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Termpaper, 2006, 21 Pages
Author: Wolfgang Dietz
Subject: Politics - International Politics - Topic: European Union
Details
Institution/College: University of Heidelberg (Institut für Politikwissenschaft)
Tags: Entwicklung, Terrorismusbekämpfung, Oberseminar, Internationaler, Terrorismus
Year: 2006
Pages: 21
Grade: 1,3
Bibliography: ~ 17 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-56857-9
ISBN (Book): 978-3-638-79726-9
File size: 240 KB
In dieser Arbeit soll untersucht werden, wie sich die Wahrnehmung und die darauf folgende Definition der terroristischen Bedrohung der EU im Laufe der Zeit wandelte. In einem zweiten Schritt soll dargelegt werden, wie parallel zum Wandel der Wahrnehmung und der Definition von Terrorismus die operativen Institutionen der EU geschaffen und weiterentwickelt wurden. In einem dritten Schritt soll anhand der dargelegten Entwicklung unter Einbezug von Theorien der Europäischen Integration untersucht werden.
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Abstract
Lange vor den Anschlägen des 11. September 2001, die wohl am deutlichsten das Aufkommen des neuen internationalen Terrorismus symbolisierten, hatten viele Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ihre eigenen Erfahrungen mit terroristischer Kriminalität gemacht, sei es nun der separatistische Terror in Spanien, der linksextremistische Terror in Deutschland und Italien oder der ethnisch-religiöse Terror in Nord-Irland. Dementsprechend vielfältig gestalteten sich sowohl die Definitionen als auch die Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus. Diese Vielfalt stand einer Kooperation und einer gemeinsamen Strategie zur Bekämpfung von Terrorismus entgegen. Heute weist die EU eine gemeinsame Definition sowie gemeinsame Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus auf. Doch wie entwickelte sich die beschriebene Vielfalt der Definitionen und Maßnahmen bis heute und wie kann diese Entwicklung erklärt werden? In dieser Arbeit soll untersucht werden, wie sich die Wahrnehmung und die darauf folgende Definition der terroristischen Bedrohung der EU im Laufe der Zeit wandelte. Der Bereich der Terrorismusbekämpfung fällt in weiten Teilen in den Bereich der Innen- und Sicherheitspolitik; somit ist der relevante Akteur in diesem Bereich der somit Rat der EU. Deswegen werden in dieser Arbeit nur die Aktivitäten des Rates untersucht, hierbei beschränke ich mich auf drei relevante Beschlüsse, die den Wandel des Terrorismusbegriffs widerspiegeln. In einem zweiten Schritt soll dargelegt werden, wie parallel zum Wandel der Wahrnehmung und der Definition von Terrorismus die operativen Institutionen der EU geschaffen und weiterentwickelt wurden. Da diese in der so genannten "dritten Säule" der EU verankert sind, soll auch nur auf die operativen Institutionen der dritten Säule eingegangen werden. In einem dritten Schritt soll anhand der dargelegten Entwicklung unter Einbezug von Theorien der Europäischen Integration untersucht werden, wie der Wandel erklärt werden kann.
Excerpt (computer-generated)
Ruprecht- Karls- Universität Heidelberg
Institut für Politische Wissenschaft
OS: Internationaler Terrorismus
Sommersemester 2006
Die Entwicklung der Terrorismusbekämpfung in der EU
von: Wolfgang Dietz
INHALTSVERZEICHNIS
0. Einleitung 2
1. Der Terrorismusbegriff der Europäischen Union 2
1.1 Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus von 1977 3
1.2 Auslieferungsübereinkommen von 1996 3
1.3 2002 Rahmenbeschluss zur Terrorismusbekämpfung 4
2. Operative Instrumente zur Terrorismusbekämpfung in der EU 5
2.1 Erste Kooperationsformen: TREVI (1975-1992) 5
2.2 Von TREVI zu Europol 6
2.3 Europol nach 9/11 7
3. Theoretische Analyse 7
3.1 Integrationstheorien 8
3.1.1 Neo-Funktionalismus 8
3.1.2 Intergouvernementalismus 9
3.2 Theorieanwendung 11
3.2.1 Neo-Funktionalismus 11
a) Konstruktion des Idealtyps 11
b) Anwendung auf die Entwicklung der Terrorismusdefinition 12
c) Anwendung auf die operativen Instrumente 13
3.2.2 Intergouvernmentalismus 13
a) Konstruktion des Idealtyps 13
b) Anwendung auf die Entwicklung der Terrorismusdefinition 14
c) Anwendung auf die Entwicklung der operativen Instrumente zur Terrorismusbekämpfung 16
3.3 Auswertung der Anwendung 17
4. Fazit 18
5. Quellenverzeichnis 19
5.1 Primärliteratur 19
5.2 Sekundärliteratur 19
0. Einleitung
Lange vor den Anschlägen des 11. September 2001, die wohl am deutlichsten das Aufkommen des neuen internationalen Terrorismus symbolisierten, hatten viele Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ihre eigenen Erfahrungen mit terroristischer Kriminalität gemacht, sei es nun der separatistische Terror in Spanien, der linksextremistische Terror in Deutschland und Italien oder der ethnisch-religiöse Terror in Nord-Irland. Dementsprechend vielfältig gestalteten sich sowohl die Definitionen als auch die Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus. Diese Vielfalt stand einer Kooperation und einer gemeinsamen Strategie zur Bekämpfung von Terrorismus entgegen. Heute weist die EU eine gemeinsame Definition sowie gemeinsame Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus auf.
