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Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2006, 38 Pages
Author: Björn Bentlage
Subject: Orientalism / Sinology - Islamic Studies
Details
Institution/College: Ruhr-University of Bochum (Seminar für Orientalistik und Islamwissenschaft)
Tags: Bestimmungen, Reformer, Apostaten
Year: 2006
Pages: 38
Grade: 1,3
Bibliography: ~ 25 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-02043-5
File size: 538 KB
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Abstract
Im Jahr 2005 veröffentlichte die islamische Weltliga das Buch "at-takfir wa-zawabituhu" (der takfir und die ihn betreffenden Bestimmungen). Ich beschreibe die Hauptaussagen und den Aufbau des Textes und lege die Intentionen der Herausgeber in einem aktuellen Kontext wieder. Der Text, den ich in dieser Hausarbeit vorstelle, wurde verfasst von Dr. MUNQIḌ IBN MAḤMŪD AS-SAQĀR, einem Mitarbeiter in der Studienabteilung der Muslimischen Weltliga (rābiṭat al-ʿālam al-islāmī), über deren Webseite der Text zum Download erhältlich ist.1 Er wurde am 4.10.2005 unter dem Titel at-takfīr wa ḍawābiṭuhu „der takfīr und ihn betreffende Bestimmungen“ veröffentlicht. Ich will in dieser Hausarbeit versuchen, anhand der Lektüre einiger weniger Kapitel zu einer Einschätzung des Textes zu gelangen. Unter Einschätzung verstehe ich, dass ich den Gegenstand des Textes eingrenze, seine Hauptaussagen zu beschreiben versuche und, wenn möglich, die Intention des Textes in einem noch zu erarbeitenden Kontext formuliere. Ich beginne mit der Einleitung des Buches.
Excerpt (computer-generated)
Ruhr-Universität Bochum
WS 2005/06
Seminar für Orientalistik und Islamwissenschaft
HS: 050082 Reformer als Apostaten
at-takfr wa-awbituhu
Björn Bentlage
Inhaltsangabe
1.Der Gegenstand des Textes 3
1.1.MWL: Die Definition von kufr und ridda 3
2.Der Hintergrund 4
2.1.MWL: Inhaltsangabe 5
2.2.MWL: Die Einleitung 6
2.2.1.Islamistische Strömungen in Saudi Arabien 9
2.3.MWL: Das Fazit 13
3.Die Reaktion des Staates 15
3.1.MWL: der takfr und das fehlerhafte Verständnis der Scharia-Texte 15
3.2.Exkurs: The Uses of Argument 20
3.2.1.as-Saqrs inhaltliches Argument 21
3.2.2.die andere Ebene der Argumentation 25
3.2.3.Fazit 28
3.3.Die Reaktionen des saudischen Staates 28
3.3.1.Die Allianz von Staat und Gelehrten 29
3.3.2.Saudi Arabien seit 2003 31
3.4.MWL Text im Kontext 35
Vorwort:
Die Umschrift arabischer Ausdrücke und Phrasen erfolgt nach den
Regeln der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft. Kurze Bi-
bliographische Angaben stehen in kursiven Klammern im Text, un-
ter Verwendung der Kurzform
Nachname des Autors/Kürzel der
herausgebenden Institution, Seitenzahl
. Länger Angaben und
Kommentare finden sich in den Fußnoten. Längere Zitate stehen
ohne Anführungsstriche in eingerückten Absätzen mit einfachem
Zeilenabstand.
Bei
Übersetzungen
habe
ich
erläuternde
Transkriptionen in runden, eigen Einfügungen, auch valenzbedingte
Zusätze in eckigen Klammern hinzugefügt. Alle Übersetzungen von
Koranpassagen sind von RUDI PARET übernommen.
Einige nur zur Erläuterung und einmalig benutzte Quellen vor-
wiegend Webseiten sind nicht im Quellenverzeichnis am Ende der
Arbeit aufgenommen!
Weil Teile dieser Arbeit Themen berühren, die sich erst in den letzten
Jahren entwickelten, war das akademische Material hierzu relativ rar.
