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Zur Problematik des Hirntods in den "autopilot"-Gedichten Ulrike Draesners

Hauptseminararbeit,  2007, 11 Seiten
Preis: 3,49 EUR (E-Book), 9,99 EUR (Buch)
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Details zum Text

Beschreibung

Veranstaltung:
Keine
Institution / Hochschule:
Autor:
Archivnummer:
V93075
ISBN (E-Book):
978-3-640-09714-2
ISBN (Buch):
978-3-640-10185-6
DOI:
10.3239/9783640097142
Dateigröße:
148 KB

Kategorie:
Hauptseminararbeit
Jahr:
2007
Seiten:
11
Bibliografie:
~ 12   Einträge
Note:
1,0
Sprache:
Deutsch

Schlagworte:

Zusammenfassung / Abstract

1 Relevanz der Hirntodproblematik Selbstbestimmtes Sterben, das durch Patientenverfügungen geregelt ist, soll in Deutschland gestärkt werden. Der Bundestag debattiert in diesen Tagen, wie die Entscheidung eines Patienten für den eigenen Tod respektiert werden kann. Dabei wird die Frage nach dem Zeitpunkt des Todes relevant; denn ein Mensch, der sich entscheiden muss, wann er auf lebensrettende Maßnahmen verzichten will, muss über den Stand der Wissenschaft informiert sein. In Deutschland ist der Ganzhirntod als Todeszeitpunkt definiert :„Der Hirntod wird definiert als Zustand des irreversiblen Erloschenseins aller Funktionen des Groß- und Kleinhirns sowie des Hirnstammes (Ausfall der gesamten Hirnfunktionen) bei einer durch kontrollierte Beatmung noch aufrechterhaltenen Herz- und Kreislauffunktion.“ Ist die Entscheidung für dieses Todeskriterium berechtigt? Im obigen Zitat zeigt sich die deutlich die Problematik: Zwar wird der Hirntod von Medizinern durch bestimmte Einzeltests festgestellt. Dennoch scheint der Mensch noch zu leben, denn der in der beschriebenen Situation künstlich aufrechterhaltende Kreislauf bewirkt, dass das Herz noch schlägt, die Lunge noch arbeitet, der Körper sich sogar bewegt. Die traditionelle, subjektive Wahrnehmung des Todes wird mit dem Hirntod-Konzept also unterlaufen. Aufgrund der offensichtlichen Diskrepanz zwischen dem ‚objektiven‘, wissenschaftlich anerkanntem Todeskriterium und der ‚subjektiven‘, traditionell überlieferten Wahrnehmung ist eine Diskussion um den präzisen Moment des Todes eines Menschen entflammt. Denn es stellt sich nicht nur die Frage, wann medizinische Geräte, die ein Individuum am Leben erhalten, abgeschaltet werden können. Auch für die Organtransplantation ist das Problem des exakten Todeszeitpunktes relevant, denn lebenswichtige Organe müssen so schnell wie möglich nach dem Tod entnommen werden. Nicht nur Politiker und Rechtsmediziner, sondern auch Literaten engagieren sich in der Debatte um die Feststellung des Todes. Im Folgenden soll vorgestellt werden, wie die Schriftstellerin Ulrike Draesner lyrische Texte dazu nutzt, um das ethische Problem des Hirntodkonzepts zu thematisieren.

Textauszug (computergeneriert)

Seite 2
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Deutsches Seminar II
HS: Literatur und Naturwissenschaften
Wintersemester 2006/2007
Zur Problematik des Hirntods
in den ,,autopilot"-Gedichten Ulrike Draesners
Ursula Menne
Französisch / Deutsch / Geschichte
5. / 3. / 1. Fachsemester

Seite 3
2
Inhaltsverzeichnis
1
Relevanz der Hirntodproblematik ....................................................................................................3
2
Biologischer Blickwinkel: Der Sterbeprozess..................................................................................4
3
Literarischer Blickwinkel: Überspitzte Kritik..................................................................................5
4
Diskussion............................................................................................................................................7
5
Literaturverzeichnis...........................................................................................................................10
5.1
Primärtext..................................................................................................................................10
5.2
Forschungsliteratur ..................................................................................................................10

