Analyse der deutschen Apothekenbranche

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Details

Titel: Analyse der deutschen Apothekenbranche
Autoren: Rolf Ph. Illenberger, Oliver Bechmann
Fach: Wirtschaft - Handel und Distribution
Institution/Hochschule: Hochschule der Medien Stuttgart
Kategorie: Hauptseminararbeit
Jahr: 2005
Seiten: 29
Note: 1,0
Literaturverzeichnis: ~ 19  Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 256 KB
Archivnummer: V42146
ISBN (E-Book): 978-3-638-40250-7

Textauszug (computergeneriert)

Analyse der deutschen Apothekenbranche

von: Rolf Ph. Illenberger

 


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung 1

2 Grundsätzliches zur Apothekenbranche in Deutschland 1

2.1 Der ordnungspolitische Rahmen 1
2.2 Politische Dimensionen  6
2.3 Umsatzentwicklung  7
2.4 Betriebswirtschaftliches Ergebnis  9
2.5 Struktur der Apothekenbranche  10
2.6 Arbeitsmarktsituation der Apothekenbranche  11

3 Trends und Entwicklungstendenzen der Branche 12

3.1 Versandhandel mit Arzneimitteln  12

3.1.1 0800 DocMorris.com  12
3.1.2 Mycare.de  14
3.1.3 Auswirkungen des (Auslands-)Versandhandel auf die Branche  17

3.2 Filialisierung  19
3.3 Gesundheitskarte 22

4 Ausblick auf die Branchenentwicklung 25

5 Quellen  27



 

1 Einleitung

Die Apothekenbranche gehört zu den am meisten regulierten und reglementierten Wirtschaftszweigen in Deutschland. Für die rund 21.300 Apotheken1 gibt es dabei nur begrenzten Gestaltungsraum und nur wenige divergierende Geschäftsstrategien. Während die Rahmenbedingungen für die Apotheker die vergangenen Dekaden über grundsätzlich weitgehend unverändert blieben, haben seit einigen Monaten fundamentale Veränderungen vor allem der rechtlichen Bedingungen, einen weit reichenden Wandel innerhalb der Branche hervorgerufen. Noch ist nicht abzusehen, wie und wohin sich die gesamte Branche in den kommenden Jahren entwickeln wird, doch grundlegende Veränderungen und Entwicklungstendenzen zeichnen sich bereits heute ab. Diese Arbeit soll die politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen, die allesamt zur Veränderung der Apothekenbranche in Deutschland führen, aufzeigen, die Folgen für das einzelne Unternehmen analysieren und anhand bereits absehbarer Entwicklungen sowie einem Systemvergleich zwischen ausgesuchten Staaten, versuchen, die Zukunft der Branche zu eruieren.

2 Grundsätzliches zur Apothekenbranche in Deutschland

2.1 Der ordnungspolitische Rahmen

Angesichts der Tatsache, dass Apotheken einen gesellschaftspolitischen Auftrag, nämlich die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, wahrnehmen, ist das einzelne Unternehmen durch eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Betriebsordnungen formal sehr reglementiert und die gesamte Branche wie kaum eine Zweite in Deutschland reguliert. In erster Linie ist hier die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) zu nennen, die grundsätzliche personelle, sächliche und organisatorische Anforderungen an den Apothekenbetrieb des Apothekers formuliert. Hier finden sich unter anderem Anforderungen an die Ausstattung, Personal, Lagerhaltung sowie die Annahme- und Abgabemodalitäten von Arzneimittel und – seit dem 1.1.2004 – auch zum Arzneimittel- Versandhandel. Folgende Auflistung verdeutlicht einige Aspekte der ApBetrO, die für das Verständnis der Branche und des einzelnen Unternehmens essentiell sind:

