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Scholary Paper (Seminar), 2005, 24 Pages
Author: Martin Kronawitter
Subject: Economics / Business: Political Economics
Details
Tags: Diskussion, Modelle, Bürgerversicherung, Kopfpauschale, Bürgerprämien
Year: 2005
Pages: 24
Grade: 2,3
Bibliography: ~ 25 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-43326-6
ISBN (Book): 978-3-638-65850-8
File size: 239 KB
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Abstract
Um die Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dauerhaft zu sichern, hat die Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung Ende November 2003 eine Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme („Rürup-Kommission“) eingesetzt. Diese Kommission sollte Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Sozialversicherung entwickeln. Daneben war die Senkung der Lohnnebenkosten Zielvorgabe, um das Beschäftigungswachstum in Deutschland zu stimulieren. Als Gegenstück zur Regierungskommission setzte die Christlich Demokratische Union Deutschlands Anfang 2003 die Kommission „Soziale Sicherheit“ („Herzog-Kommission“) ein, um eigene Reformvorschläge für die nachhaltige Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme zu machen. In der GKV bestand die Herausforderung, die künftigen Kosten aufgrund der demographischen Alterung der Gesellschaft und des medizinisch-technischen Fortschritts einzudämmen. Beide Kommissionen kamen zu dem Entschluss, dass nur eine umfassende Strukturreform in der Lage ist, die Finanzierung nachhaltig zu sichern. Dabei wurden der Politik zwei unterschiedliche Modelle vorgestellt, nämlich die Bürgerversicherung einerseits und pauschale Gesundheitsprämien mit einem steuerfinanzierten Sozialausgleich andererseits. Weiterhin wird eine Kombination aus beiden Konzepten diskutiert, die als Bürgerprämie bezeichnet werden kann. Mit der Bürgerversicherung werden alle Bürger zur solidarischen Beitragsfinanzierung in der GKV verpflichtet. Erstmals werden neben den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch alle anderen Arbeits- und Vermögenseinkommen miteinbezogen. Die Bürgerversicherung senkt zwar in geringem Umfang die GKV-Beiträge, dient aber vorrangig der Beitragsgerechtigkeit. Bei der Kopfpauschale werden wie bisher nur versicherungspflichtige Arbeitnehmer in der GKV versichert. Sie müssen dann eine einheitliche Pauschale in Höhe der durchschnittlichen Pro-Kopf-Ausgaben bezahlen. Sozial schwächere Versicherte erhalten bei Überschreitung des Eigenanteils steuerliche Transferleistungen. Durch die Unabhängigkeit von den Erwerbseinkommen wird in Zeiten der gesellschaftlichen Alterung eine demokratiefestere und nachhaltigere Finanzierung der GKV erreicht. Die Bürgerprämie kombiniert als Element der Bürgerversicherung die Erweiterung des Versichertenkreises auf alle Bürger und als Element der Kopfpauschale die einheitliche Prämie.
Excerpt (computer-generated)
Diskussion alternativer Modelle:
Bürgerversicherung, Kopfpauschale und Bürgerprämien
Seminararbeit
vorgelegt von:
Martin Kronawitter
Frankfurt am Main, 20. Dezember 2004
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis ... III
1 Problemstellung ... 1
2 Bürgerversicherung ... 3
2.1 Charakteristik der Bürgerversicherung ... 3
2.1.1 Grundidee und Ziele ... 3
2.1.2 Versichertenkreis ... 3
2.1.3 Beitragsbemessungsgrundlage und Beitragserhebung ... 4
2.1.4 Verteilungswirkung ... 5
2.2 Vorteile der Bürgerversicherung ... 5
2.2.1 Senkung der Lohnzusatzkosten ... 5
2.2.2 Erhöhung der Beitragsgerechtigkeit ... 6
2.3 Nachteile der Bürgerversicherung ... 6
2.3.1 Zusätzliche Bürokratie und Kosten ... 6
2.3.2 Koppelung des Beitragssatzes an die Lohnkosten ... 7
2.3.3 Verfassungsrechtliche Bedenken ... 8
3 Kopfpauschale ... 9
3.1 Charakteristik der Kopfpauschale ... 9
3.1.1 Grundidee und Ziele ... 9
3.1.2 Versichertenkreis ... 11
3.1.3 Beitragsbemessungsgrundlage und Beitragserhebung ... 11
3.1.4 Verteilungswirkung ... 12
3.2 Vorteile der Kopfpauschale ... 12
3.2.1 Abkoppelung der Beiträge von den Lohnkosten ... 12
3.2.2 Nachhaltigere Finanzierung ... 13
3.3 Nachteile der Kopfpauschale ... 14
3.3.1 Belastung der öffentlichen Finanzen ... 14
3.3.2 Finanzielle Mehrbelastung der privaten Haushalte ... 14
4 Bürgerprämien ... 16
4.1 Charakteristik der Bürgerprämien ... 16
4.2 Vorteile und Nachteile der Bürgerprämien ... 17
5 Thesenförmige Zusammenfassung ...
Literaturverzeichnis ... 19
Abkürzungsverzeichnis
[...]
