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Cannabis als Medizin

Scholary Paper (Seminar), 1999, 26 Pages
Author: Heike Müller
Subject: Health Science

Details

Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 1999
Pages: 26
Grade: gut
Language: German
Archive No.: V96440
ISBN (E-book): 978-3-638-09116-9

File size: 92 KB
Notes :
Eure Meinung zu meiner Hausarbeit würde mich interessieren!



Fulltext (computer-generated)

Cannabis als Medizin

Heike Müller
wuertele@roxi.rz.fh-mannheim.de

 

Inhaltsverzeichnis

1. Einführung 2

2. Die Kulturgeschichte von Cannabis 3

3. Die Wiederentdeckung von Cannabis als Heilmittel 4


3.1. Erwünschte Wirkungen 6
3.2. Unerwünschte Wirkungen 7
3.3. Forschungsstand 8

4. Ethische Kontroversen 9


4.1. Forschung 9
4.2. Rechtliche Lage 10
4.3. Alkohol kontra Cannabis 13

5. Schlußbemerkungen 13

Literaturverzeichnis 17

1. Einführung
Im Rahmen meiner letzten Tätigkeit bei der AIDS-Hilfe e.V. als Projektleiterin für Frauen mit HIV und AIDS, lernte ich viele KonsumentenInnen von Cannabis kennen und konnte den medizinischen Nutzen zur Linderung, der mit AIDS verbundenen Folgeerscheinungen, miterleben.
In vielfältiger Weise profitieren die PatientInnen vom Genuß dieser doch ,,verbotenen Droge", die immer wieder für erhebliche Aufmerksamkeit in den wissenschaftlichen und medienöffentlichen Debatten sorgte. Meist dreht sich die Diskussion um die Anwendung von Cannabis als Genußmittel und psycho-aktive (seelen-aktive) Substanz, die zur Sucht führt (laut Brockhaus, 1977). Damit rückt die Frage in den Mittelpunkt, inwieweit der Konsum dieser Droge angemessen und tolerierbar ist. Erfahrungen mit Cannabis, die seine Zweckmäßigkeit bei der Linderung bestimmter Krankheitssymptome nahelegen, werden allerdings nur in relativ geschützten gesellschaftlichen Zusammenhängen bekannt und weitervermittelt. Ich denke AIDS-Hilfe Arbeit wendet sich dieser Problemstellung auf besondere Weise zu: Zum einen aufgrund der Konfrontation mit einem bei AIDS sehr komplizierten und vielfältigen Leiden, zum anderen aufgrund ihrer lebensstilakzeptierenden Präventionsansätze. Aufgrund der drogenpolitischen Debatten wird die medizinische Auseinandersetzung mit dem Thema stark behindert. Das Fehlen wissenschaftlicher Erkenntnisse, die Aufklärung über den Wert von Cannabis als Therapeutikum geben könnten, ist das Resultat. Und dies hat weitreichende Folgen für die KonsumentInnen.

,,Die Probleme, die mit dem illegalen Status von Cannabis verbunden sind, stellen heute sicherlich die größten Nebenwirkungen der medizinischen Verwendung der Cannabinoide dar"(Grotenhermen 1997, S.9).

Es gibt viele Beruhigungs-, Schlaf- und Schmerzmittel mit einem größeren Abhängigkeitspotential als Cannabis, die auf einem normalen Rezept verschrieben werden dürfen.
Menschen, die Cannabis bereits für sich als Heilmittel nutzen, finden sich in der Rolle kriminalisierter Straftäter wieder.
Angesichts des Leidensdrucks, dem die Betroffenen aufgrund ihrer lebensbedrohlichen Erkrankung und den damit verbundenen Therapien und oftmals unerträglichen Nebenwirkungen ausgesetzt sind, möchte ich dieses Dilemmata erörtern und dieses gesellschaftliche Tabu genauer hinterfragen.

Die demoralisierende Wertschätzung, die dem Cannabis-Konsum entgegen gebracht wird im Vergleich zur legalen Volksdroge Alkohol, die weitaus mehr gesundheitliche Schädigung und Abhängigkeit verursacht, ist ethisch nicht vertretbar.

