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Börsensegmente in Deutschland

Presentation (Elaboration), 2005, 13 Pages
Author: Thorsten Rütten
Subject: Economics / Business: Banking, Stock Exchanges, Insurance, Accounting

Details

Event: Bankbetriebslehre
Institution/College: University of Applied Sciences Düsseldorf
Tags: Börsensegmente, Deutschland, Bankbetriebslehre
Category: Presentation (Elaboration)
Year: 2005
Pages: 13
Grade: 1,7
Bibliography: ~ 10  Entries
Language: German
Archive No.: V38801
ISBN (E-book): 978-3-638-37766-9

File size: 257 KB


Excerpt (computer-generated)

Börsensegmente in Deutschland

von: Thorsten Rütten

 


Gliederung

1. Einleitung

2. Hintergründe der Neuordnung der Börsensegmente

a) Die Geschichte des Neuen Marktes
b) Viertes Finanzmarktförderungsgesetz

3. Die neue Architektur der Frankfurter Wertpapierbörse

a) Der Amtliche Markt
b) Der Geregelte Markt
c) Der Freiverkehr

d) Prime Standard

da) Umstrukturierung und Einordnung der Indizes
db) Zulassungsvoraussetzungen und Folgepflichten

e) General Standard

ea) Zulassungsvoraussetzungen und Folgepflichten

4. Zusammenfassung und Bewertung

5. Literaturquellen



 

1. Einleitung

Das folgende Referat beschäftigt sich mit den Börsensegmenten in Deutschland. Da diese erst in 2003 neu geordnet wurden, wird zunächst auf die Hintergründe und die Notwendigkeit dieser Umstrukturierung eingegangen. Im Rahmen dessen wird ein kleiner Einblick in die Geschichte des Neuen Marktes und die Verabschiedung des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes gewährt. Im Anschluss werden die neuen Marktsegmente an der Frankfurter Wertpapierbörse vorgestellt und abgegrenzt. Auch die Auswirkungen auf die zukünftige Indexwelt am deutschen Aktienmarkt sollen kurz dargestellt werden. Abschließend erfolgt eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Fakten sowie die Darstellung verschiedener Bewertungen anhand von Analystenmeinungen.

2. Hintergründe der Neuordnung der Börsensegmente

a) Die Geschichte des Neuen Marktes

Der Neue Markt wurde im Frühjahr 1997 eingerichtet. Die Schaffung des Neuen Marktes entsprang dem Wunsch, jungen Wachstumsunternehmen einen Zugang zur Börse und damit zu Eigenkapital zu verschaffen. Da es sich bei dieser Art von Unternehmen nicht selten um Technologiewerte handelt und die Standards für den Handel mit solchen Aktien in den USA gesetzt worden sind, wurden auch entsprechende Zulassungsvoraussetzungen, wie beispielsweise die Jahresabschlusserstellung nach IAS (International Accounting Standards) oder US GAAP (General Accepted Accounting Principles), festgelegt. Weitere Zulassungsvoraussetzungen waren unter anderem die Erstellung regelmäßiger Quartalsberichte, die Zulassung zum Geregelten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse, das mindestens einjährige Bestehen des Unternehmens sowie eine ausreichende Handelbarkeit der Aktien, d.h., mindestens 20 Prozent des Grundkapitals mussten sich im Streubesitz befinden. Sogar eine Marktschutzklausel verhinderte, dass die Altaktionäre ihre Bestände zu mehr als 10 Prozent veräußern durften.1

Zu Beginn wurden lediglich 2 Unternehmen am Neuen Markt gelistet, Mobilcom und Bertrandt, doch schon ein Jahr später waren es siebzehn. Getrieben von winkenden Gewinnen für Unternehmen, Banken und Anleger, wurden Warnungen vor einer sogenannten Blasenbildung nicht beachtet. Die Kurse der teilweise kleinen Technologiewerte wurden durch angebliche Kurs- bzw. Gewinnfantasien und mögliche Potentiale in die Höhe getrieben und brachten den Investoren zum Teil schwindelerregende Gewinne. Bestes Beispiel ist an dieser Stelle das Medien- und Vermarktungsunternehmen EM.TV. Innerhalb von nur zwei Jahren machte es seine Anleger mit Gewinnen von bis zu fünfzehntausend Prozent reihenweise zu Millionären. Aber eben diese EM.TV ist es auch, die wie ein Sinnbild für den Verfall des Neuen Marktes steht. Nach einer bewusst falschen Ad-hoc-Mitteilung, die höhere Umsätze und steigende Gewinne prognostizierte, brach der Kurs der Aktie bei der Bekanntgabe der wirklichen Zahlen ins Bodenlose ein. Der damalige Vorstand Thomas Haffa muss sich passenderweise seit 2002 vor Gericht diesbezüglich verantworten. Andere frühere Firmenvorstände taten es ihm gleich. Einer der bekanntesten, weil wohl unverschämtesten Fälle, war der der Comroad AG. Firmenchef Schnabel hatte, wie nachträglich erwiesen, neunzig Prozent der Umsätze des Unternehmens lediglich vorgetäuscht, was ihm aufgrund umfangreicher Bilanzmanipulationen eine mehrjährige Haftstrafe einbrachte. Weitere Fälle könnten genannt werden, doch soll an dieser Stelle der Vergleich der Indexstände ausreichen, um das traurige Ende des Neuen Marktes zu beschreiben. Am 10. März 2000 lag der Indexstand des NEMAX bei 9665 Punkten. Am 21. März 2003 schloss er bei 403 Punkten. Ein Verlust von 96 Prozent. Trotz zwischenzeitlicher Bemühungen der Deutschen Börse, das Vertrauen der Anleger in den NEMAX wieder herzustellen, beispielsweise durch den Ausschluss sogenannter penny-stocks aus dem Index, entschied man sich zum 31.12.2003, den Handel am Neuen Markt einzustellen. Schon zum 01. Januar 2003 trat eine neue Börsenordnung in Kraft und bereits ab dem 24. März 2003 wurden die aus der später zu beschreibenden Neusegmentierung resultierenden Indizes erstmalig berechnet. Um den Handel in verschiedenen noch auslaufenden Derivaten und Zertifikaten weiterhin zu ermöglichen, wurde der NEMAX 50 noch bis Ende 2004 berechnet.2

