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Heutige und zukünftige politischen Strukturen der Europäischen Union

Scholary Paper (Seminar), 2003, 14 Pages
Author: Mag. Dr. Bernhard Marckhgott
Subject: Politics - International Politics - Region: Western Europe

Details

Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2003
Pages: 14
Grade: 1
Bibliography: ~ 5  Entries
Language: German
Archive No.: V39806
ISBN (E-book): 978-3-638-38488-9
ISBN (Book): 978-3-638-88629-1
File size: 212 KB

Abstract

In dieser Seminararbeit werden die derzeitigen Strukturen der EU und der Aufbau und die Funktionsweise der Institutionen beschrieben und Szenarien entwickelt wie diese in Zukunft aussehen könnten, um einerseits praktikabel und funktionsfähig zu sein, andererseits die notwendige Transparenz zur Identifikation für die Bürger bieten.


Excerpt (computer-generated)

Heutige und zukünftige politischen Strukturen
der Europäischen Union

von: Bernhard Marckhgott

 


Inhalt

Strukturen der EU  4

Was ist die Europäische Union?  5

Die Rechtspersönlichkeit der EU  5

Wer repräsentiert die EU?  6

Die derzeitige Vorsitzführung der EU unter Berücksichtigung der Rolle der wichtigsten EU Institutionen 7

Der Rat der EU  7

Die Europäische Kommission 8

Das Europäische Parlament  9

Mögliche neue Vorsitzsysteme  11

Semi-präsidiales Modell  11

Semi-parlamentarisches System 12

Vereinigtes Präsidialmodell 13

Demokratisches Präsidialmodell  13

Literatur  15


 

Strukturen der EU

Die Europäische Union steht heute vor den grundlegensten Veränderungen seit ihrem Bestehen: die Erweiterung um zehn neue Mitgliedsstaaten zum selben Zeitpunkt, die Tätigkeit des Konvents zur Zukunft Europas, der damit befasst ist die tiefgreifendste Vertragsänderung seit einem halben Jahrhundert in Form einer Verfassung vorzubereiten und der Aufbau gemeinsamer außen- und sicherheitspolitischer Strukturen, wahrscheinlich nach wie vor die größte Schwachstelle des vereinten Europa. Dies äußerte sich auf sehr anschauliche Art und Weise im Zuge des Konfliktes um den Irak. Die Vereinigten Staaten traten nicht nur mit einer Stimme nach außen auf, sondern sind auch militärisch in der Lage jederzeit einzugreifen. Die Europäischen Staaten, die weder über einheitliche Armeestrukturen, noch über einen schlagkräftigen Militärapparat verfügen, sind außerdem keineswegs in der Lage nach außen mit einer Stimme aufzutreten. Viel mehr ist wahr, dass verschiedene Staaten komplett konträre Positionen zum Irakkrieg einnehmen. Eine Problematik, der sich ein Europäischer Präsident, gäbe es ihn, stellen müsste, an der er aber unter den gegenwärtigen Bedingungen der Europäischen Einheit zwangsläufig scheitern würde.

Durch diese Übermaß an Aufgaben wird es immer schwieriger im komplizierten Geflecht der EU-Entscheidungsprozesse die Führungsaufgaben und die Rolle der einzelnen Institutionen zu identifizieren. Es stellt sich also die Frage wie diese Entscheidungsprozesse vereinfacht werden können, ohne an Qualität zu verlieren beziehungsweise, ob nicht längst der Zeitpunkt gekommen ist, um eine eindeutig identifizierbare Führungspersönlichkeit, die letztverantwortlich mit allen Entscheidungen befasst ist, einzurichten. Es ist unbestritten, dass die derzeit praktizierte Führerschaft unzulänglich ist und vor allem den Anforderungen einer EU mit fast 30 Mitglieder nicht entspricht1. Bei der Anpassung dieses Führungssystems an neue Anforderungen treten im angestrebten institutionellen Gleichgewicht in der EU verschieden gelagerte Probleme auf: Werden die Mitspracherechte auf der einen Seite (zum Beispiel im Europäischen Parlament) erweitert, muss auf der anderen Seite (etwa der im Rat vertretenen Mitgliedsstaaten) eine Beschneidung der Machtbefugnisse in Kauf genommen werden. Die künftige Gestaltung der Entscheidungsbefugnisse wird daher die Stärke der künftigen EUSpitze bestimmen.