2. Die Kulturgeschichte von Cannabis
Seit langer Zeit wird Cannabis sativa vom Menschen zur Fasergewinnung und zur Zubereitung von nahrhaften Nahrungsmitteln aus seinen Samen verwendet. Schon seit mehreren tausend Jahren in Asien kultiviert, gelangte sie noch in vorchristlicher Zeit nach Afrika und Europa, von dort im 16. und 17. Jahrhundert n. Chr. nach Nord-, Mittel- und Südamerika (Grotenhermen 1997, S. 21).

Der agrarwirtschaftliche Nutzen der Hanfpflanze bleibt in dieser Arbeit unberück-sichtigt, weil es den Rahmen sprengen würde.
Allerdings wäre es wünschenswert, wenn sich die Gesetzgebungen der Industriestaaten laut Robinson (1996, S. 20) mit der Verabschiedung solcher Programme, die jeglichen Hanfanbau verbieten, beschäftigen. Hanf stellt einen nachwachsenden Rohstoff dar und ist im Zuge der Umweltverschmutzung ein Segen für unsere Umwelt so der Autor.
Während der Phase des Zweiten Weltkrieges erlebte der Hanf trotzdem einen kurzzeitigen Aufschwung. Aufgrund der Rohstoffknappheit verstummten sogar in der USA zeitweise die Mörder-Marihuana-Rufe. ,,Und noch ein Zuckerbrot zugunsten des Hanfs: Wer sich zum Hanfanbau entschloß, wurde vom Militärdienst freigestellt!" (Knoller 1996, S. 50). Dies beweist hier mindestens die industrieelle Signifikanz dieser Pflanze.
Nach Ende des Krieges waren wieder andere Rohstoffe zur Verfügung und Hanf geriet in Vergessenheit. In der Bundesrepublik wurde der Anbau eingestellt und zur ,,unerwünschten Pflanze" erklärt so der Autor.
Im Zuge der Europäischen Union jedoch wird der Anbau heute in einigen Ländern zunehmend gefördert.

Laut Grotenhermen wurde in vielen Kulturen seit vorchristlicher Zeit auch die Drogeninhaltsstoffe bei religiösen Riten und Heilungszeremonien genutzt. In frühen Gesellschaften bestand keine klare Trennung zwischen kultischer und medizinischer Verwendung von Heilmitteln. Oft wurde gleichzeitig von einer Person (Mann oder Frau) als sogenannter Arzt-Priester, die oberste heilkundige und religiöse Instanz der Gemeinschaft verkörpert. Vielfach galt Krankheit als Zeichen einer ungünstigen Einwirkung unsichtbarer übernatürlicher Mächte, denen durch magische Einflußnahme zu begegnen war. Daß die ältesten bekannten Heilmittel zugleich Mittel waren, die über den Weg der Trance den Kontakt zu übernatürlichen spirituellen Kräften und Wesen erleichtern sollten, ist daher nicht verwunderlich. Offenbar stellte die Hanfpflanze ein recht wertvolles Hilfsmittel für solch schamanistische Praktiken dar: laut Brockhaus 1977, sendet der Schamane seine Seele zu den Geistern aus, oder er wird von ihnen besessen. Er will Kranke heilen, Unheil abwenden, Regen zaubern. Die Hanfpflanze wurde in Indien (1500 bis 1300 v. Chr.) und in China (ca. 300 v. Chr.) als heilig bezeichnet.
Bei wiederholten rituellen Heilungszeremonien stellte sich heraus, daß die Hanfpflanze besonders zuverlässig immer wieder dieses oder jenes Leiden lindern oder heilen konnte. Diese Erkenntnis wurde im Rahmen des damaligen Weltverständnisses integriert.
So entwickelte sich aus der kultischen Verwendung empirisches Wissen. Aus dem priesterlichen Hilfsmittel entwickelte sich schließlich ein Arzneimittel, das nicht mehr unbedingt den magischen Kontext benötigte, um bei Krankheit wirksam zu sein.

