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Termpaper, 2002, 29 Pages
Author: Franziska Lenz
Subject: Economics / Business: Marketing, Corporate Communication, CRM, Market Research
Details
Institution/College: Fachhochschule für Technik und Wirtschaft
Tags: Ein-, Mehrwegverpackungen, Verpackungsverordnung, Rechtliche, Aspekte, Marketing
Year: 2002
Pages: 29
Grade: 1,0
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-15807-7
File size: 252 KB
Umfangreiches Literaturverzeichnis
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Excerpt (computer-generated)
Hausarbeit zum Thema
Ein- und Mehrwegverpackungen
- die Verpackungsverordnung
im Rahmen der Vorlesung
Rechtliche Aspekte des Marketing
vorgelegt von: Franziska Lenz
Studentin im Studiengang
Öffentliches Dienstleistungs-Management
an der FHTW/FHVR im sechsten Jahrgang,
sechstes Semester, SoSe 2002
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Einleitung
1 Die Verpackungsverordnung
1.1 rechtliche Grundlagen
1.1.1 Abfallbeseitigungsgesetz , EG-Abfallrahmenrichtlinie
1.1.2 Kreislaufwirtschaftsgesetz
1.1.3 Europäische Verpackungsrichtlinie
1.1.4 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
1.2 Anwendungsbereich
1.3 Abfallwirtschaftliche Ziele
1.4 Verpackungsarten
1.5 Rücknahme-, Pfanderhebungs- und Verwertungspflichten
1.5.1 Sammel- und Verwertungssysteme
1.5.2 Die Duale System Deutschland AG (DSD AG)
1.6 Novellierungen der VerpackV
1.6.1 vom 28. August 1998
1.6.2 vom 01. Juli 2001
2 Pro und Kontra der Pfanderhebungspflicht für Einweg-Getränkeverpackungen
3 Fazit
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
a.a.O. am angegebenen Ort
Abs. Absatz
AgV Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V.
AGVU Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt e.V.
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft
BDI Bundesverband der Deutschen Industrie
BDH Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände e.V.
BGBl Bundesgesetzblatt
BMU Bundesumweltministerium
BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
BVZV Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände e.V.
bzw. beziehungsweise
ca. circa
DUH Deutsche Umwelthilfe e.V.
d.h. das heißt
DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag
DSD AG Duales System Deutschland Aktiengesellschaft
DVI Deutsches Verpackungsinstitut e.V.
EG Europäische Gemeinschaft
EU Europäische Union
EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung
HDE Hauptverband des Deutschen Einzelhandels
i.d.R. in der Regel
IHK Industrie- und Handelskammer
kg Kilogramm
KrW-/AbfG Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
l Liter
NABU Naturschutzbund
OVG Oberverwaltungsgericht
PET Polyethylenterephthalat
S. Seite
sog. sogenannte/sogenannter
u.a. unter anderem
usw. und so weiter
vgl. vergleiche
VerpackV Verpackungsverordnung
z.B. zum Beispiel
Einleitung
Verpackungen gehören zum täglichen Leben. Sie dienen unterschiedlichsten Zwecken, wie der sicheren Lieferung von Produkten (Transportverpackungen), der Aufnahme und dem Schutz von Waren (Verkaufsverpackungen) und der Darbietung von Erzeugnissen (Umverpackungen). Verpackungsabfälle gehören mit etwa 50 % nach dem Volumen und etwa 30 % nach dem Gewicht zur wichtigsten Abfallart des Hausmülls und der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle.
Hauptsächlich bestehen Verpackungen aus Glas, Papier, Pappe und Karton, Kunststoff, Weißblech, Aluminium und Holz - wertvollen (sekundären) Rohstoffen, deren Wiederverwendung oder Verwertung zur Schonung der natürlichen Rohstoffquellen dient.
Für die Abfallentsorgung waren ausschließlich die Gemeinden zuständig, bis erkannt wurde, dass sie mit ihren Abfallbewältigungssystemen, die vorrangig auf Beseitigung ausgerichtet waren, das Müllwachstum nicht nachhaltig beeinflussen konnten.
