Please wait
Please install the Adobe Flash Player if no e-book is displayed.
Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2005, 38 Pages
Author: Dipl. Oec. Sebastian Gröll
Subject: Economics / Business: Political Economics
Details
Tags: Analyse, Rechtsstreits, Department, Justice, Microsoft
Year: 2005
Pages: 38
Grade: 1,7
Bibliography: ~ 31 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-04912-2
File size: 337 KB
Other users also were interested in the following titles:
Abstract
Die folgende Arbeit soll die ökonomischen Auswirkungen des Rechtstreits zwischen der amerikanischen Justiz und dem Unternehmen Microsoft analysieren. Zu Anfang soll ein Überblick über die Rechtsparteien, die Streitgegenstände und die Rechtsgrundlage gegeben werden. Im Analyseteil erfolgt dann eine ökonomische Aufarbeitung verschiedener Streitgegenstände. Die vorgebrachten Argumente und Vorwürfe werden hier verglichen und analysiert. Im dritten Abschnitt des Hauptteils findet eine Gegenüberstellung der verschiedenen Lösungsansätze statt. Diese werden ausgewertet und denkbare Auswirkungen auf Konsumenten, aber auch die gesamte Ökonomie werden untersucht. Mit dieser Ausarbeitung soll ein weitreichender Überblick über den gesamten Rechtsstreit gegeben werden, der in den USA immerhin zehn Jahre andauerte und in neuen Verhandlungen mit der EU nun seine Fortsetzung findet.
Excerpt (computer-generated)
Universität Hohenheim
Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Institut für Volkswirtschaftslehre
Seminararbeit über das Thema:
Ökonomische Analyse des Rechtsstreits U.S. Department
of Justice vs. Microsoft
Eingereicht am Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie
Von:
Dipl. Oec.: Sebastian Gröll
Abgabetag: 15.6.2005
Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS I
ABBILDUNGSVERZEICHNIS II
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS III
1. EINFÜHRUNG IN DAS THEMA 1
2. GRUNDLAGEN 1
2.1 RECHTSPARTEIEN 1
2.1.1 Microsoft Corporation 1
2.1.2 US Justiz-System: Department of Justice 2
2.2 RECHTSGRUNDLAGE 3
2.2.1 Sherman Act §1 3
2.2.2 Sherman Act §2 4
2.3 DIE STREITGEGENSTÄNDE 5
2.3.1 Monopol im Markt für OS 5
2.3.2 Monopol im Markt für Browser 6
2.3.3 Wettbewerbsfeindliche Verträge mit OEMs und ISPs 7
2.3.4 Entscheidung ,,finding of facts" 8
2.4 CHRONOLOGISCHER VERLAUF DES RECHTSSTREITS 8
3. ANALYSE 10
3.1 VERGLEICH VON MONOPOL UND WETTBEWERB 10
3.1.1 Monopol 10
3.1.2 Wettbewerb 10
3.1.3 Wohlfahrtsanalyse 11
3.2 BESONDERHEITEN IN SOFTWAREMÄRKTEN 12
3.2.1 Beidseitige Skaleneffekte 12
3.2.2 Nachfrageseite: Netzwerkeffekte 13
3.2.3 Angebotsseite: natürliches Monopol 14
3.3 MARKTSTÄRKE VON MICROSOFT 14
3.3.1 Preisverhalten ,,predatory pricing" 14
3.3.2 Path Dependence und Lock-in 16
4. LÖSUNGSALTERNATIVEN 17
4.1 LÖSUNGSANSÄTZE 17
4.1.1 Radikaler Ansatz: Teilung der Microsoft Corporation 17
4.1.2 Urteil des Appeals Court 20
4.1.3 Gemäßigte Ansätze: Beschränkungen 21
4.1.4 Ergebnisse und Beurteilung 22
4.2 AUSWIRKUNGEN DES RECHTSSTREITS 23
4.2.1 Shareholder und Konsumenten 23
4.2.2 New Economy-Markt und andere Unternehmen 23
5. AUSBLICK 25
6. ANHANG 26
7. LITERATURVERZEICHNIS 31
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Marktanteil Browser S. 22
Abb. 2: Preis-Mengen-Kombination Monopol S. 22
Abb. 3: Preis-Mengen-Kombination vollkommene Konkurrenz S. 23
Abb. 4: Vergleich Monopol und vollkommene Konkurrenz S. 23
Abb. 5: Gesamtergebnis Konkurrenzgleichgewicht S. 24
Abb. 6: Gesamtergebnis Monopolgleichgewicht S. 24
Abb. 7: Aktienkursverlauf Microsoft S. 25
Abb. 8: Softwarepreise in Vergleich S. 25
II
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung
API Application Product Interfaces
CEO Chief Executive Officer
DOJ Department of Justice
IE Internet Explorer
IKT Informations- und Kommunikationstechnologie
ISP Internet Service Provider
ISV Independent Software Vendors
KR Konsumentenrente
Microsoft Microcomputer-Software
OEM Original Equipment Manufacturers
OS Operating System
OSP Online Service Provider
PC Personal Computer
PDA Personal Digital Assistant
PR Produzentenrente
SA Sherman Act
WFV Wohlfahrtsverlust
III
1. Einführung in das Thema
Die folgende Arbeit soll die ökonomischen Auswirkungen des Rechtstreits zwischen der
amerikanischen Justiz und dem Unternehmen Microsoft analysieren. Zu Anfang soll ein
Überblick über die Rechtsparteien, die Streitgegenstände und die Rechtsgrundlage gegeben
werden. Im Analyseteil erfolgt dann eine ökonomische Aufarbeitung verschiedener
Streitgegenstände. Die vorgebrachten Argumente und Vorwürfe werden hier verglichen und
analysiert. Im dritten Abschnitt des Hauptteils findet eine Gegenüberstellung der
verschiedenen Lösungsansätze statt. Diese werden ausgewertet und denkbare Auswirkungen
auf Konsumenten, aber auch die gesamte Ökonomie werden untersucht. Mit dieser
Ausarbeitung soll ein weitreichender Überblick über den gesamten Rechtsstreit gegeben
werden, der in den USA immerhin zehn Jahre andauerte und in neuen Verhandlungen mit der
EU nun seine Fortsetzung findet.
