Bundesverfassungsgericht und Supreme Court of the United States im Vergleich close

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Details

Kategorie: Hausarbeit
Jahr: 2003
Seiten: 21
Note: 1,7
Literaturverzeichnis: ~ 13  Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 248 KB
Archivnummer: V40437
ISBN (E-Book): 978-3-638-38950-1

Textauszug (computergeneriert)

Bundesverfassungsgericht und Supreme
Court of the United States im Vergleich

von: Karsten Dustin Hoffmann

 


Inhalt

1. Einleitung 3

2. Organisation und Richterwahl 4

2.1 Bundesverfassungsgericht 4
2.2 Supreme Court of the United States 8

3. Zuständigkeit 8

3.1 Bundesverfassungsgericht 8
3.2 Supreme Court of the United States 11

4. Verfahren 11

4.1 Bundesverfassungsgericht 11
4.2 Supreme Court of the United States 14

5. Schluss 16

Literaturverzeichnis 20


 


Abkürzungen

ABA = American Bar Association
[...]
BVerfG = Bundesverfassungsgericht
BVerfGE = Bundesverfassungsgerichtsentscheidung
BVerfGG = Bundesverfassungsgerichtsgesetz
DriG = Deutsches Richtergesetz
GG = Grundgesetz
GOBVerfG = Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
[...]
 

 

1. Einleitung

Die Einrichtung einer Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland geht nicht zuletzt auf die Initiative der Alliierten zurück. Waren die Frankfurter Dokumente noch relativ allgemein gehalten, eröffneten die Militärgouverneure dem Parlamentarischen Rat1 im Jahre 1948 eine Reihe von Kriterien, die die von ihm zu erarbeitende Verfassung erfüllen sollte, darunter "eine unabhängige Gerichtsbarkeit, die die Verfassungsmäßigkeit von Bundes- und Landesgesetzen und sonstigen Hoheitsakten überprüfen und Grundrechte und Grundfreiheiten sollte gewährleisten können" (Steinberger 1993: 49). Es war explizit der Wunsch der Alliierten eine deutsche Verfassungsgerichtsbarkeit einzusetzen. So konstatiert Steinberger weiter:

"Am stärksten ist der prinzipielle Einfluß ausländischer Verfassungsideen bei der Verfassungsgerichtsbarkeit, näherhin bei der Ausrüstung des Richters mit der Befugnis, Gesetze auf ihre inhaltliche Vereinbarkeit mit der Verfassung zu überprüfen. Hier steht unverkennbar das amerikanische Beispiel Pate [alte Rechtschreibung im Original, d. Verf.]" (Steinberger 1993: 53). Die ehemalige Präsidentin des BVerfG, Jutta Limbach, führt aus: "Der als Hüter der amerikanischen Verfassung apostrophierte US-Supreme Court beflügelte [...] das Denken der Schöpfer des Grundgesetzes" (Limbach 2001: 14). Das Bundesverfassungsgericht konnte schließlich im September 1951 seine Tätigkeit aufnehmen.

Ziel dieser Arbeit ist es, die Unterschiede und Gemeinsamkeiten des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) im Vergleich mit dem Supreme Court of the United States herauszustellen. Zentrale These ist dabei, dass sich mit dem BVerfG ein eigenständiges Organ entwickelt hat, dass sich von seinem ursprünglichen Vorbild emanzipiert und weiterentwickelt hat. Die Frage, ob die Entstehung des BVerfG tatsächlich vom U.S. Supreme Court beeinflusst wurde, soll jedoch offen gelassen werden: Die Hausarbeit soll lediglich den Ist-Zustand untersuchen und auf geschichtliche Bezüge2 weitgehend verzichten. Verzichtet werden soll auch auf die Aufbereitung der Vielzahl von Änderungen, die sich in der Zeit von der Schaffung des BVerfG bis heute ergeben haben. Für die Bearbeitung der These habe ich drei zentrale Merkmale von Verfassungsgerichten herausgegriffen, die kapitelweise bearbeitet werden. Zunächst werden unter dem Rubrum "Organisation" Aufbau und Zusammensetzung der zwei Gerichte erörtert, wobei die Bestellung der Richter einen zentralen Punkt darstellt. Im zweiten Kapitel werden die Zuständigkeiten der Verfassungsgerichte besprochen, während im letzten Teil der Arbeit auf das Verfahren eingegangen wird. Dazu zählt sowohl das Zulassungsverfahren, als auch das eigentliche Gerichtsverfahren.

