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Subtitle: Friedensethische und politisch-rechtliche Überlegungen zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr am Beispiel des Kosovo-Konfliktes
Diploma Thesis, 2007, 153 Pages
Author: Diplom Staatswissenschaftler Sebastian Schmitz
Subject: Ethics
Details
Tags: Legitimationsproblem, Interventionen
Year: 2007
Pages: 153
Grade: 1,0
Bibliography: ~ 259 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-00362-9
File size: 1714 KB
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Abstract
Das politisch-rechtliche Konstrukt der humanitären Interventionen, als militärischer Einsatz zum Schutz fundamentaler Menschenrechte, ist spätestens seit dem Kosovo-Konflikt in das Blickfeld einer breiten Öffentlichkeit gerückt. Besonders für Deutschland handelte es sich bei der Beteiligung an den Luftschlägen im ehemaligen Jugoslawien um den vorläufigen Abschluss eines Umorientierungsprozesses in der Sicherheits- und Außenpolitik, der seinen Ausgangspunkt in der politischen Wende 1990 hatte. Die humanitären Interventionen ließen durch ihre Zielsetzung, nämlich dem Schutz fundamentaler Menschenrechte, eine einfache Schwarz-Weiß-Betrachtung der Legitimationsproblematik nicht zu, so dass viele Bürger ihr Verhältnis von Krieg und Frieden neu bestimmen mußten. Die Arbeit beschäftigt sich mit den unterschiedlichen Legitimationsebenen militärischer Gewalt und beleuchtet den Zusammenhang friedensethischer, politischer und rechtlicher Überlegungen am Beispiel des Kosovokonfliktes. In acht Kapiteln wird in interdisziplinärer Arbeitsweise versucht, Zusammenhänge und Überschneidungen der verschiedenen Sichtweisen zu verdeutlichen, um die Frage der Arbeit zu beantworten: Kann Krieg in einer friedensgeleiteten Analyse unter bestimmten Gesichtspunkten legitimiert sein und wie hängen die moralische, rechtliche und politische Reflexionsebene dabei zusammen.
Excerpt (computer-generated)
UNIVERSITÄT DER BUNDESWEHR MÜNCHEN
FAKULTÄT FÜR STAATS- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN
Sebastian Schmitz
DAS LEGITIMATIONSPROBLEM HUMANITÄRER INTERVENTIONEN
Friedensethische und politisch-rechtliche Überlegungen zu Auslandseinsätzen
der Bundeswehr am Beispiel des Kosovo-Konfliktes
Diplomarbeit
zur Erlangung des akademischen Grades eines
Dipl.-Staatswissenschaftlers (univ.)
Neubiberg, Juli 2007
Inhaltsverzeichnis
Einleitung ... 1
1. Problemstellung und Konkretisierung des Untersuchungsschwerpunktes ... 1
2. Forschungsstand und methodischer Aufbau der Arbeit ... 4
1. Das Thema ‚Frieden’ im Kontext der sozialethischen Fragestellung ... 8
1.1. Annäherung an den Begriff der Ethik ... 8
1.1.1. Moral und Etho ... 8
1.1.2. Die wissenschaftliche Disziplin der Ethik heute ... 11
1.2. Die Sozialethik als spezieller Bereich der Ethik ... 13
1.2.1. Inhaltliche Ausrichtung und Fragestellung ... 13
1.2.2. Grundfragen christlicher Sozialethik ... 16
1.3. Friedensethische Reflexion im Kontext der politischen Ethik ... 19
1.3.1. Politische Ethik ... 20
1.3.2. Frieden als ethisches Leitmotiv ... 22
2. Die ‚neuen Kriege’ als Herausforderung für die Staatengemeinschaft ... 25
2.1. Der Wandel des Kriege ... 26
2.1.1. Vom klassischen Krieg zu Konflikten unserer Zeit ... 26
2.1.2. Charakteristika der ‚neuen Kriege’ ... 28
2.2. Sicherheitspolitische Herausforderungen durch den Kriegswandel ... 31
2.2.1. Gewandelte Anforderungen an die Sicherheitspolitik ... 31
2.2.2. Die Bedrohung durch den Terrorismu ... 34
3. Sicherheitsinteressen Deutschlands in einer neuen Weltordnung ... 36
3.1. Die deutsche Position in der globalen ‚Weltunordnung’ ... 37
3.1.1. Strategische Ausgangslage ... 37
3.1.2. Zentrale Interessen deutscher Außen- und Sicherheitspolitik ... 39
3.2. Auswirkungen auf das deutsche Sicherheitskonzept ... 42
3.2.1. Die europäische Sicherheitsstrategie ... 42
