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Untertitel: Analyse und Einordnung
Hausarbeit, 2007, 27 Seiten
Autor: Robert Krahl
Fach: Latein
Details
Institution/Hochschule: Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Seminar für Klassische Altertumswissenschaften)
Tags: Publica, Republica, Cicero, Buch 3
Jahr: 2007
Seiten: 27
Note: 1,0
Literaturverzeichnis: ~ 16 Einträge
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-638-87655-1
Dateigröße: 223 KB
Die Hausarbeit wurde über die gute Benotung hinaus als herausragend gekennzeichnet. Zusammenfassungen zu den einzelnen Blöcken ermöglichen einen schnellen Überblick.
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Zusammenfassung / Abstract
Ciceros Republik ist uns durch einen einzigen Palimpsetst aus dem Jahre 1819 überliefert. Die ersten beiden der insgesamt sechs Bücher sind gut erhalten, das sechste lässt sich weitgehend aus anderen Quellen rekonstruieren. Die Bücher 3, 4 und 5 bereiten ihre Komposition betreffend große Schwierigkeiten. Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Proömium des 3. Buches und versucht, das einzeln überlieferte Blatt 199/200 in das Vorwort zu diesem Buch einzubauen. Die neueste Ausgabe von Powell (2006) liegt diesem Gedanken zugrunde. Um die Frage der Einordnung anzugehen, wird zunächst eine ausgesprochen detailierte Analyse (semantisch, syntaktisch, textkritisch, metrisch, stilistisch) des kurzen Textes vorgenommen, den die alte (Standard-)Ausgabe von Ziegler (1915) ins fünfte - und nicht wie Powell - ins dritte Buch gestellt hatte. Von der Mikroanalyse des Textes ausgehend werden kodikologische Fragen (wie zum Beispiel die nach dem Schriftbild) angegangen. Zudem wird geprüft, ob Stil und Inhalt des kleinen Textes eher in ein Proömium (und somit wohl ins 3. Buch) oder einen der Dialogteile passen. Die inhaltliche Frage nach der Verortung des Staatenlenkers im Gesamtwerk wird ebenfalls angerissen. Der Mikroanalyse sowie der gesamten Arbeit sind Zusammenfassungen der Ergebnisse eingefügt.
Textauszug (computergeneriert)
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Philosophische Fakultät I
Seminar für Klassische Altertumswissenschaften
Wintersemester 2006/ 07, 4. Fachsemester
Proseminar: „Cicero, De Re Publica“
Das "folium 199/200" aus Ciceros"De Re Publica"
Analyse und Einordnung
von
Robert Krahl
Inhalt
0 Einleitung... 2
1 Mikroanalyse des fol. 199/200... 3
1.1 Allgemeines... 3
1.2 Übersetzung... 3
1.3 Textkritische Betrachtungen... 4
1.4 Aufbau und Interpunktion... 6
1.5 Metrik... 8
1.6 Lexik... 9
1.7 Stilistik und Syntax... 10
1.8 Fazit zur Mikroanalyse... 15
2 Makroanalyse des fol. 199/200 und des Proöms zum 3. Buch... 16
2.1 Komposition nach Ziegler und Powell... 16
2.2 Zuordnung des fol. 199/200... 19
2.2.1. Textkritik... 19
2.2.2. Stil... 21
2.2.3. Inhalt... 22
3 Fazit... 24
4 Literaturverzeichnis... 25
0 Einleitung
