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Scholary Paper (Seminar), 2005, 31 Pages
Author: Simon Fassbender
Subject: Politics - International Politics - Topic: European Union
Details
Institution/College: University of Wuppertal (Politikwissenschaft)
Tags: Europäische, Asylpolitik, Europäische, Politikfelder
Year: 2005
Pages: 31
Grade: 1,0
Bibliography: ~ 22 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-36416-4
File size: 464 KB
Überblick Europäische Asylpolitik mit Schwerpunkt: Dubliner Übereinkommen I + II
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Excerpt (computer-generated)
Europäische Asylpolitik
von: Simon Fassbender
INHALTSVERZEICHNIS
1 EINLEITUNG 1
2 GRUNDLAGEN UND BEGRIFFSDEFINITIONEN 2
2.1 ARTIKEL 16A DES GRUNDGESETZES (GG) 2
2.2 BEGRIFFSERKLÄRUNGEN 3
2.2.1 Offizielle Begriffdefinitionen 3
3 EMPIRISCHE DARSTELLUNG DER ASYLTHEMATIK IN DEUTSCHLAND, EUROPA UND DER WELT 4
3.1 WELTWEITE SITUATION VON FLÜCHTLINGEN 4
3.2 DIE ENTWICKLUNG DER ASYLANTRAGSZAHLEN IN DEN INDUSTRIESTAATEN UND DEN EU-STAATEN 5
3.3 DIE ENTWICKLUNG DER ASYLANTRAGSZAHLEN UND DER ENTSCHEIDUNGEN IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND SEIT 1991 5
3.4 ENTWICKLUNG DER KOSTEN FÜR ASYLBEWERBER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 7
3.5 DIE ENTWICKLUNG DER ASYLANTRAGSZAHLEN IM EUROPÄISCHEN VERGLEICH 7
4 DARSTELLUNG UND BEWERTUNG DES DUBLINER ÜBEREINKOMMENS ALS BEDEUTENDEN INTEGRATIONSSCHRITT IN DER EUROPÄISCHEN ASYLPOLITIK 9
4.1 SCHENGENER ÜBEREINKOMMEN I + II 10
4.2 DUBLINER ÜBEREINKOMMEN 11
4.2.1 Entstehungsgründe des Dubliner Übereinkommens 12
4.2.2 Inhalt des Dubliner Übereinkommens 13
4.2.3 Bewertung des Dubliner Übereinkommens 14
4.3 DUBLIN II - VERORDNUNG 19
4.3.1 Veränderungen durch die Dublin II - Verordnung 19
4.3.2 Bewertung der Dublin II – Verordnung 21
5 FAZIT 22
6 LITERATURVERZEICHNIS 24
7 ANHANG 26
1 Einleitung
Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei, das Attentat auf den Niederländer Theo van Gogh und die Diskussion über Flüchtlingslager in Nordafrika sind brisante Themen, welche in Deutschland und den meisten EU-Mitgliedstaaten diskutiert werden. Dies verdeutlicht, dass die Ausländerproblematik in der Europäischen Union (EU) eine wichtige Stellung einnimmt. Bei den häufig sehr emotionalen Debatten umfasst die Ausländerthematik auch immer die Asylgewährung. Obwohl gerade die Asylbewerber1, anerkannt oder nicht, an den ca. 20 Millionen Ausländern in der Europäischen Union2 nur einen verschwindend geringen Teil ausmachen, so sind sie doch vielfach die am meisten in Auseinandersetzungen um Integration und Ausländer thematisierte Gruppe. Die offensichtlichen Gemeinsamkeiten der EU-Staaten in dieser Thematik, wie z.B. den Umgang mit Flüchtlingsströmen aus Krisengebieten, und auch die Überführung dieses Politikfeldes in die Gemeinschaft durch den Amsterdamer Vertrag3 (1997), konnten nicht verhindern, dass sich die Verschmelzung der Europäischen Asylpolitik nur langsam und zögerlich vollzieht.
Da der integrative Prozess der Europäischen Asylpolitik, der zukünftig nationale Asylpolitiken ersetzen wird, eine sehr komplexe Entwicklung vorweist, soll dieser anhand des Dubliner Übereinkommens (DÜ) und seinem Entwicklungsweg exemplarisch nachgezeichnet sowie die damit verbundenen Auswirkungen thematisiert werden. Die Hauptmotivation für die exemplarische Darstellung des Dubliner Übereinkommens besteht in seinem kontinuierlichen Entwicklungsprozess und seinem bedeutenden Beitrag zur Förderung der Harmonisierung der Europäischen Asylpolitik. Das DÜ bildet den Startpunkt einer gemeinsamen Asylpolitik der Europäischen Gemeinschaften und das zu einer Zeit, wo der EG auf diesem Gebiet noch keine wirkliche Kompetenz zukam.4 Durch diese Arbeit möchte ich einen vielschichtigen Einblick in die Europäische Asylpolitik geben und den Blickwinkel zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Bundesrepublik Deutschland variieren sowie folgende Fragestellung beantworten: Resultieren, im Rahmen der sich entwickelnden Gemeinsamen Europäischen Asylpolitik, aus dem Dubliner Über- einkommen I und II positive Effekte sowohl für die Mitgliedstaaten als auch für die Schutzsuchenden?
