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Der Europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt. Die Erfüllung der fiskalischen Maastrichtkriterien durch die Teilnehmerstaaten.

Hauptseminararbeit, 2004, 23 Seiten
Autor: Sebastian Höhn
Fach: Wirtschaft - Volkswirtschaftslehre

Details

Kategorie: Hauptseminararbeit
Jahr: 2004
Seiten: 23
Note: 1,7
Literaturverzeichnis: ~ 15  Einträge
Sprache: Deutsch
Archivnummer: V37203
ISBN (E-Book): 978-3-638-36617-5
ISBN (Buch): 978-3-638-65392-3
Dateigröße: 360 KB
Anmerkungen :
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich zentral mit der Frage, inwieweit und unter welchen Bedingungen die fiskalischen Konvergenzkriterien vor der Einführung des Euro von den Teilnehmerstaaten erfüllt werden konnten, sowie mit dem Postulat der Nachhaltigkeit öffentlicher Haushalte in der EWWU.


Zusammenfassung / Abstract

Den Anfang der schrittweisen Verwirklichung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) bildet der im April 1989 vorgelegte „Delors-Bericht“, der im Auftrag des Europäischen Rates und unter Vorsitz des damaligen EU-Kommissionspräsidenten Jaques Delors ein Konzept für die konkreten Etappen zur Realisierung der Europäischen Union erarbeiten sollte. Für die Verwirklichung des Projektes EWWU sah der Bericht drei zeitlich aufeinanderfolgende Stufen vor, an deren Ende das zentrale Ziel, nämlich die Implementierung einer einheitlichen europäischen Währungsordnung stand. Der im Vertrag von Maastricht enthaltene EG-Vertrag beinhaltet u.a. die Bestimmungen zur Wirtschafts- und Währungsunion, die ein hinreichendes und dauerhaftes Maß an wirtschaftlicher Übereinstimmung unter den teilnehmenden Staaten voraussetzen. Zu diesem Zweck wurden für die an der Währungsunion teilnehmenden Staaten vier verbindliche Konvergenzkriterien festgelegt, die neben der Preis-, Wechselkurs- und Zinsstabilität eine auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand zum Ziel haben. Zum Zweck der Gewährleistung einer soliden Haushaltslage wurden zwei fiskalische Referenzkriterien gebildet: für die jährliche Defizitquote eine Grenze von 3% und für die öffentliche Schuldenstandsquote eine Grenze von 60% des Bruttoinlandsproduktes. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich zentral mit der Frage, inwieweit und unter welchen Bedingungen die fiskalischen Konvergenzkriterien vor der Einführung des Euro von den Teilnehmerstaaten erfüllt werden konnten, sowie mit dem Postulat der Nachhaltigkeit öffentlicher Haushalte in der EWWU.


Textauszug (computergeneriert)

Universität Hamburg
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

Institut für Ausländisches und Internationales
Finanz- und Steuerwesen

Seminar zur Finanzwissenschaft:
„Der Europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt“

Hausarbeit  

Die Erfüllung der fiskalischen Maastricht-Kriterien durch
die Teilnehmerstaaten

Vorgelegt von:
Sebastian Höhn
7. Semester Politikwissenschaft 

Hamburg, den 07.05.2004

 

 

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung    3
1.1 Thematischer Rahmen    3
1.2 Gang der Untersuchung    4

2. Entwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion bis zur Einführung des Euro
2.1 Die erste Stufe    4
2.2 Die zweite Stufe   5

3. Die Maastrichter Konvergenzkriterien    6
3.1 Überblick   6
3.2 Das Kriterium der Budgetdefizite   7

4. Haushaltspolitische Konvergenzbemühungen bis zur dritten Stufe der WWU 8
4.1 Überblick   8
4.2 Erfüllung der Budgetvorgaben ?   9
4.3 Kurzfristiger Defizitabbau: Fragwürdige Maßnahmen   11

5. Nachhaltigkeit in der Finanzpolitik   13
5.1 Der Primärsaldo   14
5.2 Konsolidierungserfordernisse in Hochschuldenländern    15
5.2.1 Finanzierung der erforderlichen Primärüberschüsse   17

6. Schlussbetrachtung: Zur ökonomischen und politischen Begründbarkeit der fiskalischen Kriterien   18

Abkürzungsverzeichnis   21

Verzeichnis der Tabellen   21

Literaturverzeichnis   22

 

 

1. Einleitung

1.1 Thematischer Rahmen

Den Anfang der schrittweisen Verwirklichung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) bildet der im April 1989 vorgelegte „Delors-Bericht“, der im Auftrag des Europäischen Rates und unter Vorsitz des damaligen EUKommissionspräsidenten Jaques Delors ein Konzept für die konkreten Etappen zur Realisierung der Europäischen Union erarbeiten sollte. Für die Verwirklichung des Projektes EWWU sah der Bericht drei zeitlich aufeinanderfolgende Stufen vor, an deren Ende das zentrale Ziel, nämlich die Implementierung einer einheitlichen europäischen Währungsordnung stand. Nachdem der Europäische Rat sich für die Umsetzung der Vorschläge entschieden hatte, begann die erste Phase der EWWU am 1. Juli 1990.1 Um die erforderlichen Vertragsänderungen zur Vollendung der EWWU sowie die weitere Entwicklung der Gemeinschaft zu einer politischen Union vorzubereiten, wurden im Dezember 1990 in Rom zwei Regierungskonferenzen einberufen, die nach einjähriger Beratung im Dezember 1991 zur Verabschiedung des Vertrages von Maastricht und damit zur Gründung der Europäischen Union führten.

