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Der Begriff der Verantwortung und seine Bedingungen bei Hume und Strawson

Hausarbeit, 2003, 13 Seiten
Autor: Justus Bender
Fach: Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...)

Details

Kategorie: Hausarbeit
Jahr: 2003
Seiten: 13
Note: 1,0
Literaturverzeichnis: ~ 2  Einträge
Sprache: Deutsch
Archivnummer: V39060
ISBN (E-Book): 978-3-638-37948-9

Dateigröße: 184 KB
Anmerkungen :
Benotung: 1,0 / "eine sehr gute Arbeit", "ausgezeichnet", "einfallsreich", "originell", "exakt". Eingereicht Sommersemester 2003 am Frankfurt Institut für Philosophie. Leicht lesbar, klare Argumentation. Konklusion ist ein reflektierter, allumfassender Determinismus. Interessant? Dann gleich runterladen!



Textauszug (computergeneriert)

Johann Wolfgang Goethe – Universität Frankfurt am Main
Proseminar: Freiheit und Determinismus
3. Semester

Der Begriff der Verantwortung und seine Bedingungen
bei Hume und Strawson

von: Justus Bender

 


Gliederung

1. Was bedeutet Verantwortung für den Willen?

2. Hume: Der Begriff bedingt Notwendigkeit und umgekehrt

3. Strawson: Formaler Rückzug vom metaphysischen Diskurs

4. Strawsons These, ein modifizierter Hume?


 

1. Was bedeutet Verantwortlichkeit für den Willen?

In der praktischen Philosophie diskutiert man, ob Verantwortung und Determinismus vereinbar sind, ob beide gleichzeitig der Fall sein können. Das entscheidet sich oft an der Frage, ob der Begriff der Verantwortung einen autonomen Willensakt voraussetzt oder nicht. Ein solcher freier Willensakt als Indeterminiertes widerspricht jedoch dem naturwissenschaftlichen Weltbild, innerhalb dessen kein Ereignis existiert, das nicht Wirkung einer Ursache ist. Wer die Welt als Kette kausaler Ereignisse begreift, für den kann ein nichtverursachtes Ereignis also nur zufällig, das heißt kontingent sein. Wer die Welt so sieht, für den kann ein Wille, der von nichts determiniert ist und zufällig entsteht, nichts entscheiden – entsprechend normativer Muster – und nichts verantworten, denn seine Entscheidungen wären sinn-, weil grundlos.

Aber mal ganz intuitiv: Würden wir wirklich jemanden von Verantwortung freisprechen, obwohl dieser sich, in dem besagten Sinne, frei zu jener Tat entschlossen hatte? Wer dies verneint, für den ist seine sprachliche Praxis des Verantwortlichmachens unvereinbar mit einer deterministischen Metaphysik. Nicht nur in Bezug auf die Bedingungen ihrer Negation, auch in Bezug auf Verantwortung selbst, erscheint der Determinismus manchem unbefriedigend: Denn machen wir üblicherweise einen Handelnden verantwortlich, dessen Willensbildung determiniert wurde durch Einflüsse aus seiner Umwelt, durch Kopfgeld, Not oder schlimme Kindheit, er also nicht anders wollen konnte? Beide Erklärungsmodelle innerhalb des deterministischen Weltbildes, die „passive“ Determiniertheit des Vollverantwortlichen und die Beliebigkeit des Willensaktes des Entschuldigten, entsprechen manchem nicht seiner Erfahrung gegenüber sich selbst und seinen Mitmenschen. Es stellt sich die Frage, inwieweit der Begriff der Verantwortung und seine praktische Anwendung im Verantwortlichmachen eine nicht-deterministische Metaphysik implizieren, die der erklärenden Beschreibung durch die Naturwissenschaften kontradiktorisch entgegensteht. Und auch, ob der Determinismus, sollte er nicht unserer Erfahrung entsprechen, überhaupt wahr sein kann. Fragen wie diese lassen sich zurückführen auf eine einzige danach, welcher Bedingungen der Begriff der Verantwortung bedarf. Erörtert werden wird auch, ob diese Fragestellung für unsere Praxis des Verantwortlichmachens überhaupt relevant ist. In diesem Zusammenhang werden zwei Autoren, Hume und Strawson, vorgestellt, die beide den Versuch unternahmen, unsere sprachliche und gesellschaftliche Praxis von Verantwortlichkeit und Strafe zu analysieren und dabei Konflikte mit dem nützlichen und bewährten Weltbild der Naturwissenschaften, dem Determinismus, abzubauen. Es wird kritisch untersucht werden, ob eine deterministische Theorie Intuitionen ihrer Kritiker zu erklären weiß, indem sie eine Eigenart dieses reflexiven Diskurses für sich nutzt, nämlich das Beinhaltetsein der Antwort in der Frage: Die Frage danach, was Verantwortung ist, wird nicht nur gefolgt von der, sondern muß als zweiflerische Intuition auch folgen können auf die Antwort einer Metaphysik. Das heißt, daß diese Antwort auch beantworten muß, warum die Frage innerhalb dieser Metaphysik gestellt werden konnte. Kann der Determinismus das leisten?

2. Hume: Der Begriff bedingt Notwendigkeit und umgekehrt

Wechselspiele von Ursache und Wirkung machen einen Großteil unserer Alltagserfahrung aus. Doch läßt sich die gesamte Welt, einschließlich uns selbst und unserer Bewegungen, auf solche reduzieren? Bei einer Gewehrkugel geht das schon: Sobald eine Hand einen Abzug und dieser den Kolben betätigt, der sie unsanft fliegen läßt, ist ihre Flugbahn determiniert. Die Bewegung der Kugel ist Teil einer kausalen Kette, das heißt diese Bewegung folgte notwendig aus den vorangegangenen Ereignissen. Wie bereits geschehen läßt sich diese kausale Kette sowohl verlängern, als auch zurückverfolgen, über den Kolben, den Abzug, bis hin zur Hand eines Schützen, in diesem Fall vielleicht sogar eines Mörders. Dieser Mörder hat im Gegensatz zu der Kugel einen Willen, er handelt und er macht sich schuldig, diese Handlung begangen zu haben.

Manche Indeterministen knüpfen den Begriff der Verantwortung daran, daß der Willensakt des Mörders zustande kam, ohne daß dieser selbst notwendige Bedingung für ein vorangegangenes, ursächlich wirksames Ereignis war. Der Wille des Mörders selbst hat die Tat gewollt und dieses Selbst ist ein in sich geschlossenes, das aus sich heraus will und nicht aus äußeren Ursachen oder sinnlichen Bewegungen des Körpers drinnen. Diese indeterministische Position versteht verantwortliche Personen somit als unbewegte Beweger, als Anfangspunkte kausaler Ketten. Der Mörder selbst soll es gewesen sein, der den Mord beging, und deshalb muß er als der unbeeinflußte Urheber der Geschehnisse gerechterweise die Verantwortung tragen. Andersherum: Ist es wegen einer Ladehemmung lediglich bei dem Versuch zu töten geblieben, so wird man den Handelnden nicht für dieses Nichtgelingen verantwortlich machen. Er wollte, konnte nicht, trägt damit Verantwortung für den Versuch, nicht jedoch für die Ladehemmung, welche nicht von ihm ausging. Ob etwas von jemandem ausging oder nicht, ob er also Urheber der Geschehnisse war, hängt für Indeterministen davon ab, ob sein Wille, als letzte Instanz vor einer Handlung oder Nichthandlung, als autonomer Urheber tätig war.

[...]


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