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Magisterarbeit, 2006, 101 Seiten
Autor: Kim Brandt
Fach: Geschichte - Neueste Geschichte, Europäische Einigung
Details
Tags: Regina, Jonas, Katharina, Staritz, Beitrag, Frauenordination, Judentum, Protestantismus
Jahr: 2006
Seiten: 101
Note: 1,7
Literaturverzeichnis: ~ 110 Einträge
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-638-53715-5
Dateigröße: 367 KB
Darstellung der beiden Frauenbiographien im Vergleich: Zeit des Nationalsozialismus, Judenverfolgung, Rolle der Frau und weitere Entwicklung der religiösen Emanzipation nach 1945 werden aufgezeigt
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Regina Jonas und Katharina Staritz - Ein Beitrag zur Frauenordination im Judentum und Protestantismus
Kim Brandt
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung: Frauenordination im Judentum und Protestantismus ... 3
2. Regina Jonas: Herkunft, Studium und Ordination ... 13
2.1 Kann die Frau das rabbinische Amt bekleiden? Die halachische Arbeit von Regina Jonas ... 21
2.2 Annerkennung und Ablehnung: Debatten um das rabbinische Amt der Frau ... 26
2.3 Das Rabbineramt als Berufung: Anstellung bei der Jüdischen Gemeinde Berlin und Arbeit in Theresienstadt ... 33
3. Katharina Staritz: Herkunft, Studium und Vikariat ... 41
3.1 Theologische Diskussionen um den Beruf der Theologin ... 49
3.2 Ordination und Arbeit im „Büro Pfarrer Grüber“ ... 55
3.3 Das Rundschreiben 1941, die Haft im KZ Ravensbrück und die berufliche Entwicklung nach 1945 ... 59
4. Die Entwicklung der jüdischen und evangelischen Frauenordination ... 66
4.1 Im Judentum: Stillstand der Entwicklung bis zur Ordination von Sally Priesand ... 66
4.2 Im Protestantismus: Diskussionen und gesetzliche Regelungen anhand der Landeskirche Württemberg ... 74
5. Zusammenfassung ... 85
6. Abkürzungsverzeichnis ... 92
7. Bibliographie ... 93
1. Einleitung
Regina Jonas war mit ihrer Ordination 1935 die weltweit erste Rabbinerin des Judentums. Katharina Staritz war nicht die erste Pfarrerin der evangelischen Kirche. Aber die Tatsache, dass sie zu jener Zeit als einzige Vikarin mit einer voll bezahlten Stelle angestellt wurde und ihr mutiger Einsatz für Menschlichkeit während des Nationalsozialismus, rechtfertigen ihre Auswahl bei dem Vergleich der Frauenordination im Judentum und Protestantismus.1
Beide Frauen, Jonas und Staritz, lebten zur gleichen Zeit, was für einen Vergleich sehr wichtig ist: Wie weit war die Entwicklung in den verschiedenen Konfessionen? Waren die Gläubigen bereit für eine Veränderung auf der Kanzel? Inwieweit waren die Einflüsse der Frauenbewegung entscheidend? Laut Weimarer Verfassung konnten die Frauen ab 1919 die Rechte und damit die Errungenschaften der Frauenbewegung beanspruchen. Allerdings waren die gesellschaftlichen Normen noch nicht der rechtlichen Situation angepasst und obwohl das Studium für Frauen möglich war, widerstrebte den Männern, ob mit kirchlichem Amt oder nicht, der Gedanke daran, dass Frauen nach ihrer Ausbildung statt „Heim und Herd“ die Berufstätigkeit wählten.
Bevor ich mich dem Thema Frauenordination widme, sind zunächst der Begriff Ordination in der christlichen und jüdischen Religion sowie der Aufgabenbereich und die Qualifikation der ordinierten Personen, des Rabbiners und Pfarrers, zu klären. Das Wort Ordination leitet sich ab von lat. ordo, „(geistlicher) Stand“ und ist die Einsetzung in ein geistliches Amt.2 Die christliche Ordination ist eine öffentliche Beauftragung von Amtsträgern durch die Gemeinde. Das konstitutive Element der Ordination wird durch die Handauflegung festgelegt (Vgl. 1. Tim 4,14; 5,22; 2. Tim 1,6), dabei wird die autorative Lehrtradition an den Ordinanden übertragen.3 Auch nach alttestamentlichen Schilderungen wird die Amtsautorität durch Handauflegung übergeben (z.B. die Sukzession von Moses auf Josua).4 Die Einsetzung in bestimmte Ämter scheint zu allen Zeiten der jüdischen Geschichte üblich gewesen zu sein, z.B. im obersten Gerichtshof, dem Sanhedrin. Im rabbinischen Judentum wurde der Ritus der Ordination so praktiziert, dass Tora-Gelehrte nach ihrem erfolgreichen Studium an den Jeschiwot, den Talmudhochschulen,5 durch Handauflegen (Semikah, heute Semicha oder Smicha genannt) in ihr Gemeindeamt eingesetzt und fortan Rabbis genannt wurden. Dadurch waren sie befugt, Rechtsfälle zu entscheiden und wurden von den Gemeindemitgliedern als unumstrittene Autoritäten angesehen.6 Die Autorität des Rabbiners beruht heutzutage auf seiner Smicha (Ordination). Sie erfolgt durch drei Rabbiner, nachdem der Kandidat ein eingehendes Studium, in der Regel an einem Rabbinerseminar, absolviert hat.7 Bei der Berufung von Rabbinern in ein Gemeindeamt ist der Begriff der Amtseinsetzung dem der Ordination vorzuziehen.8 Damit entsteht ein Unterschied zwischen jüdischer und christlicher Religion.
