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Was kostet Design?

Seminararbeit, 2005, 18 Seiten
Autor: Fabian Post
Fach: Design (Industrie, Grafik, Mode)

Details

Veranstaltung: Design-Management
Institution/Hochschule: Fachhochschule Südwestfalen; Abteilung Hagen
Tags: Design, Design-Management
Kategorie: Seminararbeit
Jahr: 2005
Seiten: 18
Note: 2.0
Literaturverzeichnis: ~ 9  Einträge
Sprache: Deutsch
Archivnummer: V48965
ISBN (E-Book): 978-3-638-45527-5

Dateigröße: 327 KB


Textauszug (computergeneriert)

Was kostet Design?

von: Fabian Post

 


Inhaltsverzeichnis

DIE EINLEITUNG 4

TEIL 1 6

1.1 Die Kalkulation  6

1.1.1 Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD  6
1.1.2 Wie kalkuliere ich einen Stundensatz?  7
1.1.3 Wie kalkuliere ich ein Projekt?  9

1.2. Das Designhonorar - Nutzungserlaubnis des Urheberrechts  9

1.2.1 Das mo natliche Fixum 10
1.2.2 Das Pauschalhonorar 10
1.2.3 Die Umsatzbeteiligung 10
1.2.4 Das Erfolgshonorar 10

TEIL 2 11

2.1 Industrial Design 11
2.2 Web Design 12
2.3 Grafik Design 14

TEIL 3 16

3.1 Leitfaden fürs Projektgeschäft 16

3.1.1 Das Projektgeschäft  16
3.1.2 Das Designgeschäft 16

3.2 Fazit 17

ANHANG 18

A Literaturverzeichnis  18
 


 

Die Einleitung

Wir beschäftigen uns mit dem Problem, welcher Preis für eine Designleistung realistisch, fair und nicht zugleich utopisch ist. Die Preise für Designleistungen sind oft schwer nachzuvollziehen, da es oft nicht klar ist, wofür man beim Design zahlt. 80% der Unternehmer kennen nicht die richtige Antwort auf die Frage „Was ist Design?“. Rido Busse definiert Design so „Design ist der Prozess von der Idee zum Produkt.“1 Nach dieser Definition zahlt der Kunde für die Entwicklung eines Produktes. Nun stellt sich die Frage, was gutes Design ist und was schlechtes. Dafür müssen Kriterien festgelegt werden, die folgendermaßen aussehen sollten2:

1. Funktion der Technik
2. Funktion der Fertigung
3. Funktion der Ergonomie
4. Funktion der Ästhetik

Nun gibt es immer noch keine qualitative Bewertung für Design, weshalb wir den Funktionen nun qualitative Attribute geben:

1. Funktion der sicheren Technik
2. Funktion der wirtschaftlichen Fertigung
3. Funktion der selbsterklärenden Ergonomie
4. Funktion der zielgruppengerechten Ästhetik

Anhand dieser Kriterien können wir ein Produkt beurteilen ob es gut oder schlecht designed wurde. Anhand des Beispiels einer Vase ist jenes recht leicht ablesbar. Ganz deutlich lässt sich hier erkennen, wie wichtig die Funktion Ästhetik bei einer Vase ist, wohin gegen Ergonomie fast keine Rolle spielt.

Tabelle 1 3 qualitative Designbeurteilung einer Vase

Anhand der Werte in Tabelle 1 könnte man nun sagen, dies ist eine hübsche Vase die ihren Zweck erfüllt. Wo wir Design nun qualitativ bewerten können, müssen wir diesem auch einen betriebswirtschaftlichen Preis zuordnen. Da jeder Betrieb unterschiedliche Kostenstrukturen aufweist, wird bei Unstimmigkeiten in einem Gerichtsverfahren gern der Tarifvertrag für Designleistung der SDSt/AGD zur Hilfe genommen. In Teil 1 werden die theoretischen Werkzeuge zur individuellen Kalkulation vorgestellt. Und in Teil 2 wird mit Hilfe von ausgewählten Beispielen aus den unterschiedlichen Design- Bereichen die Arbeitsweisen deutlich gemacht.

Teil 1

1.1 Die Kalkulation

Um eine richtige Kalkulation vornehmen zu können, muss man sich bewusst machen, welche Art von Vertrag abgeschlossen wird. In unserem Falle ist es der Werkvertrag. Hier verpflichtet sich der Designer, eine Leistung gegen eine festgelegte Bezahlung zu erbringen. Grundlage der Kalkulation für Designleistungen sind Zeitaufwand und Stundensatz. Zeitaufwand lässt sich nur anhand von Erfahrung schätzen, daher kann es durchaus sein, dass ein Projekt schnell den Kostenrahmen verlässt und nach verhandelt werden muss. Auf den ersten Blick scheint der Stundensatz willkürlich hochgelegt zu sein. Bei genauem kalkulieren ist der Stundensatz mit Hilfe einer funktionierenden Kostenstellenrechnung leicht und transparent zu ermitteln. Man kann sich von zwei Seiten den Kosten nähern. Entweder wird der Tarifvertrag übernommen oder es wird eine eigene individuelle Kostenrechnung aufgestellt. Es empfiehlt sich auch, bei Übernahme des Tarifvertrages eine eigene Kostenrechnung zwecks Wirtschaftlichkeitskontrolle zu führen.

1.1.1 Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD

[...]


1 Zitat Busse, 1998, S. 16

2 Vgl. Busse, 1998, S. 17

3 vgl. Busse, 1998, S. 25


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