Autor: Bogdan Büchner
Fach: Medien / Kommunikation - Film und Fernsehen
Details
Institut: Hochschule für Fernsehen und Film
Jahr: 2006
Seiten: 35
Note: 1,0
Literaturverzeichnis: ~ 39 Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 218 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-51466-8
Ein Vergleich der Stellungnahmen von Kartellamt und KEK zur Übernahme der Pro7Sat.1 Media AG durch den Springer Konzern
Textauszug (computergeneriert)
HOCHSCHULE FÜR FERNSEHEN UND FILM
Produktion und Medienwirtschaft
Seminar zur Struktur der Medienwirtschaft
Sommersemester 2006
Medienkonzentration –
Übernahmeablehnung Springer Pro7Sat.1
von: Bogdan Büchner
Inhaltsverzeichnis
1. Die Springer AG und die Träume des Cross-Owner 1
2. Der gesetzliche Rahmen 3
2.1 Das GWB als normative Grundlage der Wettbewerbsaufsicht 4
2.1.1 Der sachliche und räumliche Markt 4
2.1.2 Marktbeherrschende Stellung 5
2.1.3 Eingreifkriterien 6
2.2 Die KEK als Kontrollorgan zur Sicherung der Meinungsvielfalt 7
2.2.1 Der sachliche und räumliche Markt 7
2.2.2 Vorherrschende Meinungsmacht 8
2.2.3 Eingreifkriterien und vielfaltssichernde Maßnahmen 9
3. Die Stellungnahmen von Kartellamt und KEK 10
3.1 Die Übernahmeablehnung durch das Kartellamt 10
3.1.1 Der Fernsehwerbemarkt 10
3.1.2 Der Lesermarkt für Straßenverkaufszeitungen 12
3.1.3 Bundesweiter Anzeigenmarkt für Zeitungen 14
3.1.4 Abhilfemaßnahmen 16
3.2 Die Übernahmeablehnung durch die KEK 16
3.2.1 Marktanteile und Aktivitäten von Pro7Sat.1 und Springer 17
3.2.2 Feststellung vorherrschender Meinungsmacht 18
3.2.3 Maßnahmen zur Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht 20
3.3 Ein Vergleich der Stellungnahmen 20
3.3.1 Marktabgrenzung 21
3.3.2 Die Verfahren zur Feststellung der kritischen Grenzen 21
3.3.3 Die unterschiedlichen Abhilfemaßnahmen 23
4. Die Kritik an dem Kartellamt & der KEK 24
4.1 Allgemeine Kritik an den Gesetzesgrundlagen 24
4.2 Kritik zur Springer/Pro7Sat.1 Übernahmeablehnung 26
5. Medienkonzentration, -vielfalt & -konvergenz 28
6. Literaturverzeichnis 29
1. Die Springer AG und die Träume des Cross-Owner
„Springer morgens in der Zeitung, mittags im Radio und abends im Fernsehen.“1 Was für manche wie ein Horrorszenario klingt, ist für andere die Zukunft im Zeitalter der Konvergenz, in der durch dynamische Veränderungsprozesse neue crossmediale Möglichkeiten zu Tage treten. Die Gründe hierfür sind dabei vielfältig. In erster Linie suchen die globalisierten, nach Diversifikation strebenden Unternehmen nach neuen Zukunftsmärkten. Im Kontrast dazu haben die traditionellen Märkte, wie das Fernsehen oder der Zeitungsmarkt ihre Wachstumssgrenze erreicht. So stagnieren die Marktanteile im werbefinanzierten Fernsehen seit Jahren auf einem nahezu unverändert hohen Niveau. Folglich verteilen sich knapp 60% des Zuschauermarktes, den die privaten Rundfunkveranstalter insgesamt erreichen, fast ausschließlich auf die zwei großen Medienhäuser Bertelsmann und Pro7Sat.1. Auch im Fernsehwerbemarkt ist der Konzentrationsgrad auf anhaltend hohem Niveau. Hier beherrschen die Oligopolisten gemeinsam mehr als 90%.2 In der Tagespresse sieht das Bild nicht anders aus. Auch wenn hier kein Oligopol besteht, ist die Konzentration dennoch hoch zu bewerten. So ist Springer seit Jahren unangefochtener Marktführer mit einem Marktanteil von deutlich über 20%.3 Dies beruht nicht zuletzt auf der überragenden Alleinstellung des Springer Titels Bild auf dem Markt für Straßenverkaufszeitungen. 4 Doch nicht nur stagnierende Traditionsmärkte, auch gravierende Veränderungsprozesse in der Medienlandschaft führen zu einer Cross-Owner Orientierung. So steigt mit der zunehmenden Bedeutung des Internets, die Vielfalt multimedialer Angebote bis hin zum IP-TV. Parallel dazu erfolgt der Ausbau der Glasfasernetze durch die Telekom sowie der Mobilfunknetze. Gleichzeitig Drängen die großen Mobilfunkanbieter auf das Inhaltegeschäft. Darüber hinaus erfolgt eine rasante Vermehrung von Programmen via Satellit, begleitet von der aktuellen Digitalisierung im Kabel mit der resultierenden Erweiterung der Pay TV Angebote.5 Ähnliche Synergiepotentiale will der Axel-Springer-Verlag durch die Übernahme der Anteile von Pro7Sat.1 nutzen. In einer Presseerklärung verdeutlicht der Konzern die resultierenden Vorteile.
