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Details

Veranstaltung: Der philosophische Freiheitsbegriff
Institution/Hochschule: Humboldt-Universität zu Berlin (Philosophie)
Tags: Jenseits, Determination, Autonomie, Freiheitsbegriff
Kategorie: Hauptseminararbeit
Jahr: 2005
Seiten: 17
Note: 1,0
Literaturverzeichnis: ~ 4  Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 193 KB
Archivnummer: V41009
ISBN (E-Book): 978-3-638-39372-0
ISBN (Buch): 978-3-638-79691-0
Anmerkungen :
Hausarbeit in essayistischer Form, die versucht, den Dualismus von Autonomie und Determination auszuhebeln, indem sie seine metaphorischen Wurzeln untersucht. Das Ergebnis ist eine Pluralisierung des Handlungsbegriffes, an den Freiheit immer gebunden ist. Kritische Ausrichtung gegenüber dem Handlungsbegriff, den die Neurobiologie ihren Theorien von Unfreiheit zu Grunde legt.

Zusammenfassung / Abstract

Unlängst wurde die philosophische Diskussion um den Freiheitsbegriff von der Provokation der Neurobiologie wieder in Gang gesetzt, die auf Basis der Libet-Experimente behauptete, dass 'Freiheit' nur eine neuronale Projektion sei. Die eigentlichen motorischen Prozesse seien bereits initiiert, bevor an das bewusste Großhirn die neuronal kodierte Botschaft ergehe, dass jetzt die Handlung beginne. Provokanter wurde diese These dadurch, dass Gerhard Roth sie auf den philosophischen Diskurs bezog und dort Vorgänger fand, die er nur um die neurobiogische Empirie zu erweitern brauchen glaubte. Und tatsächlich: Bei aller Verschiedenheit haben die klassischen philosophischen Positionen (Hume und Kant) und die neurobiologische Freiheitstheorie ihre gemeinsamen Wurzeln im Kausalitätsverständnis der deterministischen Mechanik. Deshalb entwickeln sie ein Modell von Freiheit, das im Gegensatz zur mechanischen Kausalität steht und im Dualismus von Autonomie und Determination seine begriffliche Entsprechung findet. Diese Arbeit setzt bei der Metapher der Handlung an und zeigt in kurzen Essays in welcher Weise das Verständnis der Autoren von dem mechanistischen Kausalitätsbegriff bestimmt wird. Die Konfrontation des mechanistischen Handlungsbegriffes mit der Erweiterung der Handlungsmetapher macht deutlich, dass Handlungen in ihrer Vielfalt sich nicht auf den engen Dualismus von Determination und Autonomie beschränken lassen. Angesichts dieses Befundes scheint es, dass das Postulat der systematischen Allgemeinheit von diesen Freiheitstheorien nur dadurch erlangt werden konnte, dass sie ganze Phänomenbereiche ausblendeten.

Textauszug (computergeneriert)

Humboldt-Universität Berlin
Seminar für Philosophie
Hauptseminar „Der philosophische Freiheitsbegriff“

Jenseits von Determination und Autonomie

von: Marlon Weber

 


Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort 3

2. Kants dritte Antinomie der reinen Vernunft 4

3. Handlungsfreiheit und Billardkugeln 6

4. Zum Begriff der Handlung 10

5. Handlungen und Metaphern 14

6. Roths Täuschung 16

Literatur 17





1. Vorwort

Was mich im Verlauf des Seminars und während der Lektüren immer wieder beschäftigte, war der Gedanke, dass die meisten Texte (v.a. die von Hume, Kant und Roth) an dem eigentlichen Problem der Freiheit abstrakt vorübergingen. Gemeinsam ist diesen Texten, dass sie einen Begriff von Freiheit entwickeln, der auf einem sehr eingeschränkten Verständnis von menschlichen Handlungen beruht. Das Paradigma des Handelns scheint mir bei ihnen nicht in den verschiedenen Handlungssituationen zu liegen, sondern in dem Kausalitätsverständnis der deterministischen Mechanik. Deshalb müssen sie einen Begriff von Freiheit entwickeln, der in einem Gegensatz zur mechanischen Kausalität steht. Und je nach persönlicher Couleur entwickeln sie eine Theorie, die diese beiden Begriffe gegeneinander ausspielt.

Die Idee für die folgenden Essays lag nun darin, die Voraussetzungen, die dem Dualismus von Autonomie und Determination zu Grunde liegen, an verschiedenen Stellen exemplarisch deutlich zu machen. Die Essays behandeln im Kern alle das Verhältnis von Handlung, Kausalität und lebensweltlichen Situationen. Ich gehe bei diesen Untersuchungen davon aus, dass menschliche Handlungen, Symbolismen und Lebenswelt ein unentwirrbares Geflecht bilden, das nur konkret am jeweiligen Beispiel dargestellt werden kann. Die Verflechtungen und gegenseitige Abhängigkeit der Bezüge untereinander sind auch der Grund, warum eine allgemeine Theorie von Freiheit letztlich nicht möglich ist. Das Postulat der systematischen Allgemeinheit jedenfalls haben diese Freiheitstheorien nur dadurch erlangt, dass sie ganze Phänomenbereiche ausgeblendet haben.