Was ist die Europäische Union?

Die Stellung der Europäischen Union zwischen Internationaler Organisation und Bundesstaat hat sich im Laufe der Zeit letzterem angenähert. Die EU ist mehr als eine Internationale Organisation und mehr als ein loser Staatenbund von selbständigen Staaten, wo bestimmte Angelegenheiten (beispielsweise die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) gemeinsam administriert werden. Mangels Staatsvolk und mangels eigenständiger Staatsgewalt stellt die Union jedoch keinen Staat dar, sondern ist laut Europäischem Gerichtshof als „Staatenverbund“ zu bezeichnen. Sie beruht auf einem Konzept, das gleichzeitig intergouvernemental und supranational ist2. So wird zum Beispiel die Außenpolitik im Wege der Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten geregelt, wohingegen alle Fragen, die den Binnenmarkt regeln bereits auf Ebene der Union wahrgenommen.

Die Rechtspersönlichkeit der EU

Im „Konvent zur Zukunft Europas“3 zeichnet sich bereits ein Konsens darüber ab, dass die Union eine eigene Rechtspersönlichkeit bekommen soll. Der Konvent ist jedoch keine verfassungsgebende Versammlung, sondern soll die Verträge, die in der EU derzeit in Kraft sind vereinfachen beziehungsweise ein einzelnes Vertragsdokument daraus machen.

Hätte die EU eine eigene Rechtspersönlichkeit, würde sie die Voraussetzung erfüllen, um der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beitreten zu können. Momentan ist jeder Mitgliedsstaat für sich Mitglied der EMRK. Dies würde den ersten Schritt zu einer besseren globalen Präsenz bedeuten, denn die Staatengemeinschaft ist damit als internationale Organisation auch befähigt, Abkommen mit Drittstaaten zu schließen. Die Frage der eigenen Rechtspersönlichkeit der EU hätte schon im Vertrag von Amsterdam 1993 gelöst werden sollen. Hier geht es im wesentlichen um eine Vereinfachung der komplizierten Architektur der EU, da die erste Säule 4 bereits Rechtpersönlichkeit besitzt, die zweite 5 und die dritte6 Säule jedoch nicht. Entscheidungen in den letztgenannten Bereichen werden auf intergouvernementaler Ebene einstimmig getroffen. Die Schaffung einer Rechtspersönlichkeit für die EU würde die Aufsplitterung in verschiedene Pfeiler beenden, was eine Fusion der vier Gründungsverträge7 zu einem (Verfassungs-) Vertrag zur Folge hätte. Mit der bevorstehenden Erweiterung um zehn Länder steht die EU wahrscheinlich an den Grenzen der Funktionalität der bisherigen Strukturen. Der Vertrag von Nizza trägt dieser Vergrößerung der EU erstmals Rechnung, indem die Stimmgewichtung im Rat und die Sitze im Parlament in Vorbereitung auf eine größere Mitgliederzahl neu festgelegt wurde8.

Wer repräsentiert die EU?

[...]


1 Vgl. Franz Fischler, Ins Zentrum Europas – Standortsuche für Österreich, S. 287

2 vgl. Klaus-Dieter Borchardt, Das ABC des Gemeinschaftsrechts, S. 25

3 Die Einsetzung des „Konvents zur Zukunft Europas“ wurde am Europäischen Rat von Laeken am 14. und 15. Dezember 2001 beschlossen. Der Konvent begann im Februar 2002 zu tagen und wird vermutlich im Juni 2003 abgeschlossen sein.

4 Europäische Gemeinschaften (EG)

5 Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

6 Polizeiliche und Justizionelle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS)

7 Die Gründungsverträge sind der EG und der EU Vertrag, sowie der Euratom Vertrag und der 2002 ausgelaufene EGKS Vertrag

8 vgl. Gerhard Brunn, Die Europäische Einigung, S.303ff


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