So steht die Transaktion unter dem Zeichen der „Profitabilität“, „Kontinuität“ und „Qualität“, sowie einer starken Marktpräsenz in den wichtigsten Segmenten Zeitungen, Zeitschriften, TV & anverwandte Märkte. Die Übernahme führt in der Folge für Springer zu „gute[n] Voraussetzungen für das digitale Zukunftsgeschäft“ sowie zu „guten Wachstums- und -ertragsperspektiven.“6 Die strategischen Vorteile für Springer liegen somit auf der Hand. Zum einen kann die eigene Medienkompetenz und Unternehmensstärke auf das Fernsehsegment übertragen werden. Zum anderen können Cross-Ownerships helfen, die Medienkompetenz weiterzuentwickeln und auf die Erfordernisse des zukünftigen Medienmarktes vorzubereiten. Zugleich würde keine einseitige Abhängigkeit mehr von möglichen Werbeeinbrüchen im Print- oder Fernsehbereich bestehen.
Diese hier dokumentierte zunehmende Verflechtung von unterschiedlichen Medien und Inhalten wirft letztendlich aus konzentrationsrechtlicher Sicht eine Vielzahl von Fragen auf. Dies gilt insbesondere für die Verflechtung von Presse und Fernsehen. Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Zusammenhang bereits im Jahr 1986 die hohe Bedeutung der Medienkombination von Fernsehen und Zeitung betont und in diesem Zusammenhang auf die Gefahren für die Meinungsvielfalt und Entstehung vorherrschender Meinungsmacht hingewiesen.7
Vor diesem Hintergrund soll in der zugrunde liegenden Arbeit ein Vergleich der Stellungnahmen des Kartellamtes und der KEK anlässlich der Übernahme von Pro7Sat.1 durch den Springer Konzern erfolgen. Hier ergeben sich für die Gesetzgebung neue Herausforderungen, diesen intermedialen Zusammenschluss zu bewerten. Im Zentrum der Untersuchung stehen dabei die resultierenden Unterschiede in der Begründung, die sich durch die zwei getrennten Gesetzgebungen (GWB und RStV) ergeben. Im ersten Schritt erfolgt daher ein skizzenhafter Überblick über die relevanten Paragraphen und Vorschriften der jeweiligen Gesetzgebung anhand ausgewählter Gesichtspunkte, um vor diesem Hintergrund im zweiten Schritt die einzelnen Stellungnahmen von der KEK und dem Kartellamt zu analysieren und gegenüberzustellen. Im vierten Kapitel folgt letztlich ein kritischer Abriss sowohl zur Gesetzgebung, als auch zu den aktuellen Verfahren.
2. Der gesetzliche Rahmen
Konzentrationsprozesse im Medienbereich bedürfen einer Betrachtungsweise unter zwei Gesichtspunkten. Medienkonzerne sind einerseits als Wirtschaftsunternehmen zu betrachten, d.h. die Konzentration von Medienunternehmen unterliegt kartellrechtlichen Bestimmungen. Andererseits sind sie publizistische Einheiten, die Informationen vermitteln. Auch hier kann eine Konzentration erfolgen, die jedoch mit wirtschaftlichen Parametern nicht messbar ist. In der Folge bedarf es einer gesonderten, publizistischen Aufsicht und Kontrolle.