Müsste ich für diese Arbeit eine These formulieren, dann würde sie wohl darin bestehen, dass die Frage, ob es Freiheit gibt oder nicht, (die, so banal sie ist, heute immer noch die Roth-Diskussion beherrscht) schon falsch gestellt ist und dass in dieser Fragestellung schon der unselige Dualismus von Autonomie und Determination verborgen ist.

2. Kants dritte Antinomie der reinen Vernunft

„Thesis: Die Kausalität nach Gesetzen der Natur ist nicht die einzige, aus welcher die Erscheinungen der Welt insgesamt abgeleitet werden können. Es ist noch eine Kausalität durch Freiheit zu Erklärung derselben anzunehmen notwendig. […] Wenn also alles nach bloßen Gesetzen der Natur geschieht, so gibt es jederzeit nur einen subalternen, niemals aber einen ersten Anfang, und also überhaupt keine Vollständigkeit der Reihe auf der Seite der von einander abstammenden Ursachen. Nun besteht aber eben darin das Gesetz der Natur: daß ohne hinreichend a priori bestimmte Ursache nichts geschehe. Also widerspricht der Satz, als wenn alle Kausalität nur nach Naturgesetzen möglich sei, sie selbst in seiner unbeschränkten Allgemeinheit, und diese kann also nicht als die einzige angenommen werden. Diesemnach muß eine Kausalität angenommen werden, durch welche etwas geschieht, ohne daß die Ursache, nach notwendigen Gesetzen bestimmt sei, d.i. eine absolute Spontaneität der Ursachen, eine Reihe von Erscheinungen, die nach Naturgesetzen läuft, von selbst anzufangen, mithin transzendentale Freiheit, ohne welche selbst im Laufe der Natur die Reihenfolge der Erscheinungen auf der Seite der Ursachen niemals vollständig ist.“
Immanuel Kant, Kritik der reinen Vernunft(A444/B472 ff.)

„Antithesis: Es ist keine Freiheit, sondern alles in der Welt geschieht lediglich nach den Gesetzen der Natur.[…] Es setzt aber ein jeder Anfang zu handeln einen Zustand der noch nicht handelnden Ursache voraus, und ein dynamisch erster Anfang der Handlung einen Zustand der noch nicht handelnden Ursache voraus, und ein dynamisch erster Anfang der Handlung einen Zustand, der mit dem vorhergehenden eben derselben Ursache gar keinen Zusammenhang der Kausalität hat, d.i. auf keine Weise daraus erfolgt. Also ist die transzendentale Freiheit dem Kausalgesetze entgegen, und eine solche Verbindung der sukzessiven Zustände wirkender Ursachen […] mithin ein leeres Gedankending. […] Natur also und transzendentale Freiheit unterscheiden sich wie Gesetzmäßigkeit und Gesetzlosigkeit […]“
Immanuel Kant, Kritik der reinen Vernunft(A445/B473 ff)

Kant erläutert in dieser Passage die innere Aporie des Naturgesetzbegriffes: In der Kette der Kausalität hat jedes Ereignis ein ihm vorhergehendes, eine Ursache. Wird diese Kette der Kausalität zurückverfolgt, stellt man fest, dass sie endlos sein muss, weil der Begriff des Naturgesetzes vorschreibt, dass nichts ohne Ursache sein kann. Die Unendlichkeit der Kausalitätskette bedeutet implizit, dass diese niemals abgeschlossen und somit auch niemals vollständig sein kann. Kant zu Folge kann die Kausalitätskette nicht unbeschränkt allgemein sein, wie sie es ihrem eigenen Anspruch nach müsste; es muss also noch andere Arten von Kausalität geben, die sie in ihrem Totalitätsanspruch ergänzen. Diese ergänzende Kausalität sieht Kant in der Freiheit, die das Vermögen des Handelnden ist, seinem Handeln selbst Ursache zu sein und so eine neue Kausalkette zu beginnen.

An dieser Stelle interessiere ich mich weniger für die Logik der Argumentation, sondern für die Begriffe, die Kant verwendet und die Bestimmungen, mit denen er sie verbindet. Er unterscheidet zwei Arten von Kausalität, eine nach Naturgesetzen und eine aus Freiheit. Sie stehen sich diametral und unversöhnlich gegenüber „wie Gesetzmäßigkeit und Gesetzlosigkeit“. Der zentrale Begriff in diesem Textabschnitt scheint mir aber der der „Vollständigkeit“ zu sein, der das Verhältnis der beiden Kausalitätsarten zueinander bestimmt. Das Ziel von Kants theoretischer Philosophie war es, die Totalität empirischer Erfahrungen aus den transzendentalen Bestimmungen des Bewusstseins zu deduzieren. Deshalb musste eine Unvollständigkeit in der Erklärung empirischer Phänomene auf eine Lücke in der Theorie hinweisen. Aus dieser Perspektive heraus bedroht die Unvollständigkeit der Kausalitätsreihe nach Naturgesetzen die Allgemeinheit der Theorie. Aus dem Systemzwang zur Vollständigkeit findet Kant ein ergänzendes Prinzip in der Freiheit als Vermögen, die Kausalitätsreihen zu beginnen, die nicht in den Naturgesetzen angelegt sind. Freiheit ist also bloß der Komplementärbegriff zu der kausalen Notwendigkeit der Naturgesetze.

[...]

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