Doch wie entwickelte sich die beschriebene Vielfalt der Definitionen und Maßnahmen bis heute und wie kann diese Entwicklung erklärt werden? In dieser Arbeit soll untersucht werden, wie sich die Wahrnehmung und die darauf folgende Definition der terroristischen Bedrohung der EU im Laufe der Zeit wandelte. Der Bereich der Terrorismusbekämpfung fällt in weiten Teilen in den Bereich der Innen- und Sicherheitspolitik; somit ist der relevante Akteur in diesem Bereich der somit Rat der EU. Deswegen werden in dieser Arbeit nur die Aktivitäten des Rates untersucht, hierbei beschränke ich mich auf drei relevante Beschlüsse, die den Wandel des Terrorismusbegriffs widerspiegeln.
In einem zweiten Schritt soll dargelegt werden, wie parallel zum Wandel der Wahrnehmung und der Definition von Terrorismus die operativen Institutionen der EU geschaffen und weiterentwickelt wurden. Da diese in der dritten Säule der EU verankert sind, soll auch nur auf die operativen Institutionen der dritten Säule eingegangen werden. In einem dritten Schritt soll anhand der dargelegten Entwicklung unter Einbezug von Theorien der Europäischen Integration untersucht werden, wie der Wandel erklärt werden kann.
1. Der Terrorismusbegriff der Europäischen Union
Im folgenden Kapitel soll dargestellt werden, wie sich die Definition von Terrorismus von einer Vielfalt nationalstaatlicher Definitionen zu einer einheitlichen EU-Definition gewandelt hat.
1.1 Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus von 19771
Das Übereinkommen vom 21.1.1977 nahm die Gefahr, die von zunehmenden Terrorismus ausgeht wahr, damit war die Existenz von Terrorismus erstmals auf EU-Ebene angesprochen. Die Auslieferung wurde als „besonders geeignetes Mittel2“ zur Verfolgung und Bestrafung von Terroristen angesehen. Es band alle bilateralen Auslieferungsverträge zwischen den Mitgliedsstaaten an geregelte Vorgehensweisen und ergänzte das Europäische Auslieferungsübereinkommen vom 13.12.1957 und seine Zusatzprotokolle3. Dieses verpflichtete die Mitgliedsstaaten zur Auslieferung gesuchter Straftäter, wobei politisch motivierte Straftaten von dieser Verpflichtung ausgenommen waren4. Um angesichts der Zunahme terroristischer Gewalt in dieser Zeit die Strafverfolgung von Terroristen zu vereinfachen, wurde die Regelung der Ausnahme von politisch motivierten Straftaten umgangen, indem eine Reihe von Straftaten als Straftat ohne politischen Hintergrund definiert wurde. Zu diesen Straftaten gehörten unter anderem Flugzeugentführungen, Sprengstoffattentate und Geiselnahme. Die Tatsache, dass klassische Methoden des Terrorismus als „nicht politisch motiviert“ bezeichnet wurden, ermöglichte eine erleichterte Strafverfolgung terroristischer Straftäter ohne eine prinzipielle Änderung der Auslieferungsbestimmungen vornehmen zu müssen.
1.2 Auslieferungsübereinkommen von 19965
Das Auslieferungsübereinkommen der EU von 1996 ersetzte das Übereinkommen von 1977 und das Auslieferungsübereinkommen von 1954. Gleichzeitig blieben bestehende bilaterale und multilaterale Abkommen unberührt.6 Im Bezug auf terroristische Straftaten wurde das Prinzip der doppelten Strafbarkeit für Vereinigungen, die eine der im Übereinkommen von 1977 als nicht politisch definierten Straftaten begehen, abgeschafft7. Darüber hinaus wurden diese Straftaten eindeutig als politisch motiviert bezeichnet und damit dem Bereich des Terrorismus zugeschrieben; hier erfolgt, wenn auch nur implizit, eine erste spezifischere Begriffsdefinition, die sich jedoch an den Handlungen und nicht an den Motiven orientiert.
Durch die Abschaffung der Ausnahmeregelung für politische Straftaten wurde auch die Umgehung dieser Regelung im Übereinkommen von 1977 überflüssig. Dadurch wurden alle Straftaten, für die das nationale Recht ein gewisses Strafmaß vorsah, auslieferungspflichtig. Jedoch wurde den Mitgliedsstaaten eine Ratifizierung der betreffenden Artikel freigestellt und eine Beschränkung auf die im Übereinkommen von 1977 genannten Straftaten8 ermöglicht9. Da die meisten Mitgliedsstaaten diese „opting-out“ Option wahrnahmen10, stellt das Auslieferungsabkommen von 1996 auf dem Gebiet der Terrorismusbekämpfung de facto keine entscheidende Veränderung dar.
1.3 2002 Rahmenbeschluss zur Terrorismusbekämpfung
[...]
1 Europäisches Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus von 27.1.1977 (im Folgenden „Übereinkommen von 1977“ genannt).
2 Vgl. Übereinkommen von 1977, Präambel.
3 Vgl. ebd., Art. 3.
4 Vgl. Europäisches Auslieferungsübereinkommen vom 13.7.1957 Art. 3.
5 Übereinkommen über die Auslieferung zwischen Mitgliedsstaaten der EU vom 27.9.1996 (Im Folgenden nur „Übereinkommen von 1996“ genannt.
6 Vgl. ebd. Art. 1.2
7 Vgl. ebd. Art. 5
8 siehe Fn. 2.
9 Vgl. Übereinkommen von 1996, Art. 3.3 und Art. 5.2a.
10 Vgl. Wouters, Jan/Naert, Frderik (2004): “Police and Judical Cooperation in the European Union an Counterterrorism: an Overview.” In: Fijnaut, Cyrille/Wouters, Jan/Naert, Frederik (Hrsg.): “Legal Instruments in the Fight against International Terrorism.“ Leiden u.a. 2004: S. 117
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