Die Ursachen dieses Dualismus haben ebenso eine kompetenzrechtliche Natur. Fragen des publizistischen Wettbewerbs regelt der Landesrundfunkgesetzgeber gemäß Art. 30, Abs. 70 I GG, während die Regulierung des wirtschaftlichen Wettbewerbs dem Bund, d.h. dem bundesweit agierenden Kartellamt gemäß Art. 74 I Nr. 11 und 16 GG unterliegt.8 Diese Zieldivergenz von Kartell- und Medienkonzentrationskontrolle, von Wirtschafts- und Rundfunkrecht führt in der Praxis jedoch zu Kontroversen in der Frage, ob die parallele Koexistenz eine unabdingbare Notwendigkeit darstellt. Zum einen ist umstritten, inwieweit kartellrechtliche Regelungen überhaupt auf Sachverhalte der Rundfunkkonzentration anwendbar sind. Kritiker führen an, dass vom „Anwendungsbereich her gesehen, [...] das Kartellrecht die Problematik nur unvollkommen [erfasst].“9 Andere wiederum sind der Ansicht, dass „gerade die auf dem Mediensektor entscheidende publizistische Konzentration selbst nicht unwesentlich durch ökonomische Konzentrationsprozesse mitbestimmt wird.“10 Ohne diese Kontroverse dialektisch weiterzuführen, soll hier festgehalten werden, dass die „Voraussetzungen für Meinungsvielfalt das Bestehen von sowohl wirtschaftlichem als auch publizistischem Wettbewerb“11 sind. In diesem Sinne agieren das Bundeskartellamt und die KEK, zuständig für die Sicherung der Meinungsvielfalt12, unabhängig voneinander. Während das Bundeskartellamt überwacht, ob marktbeherrschende Stellungen entstehen, prüft die KEK den Einfluss vorherrschender Meinungsmacht. Grundlage für das Bundeskartellamt ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), für die KEK der Rundfunkstaatsvertrag (RStV).
2.1 Das GWB als normative Grundlage der Wettbewerbsaufsicht
[...]
1 Bettin, Grietje: Vielfalt trotz Fusion, Finanzinvestoren und eingekaufter Inhalte In: Bundestagsfraktion Bündnis 90 Die Grünen (Hrsg.): Medienkonzentration: Wie erhalten wir die Medienvielfalt? http://www. gruene-bundestag.de/cms/publikationen/dokbin/ 118/118890.pdf. Zugriff am 13.03.2006. S. 4
2 Vgl., Springer AG (Hrsg.) Roadshow. Präsentation Axel Springer + ProSiebenSat.1. August 2005. http://www.axelspringer.de/inhalte/unterneh/inhalte/investor/praesentationen/pdf/roadshow_de.pdf. Zugriff am 13.03.2006. S. 25 (siehe Anhang)
3 Vgl., ebd., S. 9 (s. A.)
4 Vgl., ebd. S. 19 (s. A.)
5 Vgl., Ring, Wolf-Dieter: Statement. In: Bündnis 90 Die Grünen (Hrsg.): Medienkonzentration: S. 15
6 Vgl., Springer AG (Hrsg.) Roadshow. S. 1ff (s. A.)
7 Vgl., Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich: Beschluss in der Rundfunkangelegenheit Sat.1, ProSieben, Kabel1, N24, 9Live wegen Veränderung der Beteiligungsverhältnisse. http://www.kek-online.de/kek/verfahren/kek293prosieben-sat1.pdf. Zugriff am 13.03.2006. S. 87
8 Vgl., Wulff, Carsten: Rundfunkkonzentration und Verfassungsrecht. 2000. S. 98
9 Landesmedienanstalten (Hrsg.): Sicherung der Meinungsvielfalt in Zeiten des Umbruchs. Schriftenreihe der Landesmedienanstalten Bd. 29. 2004. S. 51
10 Clausen-Muradian, Elisabeth: Konzentrationstendenzen und Wettbewerb im Bereich des privaten kommerziellen Rundfunks und die Rechtsprobleme staatlicher Rundfunkaufsicht. 1998. S. 70
11 Ebd., S. 36
12 Vgl., ebd., S. 35
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