Abbildung 1, Quelle: „Historischer Chart des Nemax“ http://www.theili.de/subs/nma_chrt.htm  [Abbildung in der Downloaddatei vorhanden]

b) Viertes Finanzmarktförderungsgesetz

Ebenfalls als Reaktion auf den Absturz des Neuen Marktes und besonders zur Bekämpfung der betrügerischen Methoden am Neuen Markt, wurde die Bundesregierung tätig. Am 31. Mai 2002 hat der Bundesrat dem Vierten Finanzmarktförderungsgesetz endgültig zugestimmt. Das Gesetz tritt zum 1. Juli 2002 in Kraft. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Anleger besser schützen, die Handlungsmöglichkeiten der Beteiligten des Kapitalmarkts verbessern sowie den Kapitalmarkt als Motor für Wachstum und Beschäftigung weiterentwickeln. Zudem hat die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf Voraussetzungen für eine wirksamere Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus geschaffen. Die folgenden vier Ziele beinhaltet das Finanzmarktförderungsgesetz:

· Erhöhung des Anlegerschutzes durch Erhöhung der Transparenz an Wertpapiermärkten.
· Durch Neuregelungen im Kurs- und Marktmanipulationsverbot können Verstöße besser geahndet werden.
· Stärkung der Wettbewerbsposition der deutschen Börsen durch Reform des Börsen- und Wertpapierrechts. Durch Deregulierung und die Anpassung an internationale Standards entstehen mehr Handlungsspielräume.
· Stärkung des Anlegerschutzes durch Erweiterung der Geschäftsmöglichkeiten der Kapitalanlagegesellschaften.
· Anpassung der Vorschriften des Kreditwesens an internationale Standards.
· Erhöhung der Rechtssicherheit des Finanzplatzes zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit.

Konkret werden sich die genannten Punkte folgendermaßen auswirken. Durch die mögliche Haftung eines Vorstandes für entstandene Betrugsschäden sowie eine Bußgeldbestrafung eines Unternehmens, wird dem Missbrauch von Ad-hoc-Mitteilungen entgegengetreten. Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig kursrelevante Informationen zurückhält, kann dafür belangt werden. Außerdem wird das leidige Thema des „directors dealings“ verbessert. Demnach müssen Vorstände und Aufsichtsräte innerhalb von 30 Tagen eine Wertpapiertransaktion in Werten des eigenen Unternehmens bekannt geben, sofern ein Gegenwert von 25.000 Euro überschritten wird. Diese Regelung ist unschwer nachzuvollziehen, da es selbstverständlich ist, dass ein Geschäftsführer mehr Informationen über seine Firma hat als dies einem Anleger möglich sein kann. Eine Benachteiligung soll aber zumindest eingeschränkt werden.3

3. Die neue Architektur der Frankfurter Wertpapierbörse

[...]


1 Vgl. Steiner, Manfred / Bruns, Christoph: „Wertpapier-Management“ 8. Auflage, Stuttgart, 2002, S. 209 Mitte bis S. 210, 1. Absatz

2 Vgl. Weining „5 Jahre Neuer Markt“ 2002 und Burger, Anton / Ulbrich, Philipp „Die neue Architektur der Frankfurter Wertpapierbörse“ in Sparkasse 2003 Ausgabe 04/2003, Seite 152 bis 161

3 Internetseite Bundesregierung, http://www.bundesregierung.de/Politikthemen/Steuern-und-Finanzen- ,7397/Viertes-Finanzmarktfoerderungs.htm


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