Viele der heute wiederentdeckten Eigenschaften der Drogeninhaltsstoffe waren vor allem im alten China und Indien bekannt. So wurde schon damals Cannabis als Schmerzmittel und als Antirheumatikum, gegen Fieber und bei Appetitlosigkeit, bei Erbrechen und bei Durchfall, bei Krampfanfällen und bei Spasmen der Muskulatur, als Schlafmittel und bei Asthma. Zur lokalen Entzündungshemmung wurde ein Brei aus Hanfsamen und Hanföl aufgelegt.
Viele Jahrhunderte später wurden die medizinischen Erfahrungen aus dem indischen Subkontinent von westlichen Ärzten aufgegriffen. Indien gehörte im 19. Jahrhundert zum britischen Kolonialgebiet. So waren es zunächst britische Ärzte, die die medizinische Verwendung des ,,indischen Hanfes" für Europa und Amerika entdeckten.

In Europa war Hanf schon auch früher zu Heilzwecken angewendet worden. Allerdings in geringerem Umfang und vor allem für die äußerliche Anwendung zur Behandlung von Geschwüren und Entzündungen.
Etwa 100 medizinische Artikel verschiedener Ärzte Europas und Amerikas über die Verwendung von Cannabis stammen aus dem 19. Jahrhundert. In vielen Arzneibüchern fand es Eingang und Cannabis war für einige Jahrzehnte ein weitverbreitetes Medikament vor allem im englischsprachigen Raum.

Laut Knoller (1996) wurde der Hanf endgültig Ende der zwanziger Jahre vom Völkerbund für die Herstellung, Einfuhr, Verkauf, Vertrieb, Ausfuhr und Verwendung jeglicher Art untersagt. Bei der damaligen Entscheidung spielte die massive Lobby-Arbeit der Industriebarone eine große Rolle. Hanf als Rohstoff wurde eine bedrohliche Konkurrenz für Holz und Baumwolle.
Auch wurde behauptet Hanf enthemme die Konsumenten derart, daß sie zu unmenschlichen Schandtaten fähig seien. Der Hanf bekam den Mythos der Mörderdroge so der Autor und wurde gesetzlich verboten. Und so rückte die Tatsache des medizinische Nutzens völlig in den Hintergrund und blieb unbeachtet
2. Die Wiederentdeckung von Cannabis als Heilmittel
Laut Grotenhermen (1997) wurden in der Cannabisforschung 1992 Anandamide entdeckt. Das sind Botenstoffe, die der menschliche Körper selbst produziert und die ähnlich wie Cannabis wirken. Die pflanzlichen Drogeninhaltsstoffe, die Cannabinoide, imitieren im Körper die Wirkung dieser Botenstoffe. Über die natürliche Funktion der Anandamide ist bisher wenig bekannt. Spielen sie eine Rolle bei der Verarbeitung von Sinneseindrücken und Schmerzen, bei der Entstehung von Gefühlen, beim Gedächtnis, bei der Koordination von Muskelbewegungen? Die bekannten Wirkungen legen dies nahe. Cannabinoide binden wie die Anandamide an die gleichen spezifischen Bindungstellen auf der Oberfläche von Körperzellen, sogenannte Cannabinoid-Rezeptoren, und setzen dort verschiedenen Reaktionen in Gang. Die Forschung in diesem Bereich wird heute durch die Gesetzgebung sehr erschwert. Erfahrungsberichten Betroffener verschiedener Diagnosen zufolge, zeigen behandelnde Ärzte aufgrund fehlender wissenschaftlicher Beweise, der gesellschaftlichen Tabuisierung und des gesetzlichen Verbots wenig Engagement sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Sie untergraben somit die Bildung einer Lobby für interessierte Betroffene.

Woher kommt das in den letzten Jahren wieder zunehmende Interesse an Cannabis als Heilmittel?
Ein Grund hängt sicher mit der eher beiläufigen Entdeckung vieler KonsumentInnen zusammen, daß ihnen Cannabisprodukte bei verschiedenen Befindlichkeitsstörungen wie etwa Schmerzen (Kopfschmerzen, Menstruationsbeschwerden usw.) helfen.
So entstammen viele Erfahrungen über das therapeutische Potential nicht den Forschungen aus Universitätskliniken, sondern der (auch oftmals vor dem behandelnden Arzt verheimlichten) Selbstbehandlung.