2. Grundlagen
2.1 Rechtsparteien
2.1.1 Microsoft Corporation
Das Unternehmen Microsoft ist der weltweit führende Hersteller von PC-Software. Es bietet
ein sehr breites Spektrum an Produkten und Dienstleistungen an. Die Produktpalette erstreckt
sich von Betriebssystemen für PCs und Netzwerke über Serversoftware für
Client-Server
-
Umgebungen, Anwendungsprogramme und Desktopapplikationen für Unternehmen sowie
private Nutzer, Multimediaanwendungen bis hin zu Internet-Plattformen und Entwickler-
Tools. Darüber hinaus vertreibt Microsoft Online-Dienste, Computerfachbücher und
Eingabegeräte an. Ihre Produkte sind für die meisten PCs verfügbar und in mehr als 30
Sprachen in über 60 Ländern der Welt erhältlich. Microsoft verfolgt die Strategie ,,
a pc on
every desk and in every home
", um unter anderem der stetig wachsenden Bedeutung des
Internets gerecht zu werden und somit Netzwerkeffekte aufzubauen.
Das Unternehmen wurde am 4. April 1975 von William ,,Bill" Gates und seinem Partner Paul
Allen gegründet und hat seit 1986 seinen Hauptsitz in Redmond, Washington. Am 25. Juni
1985 wurde Microsoft als Aktiengesellschaft eingetragen und ist seit 1986 im amerikanischen
NASDAQ
-Index notiert. Im Jahr 2004 erwirtschaftete Microsoft, unter Führung des
derzeitigen CEOs Steven Ballmer, einen Nettoerlös von 37 Mill. US$ mit einem Wachstum
von 14% gegenüber dem Vorjahr und einen Nettogewinn von 8 Mill. US$ mit einem
1
Zuwachs von 8%. Die Microsoft Corporation beschäftigte im Jahr 2004 57086 Mitarbeiter,
davon 37440 Mitarbeiter in den USA.1
2.1.2 US Justiz-System: Department of Justice
Die amerikanische Judikative ist die dritte Gewalt im Staatsaufbau. Sie selbst ist wiederum in
drei Instanzen aufgeteilt. Auf der untersten Ebene befinden sich die
District Courts
, derzeit
89. Diese werden auch
trial courts
genannt, da sie für nahezu alle zivil- und strafrechtlichen
Fälle zuständig sind. Über ihnen stehen 13 Berufungsgerichte, die
Circuit Courts of Appeals
,
die Berufungsfälle der
District Courts
aus ihrem jeweiligen Bezirk bearbeiten. An deren
Spitze steht der
Supreme Court
als oberste und endgültige Instanz des amerikanischen Rechts.
Er besteht aus dem
Chief Justice
und 8 weiteren Richtern, die vom Präsidenten auf Lebenszeit
ernannt werden.2 Der
Supreme Court
ist, im Gegensatz zum deutschen Bundesverfassungs-
gericht, oberstes Gericht für beinahe alle Arten an Streitfällen, im Gegensatz zum
Bundesverfassungsgericht, das lediglich verfassungsrechtliche Fälle bearbeitet.3 Auf
Bundesstaatenebene existiert jeweils zusätzlich ein eigenes Gerichtssystem, das ebenfalls
mehrstufig aufgebaut ist und ebenso in einem
Supreme Court
des jeweiligen Einzelstaates
gipfelt. Hier werden primär Zivil- und Strafrechtsprozesse geführt. Es bestehen so nahezu 50
Varianten des amerikanischen Rechts nebeneinander, da jeder Bundesstaat eigene
Schwerpunkte und Ausformulierungen besitzt.4
Das
Department of Justice
als das amerikanische Justizministerium hat den Auftrag, das
Gesetz durchzusetzen und die Interessen gemäß den Gesetzen der Vereinigten Staaten zu
vertreten. Es soll eine Führungsrolle in der Bekämpfung von Kriminalität jeglicher Art
einnehmen und jede Missachtung des Gesetzes bestrafen5. Es gliedert sich in verschiedene
Unterabteilungen. Eine davon ist die
Antitrust Division
. Diese ist bei Kartellangelegenheiten,
wie im Falle Microsoft, zuständig und soll den Wettbewerb fördern und schützen.6
1 vgl.