Der erste Abschnitt stellt Grundlagen und Begriffsdefinitionen bezüglich der deutschen Asylpolitik dar, um eine Ausgangsbasis für die weiteren Inhalte herzustellen. Dem Grundlagenteil folgt ein empirischer Abschnitt, der eine statistische Sicht auf die Asylthematik in Deutschland, Europa und der Welt zeigt. Die empirische Darstellung schließt mit einem europäischen Vergleich der Entwicklung der Asylantragszahlen ab und gibt somit einen ersten objektiven Einblick in die aktuelle Situation. Der Hauptteil dieser Arbeit, Kapitel 4, beginnt mit der Erläuterung des Schengener Übereinkommens und geht dann zur Darstellung sowie zur Bewertung des Dubliner Übereinkommens über. Anschließend wird die Dublin II - Verordnung als Fortführung des Dubliner Übereinkommens aufgezeigt und ebenfalls bewertet. Schließlich werden im Fazit die Erkenntnisse dieser Arbeit zusammengefasst und die Ausgangsfrage beantwortet.
2 Grundlagen und Begriffsdefinitionen
2.1 Artikel 16a des Grundgesetzes (GG)
Gemäß Art. 16a Abs. 1 des Grundgesetzes genießen politisch Verfolgte Asylrecht. Auf diesen Absatz kann sich jedoch nicht berufen werden, wenn eine Person aus einem „sicheren Drittstaat“5 einreist. In diesem Fall ist der Ausländer bereits an der Grenze durch die Grenzbehörden abzuweisen, ohne dass er ins Asylverfahren aufgenommen wird. Im Fall der Einreise aus einem „sicheren Drittstaat“ besteht kein vorläufiges Bleiberecht des Antragstellers in der Bundesrepublik Deutschland. Da die Bundesrepublik von „sicheren Drittstaaten“ umgeben ist, haben Flüchtlinge, die über einen Nachbarstaat nach Deutschland einreisen wollen, keinen Anspruch auf Asyl. Innerhalb der EU-Mitgliedstaaten wurde das Prinzip der „sicheren Drittstaaten“ durch das Dubliner Übereinkommen ersetzt. Weiterhin werden Asylanträge von Asylbewerbern aus „sicheren Herkunftsstaaten“6 als offen sichtlich unbegründet abgelehnt, da hier vermutet wird, dass ihnen dort keine politische Verfolgung droht.7
2.2 Begriffserklärungen
Es gibt eine Vielzahl von Begriffen in der Asylthematik, die jedoch im allgemeinen Sprachgebrauch nicht eindeutig voneinander abgegrenzt werden, wie z.B. „Flüchtling“, „Asylbewerber“ und „Asylant“. Um Verwirrungen oder Missverständnisse zu vermeiden werden daher im Folgenden verschiedene Begriffserklärungen in Anlehnung an den UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) und an das „Lexikon der Innenpolitik“8 aufgeführt.
2.2.1 Offizielle Begriffdefinitionen Flüchtlinge
Im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Konvention) sind Flüchtlinge Menschen, die wegen Verfolgung aufgrund von politischer Überzeugung, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe, einer Religion oder Rasse aus ihrem Heimatland bzw. ihrer Heimatregion fliehen mussten. Die Genfer Flüchtlingskonvention9 soll gewährleisten, dass die Flüchtlinge nicht willkürlich in Gefahrengebiete ausgewiesen werden. Da diese Definition von den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sehr unterschiedlich ausgelegt wurde, sind gemeinsame Leitlinien für die Identifizierung und Anerkennung von Flüchtlingen erarbeitet worden. Durch die Genfer Flüchtlingskonvention wird kein Asyl garantiert, dies liegt ausschließlich im Ermessen der Aufnahmeländer.
Asylbewerber
Asylbewerber sind Ausländer, die Schutz als politisch Verfolgte nach Art. 16a Abs. 1 des Grundgesetzes oder Schutz vor Abschiebung oder einer sonstigen Rückführung in einen Staat beantragen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit wegen ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung bedroht ist. Um die unterschiedlichen Lebensbedingungen für Asylbewerber in den Mitgliedstaaten der EU anzugleichen, wurden Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern festgelegt, die diesen ein menschenwürdiges Leben sichern sollen.10
Asylberechtigte
[...]
1 Zugunsten des Textflusses wird im Folgenden nur die maskuline Form verwendet, wenn auch die feminine Form in gleicher Weise gemeint ist.
2 Siehe Anhang: Abbildung 7 (Gesamtübersicht).
3 Aufnahme der Bereiche Einwanderung und Asyl in die erste Säule der EU. Inkraftgetreten am 1. Mai 1999.
4 Schmid/Bartels 2001, 273
5 "Sichere Drittstaaten" sind nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften sowie weitere europäische Staaten, in denen die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Menschenrechtskonvention sichergestellt ist. Dies sind zurzeit noch Norwegen und die Schweiz.
6 Als sichere Herkunftsländer zählen zurzeit Bulgarien, Rumänien, Ghana und der Senegal.
7 30 Prozent von allen im Jahr 2000 abgelehnten Asylbewerbern wurden als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Grundlagen
8 http://www.bmi.bund.de/lexikon_der_innenpolitik und [16. Dezember 2004].
9 Aktuell (01. Februar 2004) sind der Konvention von 1951 und dem Protokoll von 1967 145 Staaten beigetreten. (Quelle: UNHCR).
10 Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27.1.2003; Umsetzungsfrist: 06.02.2005. Empirische Darstellung
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