ist Intervention „(...) kein Einzelphänomen, sondern vielmehr ein Spektrum von Aktionen zur Beeinflussung innerer Angelegenheiten in anderen Staaten. Sie reicht von Telefonanrufen bei Außenministerien über geheimdienstliche Aktivitäten bis hin zum Entsenden von Truppen.“1 Ein so weit gefasster Interventionsbegriff ist in der Fachliteratur bei weitem nicht Konsens, jedoch soll deutlich gemacht werden, dass auch nichtmilitärische Maßnahmen, wie etwa diplomatischer und wirtschaftlicher Druck, bereits zu Verhaltensänderungen in dem betreffenden Staat führen können.

Nun stellt sich die Frage, welche spezifischen Eigenschaften eine „humanitäre“ Intervention auszeichnen. 2 Es ist ohne Zweifel, dass es hierbei immer um den Schutz einer Gruppe von Menschen vor Vertreibung, Misshandlung, Folter, Tod und anderen massiven Menschenrechtsverletzungen in einem fremden Staat geht. Es wird darauf hingewiesen, dass unter diesem Begriff teilweise auch das Eingreifen eines Staates zum Schutze seiner eigenen Staatsangehörigen in einem Drittland verstanden wird, um sie dort vor unmenschlicher Behandlung zu schützen. 3 Da es sich in einem solchen Fall aber zumeist um einen völkerrechtlich relativ unkompliziert zu bewertenden Akt der Selbstverteidigung handelt, soll dies in der vorliegenden Arbeit ausgeklammert werden. Andreas Stein weist zudem auf die Möglichkeit einer Unterscheidung zwischen Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen des humanitären Völkerrechts hin4, was jedoch den Rahmen dieser Analyse sprengen würde und aufgrund der Tatsache, dass diese beiden Rechtsgebiete weitgehend dem Schutz derselben Rechtsgüter dienen, auch nicht als unbedingt notwendig erscheint. Eine sehr treffende Formulierung für den hier zu klärenden Sachverhalt der humanitären Intervention hat Harald Endemann gefunden:5

„Anwendung nichtmilitärischer oder militärischer Zwangsmaßnahmen gegen oder in einem Staat; ohne dessen Einverständnis; durch mehrere andere Staaten oder internationale Organisationen, welche die Gesamtheit der Völkerrechtsgemeinschaft repräsentieren, auf der Grundlage eines kollektiven Beschlusses, durch die eine nicht unerhebliche Anzahl von Bewohnern des Zielstaates vor schweren Schäden an Leib und Leben gerettet werden soll.“ Im Folgenden soll sich die genauere Betrachtung der humanitären Intervention weitgehend an diese Definition anlehnen, wobei jedoch Zwangsmaßnahmen militärischer Art ganz primär im Mittelpunkt stehen und auch die Frage nach der Legitimation durch die Völkerrechtgemeinschaft flexibler angegangen wird.

3. Moralisch-ethische Aspekte in der Theorie:

Die Diskussion um das Für und Wider militärischer humanitärer Interventionen wird in der Fachwelt mittlerweile auf einem interdisziplinären Niveau geführt, die Bereiche der Politikwissenschaft, der Völkerrechtswissenschaft und der (Moral-) Philosophie in unterschiedlicher Weise integriert. Insbesondere die moralisch-ethischen Grundlagen dieser Diskussion bedürfen neben der politikwissenschaftlichen auch einer philosophischen Analyse. Der Stellenwert, den Moral und Ethik in den internationalen Beziehungen einnehmen, ist schon in der Theorie sehr umstritten. Im Folgenden sollen die Hauptstandpunkte der beiden dominierenden Großtheorien in den internationalen Beziehungen, Realismus und Liberalismus, zur Frage der humanitären Intervention kurz vorgestellt werden.

3.1 Der Realismus:

[...]


1 Weiss (1996, S. 58)

2 Das terminologische Problem des Begriffs „humanitär“ im Zusammenhang mit Intervention wird bei Chandler (2002, S. 48f) und Dower (2002, S. 73ff) thematisiert. Obwohl die vorgebrachten Einwände nicht unbedeutend sind, soll hier aus konzeptionellen Gründen darauf nicht weiter eingegangen werden.

3 Vgl. hierzu Endemann (1996, S. 4f)

4 Stein (1998, S. 5)

5 Endemann (1996, S. 7) [Zeichensetzung v. Verf.]

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