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Subtitle: Was sind die zentralen Unterschiede zwischen dem kanadischen Bundesstaat und dem deutschen Modell?
Scholary Paper (Seminar), 2007, 23 Pages
Author: Jochen Borgwardt
Subject: Politics - Political Systems - General
Details
Institution/College: Technical University of Darmstadt (Institut für Politikwissenschaft)
Tags: Föderalismus, Deutschland, Kanada, Vergleich, Einführung, Vergleich, Systeme, Regierungssysteme, Vergleich
Year: 2007
Pages: 23
Grade: 1,7
Bibliography: ~ 17 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-87047-4
File size: 196 KB
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Abstract
Auszug aus der Einleitung: Doch die föderale Ordnung wird vor allem auch in der aus 16 Ländern bestehenden Bundesrepublik Deutschland teilweise heftig kritisiert. Das System wird als nicht effektiv sowie als ineffizient arbeitend erachtet, es sei durch die heftige Verzahnung zwischen der Bund- und der Länderebene völlig immobil geworden und hätte nicht nur durch letzteres an demokratischer Legitimität verloren (vgl. Sturm/Zimmermann-Steinhart 2005: 131-138). Ein Grund für diese Situation ist unter anderem auch die Tatsache, dass der politische Prozess durch den „Exekutivföderalismus“ (Sturm/Zimmermann-Steinhart 2004: 61) gekennzeichnet ist: Die Regierungen der Länder besitzen praktisch die alleinige Entscheidungsbefugnis und die Landesparlamente haben nur eine Außenseiterrolle. Freilich ist der Föderalismus aus Deutschland jedoch nicht mehr wegzudenken, denn er ist dort ein wesentliches Prinzip der politischen Organisation und das nicht erst seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs (vgl. Laufer/Münch 1998: 41-68). Auch in Kanada steht der Föderalismus und der Bundesstaat im Zentrum des politischen Tagesgeschäfts in den zehn Provinzen und den drei mit weniger Autonomie ausgestatteten Territorien: Die multikulturelle und tatsächlich auch als multinational (vgl. McRoberts 2003: 102-104) zu bezeichnende Gesellschaft und die sich in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit stark unterscheidenden Regionen stellen den Bundesstaat vor große Herausforderungen. Die politische Praxis in letzterem ist ähnlicher Kritik wie in Deutschland ausgesetzt und ist ebenfalls durch den Exekutivföderalismus gekennzeichnet (vgl. Simeon / Cameron 1999).
Excerpt (computer-generated)
TU Darmstadt , Institut für Politikwissenschaft
Proseminar Einführung in den Vergleich politischer Systeme: Regierungssysteme im Vergleich
Wintersemester 2006/2007, am 10.04.2007
Föderalismus in Deutschland und Kanada im Vergleich
Was sind die zentralen Unterschiede zwischen dem kanadischen Bundesstaat und dem deutschen Modell?
von
Jochen Borgwardt
Inhaltsverzeichnis
1. Föderalismus und Bundesstaat... 3
2. Historische und sozio-ökonomische Grundlagen für den Föderalismus und den Bundesstaat in Kanada und Deutschland... 4
3. Die Organisation und Aufgabenverteilung im deutschen und kanadischen Bundesstaat: Eine Verortung zwischen Verbundmodell und Trennmodell... 9
3.1 Legislative Kompetenzabgrenzungen... 10
3.2 Aufteilung der Exekutivaufgaben... 15
3.3 Finanzordnung... 16
4. Folgerungen... 20
Literatur... 22
1. Föderalismus und Bundesstaat
Wenn ein Gemeinwesen nach dem Strukturprinzip des Föderalismus gegliedert ist, dann sind mehrere grundsätzlich gleichberechtigte Glieder zu einem größeren Ganzen zusammengefasst. Die Glieder sind mehr oder weniger autonom und geben Teile ihrer Kompetenzen an die Gemeinschaft ab. Dies hat Interdependenzen und zur Folge, die jedem potenziellen Mitglied in seiner Kosten-Nutzen-Abwägung insgesamt einen Vorteil verschaffen müssen, da es sonst nur unter Umständen, die der Idee des Föderalismus widersprechen würden, zu einem Zusammenschluss kommen würde. „Vielfalt in Einheit“ (Laufer/Münch 1998: 15) ist eine treffende Bezeichnung für den Grundgedanken des Föderalismus. Werden die Prinzipien des Föderalismus auf die Struktur eines