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at-takfīrwa-ẓawābituhu - der takfir und die ihn betreffenden Bestimmungen

Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2006, 38 Pages
Author: Björn Bentlage
Subject: Orientalism / Sinology - Islamic Studies

Details

Category: Scholarly Paper (Advanced Seminar)
Year: 2006
Pages: 38
Grade: 1,3
Bibliography: ~ 25  Entries
Language: German
Archive No.: V85927
ISBN (E-book): 978-3-638-02043-5

File size: 538 KB

Abstract

Im Jahr 2005 veröffentlichte die islamische Weltliga das Buch "at-takfir wa-zawabituhu" (der takfir und die ihn betreffenden Bestimmungen). Ich beschreibe die Hauptaussagen und den Aufbau des Textes und lege die Intentionen der Herausgeber in einem aktuellen Kontext wieder. Der Text, den ich in dieser Hausarbeit vorstelle, wurde verfasst von Dr. MUNQIḌ IBN MAḤMŪD AS-SAQĀR, einem Mitarbeiter in der Studienabteilung der Muslimischen Weltliga (rābiṭat al-ʿālam al-islāmī), über deren Webseite der Text zum Download erhältlich ist.1 Er wurde am 4.10.2005 unter dem Titel at-takfīr wa ḍawābiṭuhu „der takfīr und ihn betreffende Bestimmungen“ veröffentlicht. Ich will in dieser Hausarbeit versuchen, anhand der Lektüre einiger weniger Kapitel zu einer Einschätzung des Textes zu gelangen. Unter Einschätzung verstehe ich, dass ich den Gegenstand des Textes eingrenze, seine Hauptaussagen zu beschreiben versuche und, wenn möglich, die Intention des Textes in einem noch zu erarbeitenden Kontext formuliere. Ich beginne mit der Einleitung des Buches.


Excerpt (computer-generated)

Ruhr-Universität Bochum

WS 2005/06

Seminar für Orientalistik und Islamwissenschaft

HS: 050082 Reformer als Apostaten

at-takfr wa-awbituhu

Björn Bentlage


Inhaltsangabe

1.Der Gegenstand des Textes 3

1.1.MWL: Die Definition von kufr und ridda 3

2.Der Hintergrund 4

2.1.MWL: Inhaltsangabe 5

2.2.MWL: Die Einleitung 6

2.2.1.Islamistische Strömungen in Saudi Arabien 9

2.3.MWL: Das Fazit 13

3.Die Reaktion des Staates 15

3.1.MWL: der takfr und das fehlerhafte Verständnis der Scharia-Texte 15

3.2.Exkurs: The Uses of Argument 20

3.2.1.as-Saqrs inhaltliches Argument 21

3.2.2.die andere Ebene der Argumentation 25

3.2.3.Fazit 28

3.3.Die Reaktionen des saudischen Staates 28

3.3.1.Die Allianz von Staat und Gelehrten 29

3.3.2.Saudi Arabien seit 2003 31

3.4.MWL Text im Kontext 35

Vorwort:

Die Umschrift arabischer Ausdrücke und Phrasen erfolgt nach den

Regeln der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft. Kurze Bi-

bliographische Angaben stehen in kursiven Klammern im Text, un-

ter Verwendung der Kurzform

Nachname des Autors/Kürzel der

herausgebenden Institution, Seitenzahl

. Länger Angaben und

Kommentare finden sich in den Fußnoten. Längere Zitate stehen

ohne Anführungsstriche in eingerückten Absätzen mit einfachem

Zeilenabstand.

Bei

Übersetzungen

habe

ich

erläuternde

Transkriptionen in runden, eigen Einfügungen, auch valenzbedingte

Zusätze in eckigen Klammern hinzugefügt. Alle Übersetzungen von

Koranpassagen sind von RUDI PARET übernommen.

Einige nur zur Erläuterung und einmalig benutzte Quellen ­ vor-

wiegend Webseiten ­ sind nicht im Quellenverzeichnis am Ende der

Arbeit aufgenommen!