In den evangelischen Kirchen entspricht die Ordination einer Segenshandlung, keiner sakramentalen Priesterweihe wie im Katholizismus. Trotz des allgemeinen Priestertums bedarf es allerdings einer Berufung in ein besonderes Amt, um die öffentliche Verkündigung (Predigt) und Sakramentsverwaltung wahrzunehmen.9 Die Ordination, welche durch einen Repräsentanten der Gesamtkirche (heute in der Regel von Vertretern eines bischöflichen Amtes) vorgenommen werden sollte, wird meist im Zusammenhang mit einer Eucharistie-Feier vollzogen und beinhaltet eine Lehrverpflichtung. Grundlegend bedeutet eine Ordination die Beteiligung an der Gemeindeleitung und dem gesamten pastoralen Dienst.10
Im Judentum unterscheidet man zwischen dem Rabbiner und dem Priester. Ersterer ist der Gelehrte und gleichzeitig der Vorsteher der Gemeinde, während der Priester heute nur noch kultische Handlungen durchführt.11 Der Begriff „Rabbi“ oder „Rabbiner“ bedeutet übersetzt Gelehrter, Weiser oder auch einfach Lehrer, hebräisch „mein Meister“, abgeleitet vom aramäischen Raw.12 Die Entwicklung des Rabbinats steht in direktem Zusammenhang mit der Zerstörung des Tempels der Juden im Jahre 70 n.d.Z..13 In der Hafenstadt Javne (Jabne) wurde ein neues religiöses Zentrum geschaffen, damit die Tora den Tempel als zentrale Kraft ablösen konnte.14 Wichtig für die Entstehung des Rabbiner-Amtes ist, dass theoretisch bis heute jeder Jude durch Lernen der Tora, der schriftlichen Lehre, ein Rabbi und somit ein Autoritätsträger werden kann.15 Als Gemeindevorsteher waren sie befugt, mit Hilfe der Halacha rechtliche Entscheidungen zu treffen, in gesetzlichen Streitfällen zu schlichten und an jüdischen Gerichtshöfen, Beth-din, zu wirken.16
Durch die Haskala, die jüdische Aufklärungsbewegung, unter Moses Mendelssohn17 entstand auch eine Umformung der jüdischen Religion. Als „Begründer der Reformbewegung“ im Judentum gilt Israel Jacobson,18 der 1810 in Seesen das erste reformierte Gemeindehaus in Deutschland gründete.19 Es erwuchs unter den Reformern die Erkenntnis, dass die Halacha,20 die Gesetzgebung der Juden, ihre unanfechtbare Stellung verloren hatte und deutsche Rabbiner wandten sich einer wissenschaftlichen Erforschung ihrer Religion zu.21 Des Weiteren wurde der Gebrauch der Orgel befürwortet wie auch die Bat Mizwa, die Weihe für die jüdischen Mädchen,22 welche einen entscheidenden Prozess in Hinblick auf die religiöse Bewertung der jüdischen Frau und der Möglichkeit zur Ordination in Bewegung setzte.23
[...]
1 Außerdem widerspricht Staritz mit ihrer Haltung der z.T. antisemitischen Einstellung der evangelischen Theologinnen der Nachkriegszeit. Vgl. Susanne HESCHEL, Altes Gift in neuen Schläuchen. Antijudaismus und Antipharisäerismus in der christlich-feministischen Theologie, in: QUERDENKEN. Beiträge zur feministischbefreiungstheologischen Diskussion hrsg. v. Frauenforschungsprojekt zur Geschichte der Theologinnen, Pfaffenweiler 1993, 65–76. Sowohl christliche wie so genannte postchristliche feministische Theologinnen machten das Judentum und seinen Monotheismus für den so genannten ,Mord an der Göttin‘ und für den ,Sieg des Patriarchats‘ verantwortlich und stilisierten auf dem Hintergrund eines düster gemalten frauenfeindlichen Judentums Jesus als ersten Feministen. Überwiegend im evangelischen Raum wurden die theologischen Antijudaismen in die Entwürfe der meisten feministischen Theologinnen eingebaut. Vgl. Ruth AHL, Feminismus im christlich-jüdischen Gespräch: Bilanz und Perspektiven, Freiburger Rundbrief 1/1998. http://www.jcrelations.net/de/?id=869 (eingesehen am: 8.2.2006).