Staates angewandt, so bezeichnet man das Gebilde als Bundesstaat. In diesem gibt es in der Regel mindestens zwei wichtige Ebenen, die bundesstaatliche und die gliedstaatliche Ebene. Letztere setzt sich aus mehreren substaatlichen Einheiten zusammen, die selber Staatscharakter besitzen - dem Bund steht allerdings die alleinige völkerrechtliche Souveränität zu. Insgesamt folgt daraus, dass beide Ebenen nicht in allen Bereichen autonom Entscheidungen treffen können, sondern die Zusammenarbeit ist in vielerlei Hinsicht in der Verfassung verbindlich vorgeschrieben: Entscheidungen müssen oft im Verbund getroffen werden und keine der beiden Ebenen kann unilateral den Kompetenzbereich der anderen Ebene oder den eigenen Kompetenzbereich verkleinern bzw. vergrößern. Im Bundesstaat sind die Glieder des Weiteren mit einem selbstständig verwaltbaren Finanzbudget ausgestattet (vgl. Laufer/Münch 1998: 15ff). Ein entscheidendes Merkmal der Ordnung in Bundesstaaten ist, dass es sich um ein dynamisches System handelt, welches sich gesellschaftlichen und/oder wirtschaftlichen Erfordernissen anpasst und dessen Ordnungsprinzipien sich zwischen den zwei Extrema Einheitsstaat (Zentralisierung) und Staatenbund (Dezentralisierung) hin und her bewegen.
Dass der Föderalismus als staatliches Organisationsprinzip weit verbreitet wäre, kann man nicht sagen, denn unter den UN-Staaten gibt es bestenfalls um die 20 föderal organisierte Staaten (Brooks 2000: 118). Doch der Föderalismus selbst und seine Realisation in Form des Bundesstaats ist keinesfalls als Auslaufmodell zu bezeichnen. Im Gegenteil: Staaten von internationalem Gewicht wie Deutschland, Kanada, USA und Indien sind Bundesstaaten und profitieren von den positiven Wirkungen, die offensichtlich eine zentralstaatliche Lösung im Vergleich unattraktiv aussehen lassen: Die föderalistische Ordnung fördert und stärkt die Demokratie, vermag heterogene Gesellschaften besser zu integrieren, drängt zu Innovationen durch den Wettbewerb der Gliedstaaten, gibt der kulturellen Vielfalt reichhaltige Entfaltungsmöglichkeiten und wirkt sich möglichweise sogar positiv auf die Wirtschaft aus, da die Möglichkeit besteht, die Wirtschaftspolitik je nach Region besser zu differenzieren und so den lokalen Anforderungen besser gerecht zu werden (Laufer/Münch 1998: 27-33).
Doch die föderale Ordnung wird vor allem auch in der aus 16 Ländern bestehenden Bundesrepublik Deutschland teilweise heftig kritisiert. Das System wird als nicht effektiv sowie als ineffizient arbeitend erachtet, es sei durch die heftige Verzahnung zwischen der Bund- und der Länderebene völlig immobil geworden und hätte nicht nur durch letzteres an demokratischer Legitimität verloren (vgl. Sturm/Zimmermann-Steinhart 2005: 131-138). Ein Grund für diese Situation ist unter anderem auch die Tatsache, dass der politische Prozess durch den „Exekutivföderalismus“ (Sturm/Zimmermann-Steinhart 2004: 61) gekennzeichnet ist: Die Regierungen der Länder besitzen praktisch die alleinige Entscheidungsbefugnis und die Landesparlamente haben nur eine Außenseiterrolle. Freilich ist der Föderalismus aus Deutschland jedoch nicht mehr wegzudenken, denn er ist dort ein wesentliches Prinzip der politischen Organisation und das nicht erst seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs (vgl. Laufer/Münch 1998: 41-68).
Auch in Kanada steht der Föderalismus und der Bundesstaat im Zentrum des politischen Tagesgeschäfts in den zehn Provinzen und den drei mit weniger Autonomie ausgestatteten Territorien: Die multikulturelle und tatsächlich auch als multinational (vgl. McRoberts 2003: 102-104) zu bezeichnende Gesellschaft und die sich in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit stark unterscheidenden Regionen stellen den Bundesstaat vor große Herausforderungen. Die politische Praxis in letzterem ist ähnlicher Kritik wie in Deutschland ausgesetzt und ist ebenfalls durch den Exekutivföderalismus gekennzeichnet (vgl. Simeon / Cameron 1999).