Aber auch durch die Isolierung der Anandamide 1992 hat sich in den letzten Jahren einiges getan. ,,ANANDA" ist ein Wort aus dem Sanskrit. Sanskrit ist nach Brockhaus (1977) eine literarische Kunstsprache in Indien, bis heute Sprache der Wissenschaft und bedeutet soviel wie ,,Glückseligkeit".

Die natürlichen Cannabinoide lassen sich heute synthetisch herstellen. Durch Abwandlung der Molekülstruktur wurden auch künstliche Cannabinoide entwickelt, darunter das in Deutschland als einziges Cannabinoid nach der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) rezeptierbare ,,Nabilon". In Australien darf Marihuana seit Ende 1994 zur Behandlung des Glaukoms (Grüner Star), bei AIDS und Krebs-Chemotherapie verschrieben werden, wenn der Patient sich bereit erklärt, an medizinischen Forschungsprogrammen teilzunehmen.

Der größte Vorteil von Cannabis als Medikament ist seine ungewöhnliche Sicherheit. Das Verhältnis von tödlicher zu wirksamer Dosis beträgt anhand von Tierversuchsdaten 20.000 zu 1. Es gibt keinen zuverlässigen Hinweis auf den Tod eines Menschen durch Marihuanakonsum. Cannabis hat den Vorteil, keine physiologischen Funktionen zu stören oder Organe zu schädigen, wenn es in therapeutischer oder kontrollierter Dosierung eingenommen wird. Es verursacht geringe körperliche Abhängigkeit und Toleranz. Es gibt keinen Hinweis darauf, daß medizinischer Gebrauch von Marihuana zu seiner Verwendung als Rauschmittel führt oder zu unkontrolliertem, gesundheitsschädlichem Gebrauch führt.

Die wichtigsten Drogeninhaltsstoffe sind die Cannabinoide. Der quantitativ und qualitativ wichtigste halluzinogene und medizinisch bedeutsame Inhaltsstoff ist Delta-9-Tetrahydrocannabinol (Delta-9-THC oder kurz: THC).
THC wirkt u.a. muskelrelaxierend, antiepileptisch, stimmungsaufhellend, antiemetisch (gegen Erbrechen u. Übelkeit), appetitsteigernd, antibiotisch, augeninnendrucksenkend, bronchodilatorisch (bronchienerweiternd), sedierend (beruhigend) und analgetisch (schmerzstillend).
Medizinisch-wissenschaftliche Untersuchungen und Behandlungen erfolgen oft mit synthetisch hergestelltem THC. In den USA und Kanada findet synthetisches THC als ,,Dronabinol" mit dem Markennamen Marinol (Handelsname: Nabilon) vor allem zur Bekämpfung von Anorexie (Appetitilosigkeit) und Unwohlsein bei AIDS und zur Bekämpfung der Übelkeit bei Krebschemotherapie Verwendung.