3.2.2. Die Verteidigungspolitischen Richtlinien und ihre Auswirkungen ... 45
4. Politische und rechtliche Legitimation von Einsätzen der Bundeswehr im Ausland ... 47
4.1. Verfassungsrechtliche Legitimation ... 48
4.1.1. Vorgaben aus Grundgesetz und Verfassung ... 48
4.1.2. Das Streitkräfteurteil des Bundesverfassungsgerichtes ... 51
4.1.3. Völkerrechtliche Rahmenbedingungen ... 53
4.2. Der Primat der Politik über die Streitkräfte ... 55
4.2.1. Verfassungsrechtliche Herleitung ... 55
4.2.2. Der konstitutive Parlamentsvorbehalt ... 57
5. Die Legitimation humanitärer Interventionen unter ethisch-rechtlichen Aspekten ... 60
5.1. Grundüberlegungen zum internationalen Schutz der Menschenrechte ... 61
5.1.1. Gedanken zur universalen Gültigkeit ... 61
5.1.2. Menschenrechtliche Fundamentalnormen ... 64
5.1.3. Die Vereinten Nationen als globale Konfliktregelungsinstanz ... 67
5.2. Das Konzept der humanitären Interventionen ... 70
5.2.1. Hintergrund und Begriffsdefinition ... 70
5.2.2. Die Kriterien einer humanitären Intervention in der Diskussion ... 72
5.2.3. Probleme der völkerrechtlichen Legitimierung ... 74
5.3. Die humanitäre Intervention im Spiegel der Friedensethik ... 78
5.3.1. Vom ‚gerechten Krieg’ zum ‚gerechten Frieden’ ... 79
5.3.2. Elemente der ‚bellum iustum’-Lehre in der moralischen Reflexion ... 82
6. Exkurs: Ethische Erziehung und Ausbildung in den Streitkräften ... 87
6.1. Die Notwendigkeit einer ethischen Reflexion soldatischen Handelns ... 88
6.1.1. Grundüberlegungen zur Selbstbegründung der Militärethik ... 88
6.1.2. Spezielle Rahmenbedingungen für die ethische Positionierung der Bundeswehr ... 90
6.2. Innere Führung als Ausgangspunkt einer soldatischen Ethik für die Bundeswehr ... 92
6.2.1. Konzeption und Ausrichtung ... 92
6.2.2. Innere Führung in der Praxi ... 95
6.3. Transformation und Innere Führung ... 97
6.3.1. Anforderungen an eine soldatische Ethik des 21. Jahrhundert ... 98
6.3.2. Kritik, wissenschaftliche Diskussion und Reformvorschläge ... 99
7. Die Intervention im Kosovo als Beispiel einer völkerrechtlichen Verhältnisbestimmung von Recht, Moral und Politik ... 103
7.1. Ausgangslage und Rahmenbedingungen der Intervention ... 104
7.1.1. Geschichtliche Entwicklung des Konflikts ... 104
7.1.2. Das Einschreiten der NATO und der Verlauf des Konflikt ... 107
7.2. Die Intervention im Kosovo und die Frage der Legitimation ... 110
7.2.1. Politische Rechtfertigung und Position Deutschlands ... 110
7.2.2. Völkerrechtliche Probleme und Kritik an der Intervention ... 113
7.2.3. Das Kosovo und die Kriterien einer moralischen Legitimation ... 117
8. Schlussbetrachtung ... 119
1. Zusammenfassung ... 119
2. Fazit und Ausblick ... 121
Abkürzungsverzeichnis ... 124
Abbildungsverzeichnis ... 125
Literaturverzeichnis ... 126
Anhang ... 148
Einleitung
1. Problemstellung und Konkretisierung des Untersuchungsschwerpunktes
„Die Sicherheit Deutschlands wird auch am Hindukusch verteidigt."1 Diese umgangssprachliche Formulierung wählte Verteidigungsminister Peter Struck anlässlich einer Pressekonferenz, um die Neuausrichtung der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik zu veranschaulichen. Terminologisch verdeutlichte diese Wortwahl nicht nur eine weite Auslegung des Begriffes ‚Verteidigung’, sondern erklärte die Transformation2 der deutschen Streitkräfte gleichzeitig zum politischen Programm. Die Bundeswehr hatte sich in den vorangegangenen Jahren kontinuierlich und von der Öffentlichkeit teilweise unbemerkt, zu einer Armee im Einsatz gewandelt, die im Rahmen multinationaler Bündnisse weltweit zur Krisenbewältigung und Konfliktverhütung eingesetzt wurde.3 Die Aussage Strucks zur Globalisierung deutscher Sicherheitsinteressen gehört seitdem zu einer der bekanntesten und am meisten zitierten Politikerformulierungen, wenn die Kontroverse um das weltweite militärische Engagement Deutschlands thematisiert werden soll.
Dabei war an dieser Stelle bereits das vorläufige Ende einer gut 10- jährigen Entwicklung erreicht, in der sich die sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik langsam aber stetig neu orientiert hatten. Nach dem Ende des Kalten Krieges und der Wiedervereinigung waren die Parameter für die deutsche Außenpolitik zunächst gänzlich neu bestimmt worden. In der Folge gelang es der Bundesregierung, den außenpolitischen Handlungsspielraum fortlaufend zu erweitern, was letztlich dazu führte, dass man sich den Forderungen der Verbündeten nach mehr Übernahme von Verantwortung, gerade im Bezug auf einen deutschen Beitrag zu Militärmissionen, nicht mehr verschließen konnte.4
Die militärische Beteiligung an den Luftschlägen der NATO im Kosovo- Konflikt 1999 stellte in diesem Zusammenhang die wichtigste Zäsur für die deutsche Außenpolitik dar. Das erste Mal seit Ende des Zweiten Weltkrieges waren Soldaten wieder Teil einer bewaffneten Zwangsmaßnahme, was die Diskussion über den Einsatz der Bundeswehr neu entfachte. Zu diesem Zeitpunkt klaffte bereits eine größere Lücke zwischen politischer Wirklichkeit und der gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit einer möglichen Beteiligung deutscher Streitkräfte an Kampfhandlungen. Der Kosovo-Konflikt war geeignet, diese Tatsache in den Fokus einer breiteren Öffentlichkeit zu rücken, denn es waren vor allem zwei Aspekte, die an dieser Stelle der umfassenden Reflexion bedurften: Erstens die generelle Frage nach der Rechtfertigung militärischer Gewalt in den internationalen Beziehungen und zweitens das Konzept der humanitären Intervention, auf das sich die intervenierenden Staaten beriefen.
Vor allem die deutsche Gesellschaft sah sich zum ersten Mal mit dem politisch- rechtlichen Konstrukt der militärischen Intervention aus humanitären Gründen konfrontiert, einem Einsatz militärischer Gewalt, der sich durch seinen Zweck, nämlich dem Schutz fundamentaler Menschenrechte, zu legitimieren sucht. Der überwiegende Teil der Öffentlichkeit musste aus diesem Grund sein Verständnis von Krieg und Frieden neu bestimmen und Begriffe wie staatliche Souveränität, Gewaltverbot und Menschenrechtsschutz in einen neuen Verhältniszusammenhang bringen. Die schockierenden Bilder aus dem Kosovo, die eine leidende und unterdrückte Zivilbevölkerung zeigten, verlagerte dabei die Auseinandersetzung mit der Legitimation militärischer Gewalt auf mehrere Ebenen. Neben der rechtlichen Problematik, der sowohl die humanitäre Intervention an sich, als auch der deutsche Beitrag unterlag, rückte vor allem die moralische Betrachtung in den Mittelpunkt. Der Schutz der Menschenrechte als Ziel der Intervention forcierte dabei die Frage, ob die negativen Folgen eines militärischen Einschreitens durch ihren Zweck aufgewogen werden können und inwiefern militärische Gewalt in bestimmten Fällen gerechtfertigt, vielleicht sogar geboten erscheint, obwohl das Gewaltverbot in den internationalen Beziehungen außer Frage steht.5
Ziel dieser Arbeit ist es zu reflektieren, welchen unterschiedlichen Dimensionen die Legitimation militärischer Gewalt unterliegt. Diese verschiedenen Ebenen sollen in einen Zusammenhang gebracht werden, um zu zeigen, dass die Frage von Krieg und Frieden nicht nur eine politische und rechtliche ist, sondern in besonderem Maße auch eine moralische. Gerade in Bezug auf die Problematik der humanitären Interventionen ist die friedensethische Betrachtung der Fragestellung von besonderem Interesse und unerlässlich: Gibt es bei schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen eine moralische Legitimation, vielleicht sogar Verpflichtung der Staatengemeinschaft zum Intervenieren und durch welche Kriterien wird die Legitimation dieser Gewalt bestimmt?