Seite 4
3
1 Relevanz der Hirntodproblematik
Selbstbestimmtes Sterben, das durch Patientenverfügungen geregelt ist, soll in Deutschland ge-
stärkt werden. Der Bundestag debattiert in diesen Tagen, wie die Entscheidung eines Patienten
für den eigenen Tod respektiert werden kann.
1
Dabei wird die Frage nach dem Zeitpunkt des
Todes relevant; denn ein Mensch, der sich entscheiden muss, wann er auf lebensrettende Maß-
nahmen verzichten will, muss über den Stand der Wissenschaft informiert sein. In Deutschland
ist der Ganzhirntod als Todeszeitpunkt definiert
2
:,,Der Hirntod wird definiert als Zustand des
irreversiblen Erloschenseins aller Funktionen des Groß- und Kleinhirns sowie des Hirnstammes
(Ausfall der gesamten Hirnfunktionen) bei einer durch kontrollierte Beatmung noch aufrechter-
haltenen Herz- und Kreislauffunktion."
3
Ist die Entscheidung für dieses Todeskriterium berech-
tigt? Im obigen Zitat zeigt sich die deutlich die Problematik: Zwar wird der Hirntod von Medizi-
nern durch bestimmte Einzeltests festgestellt. Dennoch scheint der Mensch noch zu leben, denn
der in der beschriebenen Situation künstlich aufrechterhaltende Kreislauf bewirkt, dass das Herz
noch schlägt, die Lunge noch arbeitet, der Körper sich sogar bewegt. Die traditionelle, subjektive
Wahrnehmung des Todes wird mit dem Hirntod-Konzept also unterlaufen.
4
Aufgrund der offen-
sichtlichen Diskrepanz zwischen dem ,objektiven`, wissenschaftlich anerkanntem Todeskriterium
und der ,subjektiven`, traditionell überlieferten Wahrnehmung ist eine Diskussion um den präzi-
sen Moment des Todes eines Menschen entflammt. Denn es stellt sich nicht nur die Frage, wann
medizinische Geräte, die ein Individuum am Leben erhalten, abgeschaltet werden können. Auch
für die Organtransplantation ist das Problem des exakten Todeszeitpunktes relevant, denn le-
benswichtige Organe müssen so schnell wie möglich nach dem Tod entnommen werden. Nicht
nur Politiker und Rechtsmediziner, sondern auch Literaten engagieren sich in der Debatte um die
Feststellung des Todes. Im Folgenden soll vorgestellt werden, wie die Schriftstellerin Ulrike
Draesner lyrische Texte dazu nutzt, um das ethische Problem des Hirntodkonzepts zu themati-
sieren.
1
Vgl. Drieschner, Frank: Wie wollen Sie sterben? Der Bundestag streitet um Leben und Tod. In: Die Zeit vom 29.
3. 2007. S. 3.
2
Der Ganzhirntod als Todeszeitpunkt wird etwa im Transplantationsgesetz vom 1. 12. 1997 relevant: Organe
dürfen erst entnommen werden, wenn ,,bei dem Organspender der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Ge-
samtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach Verfahrensregeln, die dem Stand der Er-
kenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist". § 3, Abs. 2, Nr. 2. Gesetz über die Spen-
de, Entnahme und Übertragung von Organen vom 5. November 1997. BGBl. I 1997. http://www.gesetze-im-
internet.de/bundesrecht/tpg/gesamt.pdf (23. 3. 2007). Der Ganzhirntod steht im Gegensatz zum Teilhirntod, bei
dem etwa nur der Hirnstamm nicht mehr funktionsfähig sein muss. Vgl. Schlake, Hans-Peter und Roosen, Klaus:
Der Hirntod ­ Tod des Menschen. In: Hirntod und Organtransplantation. Hrsg. von Günter U. Höglinger und
Stefan Kleinert. Berlin 1998. S. 47-48.
3
Bundesärztekammer: Kriterien des Hirntodes. Entscheidungshilfen zur Feststellung des Hirntodes. In: Deutsches
Ärzteblatt 94 (1997). http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=suche&id=6339 (23. 3. 2007).
4
Im Folgenden verwende ich zur Unterscheidung die Bezeichnung ,objektiv` für den durch wissenschaftlich und
rechtlich anerkannte und genau beschriebene Tests festgestellten Tod. Als ,subjektiv` bezeichne ich die klassische
Todeswahrnehmung durch den Laien, etwa durch das Aussetzen des Herzschlags und Erkalten des Körpers. Da-
bei soll keine Wertung der Feststellung vorgenommen werden.

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