Der im Vertrag von Maastricht enthaltene EG-Vertrag beinhaltet u.a. die Bestimmungen zur Wirtschafts- und Währungsunion, die ein hinreichendes und dauerhaftes Maß an wirtschaftlicher Übereinstimmung unter den teilnehmenden Staaten voraussetzen. Zu diesem Zweck wurden für die an der Währungsunion teilnehmenden Staaten vier verbindliche Konvergenzkriterien festgelegt, die neben der Preis-, Wechselkurs- und Zinsstabilität „eine auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand (…)“2 zum Ziel haben. Für die Gewährleistung einer soliden Haushaltslage wurden zwei fiskalische Referenzkriterien gebildet: für die jährliche Defizitquote eine Grenze von 3% und für die öffentliche Schuldenstandsquote eine Grenze von 60% des Bruttoinlandsproduktes.3

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich zentral mit der Frage, inwieweit und unter welchen Bedingungen die fiskalischen Konvergenzkriterien vor der Einführung des Euro von den Teilnehmerstaaten erfüllt werden konnten, sowie mit dem Postulat der Nachhaltigkeit öffentlicher Haushalte in der EWWU. 

1.2 Gang der Untersuchung

Die vorliegende Arbeit gliedert sich in vier Hauptkapitel, die auf eine relativ ausführliche Schlussbetrachtung hinführen. In Kapitel 2.) wird ein kurzer Überblick zur Entwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion gegeben, um eine historische Einordnung des Hauptthemas zu gewährleisten. Kapitel 3.) beschäftigt sich mit der inhaltlichen Darstellung und vertragsrechtlichen Erläuterung der Maastrichter Konvergenzkriterien, insbesondere natürlich der fiskalischen Zielvorgaben. Der empirische Kern dieser Arbeit findet sich in Kapitel 4.), wo die haushaltspolitischen Konvergenzerfolge bis zum Eintritt in die dritte Stufe der Währungsunion dargelegt werden. Dabei werden auch die angewendeten Maßnahmen bei der kurzfristigen Defizitreduktion näher beleuchtet. In Kapitel 5.) wird das Konzept der Nachhaltigkeit in der Finanzpolitikpolitik behandelt und unter Berücksichtigung der fiskalischen Kriterien beispielhaft auf drei europäische Länder angewendet. In der Schlussbetrachtung wird kurz auf die Diskussion in Bezug auf die ökonomische und politische Begründbarkeit der Budget-Kriterien eingegangen und ein abschließendes Fazit gezogen. 

2. Entwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion bis zur Einführung des Euro

2.1 Die erste Stufe

Die am 1. Juli 1990 begonnene erste Stufe der WWU4 war in erster Linie geprägt durch eine verstärkte Koordinierung und Ausrichtung der nationalen Wirtschafts- und Währungspolitiken auf die Ziele der Haushaltsdisziplin und Geldwertstabilität. Um eine bessere Koordinierung zu ermöglichen, wurde als Instrument die sog. multilaterale Überwachung eingeführt, die mit besonderem Augenmerk die Haushaltspolitik, aber auch alle anderen wirtschaftlich relevanten Felder der Mitgliedstaaten einer regelmäßigen Prüfung unterzog. Sie wurde mindestens zweimal jährlich vom Ecofin-Rat (Wirtschafts- und Finanzminister) unter Einbeziehung entsprechender Berichte der Kommission durchgeführt.5 Wurden die angestrebten Referenzwerte in einem Mitgliedstaat verfehlt, sodass der gesamte wirtschaftliche Zusammenhalt bedroht war, so konnte der Rat die erforderlichen Empfehlungen an den betreffenden Mitgliedstaat richten und sie ggf. auch veröffentlichen.6

Abgesehen von der Möglichkeit der Veröffentlichung wirtschaftspolitischer Anregungen hatte der Rat in dieser Phase der WWU jedoch noch keine rechtlich verbindlichen Druckmittel gegenüber den einzelnen Mitgliedstaaten zur Verfügung.

Um die währungspolitische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten zu stärken, wurde der bereits 1964 gegründete, aus den nationalen Zentralbankpräsidenten bestehende „Gouverneursausschuss“ mit zusätzlichen Kompetenzen ausgestattet, die es ihm ermöglichten, Stellungnahmen etwa gegenüber dem Ministerrat, einzelnen Regierungen oder nationalen Zentralbanken abzugeben. Dies sollte u.a. dazu dienen, die Frage der Preisstabilität stärker ins Bewusstsein der nationalen Öffentlichkeiten und Institutionen zu rücken.7

2.2 Die zweite Stufe

[...]


1 Deutsche Bundesbank (2002), S. 13

2 Art. 109j EG-Vertrag (Maastricht-Fassung)

3 Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit, Art. 1

4 Da sich diese Arbeit ausschließlich auf Europa bezieht, wird im Folgenden nur noch die Abkürzung WWU verwendet.

5 Vgl. Art. 103 (3) EG-Vertrag (Maastricht) sowie Deutsche Bundesbank (2002), S. 16

6 Vgl. Art. 103 (4) EG-Vertrag (Maastricht)

7 Vgl. Deutsche Bundesbank (2002), S. 17


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