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Details

Kategorie: Hausarbeit
Jahr: 2006
Seiten: 16
Note: 2
Literaturverzeichnis: ~ 7  Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 114 KB
Archivnummer: V69072
ISBN (E-Book): 978-3-638-61254-8

Zusammenfassung / Abstract

Strafen und Strafrituale der frühen Neuzeit scheinen auf den ersten Blick grausam, abscheulich und menschenverachtend zu sein. Das Strafsystem, wie es bis ins frühe 19. Jahrhundert praktiziert wurde, stellt sich uns „als ein Theater des Schreckens dar mit seiner Grausamkeit und Rohheit sowie mit seinen abergläubischen Ritualen und dem makabren Zeremoniell, in das die Strafhandlungen eingebunden waren“, wie der Historiker Richard van Dülmen formulierte. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich einerseits mit oben angesprochenen Strafen und Strafritualen, andererseits mit der Rolle der Öffentlichkeit bei deren Vollstreckung, insbesondere bei Hinrichtungen.

Textauszug (computergeneriert)

Justus-Liebig-Universität Gießen
Grundseminar: Verbrechen und Strafe.
Kriminalität, Justiz und Delinquenz in der frühen Neuzeit
Sommersemester 2006

Öffentliche Hinrichtungen in der frühen Neuzeit
- Der Delinquent als Objekt von Abscheu und Mitleid -

von: Elena Fabritius

 


Inhalt

1. Einleitung 2

2. Strafe als Sühne vor Gott  3

3. Katalog der Strafen  5

3.1 Verstümmelungsstrafen 5
3.2 Strafen an Haut und Haar  5
3.3 Ehrenstrafen  6
3.4 Todesstrafen  7

4. Die Hinrichtung  9

5. Das Volk zwischen Abscheu und Mitleid 12

6. Schlussbetrachtung  14

7. Literaturverzeichnis  15



 

1. Einleitung

Strafen und Strafrituale der frühen Neuzeit scheinen auf den ersten Blick grausam, abscheulich und menschenverachtend zu sein. Das Strafsystem, wie es bis ins frühe 19. Jahrhundert praktiziert wurde, stellt sich uns „als ein Theater des Schreckens dar mit seiner Grausamkeit und Rohheit sowie mit seinen abergläubischen Ritualen und dem makabren Zeremoniell, in das die Strafhandlungen eingebunden waren“1, wie der Historiker Richard van Dülmen formulierte.

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich einerseits mit oben angesprochenen Strafen und Strafritualen, andererseits mit der Rolle der Öffentlichkeit bei deren Vollstreckung, insbesondere bei Hinrichtungen.

Zu Beginn sollen die wichtigsten und üblichen Strafen und ihr Vollstreckungsvorgang dargestellt werden. Dazu gehört auch ein kurzer Blick auf das religiöse Weltbild und die Bedeutung von Strafe in der damaligen Zeit. In einem weiteren Schritt sollen diese Strafen in ihr geschichtliches Umfeld eingeordnet werden. Öffentliche Hinrichtungen wurden von der Obrigkeit als Volksfeste inszeniert, um Macht zu demonstrieren, aber auch um das Volk und potenzielle Nachahmer abzuschrecken. Anhand einer Skizzierung des Ablaufs einer Hinrichtung sollen die Empfindungen des Volkes gegenüber dieser Inszenierung und dem Delinquenten herausgearbeitet werden. Besondere Beachtung findet dabei die Frage, welche Emotionen alle Beteiligten, also die Öffentlichkeit, der Scharfrichter und die richterliche Obrigkeit, dem Delinquenten entgegenbrachten. Verabscheuten Sie den Missetäter für seine Schandtat und empfanden bei dessen Hinrichtung ein Gefühl von Abscheu und Genugtuung oder gab es Momente, in denen sich das Individuum mit dem Delinquenten identifizierten konnte, ja sogar Mitleid empfand?

2. Strafe als Sühne vor Gott

Das heutige Strafrecht ist von Menschen für Menschen gemacht, was heißt, dass die von Menschen gesetzten Gesetze in einem Strafverfahren über den Straftäter verhängt und vollzogen werden. Dabei wird jeder Verurteilte, trotz seiner Tat, als Person mit unverlierbarer Würde angesehen. Diese Garantie der Menschenwürde wird im Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gewährleistet. Sie wird als verletzt angesehen, „wenn der Mensch durch die öffentliche Gewalt unter Verachtung des Wertes, der dem Menschen kraft seines Personseins zukommt, misshandelt wird“, aber auch, „wenn er zum bloßen Objekt staatlichen Handelns gemacht wird“2. Aus diesem Grund wurde die Todesstrafe in der Bundesrepublik Deutschland 1949 abgeschafft.

Das frühneuzeitliche Leben war auf Gott hingeordnet, der Glaube spielte auch im Alltag eine sehr große Rolle. Dem damaligen Weltbild zufolge waren Richter und Urteiler im Namen eines richtenden und strafenden Gottes beauftragt, der Vorbild jeglicher Rechtssprechung war. Ein Verbrechen wurde als eine Verletzung der göttlichen Ordnung angesehen, die gesühnt werden musste. Im Mittelpunkt der Verhängung von Strafen durch das frühneuzeitliche Gericht stand die Bestrafung des Körpers. Grundgedanke hierfür war das Talionsprinzip, also Auge um Auge, Zahn um Zahn, weshalb es zu höchst unterschiedlichen Verbindungen von Strafen kommen konnte. Der Delinquent sollte für seine grausam verübten Taten vor Gott ebenso grausam büßen, um Ordnung und Recht wieder herzustellen. Insbesondere Strafen wie Ehebruch und Mord, die im Widerspruch zu Gottes Schöpfungsplan standen, wurden mit dem Tod bestraft. Die rechtliche Grundlage bildete die Peinliche Gerichtsordnung Karls V., die 1532 auf dem Reichstag zu Regensburg Gesetzeskraft erhielt. Gemäß dieser Gerichtsordnung galten unter anderem Kindsmord, Abtreibung und Brandstiftung als Verbrechen, die mit dem Tod bestraft werden sollten3.

[...]


1 VAN DÜLMEN, Theater des Schreckens, S. 7

2 HESSISCHES KULTUSMINISTERIUM, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, S. 74

3 Vgl. RADBRUCH, Die Peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V., Art. 125, 131 und 133

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