Um dem stetigen Anstieg der Verpackungsmengen entgegen zu wirken, hat die Bundesregierung am 12. Juni 1991 die Verpackungsverordnung (VerpackV) erlassen. Mit dieser Verordnung wurde erstmals eine umfassende Regelung im Sinne der Kreislaufwirtschaft und zur Verwirklichung der Produktverantwortung geschaffen und die Verantwortung der Hersteller und Vertreiber für ihr Produkt von der Herstellung bis zur umweltgerechten Entsorgung ausgedehnt (Verursacherprinzip). Der Schwerpunkt bei der Bewältigung des Verpackungsmülls sollte von der reinen Beseitigung in Richtung Vermeidung und Verwertung verlagert werden. Umgesetzt wurde diese Inpflichtnahme von Herstellern und Vertreibern durch die Festlegung von Rücknahme- und Verwertungsauflagen.1
1 Die Verpackungsverordnung
1.1 rechtliche Grundlagen
1.1.1 Abfallbeseitigungsgesetz , EG-Abfallrahmenrichtlinie
Die Verpackungsverordnung ist eine auf der Basis des Abfallbeseitigungsgesetzes vom 5. Januar 1977 und der EG-Abfallrahmenrichtlinie vom 18. März 19912 erlassene Verordnung mit dem Zweck der Vermeidung und Wiederverwertung von Abfällen im Verpackungsbereich.3 Sie trat am 12. Juni 1991 in Kraft.4
1.1.2 Kreislaufwirtschaftsgesetz
Aus dem Abfallbeseitigungsgesetz entstand das Kreislaufwirtschaftsgesetz, dass am 8. Juli 1994 verabschiedet wurde und dessen Hauptbestandteil der neue vorsorgeorientierte Abfallbegriff nach der 3-V-Philosophie (Vermeiden, Vermindern und Verwerten von Abfällen) ist. Ziel ist, dass durch die Konstruktion von Produkten, die mehrfach verwendbar, langlebiger und schadstoffärmer sind, Ressourcen geschont werden.
1.1.3 Europäische Verpackungsrichtlinie
Am 31. Dezember 1994 trat nach langwierigen Vermittlungsverhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Ministerrat und EU-Parlament die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle5 in Kraft, mit dem Ziel der Harmonisierung der unterschiedlichen Maßnahmen der Mitgliedsstaaten im Bereich der Verpackungen und Verpackungsabfallbewirtschaftung sowie der Sicherung eines hohen Umweltschutzniveaus mit Hilfe einer Erhöhung der Verwertungsquoten für Verpackungsabfälle. Entsprechende nationale Regelungen dürfen aber gemäß EWG-Vertrag die Garantie des freien Warenverkehrs innerhalb der Gemeinschaft nicht verbieten bzw. verhindern.
1.1.4 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
Am 7. Oktober 1996 trat als Teil des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen vom 27. September 19946 das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Kraft. Kern der umweltpolitischen Zielsetzung ist die konsequente Vermeidung und Verwertung von Abfällen und damit die Förderung der Kreislaufwirtschaft.
1.2 Anwendungsbereich
Den Vorschriften der VerpackV unterliegen die Hersteller von Verpackungen wie auch deren Vertreiber (Unternehmen, die Verpackungen oder Waren in Verpackungen in Verkehr bringen), gleichgültig auf welcher Handelsstufe.7 Der Anwendungsbereich der VerpackV umfasst folglich nicht nur die Stufe des Endverbraucherhandels, sondern alle Bereiche in denen Verpackungen eingesetzt werden.
1.3 Abfallwirtschaftliche Ziele
- Verpackungen sind aus umweltverträglichen und die stoffliche Verwertung nicht belastenden Materialien herzustellen.
- Abfälle aus Verpackungen sind dadurch zu vermeiden, dass Verpackungen nach Volumen und Gewicht nicht größer sein dürfen, als für den Schutz des Inhaltes und die Vermarktung unmittelbar notwendig ist, dass sie wiederbefüllt werden können, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist, dass sie stofflich verwertet werden, soweit die Voraussetzungen für eine Wiederbefüllung nicht vorliegen.8
1.4 Verpackungsarten
[...]
1 http://www.bmu.de/sachthemen/abfallwirtschaft/bmu_stadt/sbgetraenke/kurzinfo/wichtig_html.com vom 28.5.2002
2 91/156/EWG, ABIEG Nr. L 78, S. 32
3 aus: Gabler-Wirtschafts-Lexikon, betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden, 14. Auflage,
1997, Band T - VE, Seiten 4105 bis 4106
4 Bundesgesetzblatt (BGBl) Teil I Seiten 1234 ff.
5 94/62/EG
6 BGBl I 2705; Art. 1
7 Vgl. Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen (VerpackV) vom 12. Juni 1991, Bundesgesetz-
blatt, Jahrgang 1991, Teil I, Seite 1234, § 2 Absatz 1
8 Vgl. ebenda § 1
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