Ich habe verstärkt auf nicht eindeutig wissenschaftliche Texte
zurück gegriffen. Die Reporte der INTERNATIONAL CRISIS GROUP, die sich in
sehr aktuellen Belangen auf Medienauswertungen und persönlich
durchgeführte Interviews stützen, schienen mir, besonders wegen der
2
durchdachten und einheitlichen Begrifflichkeit eine akzeptable Wahl.
Dass diese Reporte immer auch politische Empfehlungen, speziell an
die Adresse der US amerikanischen Reigierung sein wollen, ist dabei
immer zu berücksichtigen.
1. Der Gegenstand des Textes
Der Text, den ich in dieser Hausarbeit vorstelle, wurde verfasst von DR.
MUNQI IBN MAMD AS-SAQR, einem Mitarbeiter in der Studienabteilung
der Muslimischen Weltliga (
rbiat al-lam al-islm
), über deren
Webseite der Text zum Download erhältlich ist.1 Er wurde am
4.10.2005 unter dem Titel
at-takfr wa awbiuhu
,,der
takfr
und
ihn betreffende Bestimmungen" veröffentlicht.
Ich will in dieser Hausarbeit versuchen, anhand der Lektüre einiger
weniger Kapitel zu einer Einschätzung des Textes zu gelangen.
Unter Einschätzung verstehe ich, dass ich den Gegenstand des
Textes eingrenze, seine Hauptaussagen zu beschreiben versuche und,
wenn möglich, die Intention des Textes in einem noch zu er-
arbeitenden Kontext formuliere. Ich beginne mit der Einleitung des
Buches.
1.1.MWL: Die Definition von kufr und ridda
takfr
ist abgeleitet2 von der arabischen Wurzel
k-f-r
. Als Grundbe-
deutung für diese Wurzel gibt MAMD AS-SAQR
bedecken, verbergen
an, und zwar in einem durchaus alltäglichen Gebrauch: ,,
kafr3
hat
sprachlich die Bedeutung des Verbergens [auch vor jm.] (
as-sitr
) und
des Bedeckens und Verhüllens [
at-taya
]. Vom Ackerbauern sagt
man, dass er
kafr
betreibt,4 weil er den Samen mit Erde bedeckt." (AS-
SAQR, S.9).
Wichtig in unserem Zusammenhang ist aber die übetragene Bedeutung,
die sich von dieser Wurzel ableitet: ,,so wird auch der Unglaube
(
kufr
), der sich gegen den Glauben richtet, als [eine Form von]
bedecken (
kafr
) bezeichnet, weil es sich um ein Verhüllen der
1 http://www.themwl.org/Publications/default.aspx?d=1&cidi=105&l=AR, zuletzt gesichtet am 26.02.2006.
2 Nämlich der Infinitiv bzw. das Verbalnomen des zweiten Verbstammes. Eine der Funktionen des zweiten
Verbstammes ist es, ein intransitives in ein transitives Verb umzuwandeln.
3 Um den semantischen Gehalt einer Wurzel anzugeben, werden in der arabischen Philologie die jeweils
einfachsten morphologischen Bildungsmuster herangezogen, hier die beiden Verbalnomina des ersten Stammes
kafr
und
kufr
.
4 wörtl.: dass er ein
kfir
ist (Partizip Aktiv 1. Stamm
jmd., der
kafr
betreibt
).
3
Wahrheit (
taya li-l-aqq
) handelt, egal ob durch Leugnen oder auf
andere Weise." (AS-SAQR, S.9).5
Das eigentliche Thema der Arbeit ergibt sich durch eine weitere Ein-
schränkung:
. . das, was wir in unserer Arbeit behandeln wollen, ist ein ganz
bestimmter Fall des Unglaubens (
kufr
): Es ist der Unglaube, der nach
dem [bereits gelebten] Glauben und der Zugehörigkeit zum Islam
begangen wird, nicht der ursprüngliche Unglaube, und auch nicht die
religiöse Verstellung, die der Heuchler in seinem Herzen verbirgt und
auf die uns ein Dritter aufmerksam macht.