Da sich das Thema des Kurses explizit mit dem deutschen Regierungssystem auseinandersetzt, habe ich den Schwerpunkt auf die Beschreibung des BVerfG gelegt. Konsequenterweise sind die drei Kapitel zweigeteilt. Im jeweils ersten Unterabschnitt wird ausschließlich auf das BVerfG eingegangen. Im Anschluss erfolgt dann jedoch keine genaue Beschreibung der Organisation und Handlungweise des Supreme Court, sondern es werden in kurzer Form die wesentlichen Unterschiede und Gemeinsamkeiten herausgearbeitet. Dabei wird auch auf Vor- und Nachteile der jeweiligen Organisationsform eingegangen. Auf die Angabe amerikanischer Gesetzesquellen habe ich weitgehend verzichtet. Aufgrund der Fülle an Material zu diesem Thema aus dem Bereich der Vergleichenden Regierungslehre stützt sich diese Arbeit überwiegend auf deutschsprachige Quellen. Als wesentlich zu nennen sind dabei die die Textsammlung „Verfassungsrichter“ von Bernhard Großfeld und Herbert Roth, sowie die Dissertation "Selbst entwickelte Grenzen in der Rechtsprechung des United States Supreme Court und des Bundesverfassungsgerichts" von Christian Rau.

2. Organisation und Bestellung der Richter

2.1 Bundesverfassungsgericht

Die Rolle des BVerfG ist ambivalent: Es ist zum einen die "Hüterin der Verfassung" (Hilf 2003: 80), zum anderen jedoch als unabhängiger Gerichtshof selbst ein oberstes Verfassungsorgan. Obwohl von Beginn an grundgesetzlich vorgesehen, konnte das BVerfG seine Tätigkeit erst einige Jahre nach Gründung der Bundesrepublik, am 28.09.1951, aufnehmen. Zuvor war durch die Legislative das Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) als gesetzliche Grundlage zu schaffen (Johannemann 1995: 51). Das BVerfG ist in zwei Senate unterteilt, die beide jeweils für sich ′das Bundesverfassungsgericht′ repräsentieren. Aus diesem Grund bezeic hnet sich das BVerfG selbst auch als "Zwillingsgericht" (Säcker 1999: 47). Ein Senat setzt sich aus acht Verfassungsrichtern zusammen. Den jeweiligen Vorsitz der beiden Senate haben der Präsident des BVerfG und sein Stellvertreter inne. Letztere werden von Bundestag und Bundesrat im Wechsel aus dem Kreis der aktuellen Verfassungsrichter gewählt (Säcker 1999: 50). Der Präsident des BVerfG hat keine höhere Entscheidungsgewalt als die übrigen Richter. Auch bei Stimmengleichheit kann seine Stimme keine Entscheidung herbeiführen. In diesem Zusammenhang wurde auch der Begriff der "Macht der Acht" geprägt (Limbach 2001: 19).

[...]


1 In der Debatten des Parlamentarischen Rates lassen sich kaum Hinweise auf den Supreme Court als Vorbild für das BVerfG finden. Steinberger deutet dies jedoch so, dass sich die politischen Vertreter auf den bereits bestehenden Bayrischen Staatsgerichtshof als Vorbild bezogen, dessen Ausgestaltung wiederum sehr eng am Supreme Court orientiert war.

2 Einen Überblick über die geschichtlichen Wurzeln des BVerfG bietet Johannemann in: Großfeld, Bernhard und Roth, Herbert (Hrsg.); Verfassungsrichter; Münster 1995.

Kommentare

N. Wagner
19.09.2007 21:07:09
Politik ohne jede Kontroverse!
Die Arbeit ist sehr gut verständlich geschrieben. Inhaltlich ist sie aber sehr dürftig. Von einem tatsächlichen Vergleich kann keine Rede sein. So wird auf das BVerfG mit einem gewissen Tiefgang eingegangen. Fakten zum SC werden jedoch ohne jede Bewertung, Kritik oder auch nur Verknüpfung/ Gegenüberstellung in einem jeweiligen nächsten Abschnitt in wenigen Sätzen abgehandelt. Die angegebene Note erscheint mit deshalb sehr großzügig vergeben bzw. nicht nachvollziehbar.

Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:

http://www.grin.com/e-book/40437/