Weil Teile dieser Arbeit Themen berühren, die sich erst in den letzten

Jahren entwickelten, war das akademische Material hierzu relativ rar.

Ich habe verstärkt auf nicht eindeutig wissenschaftliche Texte

zurück gegriffen. Die Reporte der INTERNATIONAL CRISIS GROUP, die sich in

sehr aktuellen Belangen auf Medienauswertungen und persönlich

durchgeführte Interviews stützen, schienen mir, besonders wegen der

2


durchdachten und einheitlichen Begrifflichkeit eine akzeptable Wahl.

Dass diese Reporte immer auch politische Empfehlungen, speziell an

die Adresse der US amerikanischen Reigierung sein wollen, ist dabei

immer zu berücksichtigen.

1. Der Gegenstand des Textes

Der Text, den ich in dieser Hausarbeit vorstelle, wurde verfasst von DR.

MUNQI IBN MAMD AS-SAQR, einem Mitarbeiter in der Studienabteilung

der Muslimischen Weltliga (

rbiat al-lam al-islm

), über deren

Webseite der Text zum Download erhältlich ist.1 Er wurde am

4.10.2005 unter dem Titel

at-takfr wa awbiuhu

,,der

takfr

und

ihn betreffende Bestimmungen" veröffentlicht.

Ich will in dieser Hausarbeit versuchen, anhand der Lektüre einiger

weniger Kapitel zu einer Einschätzung des Textes zu gelangen.

Unter Einschätzung verstehe ich, dass ich den Gegenstand des

Textes eingrenze, seine Hauptaussagen zu beschreiben versuche und,

wenn möglich, die Intention des Textes in einem noch zu er-

arbeitenden Kontext formuliere. Ich beginne mit der Einleitung des

Buches.

1.1.MWL: Die Definition von kufr und ridda

takfr

ist abgeleitet2 von der arabischen Wurzel

k-f-r

. Als Grundbe-

deutung für diese Wurzel gibt MAMD AS-SAQR

bedecken, verbergen

an, und zwar in einem durchaus alltäglichen Gebrauch: ,,

kafr3

hat

sprachlich die Bedeutung des Verbergens [auch vor jm.] (

as-sitr

) und

des Bedeckens und Verhüllens [

at-taya

]. Vom Ackerbauern sagt

man, dass er

kafr

betreibt,4 weil er den Samen mit Erde bedeckt." (AS-

SAQR, S.9).

Wichtig in unserem Zusammenhang ist aber die übetragene Bedeutung,

die sich von dieser Wurzel ableitet: ,,so wird auch der Unglaube

(

kufr

), der sich gegen den Glauben richtet, als [eine Form von]

bedecken (

kafr

) bezeichnet, weil es sich um ein Verhüllen der

1 http://www.themwl.org/Publications/default.aspx?d=1&cidi=105&l=AR, zuletzt gesichtet am 26.02.2006.

2 Nämlich der Infinitiv bzw. das Verbalnomen des zweiten Verbstammes. Eine der Funktionen des zweiten

Verbstammes ist es, ein intransitives in ein transitives Verb umzuwandeln.

3 Um den semantischen Gehalt einer Wurzel anzugeben, werden in der arabischen Philologie die jeweils

einfachsten morphologischen Bildungsmuster herangezogen, hier die beiden Verbalnomina des ersten Stammes

kafr

und

kufr

.

4 wörtl.: dass er ein

kfir

ist (Partizip Aktiv 1. Stamm

jmd., der

kafr

betreibt

).

3


Wahrheit (

taya li-l-aqq

) handelt, egal ob durch Leugnen oder auf

andere Weise." (AS-SAQR, S.9).5

Das eigentliche Thema der Arbeit ergibt sich durch eine weitere Ein-

schränkung:

. . das, was wir in unserer Arbeit behandeln wollen, ist ein ganz

bestimmter Fall des Unglaubens (

kufr

): Es ist der Unglaube, der nach

dem [bereits gelebten] Glauben und der Zugehörigkeit zum Islam

begangen wird, nicht der ursprüngliche Unglaube, und auch nicht die

religiöse Verstellung, die der Heuchler in seinem Herzen verbirgt und

auf die uns ein Dritter aufmerksam macht.