Microsoft Corporation
(2004a), S.1 ff.
2 vgl.
The Federal Judiciary
(2005), S. 1
3 vgl.
Hay
(1995), S. 44 ff.
4 vgl.
Lösche, P.; Wasser, H.
(2004), S. 36
5 vgl.
Department of Justice
(2004a), S. 1
6 vgl.
Antitrust Division
(2005), S. 1
2
2.2 Rechtsgrundlage
Durch den vom Strukturwandel in den USA hervorgerufenen Wandel von der
langwirtschaftlich geprägten Wirtschaft hin zur Industriegesellschaft entstanden eine Vielzahl
an Monopolen, beispielsweise in den Bereichen Öl, Gas und Baumwolle. Jedoch waren im
bürgerlichen Recht in den USA nur unzureichende Mittel für den Umgang mit Monopolen
enthalten. Deshalb wurden umfangreiche Kartellgesetze entwickelt, um wettbewerbswidrigen
Verhaltensweisen einiger Unternehmen entgegenzuwirken. 1890 wurden so die ersten
Kartellgesetze verabschiedet, welche den Namen Sherman Act trugen und den Beginn der
Kartellrechtsgesetzgebung in den USA markierten. Diese Gesetze sollen den Schutz des
Wettbewerbs gewährleisten. Die Substanz der Kartellgesetze stellen die beiden ersten
Paragraphen dar, welche im Folgenden erläutert werden.7
2.2.1 Sherman Act §1
§ 1. Trusts, etc., in restraint of trade illegal; penalty
"Every contract, combination in the form of trust or otherwise, or conspiracy,
in restraint of trade or commerce among the several States, or with foreign
nations, is declared to be illegal. Every person who shall make any contract or
engage in any combination or conspiracy hereby declared to be illegal shall be
deemed guilty of a felony [...]." 8
Der erste Paragraph der Antitrust-Gesetze behandelt wettbewerbswidrige Vereinbarungen
zwischen mehreren Parteien. Die Hauptaussage, dass jeder Vertrag zur Beschränkung des
Wettbewerbs rechtswidrig sei, wurde durch die sog.
rule of reason
9 entschärft, wonach nur
bestimmtes Verhalten bestraft wird, das sich dem Sinne nach gegen den SA richtet. Des
weiteren muss geprüft werden, ob die Vereinbarung rein regulierenden Charakter hat und
somit zu einer Stärkung des Wettbewerbs beiträgt, oder ob sie eine schädigende Wirkung für
den freien Wettbewerb zur Folge hat, die ,,per se"-Verstöße.10 Auch Exklusivverträge sind
nach neueren Urteilen als wettbewerbsschädigend einzustufen, wenn sie den Konkurrenten
7 vgl.
Cheeseman
(1995), S. 868
8 vgl.
Department of Justice
(2004b), S. 2 f.
9
übersetzt
: Regel des vernünftigen Ermessens, entwickelt durch den Supreme Court
10 vgl.
Hay
(1995), S. 194 f.
3
Comments
No comments yet
Other users also were interested in the following titles:
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit - Formatvorlage / Vorlage für eine Hausarbeit für Microsoft Word
Author: GRIN VerlagPresentations, Models, Tutorials, Instructions, 2005 Download as PDF-file for 6,99 EUR
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit - Formatvorlage / Vorlage für eine Hausarbeit für OpenOffice.org
Author: GRIN VerlagPresentations, Models, Tutorials, Instructions, 2005 Download as PDF-file for 9,99 EUR
Formatvorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit / Vorlage zur Erstellung einer Hausarbeit
Author: Marco FeindlerPresentations, Models, Tutorials, Instructions, 2005 Download as PDF-file for 6,99 EUR
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Author: GRIN VerlagPresentations, Models, Tutorials, Instructions, 2008 Download as PDF-file for 6,99 EUR
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wissenschaftlichen Arbeit
Author: Zoran ZivkovicPresentations, Models, Tutorials, Instructions, 2004 Download as PDF-file for 5,99 EUR
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Author: Claudia NickelPresentations, Models, Tutorials, Instructions, 2006 Download as PDF-file for 4,99 EUR
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Author: Maik PhilippPresentations, Models, Tutorials, Instructions, 2004 Download as PDF-file for 5,99 EUR
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - Hausarbeiten - Seminararbeiten
Author: Mark RichterPresentations, Models, Tutorials, Instructions, 2008
This text can be quoted and accessed from this url: