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Strategien am Arbeitsmarkt

Hauptseminararbeit, 2007, 23 Seiten
Autor: Mag., MBA MPA Gerald Seibold
Fach: Soziologie - Arbeit, Beruf, Ausbildung, Organisation

Details

Kategorie: Hauptseminararbeit
Jahr: 2007
Seiten: 23
Note: 1,5
Literaturverzeichnis: ~ 12  Einträge
Sprache: Deutsch

Archivnummer: V73970
ISBN (E-Book): 978-3-638-68257-2
ISBN (Buch): 978-3-638-77605-9
Dateigröße: 426 KB

Zusammenfassung / Abstract

Abstract zu Strategien am Arbeitsmarkt Die österreichische Arbeitsmarktpolitik ist im Wesentlichen durch zwei Strategien gekennzeichnet: Aktivierung und Restriktion. Aktivierung bedeutet nicht nur den Ausbau zahlreicher bestehender Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik, sondern auch die Durchführung und Entwicklung von diversen Programmen. Bei Restriktion handelt es sich dabei, dass durch Sanktionen und dem Druck, die Selbstaktivierung der Arbeitslosen, somit zur Verringerung von Arbeitslosigkeit und zur Reduzierung der anfallenden Kosten beitragen soll. Es sollte zu Beginn erwähnt werden, dass die Arbeitsmarktpolitik in Österreich maßgeblich durch die beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäischen Union geprägt ist. Ausgangspunkt für die Strategie der Aktivierung ist ein politischer Konsens darüber, dass ein aktives Dasein für Arbeitslose besser ist, als der alleinige Bezug von passiven Leistungen. Österreich hat in der Planungsperiode bis 2002 eine Reihe von Zielen formulier. Einige dieser Ziele werden im Folgenden durch diverse Programme genauer betrachtet. Mit der schrittweisen Umsetzung der Hartz-Vorschläge wurde auch die Kritik an den Modulen aber auch an deren Umsetzung laut. Dass Mängel vorhanden sind bestätigt auch der Bundesrechnungshof. Kernstück der Arbeitsmarktreformen ist das Konzept „Fördern und Fordern“. In der Umsetzung zeigen sich unerwartete Schwierigkeiten. Nicht nur fehlt es ganz offensichtlich an geeigneten Arbeitsplätzen; auch das Wissen über die von den Maßnahmen betroffenen Personengruppen erweist sich als defizitär. Dies stellt auch der Bundesrechnungshof fest. Im Durchschnitt warteten die Arbeitsuchenden drei Monate auf ein qualifiziertes Erstgespräch, in dem die beruflichen Stärken und Schwächen herausgearbeitet werden sollen. Eingliederungsvereinbarungen, zu deren Abschluss Grundsicherungsstellen und Hilfebedürftige verpflichtet sind, wurden durchschnittlich erst nach vier Monaten und in etwa der Hälfte der geprüften Fälle überhaupt nicht getroffen.


Textauszug (computergeneriert)

JOHANNES KEPLERUNIVERSITÄT LINZ
KS: Arbeit und Beschäftigung
WS 2006/2007

Strategien am Arbeitsmarkt

von

Gerald Seibold

 


1 Allgemeines  4

1.1 Aktivierung  4

1.1.1 Territoriale Beschäftigungspakete ( TEPs)  4
1.1.2 Ausbau bestehender Instrumente  5

1.1.2.1 Aktivierung durch Initiierung von Unternehmensgründungen: Das Gründungsprogramm  6
1.1.2.2 Aktivierung von Arbeitslosen zu vorübergehender Beschäftigungsaufnahme  6

1.1.3 Spezifische Programme für besonders betroffene Personengruppen  6

1.1.3.1 Pakt für ältere ArbeitnehmerInnen  6
1.1.3.2 Lehrlingsoffensive  7

1.1.4 Neue Ansätze  7

1.1.4.1 Bildungskarenz  7
1.1.4.2 Solidaritätsprämie  7

1.2 Restriktion  8

1.2.1 Sanktionen  8

1.2.1.1 Fallbeispiel  9

2 Das Hartz-Modell  10

2.1 Die 13 Innovationsmodule der Hartz-Kommission  10

2.1.1 Verbessertes Service für Kunden – Job Center  10
2.1.2 Familienfreundliche Quick-Vermittlung  11
2.1.3 Neue Zumutbarkeit und Freiwilligkeit  11
2.1.4 Jugendliche Arbeitslose – Ausbildungszeit-Wertpapier  13
2.1.5 Förderung älterer Arbeitnehmer und das „Brigde-System“  13
2.1.6 Zusammenführung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe  13
2.1.7 Beschäftigungsbilanz und Bonussystem  14
2.1.8 Aufbau von Personal Service Agenturen  14
2.1.9 Neue Beschäftigung und Abbau von Schwarzarbeit durch Ich-AG, Familien-AG und Mini-Jobs 15
2.1.10 Kernaufgaben, Selbstverwaltung, Personal, Organisation und Steuerung  16
2.1.11 Umbau der Landesarbeitsämter zu Kompetenzzentren  16
2.1.12 Finanzierungspaket Job Floater  17
2.1.13 Beitrag der „Profis der Nation“ – Masterplan  17

2.2 Gesetzespakete Hartz I-IV  18
2.3 Kritik und Enbetrachtung  19

3 Literaturverzeichnis 22
 


 


1 Allgemeines

Die österreichische Arbeitsmarktpolitik ist im Wesentlichen durch zwei Strategien gekennzeichnet: Aktivierung und Restriktion. Aktivierung bedeutet nicht nur den Ausbau zahlreicher bestehender Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik, sondern auch die Durchführung und Entwicklung von diversen Programmen. Bei Restriktion handelt es sich dabei, dass durch Sanktionen und dem Druck, die Selbstaktivierung der Arbeitslosen, somit zur Verringerung von Arbeitslosigkeit und zur Reduzierung der anfallenden Kosten beitragen soll.1

1.1 Aktivierung

Es sollte zu Beginn erwähnt werden, dass die Arbeitsmarktpolitik in Österreich maßgeblich durch die beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäischen Union geprägt ist. Ausgangspunkt für die Strategie der Aktivierung ist ein politischer Konsens darüber, dass ein aktives Dasein für Arbeitslose besser ist, als der alleinige Bezug von passiven Leistungen. Österreich hat in der Planungsperiode bis 2002 eine Reihe von Zielen formuliert:

• Verhinderung der Langzeitarbeitslosigkeit bei Jugendlichen
• Verhinderung der Langzeitarbeitslosigkeit bei Erwachsenen
• Chancengleichheit: Frauenschwerpunkt
• Jugendlichenschwerpunkt: Auffangnetz
• Chancengleichheit: Behindertenschwerpunkt
• 20% der Arbeitslosen in aktivierenden Maßnahmen2
Einige dieser Ziele werden im Folgenden durch diverse Programme genauer betrachtet.

1.1.1 Territoriale Beschäftigungspakete ( TEPs)

Seit Ende der 90er Jahre zählen die Territoriale Beschäftigungspakete ebenfalls zu einer wichtigen Beschäftigungsstrategie. Territoriale Beschäftigungspakete sind vertraglich fixierte regionale Zusammenschlüsse zur Verknüpfung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik mit anderen Politikbereichen und zur Verbesserung der Arbeitsmarktlage in den einzelnen Regionen. Wirkungsziele der TEPs:

• Verbesserung der Betreuung bestimmter Zielgruppen
• Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen
• Erhöhung der Wirksamkeit
• Effizienz des Mitteleinsatzes
• Sicherung von Fördermitteln für die Region und die nachhaltige Sicherung des Lebensraums.

Als Partnerinnen und Partner zählen: Länder, Bundessozialämter, Sozialpartner und das AMS. Jährlich werden die neuen Inhalte der TEPs für die einzelnen Bundesländer entschieden. Im Jahr 2004 lag der Schwerpunkt in der Verbesserung der Arbeitsmarktlage in den Regionen durch die Bereitstellung von Förderprogrammen. Jedes Bundesland hat ihre eigenen Schwerpunkte. Der Schwerpunkt für das Bundesland OÖ mit den entsprechenden Partnern vom Jahr 2004:

[Tabelle in der Downloaddatei vorhanden]

Damit so ein Projekt erfolgreich funktioniert, ist nicht nur die engagierte Arbeit der einzelnen Akteure ausschlaggebend, sondern auch ein Wille zur Zusammenarbeit. In Österreich dürfte dieses Projekt erfolgreich sein, denn innerhalb der Europäischen Union wird Österreich als Best-Practice Beispiel erwähnt und gilt als ein sehr erfolgreiches Modell der TEPs.3 TEPs werden als ein wichtiges Instrument einer verbesserten Integration, Koordinierung und Umsetzung von Beschäftigungsmaßnahmen gesehen werden.4

1.1.2 Ausbau bestehender Instrumente

Im folgenden Teil wird der Ausbau der bestehenden Elemente im Zusammenhang mit Aktivierung näher behandelt.

1.1.2.1 Aktivierung durch Initiierung von Unternehmensgründungen: Das Gründungsprogramm

Da der Anteil der selbstständig Beschäftigten in Österreich niedrig ist und Arbeitsmarktlage gespannt ist, hat sich das AMS entschlossen, Unternehmensgründungen von Arbeitslosen zu unterstützen und zu fördern. Dazu werden nach einer Richtlinienänderung passive Budgetmittel aus der Arbeitslosenversicherung als Startkapital für aktive Unternehmensgründungen verwendet. Arbeitslose, die über ganz bestimmte Vorraussetzungen verfügen, beraten und wenn notwendig durch ein strafferes Umsetzungskonzept in Form eines 3- Phasen Modells bei der Gründung eines Unternehmens unterstützt.5

1.1.2.2 Aktivierung von Arbeitslosen zu vorübergehender Beschäftigungsaufnahme

[...]


1 Vgl. Artner (2001), S. 249f. Seite 4 von 23

2 Vgl. Artner (2001), S. 250f.

3 Vgl. Brandstetter (2006), S. 260-275. Seite 5 von 23

4 Vgl. Stelzer-Orthofer (2006), S. 18.

5 Vgl. Artner (2001), S. 260.


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