AS-SAQR, S.11

In SAQR′s Schrift geht es also um eine Sonderform des

takfr

: die Be-

schuldigung eines Muslims, vom Glauben abgefallen, ein Apostat

(

murtadd

) zu sein. Im Rahmen dieser Hausarbeit, wie auch in SAQR′s

Text, wird

takfr

von hieran mit dieser Bedeutung benutzt und

verstanden.

Bedeutsam ist das Thema Apostasie (

irtidd

) vor allem wegen der

schariatrechtlichen Folgen. Denn ein Muslim, der einen anderen

Glauben annimmt oder auf andere Art und Weise seinen Status als

Muslim verliert, kann nicht die Schutzrechte genießen, die einem

ursprünglich Andersgläubigen, einem sündigen Muslim oder sogar

einem muslimischen Rebellen gegen die Algemeneinheit im

islamischen Recht zustehen. Stattdessen sehen es die meisten

klassischen islamischen Rechtsgelehrten als Pflicht an, den Apostaten

zu töten (FRIEDMANN, S.123f., 127, HEFFENING EI, LEWIS, S.58F., GRIFFEL, S.51FF.).

Der

murtadd

wird häufig mit einem Toten verglichen, und analog

zum Verstorbenen verliert er seine Rechte: seine Ehe und andere

Verträge sind ungültig, auch alle Testamente sind ungültig und seine

Sklaven werden freigelassen (HEFFENING EI).6

2.Der Hintergrund

Die Muslimische Weltliga (MWL), die SAQR′s Arbeit veröffentlichte,

wurde 1962 in Mekka gegründet. Ihre selbsternannten Ziele sind die

5 Nach einer anderen Version, die aus dem

lisn al-arab

übernommen ist, heißt der Ungläubige

kfir

weil er

sein Herz durch

al-kafr

(oder

al-kufr

?) verbirgt.

6 Die rechtlichen Folgen sind nicht so einheitlich, sie hier und im MWL-Text dargestellt sind, vgl. HEFFENING EI,

FRIEDMANN, S.133FF.. Eine ausführliche Einführung in die historische Entwicklung des Apostasieurteils und viele

der diskutierten Aspekte bietet GRIFFEL, S.17-200.

4


weltweite Stärkung des islamischen Bewusstseins, die Unterstützung

islamischer Minderheiten und die Errichtung einer islamischen

Ordnung

auf

Grundlage der Scharia. Ihrem internationalen

islamischen Charakter entgegen - an ihrer Gründung waren auch der

indisch-pakistanische Gelehrte Sayyid Ab l-Al Mawdd (1903-

1979) beteiligt (ROBINSON) -

steht eine spezifisch saudi-arabische

Prägung und Bindung: die MWL ,,war und ist ein Werkzeug der

Saudis zur weltweiten Verbreitung ihres Islamverständnisses, und

bis

heute

erfüllt

die

Weltliga,

offiziell

eine

islamische

Nichtregierungsorganisation, eine deutlich erkennbare Funktion

innerhalb der saudischen Außenpolitik" (GRUNDMANN, S.76, VGL. REISNER,

S.745).7

In den nächsten Absätzen will ich mich dem angenommenen

Hintergrund des Textes - ob nun spezifisch saudisch oder nicht -

schrittweise annähern und ihn eingrenzen. Hierzu gebe ich einen

Überblick über die in SAQR′s Arbeit behandelten Themen und nehme

anhand von Auszügen aus dem Vorwort und dem Fazit der Arbeit

einen allgemeinen Tenor an.

