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Intermediate Examination Paper, 2005, 24 Pages
Author: Martin Vesely
Subject: Sociology - Law, Delinquency, Abnormal Behavior
Details
Institution/College: Carl von Ossietzky University of Oldenburg (Institut für Soziologie)
Tags: Kriminalisierungsprozess, Cannabis, Eine, Analyse, Perspektive, Zwischenprüfung
Year: 2005
Pages: 24
Grade: 2,0
Bibliography: ~ 22 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-45657-9
File size: 273 KB
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Excerpt (computer-generated)
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Institut für Soziologie
Hausarbeit zur Zwischenprüfung Soziologie (Diplom Sozialwissenschaften)
Der Kriminalisierungsprozess von Cannabis. Eine kritische
Analyse aus historisch-soziologischer Perspektive
von: Martin Vesely
Gliederung
1. Einleitung 03
2. Zur Einführung: Der labeling approach in der Kriminalsoziologie 04
2.1 Die Wurzeln des labeling approach bei G.H. Mead, Herbert Blumer und Emile Durkheim 04
2.2 Der labeling approach als Kritik an der „klassischen“ Devianzforschung 05
3. Cannabis – biologische und historische Aspekte einer jahrtausende alten Nutzpflanze 06
3.1 Biologische Aspekte und frühe Verbreitung der Hanfpflanze 06
3.2. Cannabis als Nutzpflanze 08
3.2.1 Cannabis als Heilmittel von der chinesischen Kaiserzeit bis heute 09
3.2.2 Cannabis als Rauschmittel 09
4. Von der Kulturpflanze zur illegalen Droge 10
4.1 Frühe Rufe nach einem Verbot des Hanfkonsums 10
4.2 Erste Unbedenklichkeitsstudien 11
4.3 Auf dem Weg zum internationalen Cannabisverbot – die verschiedenen Akteure und Schauplätze 12
4.3.1 Die temperance-movement in den USA 12
4.3.2 Wirtschaftliche Faktoren 13
4.3.3 Die Entwicklung der Drogenfrage im Zusammenhang mit der innen- und außenpolitische Situation der USA zu Beginn des 20. Jahrhunderts 15
4.3.4 Der Einfluss der Verwaltungsbürokratie 17
4.3.5 Kritische Anmerkungen zur Fixierung auf die Durchsetzungsrolle der USA 20
5. Zusammenfassung 21
Literatur 23
1. Einleitung
Wenn heutzutage ein erwachsener Mensch Alkohol konsumiert würde niemand auf die Idee kommen das sei illegal – oder vielleicht doch? Bei genauerer Überlegung stellt sich heraus, dass es immer auf den Ort, die Zeit und die Umstände des Konsums ankommt. So war z.B. in den USA von 1919-1933 der Konsum von Alkohol landesweit verboten. In einigen arabischen Ländern ist Alkohol im öffentlichen Leben nicht vorstellbar und in vielen anderen Ländern wird Alkoholkonsum im öffentlichen Raum durch Ordnungskräfte unterbunden (teilweise mit gesetzlicher Grundlage). Die Gesetzgebung, ihre Durchsetzung und die gesellschaftlichen Normsetzung sind völlig willkürlich festgelegt. Gleiches gilt für den Konsum von Marihuana: Zwei Marihuananutzer1, von denen der Eine in den Niederlanden seinen Joint konsumiert, der Andere die gleiche Handlung ein paar Kilometer weiter östlich in der Bundesrepublik Deutschland vollzieht, handeln offensichtlich vollkommen identisch. Nun muss aber derjenige auf der deutschen Seite mit Strafverfolgung nach dem Betäubungsmittelgesetz rechnen, während der Marihuana nutzer auf der niederländischen Seite nicht damit rechnen muss, aufgrund seines Drogenkonsums strafrechtlich belangt zu werden. Die zentrale Frage dieser Arbeit knüpft an diesem Beispiel an, sie beschäftigt sich allerdings nicht damit, inwieweit z.B. eine Legalisierung von Cannabis2 heute in der Bundesrepublik möglich oder sinnvoll scheint. Ziel dieser Arbeit ist es, nachzuvollziehen wie es überhaupt dazu kam, dass der Konsum, der Anbau und die Nutzung von Cannabis in den meisten Ländern der Welt verboten wurden.
