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Termpaper, 2000, 15 Pages
Authors: Jan Christof Scheffold, Niels Gliwitzky
Subject: Industrial Engineering and Management
Details
Institution/College: University of Applied Sciences Bremen (Internationales Wirtschaftsingenieurwesen)
Tags: Recht, Kartelle, Preiskartell, Submissioskartell, Marken-Schutz-Kartell, Gebietskartell, Kontingentierungskartell, Absatzkartell, Syndikat, Frühstückskartell
Year: 2000
Pages: 15
Grade: 1,7
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-13888-8
ISBN (Book): 978-3-638-75670-9
File size: 125 KB
Die Hausarbeit gibt einen groben Überblick über die geschichtliche und aktuelle Situation in Deutschland. Die Präsentation dazu steht ebenfalls hier im Archiv zum Download bereit.
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Abstract
In dieser Hausarbeit möchten wir erklären was man unter einem Kartell versteht und worin ihre Ziele bestehen. Ebenso möchten wir darlegen welche Nachteile für den Markt durch eine Kartellbildung entstehen und weshalb sie in den meisten Fällen verboten werden. Nachdem der Begriff geklärt wurde, wird ein geschichtlicher Überblick dargestellt. Danach werden die Ausnahmen dargestellt, durch die kartellähnliche Gesamtheiten entstehen können. Ein weiterer Abschnitt behandelt die Arten von verbotenen Kartellen.
Excerpt (computer-generated)
Kartelle
- Eine Hausarbeit
von Niels Gliwitzky und Jan Christof Scheffold -
Inhaltsverzeichnis
Einleitung ... 2
Definition ... 2
Begriff ... 2
Ziele ... 3
Geschichtlicher Hintergrund ... 4
Kartellverbot ... 4
Ausnahmen ... 5
1. Anmeldepflichtige Kartelle ... 5
2. Genemigungspflichtige Kartelle ... 6
3. Bereichsausnahmen ... 8
Verbotene Kartelle: ... 9
1. Preiskartelle: 9
2. Submissionskartelle: 9
3. Marken-Schutz-Kartelle: 9
4. Gebietskartelle: 10
5. Kontingentierungskartelle: 10
6. Absatzkartelle (Syndikate): 10
7. Frühstückskartelle: 10
Untersagungen 11
Quellenverzeichnis 14
Einleitung
In dieser Hausarbeit möchten wir erklären was man unter einem Kartell versteht und worin ihre Ziele bestehen. Ebenso möchten wir darlegen welche Nachteile für den Markt durch eine Kartellbildung entstehen und weshalb sie in den meisten Fällen verboten werden.
Definition
• Zusammenschluß (Verband) rechtlich selbständig bleibender Wirtschaftssubjekte mit dem Ziel oder/und der Wirkung der Wettbewerbsbeschränkung, die durch die Bindung eines oder mehrerer Aktionsparameter im Interesse der Verbesserung des Wirtschaftserfolges der Kartellmitglieder bewirkt wird. (Cox)
Begriff
Ein Kartell ist ein rechtlicher Zusammenschluß wirtschaftlich und rechtlich selbständig bleibender Unternehmen, welche vertraglich geregelt ist. Kartelle bestehen meist aus konkurrierenden Unternehmen die sich zusammenschließen um den Wettbewerb auszuschalten, dies geschieht dadurch das sie sich untereinander absprechen und ihre Geschäfte miteinander abstimmen. Um in der Praxis unauffälliger walten zu können ist es gang und gebe, daß sich Kartelle hinter Namen wie: „Kooperation“, „Interessengemeinschaft“ und „strategische Allianz“ verbergen.
Bei Kartellen handelt es sich um einen horizontalen Zusammenschluß mehrerer Unternehmungen, der vertraglich (also von jedem einzelnen Mitglied kündbar) geregelt ist. In diesem Verband von Unternehmen besteht, z. B. im Gegensatz zu Konzernen keine einheitliche Leitung, ebenso sind die einzelnen Mitglieder kapitalmäßig unabhängig und selbständig zueinander.
Ziele
Das Ziel von Kartellen ist es, durch Beschränkung des Wettbewerbs eine Marktbeherrschung zu erreichen. Durch Kartellierung werden höhere Gewinne erzielt, da der sonst am Markt vorhandene Wettbewerbsdruck für die in einem Kartell zusammengeschlossenen Unternehmen wegfällt. Das Ziel der Marktbeherrschung wird durch eine Einflußnamen, gar einer Einschränkung der Menge, Konditionen, Regionen, Qualität und Preis oder einer Kombination von allem versucht zu erreichen. Um dies zu gewährleisten behalten die zusammengeschlossenen Unternehmen zwar ihre wirtschaftliche Selbständigkeit, sie müssen aber Einschränkungen bezüglich ihrer Selbständigkeit in einigen Punkten betrefflich der Kartellabsprache in Kauf nehmen.
[Abbildung in dieser Online-Vorschau nicht enthalten]
Geschichtlicher Hintergrund
Die Geschichte der Kartelle beginnt allem Anschein nach im alten Rom, und setzte sich dann im frühen Mittelalter fort. Schon in diesen Zeiten erkannte man die weitreichenden wirtschaftlichen Folgen der Kartellbildung. Schon damals schränkte die Gesetzgebung die Kartellbildung durch Gesetze und Verbote ein.
In Deutschland wurden die ersten Kartelle um die Jahrhundertwende verzeichnet. Diese Kartelle waren (um die wichtigsten zu nennen) die Kohle-, Kali- und Stahlsyndikate. Ihr Ziel war es mit der Abdeckung von Deutschland durch kleine Gesellschaften eine Preiswillkür duchzusetzen.
Kartellverbot
Warum sollten Kartelle verboten werden?
„Durch das Kartellverbot sollen Absprachen zwischen Unternehmen verhindert werden, soweit sie den Wettbewerb zwischen ihnen spürbar beschränken.“
„Die besonders hohe Sozialschädlichkeit von Kartellen rechtfertigt ein generelles Verbot.“ (Bundeskartellamt)
Die Bildung von Kartellen zieht immer eine Preisbindung mit sich in der Unternehmen verschiedener Wirtschaftsstufen verpflichtet werden, bestimmte Preise oder Konditionen zu übernehmen und an Dritte weiter zu geben. Durch diese Praktiken wird der Wettbewerb auf dem Markt ausgeschaltet und von den Kartellen kontrolliert. In einer wettbewerblichen Ordnung aber sollte jedes Unternehmen seine Preise und Geschäftsbedingungen selbst gestalten.
Da in Deutschland eine freie Marktwirtschaft herrscht, würde es durch eine Absprache von Unternehmen gleicher Art, d. h. Kartellen, über kurz oder lang zu einer Monopolstellung des Kartells durch Ausschaltung der Konkurrenz kommen.
Ausnahmen
Die gesetzliche Grundidee ist im essentiellen ein generelles Kartellverbot nach § 1 GWB. Der Gesetzgeber hat aber kein generelles Verbot von Kartellen erlassen, ferner gibt es Ausnahmen für Kartelle die keine unmittelbare Beeinträchtigung des Wettbewerbs zum Ziel haben oder deren Errichtung Vorteile gesamtwirtschaftlicher Art nach sich ziehen würde.
Diese Kartelle werden in drei Kategorien unterteilt:
1. Anmeldepflichtige Kartelle
2. Genehmigungspflichtige Kartelle
3. Bereichsausnahmen
1. Anmeldepflichtige Kartelle
Um ein Kartell dieser Art zu errichten wird lediglich eine Anmeldung zum Kartellregister benötigt. Zu ihnen gehören:
[...]
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