2.1.MWL: Inhaltsangabe

1. Einleitung S.5

10. Schlussgefolgerte Aussagen sind keine

2. Definition von

kufr

und

ridda

S.9

Aussagen (

lzim al-qawl laysa bi-

3. Warnung vor dem

takfr

, S. 13

qawl

), S.59

4.

takfr

als Rechtsurteil, S.17

11. Der durch Unwissen Unschuldige, S.63

5. Aussagen der

ulam

die vor dem

12. Der Unschuldige, der bei guter Absicht

takfr

warnen, S.21

einen Fehler beging, S.75

6. Gründe, als ungläubig erklärt zu

13. Unschuld durch Auslegung S.81

werden, S.28

14. Der durch Abneigung Unschuldige,

7. der

takfr

und das falsche Verständnis

S.93

der Scharia-Texte, S.33

15. Die Unterscheidung zwischen Fragen

8. Die Unterscheidung einer Tat des Un-

des Dogmas und des Rechts als Motive

glaubens (

fil al-kufr

) und der Be-

für den

takfr,

S.99

wertung der ausführenden Person als

16. Das Urteil nach anderem als Gottes

ungläubig (

al-ukm bi-kufr al-fil

),

Offenbarung, S.103

S.48

17. Das Fazit, S.111

9. Das Urteil nach dem Augenschein und

Quellenverzeichnis, S.115

die Sichtbarmachung der Geheimnisse

Inhaltsangabe S.118

(

ihr as-sarir

), S.53

AS-SAQR S.118 (Nummerierung von mir)

7 Nach GRUNDMANN ist die hohe Zahl saudischer Staatsbürger in Schlüsselpositionen der MWL ein Beleg für den

staatlichen Einfluss, S.76.

5


Die Inhaltsangabe von

at-takfr wa awbiuhu

nennt 17 inhaltliche

Kapitel plus Quellenverzeichnis und Inhaltsangabe. Meiner Meinung

nach auffällig ist, dass das Kapitel ,,Warnung vor dem

takfr"

der

Definition direkt nachgestellt ist, obwohl an dieser Stelle das Thema

schwerlich vollständig entwickelt sein kann ­ rechtliche Aspekte und

vor allem die Gründer, als ungläubig erklärt zu werden, erörtern erst

die folgenden Kapitel. Eine weitere Warnung folgt auf die

Darstellung des

takfr

im islamischen Recht im Kapitel 4. Zusammen

mit den Kapiteln 8, 11, 12, 14, 15, die alle dem Titel nach dazu dienen,

das Konzept des

takfr

zu begrenzen, ergibt sich der Eindruck, dass

die Einschränkung des

takfr

oder eines bestimmten Verständnisses

dieses Konzepts zu den Kernabsichten des Textes gehört.

Für eine genauere Darstellung des Textes und die Abgrenzung von

anderen Texten zum

takfr

scheint mir besonders Kapitel 7 ,,der

takfr

und das falsche Verständnis der Scharia-Texte" interessant. Es

ermöglicht aller Voraussicht nach sowohl einen Ausblick auf die

Position, gegen die sich dieser Text abgrenzt, als auch ein besseres

Verständnis der im Text vertretenen Meinung, weil in einer

diskursiven Auseinandersetzung der eigene Standpunkt nicht nur

deklariert, sondern auch begründet werden muss. Ich werde nun

anhand der ,,Einleitung" und des ,,Fazits" versuchen, den Kontext

der Publikation genauer zu bestimmen und anschließend unter Punkt

3 dieser Arbeit das Kapitel 7 behandeln.

2.2.MWL: Die Einleitung

Erste Hinweise auf den Kontext, in dem die Veröffentlichung der MWL

zu lesen ist, bietet die Einleitung. Sie umreißt grob die Entwicklung

des

takfr

, wobei die Auswahl der historischen Bezugsphasen

aufschlussreich ist: die Geschichte der Ketzerei (

bida

, sg.

bida

wörtl. Neuerung) und des

takfr

beginnt in der Zeit des Propheten,

der in einem Hadith den Abfall eines Mannes aus dem Stamm der

ban tamm,

der

l-awra

genannt wurde, vom Islam

voraussieht.8 Die ersten tatsächlichen Abweichler seien die riten9

gewesen, und schon während der

fitna

(wörtl.

Prüfung

), den Kriegen

8 vgl. den Hadith auf http://sirah.al-islam.com/display.asp?h=%D0%E6%20%C7%E1%CB%CF%ED%

C920019&n=0&f=rwd4161.htm#%D0%E6%20%C7%E1%CB%CF%ED%C920019, 01.04.2006.

