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Lernbehinderung - Definition, Ursachen, Ansätze der schulischen Förderung

Termpaper, 2003, 18 Pages
Author: Myriam Ulrich
Subject: Pedagogy - Orthopaedagogy and Special Education

Details

Category: Termpaper
Year: 2003
Pages: 18
Grade: 1,7
Bibliography: ~ 6  Entries
Language: German
Archive No.: V64231
ISBN (E-book): 978-3-638-57103-6

File size: 233 KB


Excerpt (computer-generated)

Universität Koblenz Landau
Abteilung Koblenz
Institut für Soziologie

Lernbehinderung - Definition, Ursachen, Ansätze der schulischen Förderung

Myriam Ulrich

 

Inhaltsverzeichnis


1 Einführung in die Thematik ... 3

1.1 Versuch einer Begriffsdefinition ... 3
1.2 Begriffswandel ... 5

2 Mögliche Ursachen der Lernbehinderung ... 6

2.1 Ursachen der Lernbehinderung nach Vernooij und Hensle ... 6
2.2 Bedingungsgefüge nach Bleidick ... 7
2.2.1 primäre soziale Umwelt ... 7
2.2.2 sozioökonomische Umwelt ... 8
2.2.3 soziokulturelle Umwelt ... 8
2.2.4 soziale Zuschreibungsprozesse ... 9
2.2.5 gesellschaftliche Rahmenbedingungen ... 9

3 Ansätze der schulischen Förderung – von der Einführung der Hilfsschule bis heute ... 11

3.1 Die Entwicklung des Sonderschulwesens ab 1864 ... 11
3.1.1 Das Entstehen der ersten Sonderschulen zur Zeit der industriellen Revolution ... 11
3.1.2 Die Hilfsschule zur Zeit der Hochblüte der Heilpädagogik (1920 - 1932) ... 12
3.1.3 Die Sonderschule als Hilfsmittel der „rassehygienischen Maßnahmen“ zur Zeit des Nationalsozialismus ... 12
3.1.4 Restauration des Bildungswesens nach 1945 ... 13
3.1.5 Reformtendenzen im Bildungswesen seit den 70er Jahren ... 13
3.2 „Integration“ vs. „Isolation“ ... 14
3.3 Integration als Herausforderung ... 15

4 Schlusswort ... 17

5 Literaturverzeichnis ... 18

 

 

1 Einführung in die Thematik


1.1 Versuch einer Begriffsdefinition

Versucht man die Begriffe „Behinderung“ und „Lernbehinderung“ konkret zu definieren, so stellt man schon nach kurzer Zeit fest, dass dies kaum möglich ist, da es aufgrund der Komplexität der Begriffe keine allgemeingültige Definition von Behinderung, oder Lernbehinderung gibt. Vielmehr sind die im Nachhinein genannten Definitionen Versuche, die beiden Begriffe so klar wie möglich zu umreißen und so verständlich zu machen.

Als behindert gelten, nach der Definition des Deutschen Bildungsrates von 1973 „im erziehungswissenschaftlichen Sinne alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen, die in ihrem Lernen, im sozialen Verhalten, in der sprachlichen Kommunikation oder in den psychomotorischen Fähigkeiten so weit beeinträchtigt sind, dass ihre Teilhabe am Leben der Gesellschaft wesentlich erschwert ist. Deshalb bedürfen sie besonderer pädagogischer Förderung.

Behinderungen können ihren Ausgang nehmen von Beeinträchtigungen des Sehens, des Hörens, der Sprach, der Stütz- und Bewegungsfunktionen, der Intelligenz, der Emotionalität, des äußeren Erscheinungsbildes sowie von bestimmten chronischen Krankheiten. Häufig treten auch Mehrfachbehinderungen auf…“ (vgl. Deutscher Bildungsrat 1973, Zur pädagogischen Förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendliche).

Die Definition der „Lernbehinderung“ gestaltet sich ebenfalls als schwierig, da sie kein relativ klar umrissenes Syndrom oder Symptom, wie andere Behinderungsarten, aufweist, sondern, dass die Lernbeeinträchtigungen oder –schwierigkeiten Einzelner stark variieren können, aufgrund zahlreicher Bedingungskonstellationen entstehen können und jeweils individuelle Fördermöglichkeiten verlangen.

Kanter stellte aufgrund empirischer Untersuchungen 1980 fest, dass „es keine globale Lernfähigkeit des Menschen und damit umgekehrt keinen globalen Mangel an Lernfähigkeit im Sinne einer generellen Lernbehinderung (gibt)“ (vlg. Kanter 1980, zit. nach Werning, Lütje-Klose 2003, p. 17), sondern dass die „Betroffenen“ Schwierigkeiten bei der Umsetzung und Lösung bestimmter Aufgaben aufweisen.

1977 definiert er das Phänomen „Lernbehinderung“, wonach dieses als „weder ein spezifisches, psychologisches, medizinisches oder sonst einzelwissenschaftliches Syndrom (oder gar Symptom), noch ein bestimmter kausal-genetischer Faktor zu verstehen (ist), vielmehr in pädagogisch-anthropologischer Sicht ein in Grenzen variables Leistungs- und Verhaltensbild, dem eine Mehrzahl von Verursachungsfaktoren und eine vielfältige Genese zugrunde liegen können. Es ist dadurch charakterisiert, dass hemmende Momente im Lerngeschehen – und kumulativ im Lernaufbau – die psychische Entwicklung eines Menschen, seine Bildungsgenese und letztlich seine Persongenese beeinflussen“ (vgl. Kanter 1974, zit. nach Hensle, Vernooij 2002, p. 189).

In der Praxis umgesetzt bedeutet dies, dass es, laut Kanter, bestimmte Kriterien gibt, die eine “Lernbehinderung“ kennzeichnen. Diese sind ein sowohl psychischer als auch schulischer Rückstand auf die Altersnorm, ein Gesamtintelligenzquotient, der meist zwischen 55 und 80 liegt (wobei dieser mit einem validen Intelligenzmessverfahren gemessen werden muss) und ein zurückgebliebenes Sozialverhalten.

Der Intelligenzquotient ist für die Feststellung der Lernbehinderung zweitrangig, da sein Zustandekommen abhängig von vielen verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel der Tagesverfassung oder der Organisation des Testablaufs, ist.

Als vorrangiges Kriterium für den speziellen Förderbedarf gilt der sich klar abzeichnende, starke Leistungs- und Entwicklungsrückstand in mehreren Bereichen.

Ulrich Bleidick verbindet 1998 die Definition der Lernbehinderung mit dem Bildungssystem, seinen Möglichkeiten der Vorbeugung, Unterstützung, Förderung und Wiedereingliederung in die Gesellschaft, wenn er die Frage stellt „was Lernbehindertenpädagogik will: eine pädagogische Veranstaltung für die in ihrer Lernleistung schwerwiegend, dauerhaft und umfänglich beeinträchtigten Schüler“.

 

[...]



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