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Ökonomische Analyse des Rechtsstreits U.S. Department of Justice vs. Microsoft

Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2005, 38 Pages
Author: Dipl. Oec. Sebastian Gröll
Subject: Economics / Business: Political Economics

Details

Category: Scholarly Paper (Advanced Seminar)
Year: 2005
Pages: 38
Grade: 1,7
Bibliography: ~ 31  Entries
Language: German
Archive No.: V91424
ISBN (E-book): 978-3-638-04912-2

File size: 337 KB

Abstract

Die folgende Arbeit soll die ökonomischen Auswirkungen des Rechtstreits zwischen der amerikanischen Justiz und dem Unternehmen Microsoft analysieren. Zu Anfang soll ein Überblick über die Rechtsparteien, die Streitgegenstände und die Rechtsgrundlage gegeben werden. Im Analyseteil erfolgt dann eine ökonomische Aufarbeitung verschiedener Streitgegenstände. Die vorgebrachten Argumente und Vorwürfe werden hier verglichen und analysiert. Im dritten Abschnitt des Hauptteils findet eine Gegenüberstellung der verschiedenen Lösungsansätze statt. Diese werden ausgewertet und denkbare Auswirkungen auf Konsumenten, aber auch die gesamte Ökonomie werden untersucht. Mit dieser Ausarbeitung soll ein weitreichender Überblick über den gesamten Rechtsstreit gegeben werden, der in den USA immerhin zehn Jahre andauerte und in neuen Verhandlungen mit der EU nun seine Fortsetzung findet.


Excerpt (computer-generated)

Universität Hohenheim

Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Institut für Volkswirtschaftslehre

Seminararbeit über das Thema:

Ökonomische Analyse des Rechtsstreits U.S. Department

of Justice vs. Microsoft

Eingereicht am Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie

Von:

Dipl. Oec.: Sebastian Gröll

Abgabetag: 15.6.2005


Inhaltsverzeichnis

INHALTSVERZEICHNIS I

ABBILDUNGSVERZEICHNIS II

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS III

1. EINFÜHRUNG IN DAS THEMA 1

2. GRUNDLAGEN 1

2.1 RECHTSPARTEIEN 1

2.1.1 Microsoft Corporation 1

2.1.2 US Justiz-System: Department of Justice 2

2.2 RECHTSGRUNDLAGE 3

2.2.1 Sherman Act §1 3

2.2.2 Sherman Act §2 4

2.3 DIE STREITGEGENSTÄNDE 5

2.3.1 Monopol im Markt für OS 5

2.3.2 Monopol im Markt für Browser 6

2.3.3 Wettbewerbsfeindliche Verträge mit OEMs und ISPs 7

2.3.4 Entscheidung ­ ,,finding of facts" 8

2.4 CHRONOLOGISCHER VERLAUF DES RECHTSSTREITS 8

3. ANALYSE 10

3.1 VERGLEICH VON MONOPOL UND WETTBEWERB 10

3.1.1 Monopol 10

3.1.2 Wettbewerb 10

3.1.3 Wohlfahrtsanalyse 11

3.2 BESONDERHEITEN IN SOFTWAREMÄRKTEN 12

3.2.1 Beidseitige Skaleneffekte 12

3.2.2 Nachfrageseite: Netzwerkeffekte 13

3.2.3 Angebotsseite: natürliches Monopol 14

3.3 MARKTSTÄRKE VON MICROSOFT 14

3.3.1 Preisverhalten ­ ,,predatory pricing" 14

3.3.2 Path Dependence und Lock-in 16

4. LÖSUNGSALTERNATIVEN 17

4.1 LÖSUNGSANSÄTZE 17

4.1.1 Radikaler Ansatz: Teilung der Microsoft Corporation 17

4.1.2 Urteil des Appeals Court 20

4.1.3 Gemäßigte Ansätze: Beschränkungen 21

4.1.4 Ergebnisse und Beurteilung 22

4.2 AUSWIRKUNGEN DES RECHTSSTREITS 23

4.2.1 Shareholder und Konsumenten 23

4.2.2 New Economy-Markt und andere Unternehmen 23

5. AUSBLICK 25

6. ANHANG 26

7. LITERATURVERZEICHNIS 31


Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Marktanteil Browser S. 22

Abb. 2: Preis-Mengen-Kombination Monopol S. 22

Abb. 3: Preis-Mengen-Kombination vollkommene Konkurrenz S. 23

Abb. 4: Vergleich Monopol und vollkommene Konkurrenz S. 23

Abb. 5: Gesamtergebnis Konkurrenzgleichgewicht S. 24

Abb. 6: Gesamtergebnis Monopolgleichgewicht S. 24

Abb. 7: Aktienkursverlauf Microsoft S. 25

Abb. 8: Softwarepreise in Vergleich S. 25

II


Abkürzungsverzeichnis

Abb. ­ Abbildung

API ­ Application Product Interfaces

CEO ­ Chief Executive Officer

DOJ ­ Department of Justice

IE ­ Internet Explorer

IKT ­ Informations- und Kommunikationstechnologie

ISP ­ Internet Service Provider

ISV ­ Independent Software Vendors

KR ­ Konsumentenrente

Microsoft ­ Microcomputer-Software

OEM ­ Original Equipment Manufacturers

OS ­ Operating System

OSP ­ Online Service Provider

PC ­ Personal Computer

PDA ­ Personal Digital Assistant

PR ­ Produzentenrente

SA ­ Sherman Act

WFV ­ Wohlfahrtsverlust

III


1. Einführung in das Thema

Die folgende Arbeit soll die ökonomischen Auswirkungen des Rechtstreits zwischen der

amerikanischen Justiz und dem Unternehmen Microsoft analysieren. Zu Anfang soll ein

Überblick über die Rechtsparteien, die Streitgegenstände und die Rechtsgrundlage gegeben

werden. Im Analyseteil erfolgt dann eine ökonomische Aufarbeitung verschiedener

Streitgegenstände. Die vorgebrachten Argumente und Vorwürfe werden hier verglichen und

analysiert. Im dritten Abschnitt des Hauptteils findet eine Gegenüberstellung der

verschiedenen Lösungsansätze statt. Diese werden ausgewertet und denkbare Auswirkungen

auf Konsumenten, aber auch die gesamte Ökonomie werden untersucht. Mit dieser

Ausarbeitung soll ein weitreichender Überblick über den gesamten Rechtsstreit gegeben

werden, der in den USA immerhin zehn Jahre andauerte und in neuen Verhandlungen mit der

EU nun seine Fortsetzung findet.

2. Grundlagen

2.1 Rechtsparteien

2.1.1 Microsoft Corporation

Das Unternehmen Microsoft ist der weltweit führende Hersteller von PC-Software. Es bietet

ein sehr breites Spektrum an Produkten und Dienstleistungen an. Die Produktpalette erstreckt

sich von Betriebssystemen für PCs und Netzwerke über Serversoftware für

Client-Server

-

Umgebungen, Anwendungsprogramme und Desktopapplikationen für Unternehmen sowie

private Nutzer, Multimediaanwendungen bis hin zu Internet-Plattformen und Entwickler-

Tools. Darüber hinaus vertreibt Microsoft Online-Dienste, Computerfachbücher und

Eingabegeräte an. Ihre Produkte sind für die meisten PCs verfügbar und in mehr als 30

Sprachen in über 60 Ländern der Welt erhältlich. Microsoft verfolgt die Strategie ,,

a pc on

every desk and in every home

", um unter anderem der stetig wachsenden Bedeutung des

Internets gerecht zu werden und somit Netzwerkeffekte aufzubauen.

Das Unternehmen wurde am 4. April 1975 von William ,,Bill" Gates und seinem Partner Paul

Allen gegründet und hat seit 1986 seinen Hauptsitz in Redmond, Washington. Am 25. Juni

1985 wurde Microsoft als Aktiengesellschaft eingetragen und ist seit 1986 im amerikanischen

NASDAQ

-Index notiert. Im Jahr 2004 erwirtschaftete Microsoft, unter Führung des

derzeitigen CEOs Steven Ballmer, einen Nettoerlös von 37 Mill. US$ mit einem Wachstum

von 14% gegenüber dem Vorjahr und einen Nettogewinn von 8 Mill. US$ mit einem

1


Zuwachs von 8%. Die Microsoft Corporation beschäftigte im Jahr 2004 57086 Mitarbeiter,

davon 37440 Mitarbeiter in den USA.1

2.1.2 US Justiz-System: Department of Justice

Die amerikanische Judikative ist die dritte Gewalt im Staatsaufbau. Sie selbst ist wiederum in

drei Instanzen aufgeteilt. Auf der untersten Ebene befinden sich die

District Courts

, derzeit

89. Diese werden auch

trial courts

genannt, da sie für nahezu alle zivil- und strafrechtlichen

Fälle zuständig sind. Über ihnen stehen 13 Berufungsgerichte, die

Circuit Courts of Appeals

,

die Berufungsfälle der

District Courts

aus ihrem jeweiligen Bezirk bearbeiten. An deren

Spitze steht der

Supreme Court

als oberste und endgültige Instanz des amerikanischen Rechts.

Er besteht aus dem

Chief Justice

und 8 weiteren Richtern, die vom Präsidenten auf Lebenszeit

ernannt werden.2 Der

Supreme Court

ist, im Gegensatz zum deutschen Bundesverfassungs-

gericht, oberstes Gericht für beinahe alle Arten an Streitfällen, im Gegensatz zum

Bundesverfassungsgericht, das lediglich verfassungsrechtliche Fälle bearbeitet.3 Auf

Bundesstaatenebene existiert jeweils zusätzlich ein eigenes Gerichtssystem, das ebenfalls

mehrstufig aufgebaut ist und ebenso in einem

Supreme Court

des jeweiligen Einzelstaates

gipfelt. Hier werden primär Zivil- und Strafrechtsprozesse geführt. Es bestehen so nahezu 50

Varianten des amerikanischen Rechts nebeneinander, da jeder Bundesstaat eigene

Schwerpunkte und Ausformulierungen besitzt.4

Das

Department of Justice

als das amerikanische Justizministerium hat den Auftrag, das

Gesetz durchzusetzen und die Interessen gemäß den Gesetzen der Vereinigten Staaten zu

vertreten. Es soll eine Führungsrolle in der Bekämpfung von Kriminalität jeglicher Art

einnehmen und jede Missachtung des Gesetzes bestrafen5. Es gliedert sich in verschiedene

Unterabteilungen. Eine davon ist die

Antitrust Division

. Diese ist bei Kartellangelegenheiten,

wie im Falle Microsoft, zuständig und soll den Wettbewerb fördern und schützen.6

1 vgl.

Microsoft Corporation

(2004a), S.1 ff.

2 vgl.

The Federal Judiciary

(2005), S. 1

3 vgl.

Hay

(1995), S. 44 ff.

4 vgl.

Lösche, P.; Wasser, H.

(2004), S. 36

5 vgl.

Department of Justice

(2004a), S. 1

6 vgl.

Antitrust Division

(2005), S. 1

2


2.2 Rechtsgrundlage

Durch den vom Strukturwandel in den USA hervorgerufenen Wandel von der

langwirtschaftlich geprägten Wirtschaft hin zur Industriegesellschaft entstanden eine Vielzahl

an Monopolen, beispielsweise in den Bereichen Öl, Gas und Baumwolle. Jedoch waren im

bürgerlichen Recht in den USA nur unzureichende Mittel für den Umgang mit Monopolen

enthalten. Deshalb wurden umfangreiche Kartellgesetze entwickelt, um wettbewerbswidrigen

Verhaltensweisen einiger Unternehmen entgegenzuwirken. 1890 wurden so die ersten

Kartellgesetze verabschiedet, welche den Namen Sherman Act trugen und den Beginn der

Kartellrechtsgesetzgebung in den USA markierten. Diese Gesetze sollen den Schutz des

Wettbewerbs gewährleisten. Die Substanz der Kartellgesetze stellen die beiden ersten

Paragraphen dar, welche im Folgenden erläutert werden.7

2.2.1 Sherman Act §1

§ 1. Trusts, etc., in restraint of trade illegal; penalty

"Every contract, combination in the form of trust or otherwise, or conspiracy,

in restraint of trade or commerce among the several States, or with foreign

nations, is declared to be illegal. Every person who shall make any contract or

engage in any combination or conspiracy hereby declared to be illegal shall be

deemed guilty of a felony [...]." 8

Der erste Paragraph der Antitrust-Gesetze behandelt wettbewerbswidrige Vereinbarungen

zwischen mehreren Parteien. Die Hauptaussage, dass jeder Vertrag zur Beschränkung des

Wettbewerbs rechtswidrig sei, wurde durch die sog.

rule of reason

9 entschärft, wonach nur

bestimmtes Verhalten bestraft wird, das sich dem Sinne nach gegen den SA richtet. Des

weiteren muss geprüft werden, ob die Vereinbarung rein regulierenden Charakter hat und

somit zu einer Stärkung des Wettbewerbs beiträgt, oder ob sie eine schädigende Wirkung für

den freien Wettbewerb zur Folge hat, die ,,per se"-Verstöße.10 Auch Exklusivverträge sind

nach neueren Urteilen als wettbewerbsschädigend einzustufen, wenn sie den Konkurrenten

7 vgl.

Cheeseman

(1995), S. 868

8 vgl.

Department of Justice

(2004b), S. 2 f.

9

übersetzt

: Regel des vernünftigen Ermessens, entwickelt durch den Supreme Court

10 vgl.

Hay

(1995), S. 194 f.

3



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