Ein Vergleich der beiden erscheint in jedem Fall als interessant, da beide Bundesstaaten vor großen Herausforderungen standen bzw. stehen und außerdem als herausragende Erfolge – im kanadischen Fall vor allem wegen der erfolgreichen Integration der Gesellschaft und im deutschen Fall wegen der erfolgreichen Sicherung der demokratischen Ordnung sowie der geglückten Wiedervereinigung - bezeichnet werden können. Im Folgenden soll der Frage nachgegangen werden, was die zentralen Unterschiede zwischen den beiden Bundesstaaten sind. Hierzu will ich zuerst ein unverzichtbares Grundverständnis für die sozio-ökonomischen und historischen Grundlagen vermitteln, ohne das ein Verständnis der Prozesse und Regelungen in den Bundesstaaten nur schwer möglich ist. Nach der Definition der zwei gegensätzlichen Föderalismusmodelle, dem Verbundmodell und Trennmodel, werden die einzelnen Regelungen in den beiden Bundesstaaten vergleichend daraufhin untersucht, ob sie mehr dem einen oder dem anderen Modell entsprechen. Im Schlussteil wird dann die Verortung der beiden Systeme zwischen den zwei Extrema Verbundsystem und Trennsystem vorgenommen.
2. Historische und sozio-ökonomische Grundlagen für den Föderalismus und den Bundesstaat in Kanada und Deutschland
Die Strukturprinzipien des Bundesstaates sind in der Geschichte Deutschlands keineswegs erst seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs zu finden. Vielmehr kann man von einer „deutschen bundesstaatlichen Tradition“ (Laufer/Münch 1998: 21) sprechen: Bereits bei Betrachtung der Ordnung des Deutschen Bundes von 1815 und Norddeutschen Bundes von 1867 lassen sich die ersten Ansätze eines föderalen Organisationsprinzips erkennen. Besonders die gescheiterte Paulskirchenverfassung von 1848/49 zeigte bereits früh, dass das Interesse der deutschen Politik an der föderalen Idee groß war. Die aus ökonomischen Gründen und auf Druck der deutschen Großmacht Preußen 1871 erfolgte Reichsgründung durch Bismark, erschuf eine Konföderation von monarchisch geführten Einzelstaaten unter der Vorherrschaft Preußens, dessen funktionale Aufteilung der Zuständigkeiten (anstatt nach Politikfeldern) zwischen den zwei Ebenen später im Grundgesetz der Bundesrepublik übernommen wurde. Diese für den Charakter des föderativen Aufbaus wichtige Regelung hat also eine lange Vorgeschichte. Zwischen dem Dritten Reich und der Bonner Republik gab mit der Weimarer Republik noch ein weiteres Kapitel in der Geschichte des Föderalismus in Deutschland. Das zum ersten Mal wirklich demokratisch verfasste Deutschland hatte schon von Beginn eine Hypothek, die letztlich den Untergang herbeiführte. Obwohl die Länder mit einigen Kompetenzen ausgestattet wurden, war die potenzielle Macht des Zentrums nicht nur, weil es Gesetze der Länder zu Fall bringen konnte, überragend. Die vorhandenen Möglichkeiten zur Zentralisierung der Republik wurde erschöpfend ausgereizt und schlussendlich nutzten die durch die wirtschaftlichen Probleme gestärkten radikal-nationalistischen Kräfte ihre Chance, die demokratische Ordnung vollständig niederzureißen. Während am Anfang der deutschen Idee vor allem ökonomische Vorteile und die Errichtung der nationalen Einheit der deutschen Völker die Begründungen für das Anstreben der föderalistischen Ordnung waren, wurde der Föderalismus nach der größten Katastrophe in der Geschichte der Menschheit „als Macht verteilendes Prinzip, als Mittel zur Demokratiestabilierung und Friedenssicherung wiederhergestellt und gestärkt“ (Rudzio 2003: 361). Weil man den Lehren aus Weimar Beachtung schenken wollte, war die eigentliche Intention des Grundgesetzes von 1949, dass es eine klare Abgrenzung zwischen den Funktionen von Bund und Ländern geben sollte, um eine allzugroße Machtkonzentration in Zukunft zu verhindern.
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