2 Michael GERMANN, Art. Ordination, VII. Rechtsgeschichtlich und rechtlich, Sp. 628-631, in: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). Handwörterbuch für Theologie und Religionswissenschaft, 4. neu bearbeitete Aufl., hrsg. v. Hans-Dieter Betz, Don S. Browning, Bernd Janowski, Eberhard Jüngel, Bd. 6, Tübingen 2003.
3 Dieter SÄNGER, Art. Ordination, II. Neues Testament, Sp. 619, RGG, Bd. 6.
4 Friedhelm HARTENSTEIN, Art. Ordination, I. Altes Testament, Sp. 618, RGG, Bd. 6.
5 Leo TREPP, Die Juden. Volk, Geschichte, Religion, überarb. Neuausgabe, Reinbek bei Hamburg 1998, 13.
6 Nach Catherine HEZSER gibt es eine Kontroverse, ob dieser Vorgang die Regel war oder nur eine gelegentliche Einsetzung individueller Rabbinen in verschiedene Gemeindeämter stattfand. (in: Catherine HEZSER, Ordination, VIII. Judentum, Sp. 631-632, RGG, Bd. 6.
7 O.V., Rabbiner, 1. Funktion und Autorität des Rabbiners, in: Union progressiver Juden in Deutschland e.V. http://www.liberale-juden.de/cms/index.php?id=67 (eingesehen am: 6.5.2006).
8 EBD.
9 Christian PETERS, Art. Ordination, III. Kirchengeschichtlich, Sp. 619–622, RGG, Bd. 6.
10 Reinhard MEßNER, Art. Ordination, V. Liturgisch, 1. Katholisch, Sp. 625–626, RGG, Bd. 6. Allerdings beinhaltet die Ordination nicht den Anspruch auf eine Stellenzuweisung, jedoch die Aufnahme in ein Amtskollegium („Ministerium“). (in: Bruno BÜRKI, Art. Ordination, VI. Praktisch-theologisch, Sp. 627–628, RGG, Bd. 6).
11 Bis heute erteilt ein Abkömmling des Hohepriester-Geschlechts, der Kohanim, den so genannten Priestersegen und hat das Privileg, als erster aus der Tora vorzulesen. (in: Peter ORTAG, Jüdische Kultur und Geschichte. Ein Überblick, 3. aktual. Auflage, Bonn 1997, 43).
12 ORTAG, Jüdische Kultur, 43.
13 Hans-Jochen GAMM, Das Judentum. Eine Einführung, überarbeitete Neuausgabe, Frankfurt/M., New York 1994. 48.
14 Allerdings wird auch die Meinung vertreten, dass sich die Juden schon vor der Zerstörung des Tempels in Jabne niederließen. (in: TREPP, Juden, 41).
15 Dies ist eine entscheidende Veränderung im Hinblick auf die vorher bestehenden Priesterfamilien, die ihr Amt durch Erbschaft weitergaben. Vgl. dazu ausführlich Simon DUBNOW, Weltgeschichte des jüdischen Volkes. Von seinen Anfängen bis zur Gegenwart, Bd. III: Vom Untergang Judäas bis zum Verfall der autonomen Zentren im Morgenlande, übers. von Dr. A. Steinberg, Berlin 1926.
16 TREPP, Juden, 257. Die Befugnis, Entscheidungen zu treffen, erhielt der Rabbiner bei seiner Ordination, wobei die Pflichten des Amtsträgers in der Ernennungsurkunde Ketav rabbanut festgelegt waren. (Art. Rabbi, Rabbinat, in: Das Oxford-Lexikon der Weltreligionen, hrsg. von John Bowker, übers. u. bearb. von Karl-Heinz Golzio, Düsseldorf 1999, 808).
17 Mendelssohn (1729–1786) gilt als „Vater der Haskala“, der mit seinem Ideal der Humanität und der Anerkennung in der europäischen Wissenschaft auch als Vorreiter für die Reformer des 19. Jahrhunderts angesehen wird. (in: Michael A. MEYER, Response to Modernity: A history of the Refom Movement in Judaism, New York/Oxford 1988, 56).
18 MEYER, Response, 58.
19 ORTAG, Jüdische Kultur, 98f.
20 Die Halacha (auf deutsch „Norm“) ist der Name des gesetzlichen Teils der Überlieferung des Judentums und ist ein Teil des Talmuds.
21 Dan und Lavinia COHN-SHERBOK, Das Judentum, in: Ninian SMART (Hg.), Atlas der Weltreligionen, 2000, 127.
22 So führten der „Hamburger Tempel“ und die Praxis seiner Mitglieder in konservativen Kreisen zu Kontroversen und zum „Hamburger Tempelstreit“. (in: GAMM, Judentum, 55).
23 Vgl. dazu Pauline BEBE, Isha. Frau und Judentum - Enzyklopädie, aus d. Franz. übers. v. Caroline Bechhofer, Egling an der Paar 2004.
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