Der Erhaltungszustand von Ciceros staatsphilosophischer Schrift De Re Publica ist nicht hervorragend, besonders wenn man von den ersten beiden Büchern und vom Somnium Scipionis aus dem 6. Buch absieht. Das 3. Buch ist durch den Palimpsest, der 1819 von Angelo Mai gefunden wurde, zu etwa 15,6 % (Ziegler1 1969: xv) überliefert. Die von J. G. F. Powell 2006 neu herausgegebene Ausgabe2 kann verständlicherweise nicht mit neuen spektakulären Entdeckungen aufwarten, stellt jedoch an einigen Stellen andere Lesarten in den Vordergrund und nimmt, was das Proömium des 3. Buches angeht, eine neue Komposition vor, welche Gegenstand der vorliegenden Arbeit sein wird. Entscheidend für diese Neukomposition ist die Zuordnung eines einzeln überlieferten fol. zum 3. Buch, welches bisher – in der Tradition von Mai und Ziegler – dem 5. Buch zugerechnet wurde. Da dieses Einzelblatt bei Powell neu hinzutritt, wird es im ersten Teil Gegenstand einer intensiven Analyse sein, welche auf textkritische, syntaktische, metrische, stilistischsemantische und kompositorische Fragen Antworten zu geben versuchen wird. Der zweite Teil der Arbeit greift dann weiter und geht auf die Komposition des Proöms zum 3. Buch ein; die entscheidenden Fragen hierbei werden sein, ob Aufbau und Inhalt des Proömiums die Einordnung des losen fol. unterstützt. Halle/ Saale, im Juli 2006
1 Mikroanalyse des fol. 199/200
1.1 Allgemeines
Das fol. 199/200 ist einzeln überliefert und wird von den beiden hier heranzuziehenden Herausgebern unterschiedlich eingeordnet. Die folgende Übersetzung sowie die Analyse beruhen auf der Ausgabe von Powell (2006: 92, 1-18), der es als dritten Abschnitt in das Proömium des 3. Buches stellt3. Im Gegensatz zur Ziegler’schen Ausgabe (Ziegler 1969: 118, 21 – 119, 9), wo der Text als Teil des 5. Buches erscheint4, lässt Powell keinen durch Absatz angedeuteten inhaltlichen Umbruch hervortreten: Während Ziegler (1969: 119, 3) den Text optisch durch einen Absatz trennt und mit dessen zweiten Teil sogar einen neuen Abschnitt, nämlich [V.], beginnen lässt, vermutet Powell an dieser Stelle wohl keinen inhaltlichen Einschnitt (s. dazu 1.4).
Ansonsten gehen beide Herausgeber von fast der gleichen Textgrundlage für diese Stelle aus, wobei Powell gemäß einer durchgängigen und modernen „scribendi consuetudo“ (Powell 2006: xv) am Ende dieses Abschnittes (Powell 2006: 92, 16) quidquam für Zieglers (1969: 119, 7) quicquam setzt, was wohl kaum Gegenstand einer textkritschen Diskussion sein dürfte. Die Interpunktion betreffend gibt es kleine Unterschiede, die auf ein leicht unterschiedliches Textverständnis schließen lassen – dies sei Gegenstand des Punktes 1.4 dieser Arbeit.
1.2 Übersetzung
[5.IV.6] [***] Staaten, in welchen die Besten nach glänzendem Ruhm streben [und] schmähliche Schande meiden. Aber nicht so sehr durch Furcht und Strafe, welche durch Gesetze aufgestellt wurde, werden sie abgeschreckt als durch Ehrfurcht, welche die Natur dem Menschen wie eine Angst vor höchst gerechtem Tadel gab. Und diese förderte jener Staatenlenker durch Ansichten und vollendete sie durch Einrichtungen und Verfassungen, so dass Gewissenhaftigkeit die Bürger nicht weniger von Vergehen abhielte als Furcht. Und dies hat gewiss Einfluss auf den Ruhm, was breiter und inhaltreicher hätte ausgeführt werden können. [5.V.7] Zum Leben aber und zur Lebensführung wurde diese Gesetzmäßigkeit in rechtmäßigen Ehen, gesetzmäßigen Kindern und heiligen Behausungen der Penaten und Hauslaren festgesetzt, sodass alle sowohl von den gemeinsamen wie den eigenen Vergünstigungen Gebrauch machten. Weder könnte ohne ein gutes Gemeinwesen gut gelebt werden, noch etwas Glückseligeres als eine gut eingerichtete Bürgerschaft existieren. Demzufolge scheint es mir für gewöhnlich sehr wunderlich, welche [doc***] so groß [***].
