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Autor: Tim Hamann
Fach: Wirtschaft - Recht
Details
Institution/Hochschule: Fachhochschule Kiel (Wirtschaft)
Tags: Internationales, Patentrecht, Wirtschaftsrecht
Jahr: 2005
Seiten: 16
Note: 1,7
Literaturverzeichnis: ~ 33 Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 205 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-40099-2
Im Mittelpunkt stehen die Unterschiede der verschiedenen internationalen Patentsysteme (USA-Europa) sowie grundsätzliche Strategien international operierender Unternehmen.
Textauszug (computergeneriert)
Internationales Patentrecht
Hausarbeit
an der Fachhochschule Kiel, Fachbereich Wirtschaft
Sommersemester 2005
Fach : Internationales Wirtschaftsrecht
vorgelegt von:
Tim Hamann
Abgabetermin: 23.05.2005
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung ... 1
2. Allgemeines zum Patentrecht ... 1
3. Voraussetzungen der Patentierbarkeit ... 3
4. Was ist nicht patentierbar ... 4
5. „First to file“ und „First to invent” ... 4
6. Die Patentanmeldung ... 5
7. Das Patenterteilungsverfahren ... 7
8. Nationale Interventionsmöglichkeiten bei Patenten ... 8
9. Das PCT (Patent-Cooperation-Treaty) ... 9
10. Das europäische Patent ... 9
11. Die Grenzen der Patentierbarkeit ... 10
12. Unterschiede im Patentsystem USA/Europa ... 11
13. Grundsätzliche internationale Patentstrategien ... 12
Literatur- und Quellenverzeichnis ... 13
1. Einleitung
„Ein Patent verleiht dem Erfinder ein ausschließliches Nutzungsrecht an seiner Erfindung und das Recht, andere von der Nutzung auszuschließen.“1 Durch das Patent werden damit Anreize für Innovationen geschaffen, indem es dem Erfinder für eine beschränkte Zeit, wirtschaftlich gesehen, eine Monopolstellung einräumt und die Gesellschaft in Form der existierenden Nachfrage am Markt für die Erfindung bezahlen lässt.2 Die ökonomische Grundlage bildet hierbei die Überzeugung, dass der gesellschaftliche Nutzen der durch die Innovationstätigkeit der Unternehmen hervorgerufen wird größer ist, als die gesellschaftlichen Kosten des Patents.3
2. Allgemeines zum Patentrecht
Die sogenannte Patentschrift muss beim jeweiligen nationalen Patentamt eingereicht werden, um einen patentrechtlichen Schutz für eine Erfindung zu erhalten. Das Patent verbrieft, als ein rechtliches Dokument, ein von staatlicher Seite erteiltes Monopol für die wirtschaftliche Nutzung einer Erfindung auf Zeit. Die Zeitliche Gültigkeit eines Patents beträgt dabei zumeist 20 Jahre.4 Beinhaltet die in der Patentschrift beschriebene Erfindung nach Auffassung des Patentamtes eine „eigene Schöpfung“, die etwas Neues darstellt, so kann das Patentamt das Patent erteilen.5 Entscheidend ist dabei, dass Patente ausschließlich auf technische Erfindungen und entwickelte Verfahren erteilt werden. Als nicht patentfähig gelten zum Beispiel wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden oder Pläne und Verfahren für geistige Tätigkeiten.6
Es liegt im Ermessen des Patentinhabers die Benutzung seiner Erfindung zu untersagen und bei Missachtung Schadensersatzforderungen stellen. Zusätzlich kann er seine Erfindung auch an Dritte lizenzieren.7 Für eine entsprechende Patenterteilung oder Prolongation der Patentgewährung müssen umfangreiche finanzielle Summen vom Erfinder aufgewendet werden.8 Insbesondere die Kosten der Patentprüfung und die Kosten der Gewährung sind hierbei zu berücksichtigen. Weiter fallen variable Kosten in Form von jährlichen Gebühren an, die an das Patentamt zu entrichten sind. Der vorzeitige Verfall des Patent ist auch vor der Ablauffrist von 20 Jahren möglich, zum Beispiel, wenn die Gebühren nicht bezahlt werden oder das Patent im öffentlichen Interesse aufgehoben wird (Zwangslizenz).9 Weiter kann gegen das Patent mit Erfolg eine Nichtigkeitsklage geführt wurde. Entsprechende Klagen und Einsprüche gegen vergebene Patente werden in Deutschland vor dem zuständigen Bundespatentgericht in München verhandelt. Es existieren keine verbindlichen Internationalen Konventionen, die Patente weltweit für gültig erklären. Aber es werden zunehmend wichtige Schritte in diese Richtung unternommen z.B. über das PCT10. Ursprünglich stammt das Patentwesen aus der Zeit vor der Französischen Revolution und der Kultur der Industrialisierung. 11 Aus diesem Ursprung heraus sieht sich die Rechtssprechung im Zeitalter von Globalisierung und multinationalem Aktionsradius einzelner Unternehmen mit heftigen Anpassungsproblemen an die Gegenwart konfrontiert (s. Kapitel 11).
3. Voraussetzungen der Patentierbarkeit
Vorraussetzung für ein Patent ist, das es auf einer Erfindung beruht, also „neu“ ist, auf einer „erfinderischen Tätigkeit“ beruht und „gewerblich anwendbar“ ist12. Dem entsprechend sind nur Erfindungen patentierbar. Bei einer Erfindung handelt es sich um eine „schöpferische Leistung auf technischem Gebiet“13 für ein technisches Problem, die unter Zuhilfenahme der sog. erfinderischen Tätigkeit das Problem löst. Als neu gilt die Erfindung, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört.14 „Der Stand der Technik umfasst alle Kenntnisse, die in der Regel bis zum Anmeldetag durch schriftliche/mündliche Beschreibung, Benutzung oder sonst wie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind“15. Aus dieser Konsequenz dürfen Erfindungen (insbesondere auch nicht vom Erfinder) nicht vor der Anmeldung der Öffentlichkeit vorgestellt werden, also insbesondere nicht auf Messen ausgestellt oder gar erklärt werden.16
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1 Prof. Dr. Peter Tobias Stoll. Internationales Wirtschaftsrecht: Patente und Haftung S. 2.
2 Vgl. Thiemer (2001), Stichwort „Pionierunternehmen“.
3 Ebenda.
4 Vgl. www.i-s-b.org/wissen/broschuere/claims.htm.
5 Vgl. http://keyboardsamurais.de/node/27.
6 Vgl. www.franzer.de/vermarkten/Rechtschutz.htm.
7 Vgl. www.gino-innovativ.de/downloads/ 6994-794Patentfibel_gino.pdf.
8 Vgl. http://keyboardsamurais.de/node/27.
9 Vgl. www.patentgesetz.de/patg5.htm - 24k.
10 PCT = Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens.
11 Vgl. www.wwz.unibas.ch/wige/lehre/skripten_stolz/Stolz_Vorl2_Schweiz_im_Industriezeitalter.pdf.
12 §1 Abs. 1 Patentgesetz.
13 Bertelsmann (2001), S 243.
14 § 3 Abs. 1 Satz 1 Patengesetz.
15 www.aippi.org/reports/q167/q167_germany_d.html - 77k.
16 http://www.fh-oow.de/forschung/ablauf.php.
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