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Berichterstattung über die Behandlung des Goodwill in deutschen Bankkonzernen

Autor: Josef Ellenrieder
Fach: Wirtschaft - Bank, Börse, Versicherung

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Details

Kategorie: Seminararbeit
Jahr: 2006
Seiten: 33
Note: keine
Literaturverzeichnis: ~ 17  Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 227 KB
Archivnummer: V62525
ISBN (E-Book): 978-3-638-55748-1
ISBN (Buch): 978-3-638-75318-0

Zusammenfassung / Abstract

Durch strategische Unternehmensübernahmen haben sich viele Bankkonzerne neu am Markt positioniert, um die Herausforderungen des internationalen Wettbewerbs annehmen bzw. der fortschreitenden Globalisierung bestehen zu können. In Erwartung zukünftiger Erträge werden dabei zumeist Kaufpreise gezahlt, die den Wert des Akquisitionsobjekts im Erwerbszeitpunkt bei weitem übersteigen. Der diesen Mehrwert repräsentierende Geschäfts- oder Firmenwert (GoF), der bei der Übernahme von Banken oder Firmen bzw. deren Zusammenschluss entsteht, hinterlässt in den Bilanzen und Erfolgsrechnungen der übernehmenden Bankkonzerne tiefe Spuren. Der vorliegende Beitrag widmet sich deshalb zunächst zum einen der ökonomischen Substanz des "nebulösen Bilanzpostens" Goodwill anhand der Jahresabschlüsse und zum anderen den Vorschriften zu Ansatz und Bewertung des GoF im internationalen Vergleich.

Textauszug (computergeneriert)

Berichterstattung über die Behandlung des
Goodwill in deutschen Bankkonzernen

von

Josef Ellenrieder

Sept. 05

 

 

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis  2

1. Einleitung  3
1.1 Bilanzielle Abbildung  3
1.2 Paradigmenwechsel  4
1.3 Core Goodwill  4
1.4 Greifbarkeit  5
1.5 Reporting Units  5
1.6 Abschreibung abgeschafft  6

2. Behandlung des Goodwill nach IAS/IFRS  9
2.1. Goodwill - Konzernabschluss  9
2.1.1 Erstjahr (originärer und derivativer Goodwill)  9
2.2 Badwill  12
2.3 Einzelabschluss  13

3. Entwicklung des Goodwill nach US-GAAP  14
3.1. Goodwill - Konzernabschluss  14
3.1.1 Allgemeines  14
3.1.2 Derivativer Goodwill  14
3.1.3 Originärer Goodwill  17
3.2 Einzelabschluss  17
3.3 Badwill  17

4. Anhang  19
4.1 Einführung  19
4.2 Grundlagen  19
4.3 Bestandteile  19
4.4 Funktionen  19
4.5 Aufbau  20
4.6 Inhalt  21

5. Zwischenbericht  22
5.1 Allgemeine Einführung  22
5.2 Zwischenbericht nach IAS/IFRS  23
5.3 Zwischenbericht nach US-GAAP  25
5.3.1 Zwischenberichterstattung nach SEC Form 10-Q  25
5.3.2 Zwischenberichterstattung nach APB 28  26

6. Segmentbericht  28
6.1 Grundlagen  28
6.2 Ansätze  29
6.2.1 Risk and Reward Approach  29
6.2.2 Management Approach  29
6.3 Inhalte der Segmentberichterstattung  30

7. Anlagen  32
7.1 Unterschiede in Ausweis oder Bewertung bestimmter Bilanzpositionen  32
7.2 Bestandteile und Gliederungsvorschriften des Jahresabschlusses  33
7.3 Angaben im Anhang (goodwill + sonst.)  34
7.4 Aktivierungsgebote, Aktivierungsverbote und Aktivierungswahlrechte bei immateriellen Vermögensgegenständen nach HGB, IAS/IFRS und US-GAAP 36
7.5 Goodwill-Bewertung (US-GAAP)  37

Literaturverzeichnis:  38

 

 

1. Einleitung

Durch strategische Unternehmensübernahmen haben sich viele Bankkonzerne neu am Markt positioniert, um die Herausforderungen des internationalen Wettbewerbs annehmen bzw. der fortschreitenden Globalisierung bestehen zu können. In Erwartung zukünftiger Erträge werden dabei zumeist Kaufpreise gezahlt, die den Wert des Akquisitionsobjekts im Erwerbszeitpunkt bei weitem übersteigen. Der diesen Mehrwert repräsentierende Geschäfts- oder Firmenwert (GoF), der bei der Übernahme von Banken oder Firmen bzw. deren Zusammenschluss entsteht, hinterlässt in den Bilanzen und Erfolgsrechnungen der übernehmenden Bankkonzerne tiefe Spuren. 