1 Problemstellung
Seit dem Jahr 2001 erwirtschafteten die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) in Deutschland jährlich ein Defizit von jeweils über drei Milliarden (Mrd.) Euro, obwohl im gleichen Zeitraum der Beitragssatz von 13,6 auf 14,3 Prozent anstieg.1 Um diesen Beitragsanstieg einzudämmen und Strukturreformen einzuleiten, trat im Januar 2004 das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft.2 Damit sollten die GKV jährlich um etwa zehn Mrd. Euro entlastet werden, indem der Leistungskatalog gekürzt3 wurde. Tatsächlich scheint diese kurzfristige Entlastung zu wirken, da im ersten Halbjahr 2004 die gesetzlichen Krankenversicherungen nach jahrelangen Defiziten einen Überschuss von rund 2,4 Mrd. Euro erwirtschafteten.4 Um die Leistungsfähigkeit der GKV dauerhaft zu sichern, hat die Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung Ende November 2003 eine Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme („Rürup-Kommission“) eingesetzt. Diese Kommission sollte umsetzbare "Vorschläge für eine nachhaltige Finanzierung und Weiterentwicklung der Sozialversicherung .. entwickeln.“5 Daneben war die Senkung der Lohnnebenkosten Zielvorgabe, um das Beschäftigungswachstum in Deutschland zu stimulieren. Die Generationengerechtigkeit sollte ebenso aufrechterhalten werden.6 Als Gegenstück zur Regierungskommission setzte die Christlich Demokratische Union Deutschlands Anfang 2003 die Kommission „Sozia le Sicherheit“ („Herzog-Kommission“) ein, um eigene Reformvorschläge für die nachhaltige Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme zumachen.7 In der GKV bestand die Herausforderung, die künftigen Kosten aufgrund der demographischen Alterung der Gesellschaft8 und des medizinisch-technischen Fortschritts einzudämmen.9 Insbesondere die zunehmende Alterung verursacht in Zukunft Finanzprobleme, da der Anteil der Erwerbstätigen zu Gunsten der Rentner10 und dadurch die Höhe der Einnahmen abnimmt.11 Gleichzeitig steigt die Lebenserwartung der Bevölkerung, die die Gesundheitsausgaben ansteigen lassen könnte.12 Die derzeitige aus schließlich lohnzentrierte Beitragsfinanzierung der GKV scheint diese zukünftigen Ausgaben nicht aufbringen zu können, ohne dass die Beiträge zu Lasten des Beschäftigungswachstums in die Höhe schnellen.13 Die Krankenversicherungen leiden wegen der Abhängigkeit von den Löhnen vor allem bei anhaltend hoher Arbeitslosigkeit unter geringen Einnahmen,14 sodass angestrebt werden sollte, die Beiträge zur GKV vom Arbeitseinkommen abzukoppeln. 15 Beide Kommissionen kamen zu dem Entschluss, dass nur eine umfassende Strukturreform in der Lage ist, die Finanzierung nachhaltig zu sichern. 16 Dabei wurden der Politik zwei unterschiedliche Modelle vorgestellt, nämlich die Bürgerversicherung einerseits und pauschale Gesundheitsprämien mit einem steuerfinanzierten Sozialaus gleich andererseits.17 Weiterhin wird eine Kombination aus beiden Konzepten diskutiert, die als Bürgerprämie bezeichnet werden kann.18
2 Bürgerversicherung
2.1 Charakteristik der Bürgerversicherung
2.1.1 Grundidee und Ziele
Hinter der Bürgerversicherung verbergen sich zahlreiche Konzepte, denen gemeinsam ist, dass der versicherte Personenkreis auf die gesamte Bevölkerung ausgedehnt wird und sich die Beitragspflichten an den Status als Bürger und nicht als Arbeitnehmer ausrichten. Dabei kann die Bürgerversicherung um Komponenten erweitert werden, wie etwa um die Ausweitung der Beitragsbemessungsgrundlage, der Anhebung oder der vollständigen Aufhebung der Versicherungspflichtgrenze.19 Gemeinsame Ziele aller Modelle dürften niedrigere Lohnzusatzkosten, eine höhere Beitragsgerechtigkeit und die Förderung der Konjunktur sein. Gleichzeitig soll die GKV auf die Probleme einer alternden Gesellschaft vor bereitet werden. Die Bürgerversicherung basiert auf dem Leistungsfähigkeitsprinzip des einzelnen Bürgers, gemessen an seinem erzielten Einkommen.20 Mit der Einführung einer Bürgerversicherung verlieren die privaten Krankenversicherungen (PKV) das Vollversicherungsgeschäft,21 da dieses Geschäft dann nur noch von den gesetzlichen Kassen angeboten würde. Private Krankenkassen müssten sich auf das Geschäft der Zusatzversicherungen beschränken.