AS-SAQR, S.11
In SAQR′s Schrift geht es also um eine Sonderform des
takfr
: die Be-
schuldigung eines Muslims, vom Glauben abgefallen, ein Apostat
(
murtadd
) zu sein. Im Rahmen dieser Hausarbeit, wie auch in SAQR′s
Text, wird
takfr
von hieran mit dieser Bedeutung benutzt und
verstanden.
Bedeutsam ist das Thema Apostasie (
irtidd
) vor allem wegen der
schariatrechtlichen Folgen. Denn ein Muslim, der einen anderen
Glauben annimmt oder auf andere Art und Weise seinen Status als
Muslim verliert, kann nicht die Schutzrechte genießen, die einem
ursprünglich Andersgläubigen, einem sündigen Muslim oder sogar
einem muslimischen Rebellen gegen die Algemeneinheit im
islamischen Recht zustehen. Stattdessen sehen es die meisten
klassischen islamischen Rechtsgelehrten als Pflicht an, den Apostaten
zu töten (FRIEDMANN, S.123f., 127, HEFFENING EI, LEWIS, S.58F., GRIFFEL, S.51FF.).
Der
murtadd
wird häufig mit einem Toten verglichen, und analog
zum Verstorbenen verliert er seine Rechte: seine Ehe und andere
Verträge sind ungültig, auch alle Testamente sind ungültig und seine
Sklaven werden freigelassen (HEFFENING EI).6
2.Der Hintergrund
Die Muslimische Weltliga (MWL), die SAQR′s Arbeit veröffentlichte,
wurde 1962 in Mekka gegründet. Ihre selbsternannten Ziele sind die
5 Nach einer anderen Version, die aus dem
lisn al-arab
übernommen ist, heißt der Ungläubige
kfir
weil er
sein Herz durch
al-kafr
(oder
al-kufr
?) verbirgt.
6 Die rechtlichen Folgen sind nicht so einheitlich, sie hier und im MWL-Text dargestellt sind, vgl. HEFFENING EI,
FRIEDMANN, S.133FF.. Eine ausführliche Einführung in die historische Entwicklung des Apostasieurteils und viele
der diskutierten Aspekte bietet GRIFFEL, S.17-200.
4
weltweite Stärkung des islamischen Bewusstseins, die Unterstützung
islamischer Minderheiten und die Errichtung einer islamischen
Ordnung
auf
Grundlage der Scharia. Ihrem internationalen
islamischen Charakter entgegen - an ihrer Gründung waren auch der
indisch-pakistanische Gelehrte Sayyid Ab l-Al Mawdd (1903-
1979) beteiligt (ROBINSON) -
steht eine spezifisch saudi-arabische
Prägung und Bindung: die MWL ,,war und ist ein Werkzeug der
Saudis zur weltweiten Verbreitung ihres Islamverständnisses, und
bis
heute
erfüllt
die
Weltliga,
offiziell
eine
islamische
Nichtregierungsorganisation, eine deutlich erkennbare Funktion
innerhalb der saudischen Außenpolitik" (GRUNDMANN, S.76, VGL. REISNER,
S.745).7
In den nächsten Absätzen will ich mich dem angenommenen
Hintergrund des Textes - ob nun spezifisch saudisch oder nicht -
schrittweise annähern und ihn eingrenzen. Hierzu gebe ich einen
Überblick über die in SAQR′s Arbeit behandelten Themen und nehme
anhand von Auszügen aus dem Vorwort und dem Fazit der Arbeit
einen allgemeinen Tenor an.
