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Autor: Christiane Heyl
Fach: Politik - Int. Politik - Region: USA
Details
Institution/Hochschule: Technische Universität Darmstadt (Politikwissenschaft)
Tags: Verflechtung, Staat, Kirche, Proseminar, Vergleich, Demokatischer, Systeme
Jahr: 2005
Seiten: 21
Note: 2,3
Literaturverzeichnis: ~ 11 Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 208 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-38243-4
Zunächst allgemeine Untersuchung der Verflechtung von Staat und Kirche anhand verschiedener Kriterien, dann tatsächlicher Einfluss von christlich fundamentalistischen Organisationen in den USA auf die Politik und die Wahl von George W. Bush. Doppelter Zeilenabstand
Textauszug (computergeneriert)
Die Verflechtung von Staat und Kirche in den USA
von: Christiane Heyl
3. Semester
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Verflechtung von Staat und Kirche
2.1. Die verfassungsrechtliche Trennung
2.2 Die institutionelle Differenzierung
3. Der tatsächliche Einfluss von Kirche und Religion auf public policy
3.1. Die Religiosität der US Amerikanischen Bürger
3.2. Die Präsidentschaftswahl 2004 und die Rolle des Glaubens
3.3. Die Christliche Rechte
3.3.1. Die Entwicklung der Christlichen Rechten
3.3.1.1. Die ersten christlichen Bewegungen
3.3.1.2. Die Neue Christliche Rechte Anfang der 80er
3.3.1.3. Die aktuelle Organisationsgeneration
3.3.2. Die Christliche Rechte, die Republikaner, George W. Bush junior und konkrete policies
4. Fazit
5. Literaturangaben
1. Einleitung
Bei den Wahlen zum Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika im Jahr 2004, wurde in den öffentlichen Medien immer wieder die hohe Relevanz von moralischen Werten und die Wichtigkeit des „Glaubens“ für das Wahlergebnis hervorgehoben. Der hohe Anteil streng gläubiger Bürger in den USA und die Vermischung von politischen Themen mit religiösen Weltanschauungen und Werten ist für uns oftmals unverständlich.
Andererseits ist in der Amerikanischen Verfassung im 1. Amendment festgelegt, dass es in den USA keine etablierte Religion, das heißt keine Staatskirche geben dürfe und dass jedermann seine Religion frei ausüben könne – wie es scheint ist dies eine verfassungsmäßige Trennung von Staat und Kirche.
In meiner Hausarbeit möchte ich zunächst untersuchen ob die institutionelle Trennung von Staat und Kirche in den USA tatsächlich gegeben ist und dabei eine Messlatte anlegen, die nicht nur die Verfassung betrachtet. Anschließend werde ich auf die politische Realität eingehen indem ich zunächst die Religiosität der US Amerikanischen Bürger und deren Einfluss auf die Präsidentschaftswahlen 2004 beleuchten, und anschließend die „Christliche Rechte“ näher untersuchen möchte.
Das Ziel dieser Arbeit ist, die tatsächliche Verknüpfung von Religion und Politik in den USA zu untersuchen und den Unterschied zwischen institutioneller Trennung und wirklichem Einfluss herauszuarbeiten, vor allem um die Frage zu beantworten, ob es tatsächlich eine „Wall of Separation“ gibt, oder ob Religion doch einen Einfluss auf politische Entscheidungen hat.
2. Die Verflechtung von Staat und Kirche
Bei politikwissenschaftlichen Betrachtungen des Staat-Kirche-Verhältnisses wird in vielen Fällen zwischen drei Typen der Etablierung einer Religion unterschieden: Das Staatskirchentum als das eine Extrem bei dem Großbrittanien mit der anglikanischen Kirche meist als Paradebeispiel angebracht wird, die absolute Verfassungsrechlichte Trennung von Staat und Kirche auf der anderen Seite mit Frankreich als Paradebeispiel (aber auch mein Untersuchungsland, die USA, zählt in diese Kategorie) und dazwischen „ein „Mischtyp“, wo sich der Trennungsgedanke mit einer partnerschaftlichen Verschränkung von Staat und Kirche verknüpft“ (Minkenberg 2002: 115) zu dem unter anderem die Bundesrepublik Deutschland zählt.
Gemäß dieser Einteilung möchte ich in 2.1. zunächst die verfassungsrechtliche Trennung der USA kurz beleuchten, dann jedoch in 2.2. die institutionelle Differenzierung anhand von vielfältigeren Merkmalen untersuchen, als nur der verfassungsrechtlichen Trennung. Diese weiterreichendere Einteilung entnehme ich größtenteils einer empirischen, vergleichenden Analyse über das Staat-Kirche-Verhältnis in westlichen Demokratien von Michael Minkenberg (Minkenberg 2002), der ebenfalls eine einfache verfassungsrechtliche Untersuchung für nicht ausreichend hält.
2.1. Die Verfassungsrechtliche Trennung
Religion spielte im Leben der Siedler in den britischen Kolonien in Nordamerika schon immer eine herausragende Rolle. Viele von ihnen waren aus religiösen Gründen aus Groß-Britannien geflohen, die meisten wahren tief in ihrem Protestantischen Glauben verwurzelt. Interessanter weise scheint grade das der Grund dafür zu sein, dass in der Amerikanischen Verfassung Staat und Kirche getrennt wurden, denn die Siedler gehörten nicht alle den gleichen Kirchen an – es herrschte von Anfang an eine – wenn auch christliche – Pluralität an Kirchen. Einige wenige Katholiken waren unter den vielen Protestanten, diese wiederum teilten sich in viele Kirchen auf, darunter beispielsweise Baptisten und Quäker. Zu Beginn der Siedlerzeit gab es daher zwar teilweise diskriminierende Gesetzgebungen, die vor allem gegen Katholiken gerichtet waren, aber deren Durchsetzung war durch die hohe Pluralität gar nicht möglich (Vollrath: 218). Trotzdem genossen in fast allen Staaten bestimmte Glaubensgemeinschaften das Privileg des „Staatskirchentum“. „Am Vorabend der Revolution gab es nur vier Kolonien – am entschiedensten die Quäker-Gründung Pennsylvania – die nicht staatskirchenrechtliche Verfassungsnormen aufwiesen“ (Vollrath: 220).
Die Idee der Religionsfreiheit und der Abschaffung des Staatskirchentums kam schließlich vom linken Flügel der Puritaner, die Zwang in Glaubensfragen zum einen für eher kontraproduktiv hielten (Geldbach: 233) und zum anderen wünschten, dass nicht nur die Politik frei von Religion, sondern auch Religion frei von Politik sei (Pally: 15). Das Prinzip war erfolgreich: In Staaten ohne religiösen Zwang befanden sich die Gemeinden in besserer Verfassung als in den Staatskirchen der anderen Staaten. Dies, und die weiterhin wachsende Pluralität an Glaubensrichtungen führte schließlich zum ersten Verfassungszusatz der USA, dem first Amendment vom 15. Dezember 1791:
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