Zur Einführung und um die Arbeit in einen theoretischen Rahmen einzuordnen wird in Kapitel 2 der labeling approach als Theorie zur Erklärung von Kriminalisierungsprozessen vorgestellt. Aufgrund des beschränkten Rahmens der Arbeit kann der labeling approach allerdings nicht in seiner ganzen Komplexität dargestellt werden, vielmehr geht es darum die Grundannahmen der Theorie vorzustellen und damit der Arbeit eine gewisse „Daseinsberechtigung“ zu geben. Im anschließenden dritten Kapitel sollen biologische Aspekte der Hanfpflanze kompakt dargestellt werden und gleichzeitig auch auf die historische Bedeutung und die Vielseitigkeit ihrer Nutzung hingewiesen werden (Kapitel 3.2). Dies dient als Grundlage für die Argumentation im vierten Kapitel. Hier wird als Hauptteil der Arbeit der Kriminalisierungsprozess von Cannabis dargestellt und zwar ausgehend von den ersten Ächtungsversuchen durch die katholische Kirche (Kapitel 4.1) und frühen Studien über die Unbedenklichkeit des Konsums (Kapitel 4.2). Wie zu zeigen sein wird hat der Prozess des internationalen Cannabisverbots seine Wurzeln in den USA. Die einzelnen Faktoren werden folglich mit starkem Bezug auf die USA dargestellt (Kapitel 4.3), wobei die jüngste Kritik an dieser Fixierung auf den Prozess in den USA ebenfalls einen Raum erhält (Kapitel 4.3.5). Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung.
2. Zur Einführung: Der labeling approach in der Kriminalsoziologie
Bis weit in die 1960er Jahre dominierte in der Kriminalsoziologie ein ätiologischer3 Forschungsansatz. Der Kriminalitätsforschung ging es bis dahin vornehmlich um die Frage nach den Ursachen von Verbrechen und um die Behandlung von Straffälligen. Im Laufe der 1960er Jahre gewann der labeling approach (auch Etikettierungstheorie oder Definitionsansatz genannt) an Bedeutung. Seine Entstehung geht im Wesentlichen auf den symbolischen Interaktionismus von G.H. Mead und Herbert Blumer zurück.
2.1 Die Wurzeln des labeling approach bei G.H. Mead, Herbert Blumer und Emile Durkheim
Die Vertreter des symbolischen Interaktionismus gehen davon aus, dass menschliches Handeln immer Resultat der Interaktion mit anderen Menschen ist, sprich nach Mead „das Individuum im Laufe seiner Erfahrung mit sozialen Symbolen ein Selbstverständnis (self) erwirbt, das wesentlich durch die Interpretationen beeinflusst wird, die dieses Individuum anderen in bezug auf sich selbst zuschreibt“ (Mead 1968, Seitenangabe fehlt im Original, zit. nach Kunz 2004: 174). Daneben verweist Blumer darauf, dass auch Dinge nicht durch den Menschen isoliert wahrgenommen werden, sondern vielmehr die Qualität und Wirklichkeit der Dinge erst durch deren Umgang konstruiert wird (vgl. Blumer 1973: 81, zit. nach Peters 1989: 95). Menschliches Handeln kann demnach niemals isoliert betrachtet werden, sondern immer nur unter Berücksichtigung der Handlungen und Erwartungen des sozialen Umfeld s des Handelnden. Emile Durkheim stellte bereits sehr früh fest, dass Verbrechen sich nicht selbst definiert, sondern durch Zuschreibungen festgelegt wird. Kunz zitiert Durkheim folgendermaßen: „Man darf nicht sagen, dass eine Tat das gemeinsame Bewusstsein verletzt, weil sie kriminell ist, sondern sie ist kriminell, weil sie das gemeinsame Bewusstsein verletzt. Wir verurteilen sie nicht, weil sie ein Verbrechen ist, sondern sie ist ein Verbrechen weil wir sie verurteilen“ (Durkheim 1977: 123, zit. nach Kunz 2004: 174).4
2.2 Der labeling approach als Kritik an der „klassischen“ Devianzforschung
[...]
1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden in dieser Arbeit lediglich männliche Bezeichnungen verwendet obwohl natürlich immer beide Geschlechter gemeint sind.
2 Cannabis ist die lateinische Bezeichnung von Hanf. Im deutschen Sprachgebrauch werden damit gelegentlich auch die aus der Hanfpflanze hergestellten Rauschmittel Haschisch und Marihuana bezeichnet (nähere Erläuterungen zur Hanfpflanze vgl. Kapitel 3).
3 Von griech. „Ursache“ (vgl. www.de.wikipedia.org/wiki/Ätiologie )
4 An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass einige Kritiker des labeling approach sich ebenfalls auf Durkheim beziehen (z.B. Wiswede 1979: 142), während Kunz in seinen Ausführungen Verbindungen von labeling approach und der Soziologie Durkheims herstellt (vgl. Kunz 2004: 174). Zur Kritik am labeling approach vgl. Kapitel 2.2.
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