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Das chinesische Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung

Subtitle: Eine Analyse über die Anerkennung des Bedeutungsinhalts dieses Grundrechts im westlichen und sozialistischen Grundrechtsverständnis anhand ausgewählter Verfassungen

Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2006, 22 Pages
Author: Susanne Topp
Subject: Orientalism / Sinology - Chinese / China

Details

Category: Scholarly Paper (Advanced Seminar)
Year: 2006
Pages: 22
Grade: 1,0
Bibliography: ~ 23  Entries
Language: German
Archive No.: V77980
ISBN (E-book): 978-3-638-84988-3
ISBN (Book): 978-3-638-84923-4
File size: 192 KB

Abstract

Grundrechte sind für das Leben eines jeden Menschens von entscheidender Bedeutung und haben sich bereits innerhalb der letzten sechs Jahrhunderte aus der philosophischen Idee der Menschenrechte entwickelt. Auf Grund ihrer essentiellen Bedeutung sind sie zu einem Bestandteil vieler staatlicher Verfassungen geworden und wurden zu ihrer Stärkung und Sicherung nochmals in völkerrechtlichen Verträgen vertraglich festgelegt. Allerdings scheint diese Forderung nach einer Internationalität der Menschenrechte die Diskussion gerade über ihren Anspruch auf Allgemeingültigkeit entfacht zu haben und wurde auch von einigen Staaten genutzt, ihre Universalität in Frage zu stellen. Die Anzweiflung dieser Legitimität wurde in dieser Weise auch von der chinesischen Regierung nicht nur während der Ära Mao Zedongs durch die Argumentation mit einem anderen marxistischen Menschenrechtsverständnis aufgegriffen, sondern man versuchte ihre Allgemeingültigkeit auch nach der wirtschaftlichen Öffnung Chinas 1978 durch die kulturelle Differenz zum westlichen Grundrechtsverständnis zu widerlegen. Im Zuge der anhaltenden Wirtschaftsreformen, die auch eine Reformierung des chinesischen Rechtssystems nach sich zogen, und der zunehmenden Integration Chinas in die internationale Staaten- und Wertegemeinschaft blieb dies nicht ohne Auswirkungen auf die chinesische Verfassung und ihre Grundrechte.


Excerpt (computer-generated)

Universität zu Köln, Institut für Moderne China-Studien
Hauptseminar: Grundrechte in der Diskussion
SS 06, 10. Semester

Das chinesische Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung
Eine Analyse über die Anerkennung des Bedeutungsinhalts dieses Grundrechts im
westlichen und sozialistischen Grundrechtsverständnis anhand ausgewählter Verfassungen

von

Susanne Topp

 


Inhalt

I. Einleitung 2

II. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung 3

1. Begriffsdefinition und die Bedeutung der Wohnung 3

1.1 Definition 3
1.2 Sicherheit, Freiheit, Selbstbestimmung 5

2. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung in den verschiedenen Verfassungen 7

2.1 Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und der UN-Zivilpakt 7
2.2 Das Grundrecht in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland 8
2.3 Das Grundrecht in der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik 10

3. Das Grund der Unverletzlichkeit der Wohnung in der Verfassung der Volksrepublik China 13

3.1 Der Artikel 39 der chinesischen Verfassung 13
3.2 Das Grundrecht im Vergleich zum westlich-liberalen und sozialistischen Grundrechtsverständnis 15
3.3 Diskussionsansätze 16
3.4 Fazit 18

III. Literaturverzeichnis 20


 


 

