Autor: Aleksandra Grzenda
Fach: Politik - Int. Politik - Region: USA
Details
Tags: Verfassungsrechtliche, Stellung, Kompetenzen, Präsidenten
Jahr: 2002
Seiten: 9
Note: 1.0
Literaturverzeichnis: ~ 6 Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 214 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-13159-9
Textauszug (computergeneriert)
Ludwig-Maximilians-Universität München WiSe 2001/2002
Geschwister-Scholl-Institut für Politische Wissenschaft
Grundkurs : Einführung in die Politischen Systeme
Referentin : Aleksandra Grzenda Referat am 15.01.02
Verfassungsrechtliche Stellung und Kompetenzen des
Präsidenten der USA
1. Historischer Hintergrund der Verfassung 1
2. Der Wahlprozess 2
3. Die Kompetenzen des Präsidenten 2
4. Einschränkungen des Präsidenten 5
5. Der Vizepräsident 6
6. Machtkampf zwischen dem Präsidenten und dem Kongress 6
Vergleich parlamentarischer und präsidentieller Systeme 7
Literaturverzeichnis 8
1. Historischer Hintergrund der Verfassung
Die amerikanische Verfassung ist eine rational konstruierte Verfassung, die auf der historischen Erfahrung von der als ungerecht empfundenen staatlichen Macht in Europa beruht.
Die Verfassungsväter haben wegen ihrer eigenen Erfahrungen mit dem britischen Königshaus und der Kolonialzeit eine eindeutige Aufgabenverteilung vermieden und Überlappungen angestrebt, um Machtanhäufung auszuschliessen und Machtdiffusion zu erreichen. Die Verhinderung von Machtmissbrauch stand im Vordergrund.
Die Gewaltenteilung kennzeichnet nur die institutionelle Trennung von Kongress und Präsidentenamt, deren funktionelles Verhältnis wird durch Gewaltenverschränkung("checks and balances")bestimmt = separated institutions, sharing powers
2. Der Wahlprozess
2.1. Voraussetzungen für einen Präsidentschaftskandidaten : Muss mindestens 35 Jahre alt und gebürtiger US-Amerikaner sein sowie in den letzten 14 Jahren in den USA gelebt haben.
2.2 Wahlvorgang :
-durch Vorwahlen(primaries) ermitteln die Parteien ihren Präsidentschaftskandidaten und nominieren ihn schließlich auf einer grossen Delegiertenkonferenz (convention)
-in den einzelnen Staaten werden Wahlmänner und -frauen(electors) von einer Mehrheit in allgemeiner Wahl gewählt, jeder Staat hat so viele Wahlmänner, wie er Vertreter in den Kongress schickt.
-Wahlmänner wählen den Präsidenten
-Erhält kein Kandidat die notwendige Mehrheit, so erfolgt eine Wahl durch das Repräsentantenhaus
2.3 Der Präsident wird für eine Legislaturperiode von 4 Jahren gewählt (Art. 2),wobei höchstens 2 Amtsperioden möglich sind (22. Verfassungszusatz von 1951)
3. Die Kompetenzen des Präsidenten
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