9 vgl. ENDRESS, S.47-67 und die folgende Fußnote.

6


unmittelbar nach Muammads Tod (632), hätten sich die

ahl an-

nahrawn10

dadurch hervorgetan, dass sie einige Muslime zu

Ungläubigen erklärten (AS-SAQR, S.5). Die Reaktionen des dritten

Kalifen Al und von Ibn Abbs hätten zwar den Großteil der

Abtrünnigen zur Umkehr bewogen:

,,Aber dies verhinderte nicht die Ausbreitung dieses Gedankens [des

takfr

] in den folgenden Jahrhunderten, auch wenn es dieses Mal ohne

das Unglück der Sezession (

al-ur

) und des Kampfes geschah. Dies

manifestierte sich in den verschiedenen ketzerischen islamischen

Sekten, die das Schwert des

takfr

gegenüber ihren Gegnern zückten, bis

der

takfr

zu einem untrennbaren Kennzeichen der Ketzer wurde: ′Er

gehört sogar zu den essentiellen Aussagen der Ketzer, die durch ihre

Neuereungen Ketzerei betreiben, und die jene zu Ungläubigen erklären,

die mit ihnen nicht übereinstimmen - so wie die riten und die

Mutazila und die ahmten [es taten].′11"

AS-SAQR, S.5f.

Nach diesem Blick auf die Anfangszeit des Islam wird beschrieben, wie

der

takfr

Eingang in die Schulen des islamischen Rechtes fand und

sogar zur Auseinandersetzung zwischen Anhängern verschiedener

Schulen benutzt wurde. Doch sei diese Art des

takfr

letztlich ohne

großen Einfluss gewesen, weil er nicht von den höher qualifizierten,

autoritativen Rechtsgelehrten übernommen wurde (S.6). Diese

Epoche lässt sich in etwa auf die Zeit vom 10. Jhdt. bis zur Mitte des

13. Jhdts. festlegen. Jedenfalls siedelt Muammad al-uar, den

TILMAN NAGEL in seiner Einführung in das islamische Recht

stellvertretend auswählte, um die muslimische Sicht der Entstehung

und Entwicklung des Rechts darzustellen, die Herausbildung und

Festigung der Rechtsschulen wie auch die Auseinandersetzungen

zwischen ihren Anhängern in diesem Zeitraum an (NAGEL, S.155-166).

Unmittelbar hieran fügt sich nun ein zeitlicher Sprung in die Moderne:

Mitte des 20. Jhdts. christlicher Zeitrechnung, in den finsteren

10 Gemeint sind die riten als Gegner des rechtmäßigen Kalifen Al in einer Schlacht bei Nahrawn 658. Die

Auseinandersetzung zwischen Al und dem syrischen Gouverneur Muwya einerseits, und Al und den

riten andererseits sind in der islamischen Geschichtsschreibung als die erste

fitna

(wörtl.

Versuchung,
Probe,

in diesem Zusammenhang oft als

Bürgerkrieg

übersetzt) bekannt, VGL. NOTH, S.98.

11 Zitat aus Ibn Taymiyya:

manh as-sunna

, 5, 240. ,,Im 3. Jh. mögen manchmal Leute, die man früher wegen

ihres Glaubensbegriffs als Muriiten bezeichnet hätte, in den Quellen als ′ahmiten′ auftauchen, vor allem

wenn es sich um anafitische Juristen handelte, die vom Staat in ihr Amt eingesetzt wurden.", van Ess, i,

S.139. Die Bezeichnung

muriiyya

stammt ebenso wie die

riiyya

aus der Zeit der ersten

fitna

; die

entscheidende Frage, an der sich die hinter diesen Bezeichnungen stehenden Gruppen definierten, was, ob ein

Muslim trotz großer Sünden gläubig bleibt. Die

muriya

stand für die Haltung, die Entscheidung Gott zu

überlassen, die

riiyya

dafür, dass große Sünden den Glauben auslöschen, VGL. NOTH, S.73-100, VAN ESS, S.153FF..

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