I. Einleitung

Grundrechte sind für das Leben eines jeden Menschens von entscheidender Bedeutung und haben sich bereits innerhalb der letzten sechs Jahrhunderte aus der philosophischen Idee der Menschenrechte entwickelt.1 Auf Grund ihrer essentiellen Bedeutung sind sie zu einem Bestandteil vieler staatlicher Verfassungen geworden und wurden zu ihrer Stärkung und Sicherung nochmals in völkerrechtlichen Verträgen vertraglich festgelegt. Allerdings scheint diese Forderung nach einer Internationalität der Menschenrechte die Diskussion gerade über ihren Anspruch auf Allgemeingültigkeit entfacht zu haben und wurde auch von einigen Staaten genutzt, ihre Universalität in Frage zu stellen.
Die Anzweiflung dieser Legitimität wurde in dieser Weise auch von der chinesischen Regierung nicht nur während der Ära Mao Zedongs durch die Argumentation mit einem anderen marxistischen Menschenrechtsverständnis aufgegriffen, sondern man versuchte ihre Allgemeingültigkeit auch nach der wirtschaftlichen Öffnung Chinas 1978 durch die kulturelle Differenz zum westlichen Grundrechtsverständnis zu widerlegen.2 Im Zuge der anhaltenden Wirtschaftsreformen, die auch eine Reformierung des chinesischen Rechtssystems nach sich zogen, und der zunehmenden Integration Chinas in die internationale Staaten- und Wertegemeinschaft blieb dies nicht ohne Auswirkungen auf die chinesische Verfassung und ihre Grundrechte.
In unserem Seminar „Grundrechte in der Diskussion“ wurden nun einige dieser Grundrechte aufgegriffen und ihre Ausgestaltung in den einzelnen Verfassungen, wie der der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik, sowie anhand völkerrechtlicher Verträge dargestellt. Während unserer Erörterung wurde das jeweilige chinesische Grundrecht schwerpunktmäßig untersucht sowie die Unterschiede zwischen dem sozialistischen und dem westlichen Grundrechtswirkung aufgezeigt.
In der vorliegenden Hausarbeit sollen die Bedeutung und die Wirkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung dargestellt werden. Dies erfolgt zunächst anhand einer eingehenden Betrachtung der allgemeinen Bedeutung einer Wohnung für den Menschen. Anschließend wird die Ausgestaltung dieses Grundrechts in den völkerrechtlichen Verträgen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und des UN-Zivilpakts sowie in den Verfassungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik kurz untersucht und diesbezüglich analysiert, inwieweit das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung der vorher genannten Bedeutung gerecht wird. Darauf folgen wird ein Überblick über das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung in der Verfassung der Volksrepublik China, in dem zunächst die konkrete Ausgestaltung dieses Grundrechts mit den Defiziten aufgezeigt werden soll und danach die Unterschiede zum westlichen Grundrechtsverständnis heraus gearbeitet werden. Schließlich werden die Probleme bei der realen Umsetzung dieses Grundrechts beleuchtet und die Zusammenhänge zum allgemeinen chinesischen Rechtssystem dargestellt. Zuletzt werden die herausgearbeiteten Ergebnisse noch einmal kurz zusammengefasst.

II. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung

1. Begriffsdefinition und die Bedeutung der Wohnung

Um zunächst generell die Bedeutung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung für eine Verfassung erfassen zu können, wird zunächst der Begriffsinhalt des Wortes Wohnung betrachtet. Überdies hinaus soll zum besseren Verständnis ein Überblick über die historische Herausbildung dieses Begriffes und die daraus entstehende Bedeutung für das Grundrecht gegeben werden. Dabei bezieht sich die folgende Betrachtung vorwiegend auf eine Analyse der Autoren Pang Ling (庞凌) und Miu Gang (缪岗), die unter dem Titel „安全, 自由, 自主- 住宅不受侵犯的价 值蕴涵“ in der chinesischen Rechtszeitschrift 法律科学, 西北政法学院学报 erschienen ist.

1.1 Definition

Die Definition der Wohnung lautet wie folgt: „Mit Wohnung bezeichnet man […]: Eine feste Behausung, in der ein oder mehrere Menschen ihren dauerhaften 4 Lebensmittelpunkt haben.“ 3 Damit ist die Bedeutung der Wohnung eindeutig festgelegt. Allerdings fallen an dieser Definition gleich mehrere Worte auf, wie „feste Behausung […] dauerhaften Lebensmittelpunkt“4, vor allem jedoch das Wort „Menschen“5. Damit eine Wohnung als solche bezeichnet werden kann, muss der Mensch also ein Bestandteil dieses Raumes sein, er muss in ihm – dem Raum – leben damit dieser Raum als Wohnung bezeichnet werden kann. Umgekehrt ist ein Raum, in dem keine Menschen leben auch keine Wohnung. So geht bereits aus der Definition der Wohnung hervor, dass der Mensch untrennbar mit der Wohnung verbunden ist. Daraus lässt sich folgern, dass auch in einem, den Wohnraum betreffenden Grundrecht gleichzeitig der Mensch beinhaltet ist und damit nicht nur der Wohnraum, sondern auch der darin lebende Mensch unter Schutz gestellt sein muss.6

[...]


1 Vgl. Näth, Marie-Luise: „Politik und Menschenrechte“, S. 66.

2 Vgl. Mewis, Anke: „Die chinesische Menschenrechtspolitik auf der internationalen Bühne“, S. 79.

3 http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnung.

4 http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnung.

5 http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnung.

6 Vgl. 庞 凌, 缪 岗: „安全, 自由, 自主 - 住宅不受侵犯的价值蕴涵“, S. 3.


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