In der friedensethischen Reflexion sind im Laufe der Diskussion über die Rechtfertigung humanitärer Interventionen zeitlich angepasste Elemente des ‚gerechten Krieges’ verstärkt gebraucht worden, um Maßstäbe zu entwickeln, die humanitäre Intervention auf ihre Moralität hin überprüfen zu können.6 Kann Krieg in diesem Sinne ‚gerecht’ sein und ist militärische Gewalt unter bestimmten Voraussetzungen mit dem ethischen Leitmotiv des Friedens vereinbar? Im speziellen soll deshalb die Frage beantwortet werden, in welchem interdisziplinären Zusammenhang diese Dimension zu der politisch-rechtlichen Auseinandersetzung mit der Problematik steht und inwiefern moralische Kriterien eine Hilfe bei der Auseinandersetzung mit Krieg in den internationalen Beziehungen sein können und müssen. Dabei wird vor allem die Fragestellung fokussiert, welchen Legitimationskriterien humanitäre Interventionen unterliegen und ob der Einsatz militärischer Gewalt überhaupt moralisch gerechtfertigt sein kann.
[...]
1 Am 5. Dezember 2002 hatte Struck auf einer Pressekonferenz in Berlin, anlässlich der Überarbeitung der Verteidigungspolitischen Richtlinien, wörtlich gesagt: „Die Sicherheit der Bundeswehr wird eben auch am Hindukusch verteidigt.“ In der öffentlichen Diskussion wurde dieser Satz auf die Sicherheit Deutschlands übertragen. Struck nutzte auf einer Pressekonferenz am 21.02.2003 dann selbst die Formulierung: „Deutschland wird auch am Hindukusch verteidigt.“ (Vgl.: Wagener, Martin: Auf dem Weg zu einer "normalen Macht"? Die Entsendung deutscher Streitkräfte in der Ära Schröder. Trier 2004 (Trierer Arbeitspapiere zur Internationalen Politik; Nr. 8), S. 14f.).
2 Dieser Begriff wurde im Verlauf der letzten 15 Jahre vor allem durch die USA geprägt. Er beschreibt im allgemeinen Verständnis einen kontinuierlichen Anpassungsprozess der Streitkräfte an neue sicherheitspolitische Herausforderungen und hat sich mittlerweile auch im deutschen Sprachgebrauch als Beschreibung für die Umstrukturierung der Bundeswehr etabliert (Vgl.: Lange, Stefan: Transformation der Streitkräfte. In: Meier-Walser, Reinhard C. (Hrsg.): Deutsche Sicherheitspolitik. Rückblick, Bilanz und Perspektiven. München 2005, S. 105f.).
3 Vgl.: Rauch, Andreas M.: Auslandseinsätze der Bundeswehr. Baden-Baden 2006, insbesondere S. 43-92.
4 Vgl.: Bredow, Wilfried v.: Die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Eine Einführung. Wiesbaden 2006, insbesondere S. 81-131.
5 Vgl. u.a. die Beiträge in: Gustenau, Gustav (Hrsg.): Humanitäre militärische Intervention zwischen Legalität und Legitimität. Tagungsband des Instituts für Internationale Friedenssicherung, Wien. Baden-Baden 2000. Und: Lutz, Dieter S. (Hrsg.): Der Kosovo-Krieg. Rechtliche und rechtsethische Aspekte. Baden-Baden 1999/2000 (Demokratie, Sicherheit, Frieden; Band 127).
6 Stellvertretend sei hier das Thesenpapier Humanitäre Intervention? Rechtsethische Überlegungen des Zentralkomitees der deutschen Katholiken genannt (Zentralkomitee der deutschen Katholiken (Hrsg.): Humanitäre Intervention? Rechtsethische Überlegungen. Thesenpapier. Bonn 2000, insbesondere S. 8-22.).
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