[....]
1 Vgl. Deutsche Bundesbank (Hrsg.): Monatsbericht Juli 2004, 56. Jg. (2004), Frankfurt am Main, S. 18.
2 Vgl. Kiefer, Gernot/Ruiss, Dirk: Gesetzliche Krankenversicherung als Bürgerversicherung – Solidarisch, praktisch, realistisch?, in: Sozialer Fortschritt, 53. Jg. (2004), Heft 6, S. 153.
3 Gestrichen wurden so z. B. das Sterbegeld, die Erstattung nicht verschreibungspflichtiger Medikamente, die Beihilfe zu Sehhilfen oder die Übernahme von Fahrtkosten. Zugleich wurden die Zuzahlungen auf Medikamente angehoben und eine Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro pro Quartal eingeführt. Vgl. Deutsche Bundesbank (Hrsg.) (2004), S. 25.
4 Vgl. Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (Hrsg.): Vorläufige Rechnungsergebnisse der gesetzlichen Krankenversicherung nach der Statistik KV 45 (1.-2. Quartal 2004), 2004, http://www.bmgs.bund.de/downloads/KV452q2004.pdf, 15.11.2004, S. 142.
5 Rürup-Kommission: Bericht der Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme, Berlin, 2003, S. 23.
6 Vgl. Rürup-Kommission (2003), S. 23.
7 Vgl. Herzog-Kommission: Bericht der Kommission „Soziale Sicherheit“ zur Reform der sozialen Sicherungssysteme, Berlin, 2003, S. 4.
8 Vgl. hierzu Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Bevölkerung Deutschlands bis 2050, 10. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Wiesbaden, 2003, S. 30.
9 Vgl. Herzog-Kommission (2003), S. 5 und S. 8; vgl. Rürup-Kommission (2003), S. 23.
10 Die Zahl der erwerbsfähigen 20- bis 65-Jährigen sinken im Jahr 2030 auf 44 Mio. und im Jahr 2050 auf 37 Mio. Gleichzeitig steigt die Zahl der Rentner auf 20,3 bzw. 20,6 Mio. Vgl. Herzog-Kommission (2003), S. 9.
11 Vgl. Cassel, Dieter: Demographischer Wandel – Folgen für die Gesetzliche Krankenversicherung, in: Wirtschaftsdienst, 81. Jg. (2001), Heft 2, S. 87.
12 Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Gesundheit. Krankheitskosten 2002, Wiesbaden, 2004, S. 12-13; vgl. Herzog-Kommission (2003), S. 10-11; vgl. Kruse, Andreas/Knappe, Eckhard/Schulz- Nieswandt, Frank/Schwartz, Friedrich-Wilhelm/Wilbers, Joachim: Kostenentwicklung im Gesundheitswesen: Verursachen ältere Menschen höhere Gesundheitskosten?, o.O., 2003, http://www.gesund-im-alter.de/Expertise_AOK_BW.pdf, 1.11.2004, S. 18-22.
13 Vgl. Kiefer, G./Ruiss, D. (2004), S. 153; vgl. Rürup-Kommission (2003), S. 36. Vgl. hierzu die Projektionen der Beitragssätze der GKV unter Status-Quo-Bedingungen bei Kruse, A./Knappe, E./Schulz-Nieswandt, F./Schwartz, F.-W./Wilbers, J. (2003), S. 34.
14 Vgl. Farhauer, Oliver/Borchardt, Katja: Bürgerversicherung – eine Reformalternative?, Bonn, 2004, S. 5.
15 Vgl. Wagner, Gert G.: Pauschalprämien setzen das Konzept der Bürgerversicherung am besten um, in: ifo Schnelldienst, 56. Jg. (2003), Heft 17, S. 3.
16 Vgl. Herzog-Kommission (2003), S. 3-4; vgl. Rürup-Kommission (2003), S. 145.
17 Vgl. Rürup-Kommission (2003), S. 37.
18 Vgl. Wagner, G. G. (2003), S. 4.
19 Vgl. Farhauer, O./Borchardt, K. (2004), S. 13.
20 Vgl. Rürup-Kommission (2003), S. 149 und S. 37.
21 Vgl. Engelen-Kefer, Ursula/Wiesehügel, Klaus/Buntenbach, Annelie/Stampf-Finé, Heinz: Erwerbstätigenversicherung als gewerkschaftliche Reformoption, in: Soziale Sicherheit, o. Jg. (2003), Heft 8-9, S. 273; anderer Meinung: Lauterbach, Karl W.: Das Prinzip Bürgerversicherung: alle Bürger und alle Einkommensarten tragen bei, dann sinken die Beitragssätze, in: Engelen-Kefer, Ursula (Hrsg.): Reformoption Bürgerversicherung. Wie das Gesundheitssystem solidarisch finanziert werden kann, Hamburg, 2004, S. 49.
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