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Die rechtliche Situation der Ehefrau in der griechischen und römischen Antike close

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Die rechtliche Situation der Ehefrau in der griechischen und römischen Antike

Subtitle: Eine sach- und didaktische Analyse für den Geschichtsunterricht

Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2007, 17 Pages
Author: Kyrill Scheel
Subject: History - Didactics

Details

Institution/College: University of Bremen
Tags: Situation, Ehefrau, Antike
Category: Scholarly Paper (Advanced Seminar)
Year: 2007
Pages: 17
Grade: 1
Bibliography: ~ 11  Entries
Language: German
Archive No.: V85083
ISBN (E-book): 978-3-638-04322-9
ISBN (Book): 978-3-638-94062-7
File size: 236 KB

Abstract

Vor nicht allzu langer Zeit, am 25. November 2006 war der internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Hierzu startete Ulrike Hauffe, Landesbeauftragte für Frauen in Bremen, eine Aktion mit dem Thema „Häusliche Gewalt“, das heute immer noch als Tabu gilt. Ein Teil dieser Aktion war das Mitwirken von vielen Bäckereien in Bremen und Bremerhaven, die ihre Brötchen in Tüten mit der Aufschrift “ Gewalt kommt nicht in die Tüte” verkauften. Häusliche Gewalt ist ein Problem, das man auch schon in der Antike kannte jedoch unter ganz anderen rechtlichen Umständen. Das wohl einschlägigste Argument für die Bearbeitung dieses Themas im Unterricht ist die immer noch fortwährende Aktualität des Problems. Mit der folgenden Arbeit wird der Versuch unternommen darzustellen, welche rechtlichen Umstände während der griechischen und römischen Antike zu häuslicher Gewalt besonders an Frauen führten. Zunächst soll der rechtliche Status der Ehefrau in dieser Zeit untersucht werden. In dem ersten Teil, der den Schwerpunkt dieser Arbeit bildet, wird in einer Sachanalyse zum Thema zunächst auf die Ehefrau in der griechischen Antike eingegangen. Es wird die Bedeutung der Ehe für die damalige Gesellschaft etwas genauer betrachtet und herausgearbeitet, welche rechtlichen Folgen die Ehe für die Frau hatte. Anschließend soll auf die römische Antike eingegangen werden. Hierbei liegt das Augenmerk auf der Stellung der Frau innerhalb der Familie. Zu der Forschungslage gilt zu sagen, dass man sich im Hinblick auf die griechische Geschichte nicht einig ist, über den tatsächlichen Einfluss der Frauen auf die Gesellschaft. Daraus ergibt sich auch die Schwierigkeit eine Aussage darüber zu treffen, welche rechtliche Position sie innerhalb der Familie einnahm, da die Quellen unterschiedliche Hinweise geben. Der didaktischen Analyse im zweiten Teil liegt die Frage nach dem Sinn und Zweck der Behandlung dieses Themas im Unterricht zugrunde. Die Frage nach dem „Warum“ soll erläutert werden. Den Anspruch, die methodische Umsetzung des Stoffes auszuarbeiten hat diese Arbeit jedoch nicht. Auch kann die rechtliche Position der Frau nicht in allen Dimensionen Berücksichtigung finden, sondern das Thema soll für die Schüler auf die rechtliche Position der Ehefrau reduziert werden. In Anbetracht der Umsetzung des Stoffs im Unterricht steht die Bearbeitung zweier Quellen im Vordergrund, eine aus der griechischen und die andere aus der römischen Antike.


Excerpt (computer-generated)

FB 08

Universität Bremen

Wintersemester 06/07

Seminar: Gender- und Geschichtsunterricht,

Ansprüche, Zugänge, regionalgeschichtliche Entwürfe

Die rechtliche Situation der Ehefrau in der griechischen und

römischen Antike

eine Sach- und didaktische Analyse für den Geschichtsunterricht

von

Kyrill Scheel

Kyrill Scheel

Studienfächer: Geschichte/Spanisch LA Sek. II, I


Inhalt

1. Einleitung

3

2. Sachanalyse

4

2.1 Die Ehefrau in der griechischen Antike

4

2.2 Die Ehefrau in der römischen Antike

6

3. Didaktische Analyse

10

4. Schluss

14

Literaturliste

16

2


1. Einleitung

Vor nicht allzu langer Zeit, am 25. November 2006 war der internationale Tag gegen Gewalt

an Frauen. Hierzu startete Ulrike Hauffe, Landesbeauftragte für Frauen in Bremen, eine

Aktion mit dem Thema ,,Häusliche Gewalt", das heute immer noch als Tabu gilt. Ein Teil

dieser Aktion war das Mitwirken von vielen Bäckereien in Bremen und Bremerhaven, die ihre

Brötchen in Tüten mit der Aufschrift " Gewalt kommt nicht in die Tüte" verkauften.

Häusliche Gewalt ist ein Problem, das man auch schon in der Antike kannte jedoch unter ganz

anderen rechtlichen Umständen. Das wohl einschlägigste Argument für die Bearbeitung

dieses Themas im Unterricht ist die immer noch fortwährende Aktualität des Problems.

