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Autoren: Grit Ulrich, Ricarda Steigmann
Fach: Wirtschaft - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Details
Tags: Umwandlung, Einzelunternehmens, GmbH
Jahr: 2002
Seiten: 17
Note: 2,3
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 143 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-12703-5
ISBN (Buch): 978-3-638-92016-2
Zusammenfassung / Abstract
Mit dieser Arbeit wird anhand eines Beispieles dargestellt, wie die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH funktioniert. Ziel ist es, dem Leser einen praxisorientierten Überblick zu vermitteln. Damit kann dem Unternehmer eine erste Entscheidungshilfe in die Hand gegeben werden, um die grundsätzlichen Fragen zu beantworten: Kommt eine Ausgliederung für meine Firma in Frage? Was ist zu beachten? Zunächst werden die Gründe und die rechtlichen Voraussetzungen für eine Umwandlung erläutert. Anschließend erfolgt die Betrachtung der handelsrechtlichen und steuerlichen Auswirkungen der Ausgliederung.
Textauszug (computergeneriert)
Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung
von Grit Ulrich zusammen mit Ricarda Steigmann
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 3
1.1 Zielsetzung 3
1.2 Gründe für den Rechtsformwechsel in eine GmbH 3
2 Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH 4
2.1 Grundsätze der Umwandlung 4
2.2 Handelsrechtliche Vorschriften der Ausgliederung 6
2.3 Steuerrechtliche Neutralitätsvoraussetzungen 7
2.4 Besteuerung der zu übernehmenden GmbH 8
2.5 Besteuerung des übertragenden Rechtsträgers 13
3 Wertung und Fazit 15
Literaturverzeichnis XVII
Anhang XVIII
1 Einleitung
1.1 Zielsetzung
Mit dieser Arbeit wird anhand eines Beispieles dargestellt wie die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH funktioniert. Ziel ist es dem Leser einen kurzen, praxisorientierten Überblick zu vermitteln. Damit kann dem Unternehmer eine erste Entscheidungshilfe in die Hand gegeben werden, um die grundsätzlichen Fragen zu beantworten: Kommt eine Ausgliederung für meine Firma überhaupt in Frage? Was ist zu beachten?
Zunächst werden die Gründe und die rechtlichen Voraussetzungen für eine Umwandlung erläutert. Anschließend erfolgt die Betrachtung der handelsrechtlichen und steuerlichen Auswirkungen der Ausgliederung.
1.2 Gründe für den Rechtsformwechsel in eine GmbH
Der Begriff "Umwandlung" ist nicht gesetzlich geregelt. Im wesentlichen kann hierunter das Fortbestehen einer wirtschaftlichen Einheit in einer anderen als der bislang geführten Rechtsform verstanden werden. Eine Auflösung des Unternehmens ist nicht erforderlich. Diese Bezeichnung gilt nur, wenn der bisherige Eigner Rechte an dem neuen Rechtsträger gewährt bekommt.
Nach einigen Jahren des erfolgreichen Wachstums stellt sich für jeden Unternehmer irgendwann die Frage, ob die Organisationsform des Unternehmens den veränderten Anforderungen noch entspricht. Dazu gehört auch die Rechtsform. Sie ist keine Entscheidung, mit der man sich für immer festlegt, sondern ein Kleid, das bei Bedarf gewechselt werden kann - und sollte. Wann sollte die Rechtsform geändert werden? Da es mannigfaltige Motive für die Änderung gibt, können hier nur einige Gründe auszugsweise angegeben werden.
Ein wesentlicher Punkt der Rechtsformwahl ist die Haftungsbeschränkung der GmbH. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern gegenüber nur das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG). Der Einzelunternehmer dagegen haftet mit seinem Vermögen allein, auch mit dem Privatvermögen. Eine persönliche Haftungsreduzierung wird zum Beispiel nötig, wenn ein Einzelunternehmen stark gewachsen ist und/oder neue oder risikoreichere Geschäftsfelder erschließen will.
Einen weiteren Grund stellt die Vergrößerung der Kapitalbasis dar. Ein Einzelunternehmen möchte beispielsweise seine Liquiditätssituation verbessern, Kapazitäten erweitern oder Maßnahmen der Rationalisierung durchführen. Da der Unternehmer nur die Möglichkeit hat, selbst Kapital zuzuführen oder stille Gesellschafter aufzunehmen, ist sein Finanzierungsspielraum sehr gering. Deswegen kann ein Rechtsformwechsel in Betracht kommen, um neue Partner oder aber stille Geldgeber zu beteiligen.
Die Generationenfolge steht an. Die Nachfolger des Unternehmers sollen frühzeitig, zunächst aber in begrenztem Umfang, an die unternehmerische Verantwortung herangeführt werden. Vielleicht soll das Unternehmen auch durch Wahl einer geeigneten Rechtsform vor dem Einfluss zerstrittener, nicht geeigneter oder nicht an der Unternehmensführung beteiligter Erben geschützt werden.
Da grundsätzlich (fast) alles möglich ist, kann auch ein Unternehmen mit 10 Mio. € Umsatzerlösen und 100 Mitarbeitern als Einzelunternehmen geführt werden. Der Börsengang steht an. Das Unternehmen muss eine börsenfähige Rechtsform annehmen.
Gründe für die Umwandlung eines Unternehmens können auch steuerliche Erwägungen sein. In der konkreten Ausgestaltung der Umwandlung besteht häufig ein erheblicher steuerplanerischer Spielraum. Diesen gilt es zu nutzen. So möchte ein Einzelunternehmen z.B. seine Gewerbesteuer senken. Das ist möglich durch Zahlung von Geschäftsführerbezügen und Pensionsrückstellungen. Dafür muss aber die Rechtsform geändert werden. Nach der Umwandlung in eine GmbH kann auch die Einkommenssteuer durch die freie Auswahl des Auszahlungszeitpunktes für Gewinne beeinflusst werden.
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