2.1.MWL: Inhaltsangabe
1. Einleitung S.5
10. Schlussgefolgerte Aussagen sind keine
2. Definition von
kufr
und
ridda
S.9
Aussagen (
lzim al-qawl laysa bi-
3. Warnung vor dem
takfr
, S. 13
qawl
), S.59
4.
takfr
als Rechtsurteil, S.17
11. Der durch Unwissen Unschuldige, S.63
5. Aussagen der
ulam
die vor dem
12. Der Unschuldige, der bei guter Absicht
takfr
warnen, S.21
einen Fehler beging, S.75
6. Gründe, als ungläubig erklärt zu
13. Unschuld durch Auslegung S.81
werden, S.28
14. Der durch Abneigung Unschuldige,
7. der
takfr
und das falsche Verständnis
S.93
der Scharia-Texte, S.33
15. Die Unterscheidung zwischen Fragen
8. Die Unterscheidung einer Tat des Un-
des Dogmas und des Rechts als Motive
glaubens (
fil al-kufr
) und der Be-
für den
takfr,
S.99
wertung der ausführenden Person als
16. Das Urteil nach anderem als Gottes
ungläubig (
al-ukm bi-kufr al-fil
),
Offenbarung, S.103
S.48
17. Das Fazit, S.111
9. Das Urteil nach dem Augenschein und
Quellenverzeichnis, S.115
die Sichtbarmachung der Geheimnisse
Inhaltsangabe S.118
(
ihr as-sarir
), S.53
AS-SAQR S.118 (Nummerierung von mir)
7 Nach GRUNDMANN ist die hohe Zahl saudischer Staatsbürger in Schlüsselpositionen der MWL ein Beleg für den
staatlichen Einfluss, S.76.
5
Die Inhaltsangabe von
at-takfr wa awbiuhu
nennt 17 inhaltliche
Kapitel plus Quellenverzeichnis und Inhaltsangabe. Meiner Meinung
nach auffällig ist, dass das Kapitel ,,Warnung vor dem
takfr"
der
Definition direkt nachgestellt ist, obwohl an dieser Stelle das Thema
schwerlich vollständig entwickelt sein kann rechtliche Aspekte und
vor allem die Gründer, als ungläubig erklärt zu werden, erörtern erst
die folgenden Kapitel. Eine weitere Warnung folgt auf die
Darstellung des
takfr
im islamischen Recht im Kapitel 4. Zusammen
mit den Kapiteln 8, 11, 12, 14, 15, die alle dem Titel nach dazu dienen,
das Konzept des
takfr
zu begrenzen, ergibt sich der Eindruck, dass
die Einschränkung des
takfr
oder eines bestimmten Verständnisses
dieses Konzepts zu den Kernabsichten des Textes gehört.
Für eine genauere Darstellung des Textes und die Abgrenzung von
anderen Texten zum
takfr
scheint mir besonders Kapitel 7 ,,der
takfr
und das falsche Verständnis der Scharia-Texte" interessant. Es
ermöglicht aller Voraussicht nach sowohl einen Ausblick auf die
Position, gegen die sich dieser Text abgrenzt, als auch ein besseres
Verständnis der im Text vertretenen Meinung, weil in einer
diskursiven Auseinandersetzung der eigene Standpunkt nicht nur
deklariert, sondern auch begründet werden muss. Ich werde nun
anhand der ,,Einleitung" und des ,,Fazits" versuchen, den Kontext
der Publikation genauer zu bestimmen und anschließend unter Punkt
3 dieser Arbeit das Kapitel 7 behandeln.
2.2.MWL: Die Einleitung
Erste Hinweise auf den Kontext, in dem die Veröffentlichung der MWL
zu lesen ist, bietet die Einleitung. Sie umreißt grob die Entwicklung
des
takfr
, wobei die Auswahl der historischen Bezugsphasen
aufschlussreich ist: die Geschichte der Ketzerei (
bida
, sg.
bida
wörtl. Neuerung) und des
takfr
beginnt in der Zeit des Propheten,
der in einem Hadith den Abfall eines Mannes aus dem Stamm der
ban tamm,
der
l-awra
genannt wurde, vom Islam
voraussieht.8 Die ersten tatsächlichen Abweichler seien die riten9
gewesen, und schon während der
fitna
(wörtl.
Prüfung
), den Kriegen
8 vgl. den Hadith auf http://sirah.al-islam.com/display.asp?h=%D0%E6%20%C7%E1%CB%CF%ED%
C920019&n=0&f=rwd4161.htm#%D0%E6%20%C7%E1%CB%CF%ED%C920019, 01.04.2006.