Mit der folgenden Arbeit wird der Versuch unternommen darzustellen, welche rechtlichen

Umstände während der griechischen und römischen Antike zu häuslicher Gewalt besonders

an Frauen führten. Zunächst soll der rechtliche Status der Ehefrau in dieser Zeit untersucht

werden. In dem ersten Teil, der den Schwerpunkt dieser Arbeit bildet, wird in einer

Sachanalyse zum Thema zunächst auf die Ehefrau in der griechischen Antike eingegangen. Es

wird die Bedeutung der Ehe für die damalige Gesellschaft etwas genauer betrachtet und

herausgearbeitet, welche rechtlichen Folgen die Ehe für die Frau hatte. Anschließend soll auf

die römische Antike eingegangen werden. Hierbei liegt das Augenmerk auf der Stellung der

Frau innerhalb der Familie. Zu der Forschungslage gilt zu sagen, dass man sich im Hinblick

auf die griechische Geschichte nicht einig ist, über den tatsächlichen Einfluss der Frauen auf

die Gesellschaft. Daraus ergibt sich auch die Schwierigkeit eine Aussage darüber zu treffen,

welche rechtliche Position sie innerhalb der Familie einnahm, da die Quellen unterschiedliche

Hinweise geben.

Der didaktischen Analyse im zweiten Teil liegt die Frage nach dem Sinn und Zweck der

Behandlung dieses Themas im Unterricht zugrunde. Die Frage nach dem ,,Warum" soll

erläutert werden. Den Anspruch, die methodische Umsetzung des Stoffes auszuarbeiten hat

diese Arbeit jedoch nicht. Auch kann die rechtliche Position der Frau nicht in allen

Dimensionen Berücksichtigung finden, sondern das Thema soll für die Schüler auf die

rechtliche Position der Ehefrau reduziert werden. In Anbetracht der Umsetzung des Stoffs im

Unterricht steht die Bearbeitung zweier Quellen im Vordergrund, eine aus der griechischen

und die andere aus der römischen Antike.

3


2. Sachanalyse

2.1 Die Ehefrau in der griechischen Antike

In der Genderforschung bestehen heutzutage gegensätzliche Auffassungen über die

Geschlechterrollen in der griechischen Antike. Auf der einen Seite sprechen Quellen für einen

Lebensraum der athenischen Frau, der sich hauptsächlich auf die häusliche Umgebung

beschränkte. Außerdem hatte sie wohl keinen Einfluss auf das öffentliche Leben und ihr

gesellschaftlicher Status war weitaus geringer als der des Mannes. Auf der anderen Seite wird

genau das Gegenteil behauptet und der Frau eine durchaus einflussreiche Position in Haus und

Gesellschaft zugesprochen.1

Die zur Verfügung stehenden Quellen stammen fast ausschließlich aus der aristokratischen

Schicht der griechischen Gesellschaft. Frauen tauchen in Mythen, Malereien, Theaterstücken

und Epen auf. Jedoch sind es immer männliche Autoren, die die Frau darstellen.

Es bleibt bis heute die Frage, ob jene Autoren philosophischer oder literarischer Texte die

Realität beschrieben oder Gegenbilder entwarfen, die bei einem Theaterstück zum Beispiel

durch dessen Ironie den Zuschauer zum Lachen bringen sollten. Aus diesem Grund bestehen

heutzutage die oben aufgeführten unterschiedlichen Auffassungen zu der Stellung der Frau

innerhalb der Familie und Gesellschaft im antiken Griechenland.

Gerade bei der Frage der Geschlechterrollen gab es auch aus antiker Sichtweise

gegensätzliche Ansichten. Die Philosophen Platon und Aristoteles nahmen hierbei deutlich

unterschiedliche Positionen ein. Platon sprach sich für eine prinzipielle Gleichberechtigung

von Mann und Frau aus, der Aristoteles aufgrund der biologischen Verschiedenheit

widersprach.2

Im weiteren Verlauf dieser Sachanalyse sollen noch andere Quellen einbezogen und die

Beziehung zwischen Ehefrau und Ehemann noch weiter ausgeführt werden.

Mit der Eheschließung in der griechischen Polis war auch das Bürgerrecht der daraus

hervorgehenden Kinder verknüpft. Trotz der Wichtigkeit der Ehe, gab es kein Amt und

bürokratischen Aufwand, um die Heirat durchzuführen und diese Information in einer Art

,,Kirchenbuch" zu registrieren. Im Falle einer Scheidung oder eines Erbstreits wurde vor

Gericht mit Indizien und Zeugen argumentiert. Die athenische Ehe erscheint zunächst als eine

formlose Angelegenheit. Es gab jedoch Vereinbarungen zwischen Brautvater und Bräutigam.

1 Wunderer, Hartmann: Thema Geschichte. Geschlechtergeschichte ­ Historische Probleme ­ Und Moderne

Konzepte. Braunschweig 2005, S. 14.

2 Ebd., S. 15.

4



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