1.3 Textkritische Betrachtungen
Wie bereits mehrfach angedeutet ist die Überlieferung des fol. 199/200 deshalb so kompliziert, weil schwerlich zu klären ist, in welches Buch dieses Einzelblatt eingeordnet werden soll. Um diese Frage der Einordnung aus textkritischer Sicht soll es jedoch erst in der Makroanalyse (s. 2) gehen. An dieser Stelle soll die Gestalt des Textes an sich betrachtet werden.
Vergleicht man die Ausgaben von Powell und Ziegler, so gibt es auf den ersten Blick keine unterschiedlichen Auffassungen über den Wortlaut der Überlieferung. Mit Blick auf die Apparate lässt sich feststellen, dass beide Herausgeber sich am Ende von rep. 5, 7 für esse (Powell 2006: 92, 16) und somit gegen die Konjektur von Mai, Halm und anderen entschieden haben, welche esset verbessert hatten. Dieser Rückgriff auf die Überlieferung – ein T nach esse ist eindeutig nicht zu lesen – lässt esse abhängig werden von posset (Powell 2006: 92, 15), wohingegen die Konjektur den Konjunktiv esset als Irrealis auffasst und somit parallel zu posset stellt. Inhaltlich hätte die Konjektur kaum Auswirkungen, obwohl sie für eine textnahe Übersetzung nicht ohne Folgen wäre5. Wegen der offensichtlichen inhaltlichen wie paläografischen Unbegründetheit der Konjektur ist Ziegler und Powell in ihren Lesarten zuzustimmen.
[...]
1 M. Tullius Cicero: De Re Publica, hrsg. von Konrat Ziegler. Leipzig, 71969 [1915].
2 M. Tulli Ciceronis De Re Publica, hrsg. von Jonathan G. F. Powell. Oxford, 2006.
3 Powell verweist jedoch auch durch eckige Klammern auf die Einordnung bei Ziegler ins 5. Buch (also [5.IV.6] und [5.V.7]), wie er es in seinem Vorwort (Powell 2006: xxxii) begründend ankündigt.
4 Die bis zu Powell somit nach Ziegler übliche Zitierweise der Stelle lautet(e) also Cic. rep. 5, 6-7. In der vorliegenden Arbeit wird ebenfalls mit der Zitierweise nach der Ziegler-Ausgabe gearbeitet, da sie ja – wie erwähnt – bei Powell ebenfalls nachvollziehbar ist.
5 Es sei auch auf die Möglichkeit verwiesen, posset als abhängig von ut zu lesen, was Ziegler vermutlich vornahm, wie seine Interpunktion vermuten lässt: Er setzt vor dem ersten nec (Ziegler 1969: 119, 7) ein Komma, Powell (2006: 92, 15) jedoch ein Semikolon. Powell stellt damit den Hauptsatzcharakter des Irrealis deutlich in den Vordergrund, was auch inhaltlich stimmiger ist, da die gesamte Periode einem Abschlusssatz zu diesem Gedanken gleichkommt, zumal das quocirca einen kleinen Einschnitt markiert. Zieglers vermutete Lesart ist jedoch nicht ohne Sinn; eine Übersetzung könnte wie folgt lauten: „Zum Leben aber und zur Lebensführung wurde diese Gesetzmäßigkeit […] festgesetzt, damit alle sowohl von den gemeinsamen wie den eigenen Vergünstigungen Gebrauch machten, und damit weder ohne ein gutes Gemeinwesen gut gelebt werden, noch etwas Schöneres als eine gut eingerichtete Bürgerschaft existieren könne.“
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