- Eine Apotheke ist verpflichtet, grds. 24h pro Tag geöffnet zu haben, um die permanente Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherzustellen. Von dieser Regelung gibt es nur Ausnahmen. Grundsätzlich gilt, dass eine Apotheke nur geschlossen sein darf, wenn eine andere Apotheke innerhalb einer festgelegten Region die Dienstbereitschaft in dieser Zeit aufrechterhält. Daneben existieren noch wenige Globalausnahmen, wie für Sonn- und Feiertag. In der Praxis sind Apotheken verpflichtet, Montag bis Samstag von 9 Uhr bis 12 Uhr, bzw. Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 15 Uhr bis 18 Uhr stets geöffnet zu haben.
- Um die Dienstbereitschaft rund um die Uhr sicher zu stellen, sind Apotheken verpflichtet, Nachtdienste durchzuführen. Zu diesem Zweck werden Apotheken von der zuständigen Aufsichtsbehörde des Landes, in Baden- Württemberg bspw. der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, zu regionalen Gruppen von 2 (abgelegene Dörfer, Inseln) bis 20 (Städte) Apotheken zusammengefasst. Diese Apotheken müssen sich dann untereinander so organisieren, dass ein Notdienstplan entsteht, der für jeden Tag eines Jahres, die dienstbereite Apotheke ausweist.
- Ist eine Apotheke geöffnet, hat stets ein approbierter Apotheker2 anwesend zu sein. Dies gilt auch für die Nachtdienste. Weitere Berufgruppen, die in Apotheken tätig sind, sind die pharmazeutisch-technischen-Angestellten (PTA), die pharmazeutisch-kaufmännischen-Angestellten (PKA) und die Apotheken-Helferinnen.
- Die ApBetrO macht auch Vorschriften zur Ausstattung und dem Warenbestand einer Apotheke. Jede Vollapotheke ist verpflichtet, u.a. ein Labor, eine Rezeptur3 und ein Notdienst-, bzw. Sozialraum zu besitzen. Diese Vor- schriften gelten sowohl in Hinblick auf die Ausstattung, als auch im Hinblick auf die bauliche Gestaltung. Daneben sind Apotheken verpflichtet, einen Grundwarenbestand (Allgemeinbestände) im Warenlager vorzuhalten. Dieser ist jedoch bis auf die Ausnahme der Antidote4 im Gesetz nur wage formuliert und ist abhängig von der Region, den Liefermöglichkeiten usw. Im Allgemeinen hat eine Apotheke einen Warenbestand im Wert von 8-12% ihres Jahresumsatzes5 ständig im Lager.
- Die Waren, die in Apotheken verkauft werden, unterteilen sich in zwei maßgebliche Gruppen: den verschreibungspflichtigen und den apothekenpflichtigen Arzneimitteln (die so genannten OTC-Waren6). Den Umfang einer Warengruppe am Umsatz verdeutlicht folgende Grafik (Grafik 1).

Grafik 1 – Quelle: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS), Stand 2003, alle Angaben in Mrd. EUR [Grafik in der Downloaddatei vorhanden]

- Inhaber einer Apotheke kann nur ein approbierter Apotheker sein. Grundsätzlich gilt für Apotheken Niederlassungsfreiheit, allerdings benötigt man zum Betrieb einer Apotheke eine staatliche Zulassung (Konzession). Apotheker sind Freiberufler, als Gesellschaftsformen für eine Apotheke sind nur Personengesellschaften zulässig. Daher haftet der Inhaber einer Apotheke stets mit seinem gesamten Privatvermögen. Weil Apotheken aber über einen Verkaufsraum verfügen, in dem Waren an Kunden verkauft werden, unterliegen Apotheken auch der Gewerbesteuer (im Gegensatz zu allen anderen Freiberuflern) und sind zur Bilanzierung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB), bzw. des Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet (im Gegensatz zum Wahlrecht anderer Freiberufler zwischen Bilanzierung und Einnahmen-Überschuss-Rechnung).

[...]


1 Quelle: Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände, Stand 2003

2 Approbation: staatliche Genehmigung zur Ausübung eines Heilberufs.

3 Labor und Rezeptur: Apothekenraum, der der Herstellung der auf Rezept verordneten Medikamente dient.

4 Antidote: Gegengifte

5 Quelle: Experteneinschätzung

6 OTC-Waren: Over-the-counter Waren, also Waren, die nur durch den Apothekenangestellten ausgegeben werden dürfen und nicht im Verkaufsraum zu finden sind.

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