Der vorliegende Beitrag widmet sich deshalb zunächst zum einen der ökonomischen Substanz des "nebulösen Bilanzpostens" Goodwill anhand der Jahresabschlüsse und zum anderen den Vorschriften zu Ansatz und Bewertung des GoF im internationalen Vergleich.

1.1 Bilanzielle Abbildung

Die bilanzielle Abbildung des Geschäfts- oder Firmenwerts (Goodwill) hat in den vergangenen Jahren in Bankbilanzen eine zunehmende Bedeutung1 erlangt, weil national wie international die Anzahl der Unternehmenszusammenschlüsse stark zugenommen hat und dabei Preise gezahlt wurden, die deutlich über dem Wert des "erworbenen" Reinvermögens (bewertet zu Tageswerten) lagen. Zahlreiche immaterielle Vermögenswerte werden von der Bilanz nicht erfasst, obwohl sie für die wirtschaftlichen Tätigkeiten der Bankkonzern zunehmend wichtiger werden:

Die Bewertung von Intangibles, so genannten immateriellen Vermögensgegenständen, ist seit Jahren ein umstrittenes Thema in der Fachpresse und im Bankensektor. Bereits die Definition eines Firmenwertes als Goodwill deckt die Vielfalt der Ansätze in der Literatur nur ungenügend ab. Insbesondere bei Bankkonzernsübernahmen spielen die Bilanzierung des erworbenen Goodwill und dessen Abgrenzung zum Kaufpreis der materiellen Vermögensgegenstände eine große Rolle. So wurden nach den Bilanzierungsskandalen in den USA im Jahr 2001 zahlreiche Anstrengungen unternommen, um den erworbenen Firmenwert "wahr und fair" abzubilden. Die seit Juni 2001 geltende Neuregelung dieser Goodwillbewertung ist mittlerweile bei deutschen Bankkonzernen angewandt worden und soll im Folgenden dargestellt werden. Sowohl deren Tauglichkeit hinsichtlich der Abbildungsgüte immaterieller Firmenwerte als auch deren Verwendung in der Bilanz/GuV, Anhang, etc. wird hier untersucht.

1.2 Paradigmenwechsel

Im Juni 2001 wurde die bisherige Methode, nach der bei Bankkonzernsübernahmen die erworbenen, so genannten derivativen Firmenwerte (Goodwill) als Unterschiedsbetrag zwischen Kaufpreis und Bilanzwert des Vermögens in der Bilanz aktiviert und danach planmäßig über mehrere Jahre abgeschrieben wurden (was weitgehend der bis heute gültigen deutschen Rechnungslegung2 entspricht, wonach ein derivativer Firmenwert als Unterschiedsbetrag beim Kauf eines Bankkonzerns über vier Jahre planmäßig abzuschreiben ist), durch ein neues Verfahren ersetzt.

Geregelt sind die wesentlichen Vorschriften in den SFAS (Statements for Financial Accounting Standards) 142 und SFAS 141 der US-GAAP (Generally accepted Accounting Principles).

1.3 Core Goodwill

SFAS 141 bestimmt die Bewertung des Goodwill, während SFAS 142 die Geschäftseinheiten definiert, auf die letztlich der Goodwill verteilt wird. So fordert die Neuregelung, dass zur Bilanzierung eines Bank- bzw. Unternehmenszusammenschlusses allen erworbenen und bis dato bilanzierten Assets (Vermögensgegenständen) und Liabilities (Schulden) im Rahmen der Purchase Price Allocation (aktuelle Methode) ein Zeitwert als Fair Value3 zuzuordnen ist. Anschließend wird durch Subtraktion des Fair Value der Schulden vom Fair Value des Vermögens der Fair Value des erworbenen Eigenkapitals festgestellt.

[....]


1 Vgl. Werner, E., Grundlegende Bedeutung der IAS/IFRS für die Steuerbilanz nach der Rechtssprechung, in BBK 3/05, S. 4685

2 Vgl. Kleinmanns, H., IFRS-Rechnungslegung, in BBK 3/05, S. 1289

3 Vgl. Zülch H./ Willms J., Anwendung des Fair Value Model nach IAS 40, in BB 7/05, S. 372

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