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Veranstaltung: Außenpolitik und Welthandel
Institution/Hochschule: Hochschule Pforzheim (Wirtschaftsingenieurwesen)
Tags: WTO, GATT, TRIPS, Patent, WIPO, Urheberrecht, Entwicklungsländer, Medien, Technologie
Kategorie: Seminararbeit
Jahr: 2002
Seiten: 21
Note: 2
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 247 KB
Archivnummer: V8204
ISBN (E-Book): 978-3-638-15241-9
ISBN (Buch): 978-3-638-64025-1

Zusammenfassung / Abstract

Im Laufe der letzten Jahrzehnte und insbesondere in den letzten Jahre gab es im Welthandel immer mehr offene Fragen zum Schutz des geistigen Eigentums im Bezug auf Urheberrechte, Marken und Patente. Im Zuge der Globalisierung werden nun nationale Rechtsfragen zu globalen Themen für die es bis jetzt noch keine einheitliche Rechtsgrundlage gibt. Welche gewaltige Dimensionen dieses Problem schon 1995 aufgewiesen hat, lässt sich am Beispiel der Volksrepublik China aufzeigen. Eine Untersuchung der US-Regierung ergab, dass den amerikanischen Firmen ein Schaden in dreistelliger Millionenhöhe durch Raubkopien erwachsen würde, sollte die Verletzung der Urheberrechte seitens chinesischer Raubkopiefirmen nicht sofort unterbunden werden. Es folgte eine Androhung von Strafzöllen und Sanktionen seitens der USA, die aber nie umgesetzt wurde, da China kurz vor Ablauf der festgelegten Fristen einlenkte. Dies ist nur eines von vielen Beispielen, welches die Problematik zwischen Industrie- und Entwicklungsnationen zeigt und auf die Zusammenarbeit in anderen Gebieten hinderlich wirkt. Im folgenden Werk wird durch den Autor Steffen Wittenauer die Bedeutung des geistigen Eigentums im Welthandel aufgezeigt und die wirtschaftliche Bedeutung des Immaterialgüterschutzes, besonders hinsichtlich von Entwicklungsländern und deren Probleme, beleuchtet.

Textauszug (computergeneriert)

Schutz des Geistigen Eigentums im Welthandel

von Steffen Wittenauer


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung 2

2 Vom GATT zur WTO
- die neue Welthandelsordnung 3

2.1 Das GATT 3
2.2 DIE WTO 3

2.3 Die drei Eckpfeiler der neuen Welthandelsordnung 4
2.3.1 GATT 4
2.3.2 GATS 4
2.3.3 TRIPs 5

3 Das TRIPs-Abkommen 5

3.1 Historischer Hintergrund 5
3.2 Inhalt 6
3.3 Organstruktur 7
3.4 Wirtschaftliche Bedeutung gewerblicher Schutzrechte 7

4 WIPO 8

4.1 Eine Organisation mit Geschichte 8
4.2 Struktur und Aufgabenfelder der WIPO 8

5 Das Verhältnis zwischen WTO und WIPO 10

5.1 Das Abkommen zwischen WIPO und WTO 10
5.2 Die Problematik der Streitbeilegung 10

6 Warum traten die Entwicklungsländer TRIPs bei? 11

6.1 Entstehung des Technologiegefälles 11
6.2 Unterschiedlicher Fortschritt der Entwicklungsländer 12
6.3 Die Entwicklungsländer in den WTO-Verhandlungen 13

6.4 Sonderbehandlung der Entwicklungsländer in TRIPs 14
6.4.1 Übergangsvereinbarungen für LDC′s und NIC′s 14
6.4.2 Technologietransfer 15

6.5 Immaterialgüterschutz aus Sicht einer Industrienation 15

7 Neue Anforderungen an das Urheberrecht 16

7.1 Moderne Medien 16
7.2 Biotechnologie 17

8 Ausblick 18

9 Literaturverzeichnis 19

 

1 Einleitung

Im Laufe der letzten Jahrzehnte und insbesondere in den letzten Jahre gab es im Welthandel immer mehr offene Fragen zum Schutz des geistigen Eigentums im Bezug auf Urheberrechte, Marken und Patente. Im Zuge der Globalisierung werden nun nationale Rechtsfragen zu globalen Themen für die es bis jetzt noch keine einheitliche Rechtsgrundlage gibt.
Welche gewaltige Dimensionen dieses Problem schon 1995 aufgewiesen hat, lässt sich am Beispiel der Volksrepublik China aufzeigen. Eine Untersuchung der US-Regierung ergab, dass den amerikanischen Firmen ein Schaden in dreistelliger Millionenhöhe durch Raubkopien erwachsen würde, sollte die Verletzung der Urheberrechte seitens chinesischer Raubkopiefirmen nicht sofort unterbunden werden. Es folgte eine Androhung von Strafzöllen und Sanktionen seitens der USA, die aber nie umgesetzt wurde, da China kurz vor Ablauf der festgelegten Fristen einlenkte.

Dies ist nur eines von vielen Beispielen, welches die Problematik zwischen Industrie- und Entwicklungsnationen zeigt und auf die Zusammenarbeit in anderen Gebieten hinderlich wirkt.

Auf den folgenden Seiten wird nun die Bedeutung des geistigen Eigentums im Welthandel aufgezeigt und die wirtschaftliche Bedeutung des Immaterialgüterschutzes, besonders hinsichtlich von Entwicklungsländern und deren Probleme, beleuchtet.


2 Vom GATT zur WTO - die neue Welthandelsordnung

2.1 Das GATT

Das Allgemeine Zoll- und Handelabkommen (GATT) trat am 1. Januar 1948 mit damals 23 Mitgliedsstaaten in Kraft.
Sein generelles Ziel war die Liberalisierung des Welthandels durch den Abbau von Schranken im internationalen Güterhandel. In unregelmäßigen Abständen fanden allgemeine Verhandlungsrunden statt, welche nach dem jeweiligen Land oder Ort des Verhandlungsauftaktes benannt wurden. Die am 15. Dezember 1993 in Genf abgeschlossene achte Verhandlungsrunde der Teilnehmerstaaten (Uruguay-Runde) begann 1986 in Punta del Este. Das zentrale Ziel dieser Runde war die Gründung der Welthandelsorganisation WTO. Das institutionell unvollkommene GATT-Abkommen bekam mit der WTO eine Nachfolgeorganisation mit festem, weltumspannenden Rahmen, eigenem Sekretariat und gegenüber dem GATT verbessertem Streitschlichtungsverfahren.

2.2 DIE WTO

Das aus ca. 26.000 Seiten bestehende WTO-Übereinkommen stellt das bislang umfangreichste Vertragswerk dar, welches bis heute im Völkerrecht geschlossen wurde. "Im neuen WTO-System, das die Vollendung der ursprünglichen Ziele des GATT darstellt, werden von nun an auch der grenzüberschreitende Dienstleistungsverkehr und der Schutz der Immaterialgüter berücksichtigt."

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