9 vgl. ENDRESS, S.47-67 und die folgende Fußnote.
6
unmittelbar nach Muammads Tod (632), hätten sich die
ahl an-
nahrawn10
dadurch hervorgetan, dass sie einige Muslime zu
Ungläubigen erklärten (AS-SAQR, S.5). Die Reaktionen des dritten
Kalifen Al und von Ibn Abbs hätten zwar den Großteil der
Abtrünnigen zur Umkehr bewogen:
,,Aber dies verhinderte nicht die Ausbreitung dieses Gedankens [des
takfr
] in den folgenden Jahrhunderten, auch wenn es dieses Mal ohne
das Unglück der Sezession (
al-ur
) und des Kampfes geschah. Dies
manifestierte sich in den verschiedenen ketzerischen islamischen
Sekten, die das Schwert des
takfr
gegenüber ihren Gegnern zückten, bis
der
takfr
zu einem untrennbaren Kennzeichen der Ketzer wurde: ′Er
gehört sogar zu den essentiellen Aussagen der Ketzer, die durch ihre
Neuereungen Ketzerei betreiben, und die jene zu Ungläubigen erklären,
die mit ihnen nicht übereinstimmen - so wie die riten und die
Mutazila und die ahmten [es taten].′11"
AS-SAQR, S.5f.
Nach diesem Blick auf die Anfangszeit des Islam wird beschrieben, wie
der
takfr
Eingang in die Schulen des islamischen Rechtes fand und
sogar zur Auseinandersetzung zwischen Anhängern verschiedener
Schulen benutzt wurde. Doch sei diese Art des
takfr
letztlich ohne
großen Einfluss gewesen, weil er nicht von den höher qualifizierten,
autoritativen Rechtsgelehrten übernommen wurde (S.6). Diese
Epoche lässt sich in etwa auf die Zeit vom 10. Jhdt. bis zur Mitte des
13. Jhdts. festlegen. Jedenfalls siedelt Muammad al-uar, den
TILMAN NAGEL in seiner Einführung in das islamische Recht
stellvertretend auswählte, um die muslimische Sicht der Entstehung
und Entwicklung des Rechts darzustellen, die Herausbildung und
Festigung der Rechtsschulen wie auch die Auseinandersetzungen
zwischen ihren Anhängern in diesem Zeitraum an (NAGEL, S.155-166).
Unmittelbar hieran fügt sich nun ein zeitlicher Sprung in die Moderne:
Mitte des 20. Jhdts. christlicher Zeitrechnung, in den finsteren
10 Gemeint sind die riten als Gegner des rechtmäßigen Kalifen Al in einer Schlacht bei Nahrawn 658. Die
Auseinandersetzung zwischen Al und dem syrischen Gouverneur Muwya einerseits, und Al und den
riten andererseits sind in der islamischen Geschichtsschreibung als die erste
fitna
(wörtl.
Versuchung,
Probe,
in diesem Zusammenhang oft als
Bürgerkrieg
übersetzt) bekannt, VGL. NOTH, S.98.
11 Zitat aus Ibn Taymiyya:
manh as-sunna
, 5, 240. ,,Im 3. Jh. mögen manchmal Leute, die man früher wegen
ihres Glaubensbegriffs als Muriiten bezeichnet hätte, in den Quellen als ′ahmiten′ auftauchen, vor allem
wenn es sich um anafitische Juristen handelte, die vom Staat in ihr Amt eingesetzt wurden.", van Ess, i,
S.139. Die Bezeichnung
muriiyya
stammt ebenso wie die
riiyya
aus der Zeit der ersten
fitna
; die
entscheidende Frage, an der sich die hinter diesen Bezeichnungen stehenden Gruppen definierten, was, ob ein
Muslim trotz großer Sünden gläubig bleibt. Die
muriya
stand für die Haltung, die Entscheidung Gott zu
überlassen, die
riiyya
dafür, dass große Sünden den Glauben auslöschen, VGL. NOTH, S.73-100, VAN ESS, S.153FF..
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