Auf die wertvollen Qualitäten des aus dem Hanfsamen gewonnenen Speiseöls, das einen hohen Gehalt an mehrfach ungesättigten Fettsäuren enthält und es zu einem der wertvollsten Nahrungslieferanten für essentielle Fettsäuren macht, soll in dieser Arbeit nicht eingegangen werde. Auch dies würde den Rahmen sprengen.
Nur am Rande sei erwähnt, daß das Hanföl besonders geeignet ist bei der innerlichen und äußerlichen Behandlung von Neurodermitis. Es kann leicht in den täglichen Speiseplan integriert werden.
2.1. Erwünschte Wirkungen
Die Ausführungen zu den erwünschten bzw unerwünschten Wirkungen stützen sich auf die Ergebnisse einer Pilotstudie unter HIV-Positiven und AIDS-Kranken Männern und Frauen von 1995 laut Frau Dr. Oec. Gundula Barsch.
Viele der therapeutischen erwünschten Wirkungen sind an die psychisch aktiven Cannabinoide gebunden. Der wichtigste Wirkstoff ist THC.
Die psychoaktiven Inhaltsstoffe wirken sowohl stimulierend und sedierend als auch appetitanregend und somit lebensverlängernd bei z.B. AIDS, Krebs u. einer damit verbundenen Chemotherapie. Bei hohen Dosen überwiegen die dämpfenden Effekte, was aber nicht bedeutet, daß die medizinisch erwünschten ausbleiben. Die Einnahme von Cannabis führt zu Stimmungsveränderungen und intensivierter Wahrnehmung von Sinneseindrücken, zu Veränderungen bei Aufmerksamkeit und Denkabläufen. Der Rausch wird überwiegend als angenehm entspannter, euphorischer Zustand beschrieben. Gelegentlich treten Angst- u. Panikzustände auf, jedoch abhängig von der jeweiligen Befindlichkeit oder anderer psychischer Grunderkrankungen sind. Die Art des Rausches wird durch die Cannabinoid-Zusammensetzung, äußere Bedingungen und die innere Erwartungshaltung des Benutzers beeinflußt.
Die medizinisch erwünschten Wirkungen sind die Lösung von muskulären Verspannungen, Analgesie, Sedierung, Hemmung von Brechreiz und Übelkeit, Appetitanregung, Bronchodilatation, Senkung eines erhöhten Augeninnendrucks und Gemütsaufhellung.
Darüber hinaus sind schlaffördernde, juckreizstillende, antiphlogistische (entzündungshemmend), vasodilatierende (blutgefäßerweiternd), antiepileptische, gerinnungshemmende, leicht obstipierende (stuhlverstopfend) und fiebersenkende Eigenschaften bekannt
3.2. Unerwünschte Wirkungen
Cannabis ist im allgemeinen gut verträglich und zeigt in therapeutischer Dosierung keine körperlichen Langzeitnebenwirkungen.
Akute unerwünschte Nebenwirkungen sind Herzfrequenzbeschleunigung, Blutdruckabfall, Mundtrockenheit und Bindehautreizung. Manche Menschen reagieren auch vereinzelt mit Übelkeit und Erbrechen. Der Rauch, der Teer enthält, schädigt die Schleimhäute des Respirationstraktes. Die Schädigung der Atemwege durch eine Marihuanazigarette entspricht etwa der durch zwei Tabakzigaretten, so daß sich auch bei starkem Marihuanakonsum eine deutlich geringere Schädigung ergibt, als bei einem mäßigen Tabakkonsum. Bei medizinischem Gebrauch werden auch eine geringere Anzahl Marihuanazigaretten geraucht.
Einige Patienten empfinden laut Dr. Barsch (1995) die psychischen Nebenwirkungen, die bei einer relativen Überdosierung zu erwarten sind als unangenehm. Diese Veränderungen klingen nach wenigen Stunden ab. Fahrtüchtigkeit und Konzentrationsfähigkeit sind herabgesetzt. Latente Ängste, die auch ohne Konsum existieren, können durch Cannabiskonsum manifestiert oder verstärkt werden.
Eine latente Psychose (psychische Krankheit mit tiefgreifendem Wandel des Erlebens) kann zum Ausbruch kommen. Bei bekannter Erkrankung kann ein psychotischer Schub ausgelöst werden.
Insbesondere vor der Pubertät kann das komplexe hormonelle Zusammenspiel durch Beeinflussung der Hormonsekretion gestört werden. Der Eintritt der Pubertät wird eventuell verzögert.
Cannabis ist plazentagängig und findet sich in der Muttermilch von Konsumentinnen. Schwangere, stillende Mütter und herzkranke Menschen sollten vorsichtig sein und nur geringe Mengen oder gar kein Cannabis konsumieren.
Durch das gesetzliche Verbot sind Selbstbehandler auf den illegalen Markt angewiesen. Um Verkaufsmengen bzw Gewinne auf dem Markt zu erhöhen ist der Reinhaltsgehalt der Ware oftmals minderwertig und enthält gesundheitsschädliche Verunreinigungen.
Durch die Kriminalisierung der KonsumentInnen droht strafrechtliche Verfolgung und

schließlich gesellschaftliche Ausgrenzung.
2.2. Forschungsstand
Der Umgang mit Cannabis ist in der Bundesrepublik Deutschland durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sehr eingeschränkt. Dies konnte auch nicht ohne Auswirkungen auf die Forschungsaktivitäten bleiben. So liegen beispielsweise bislang noch keine Studien zur Schmerztherapie mit THC im deutschsprachigen Raum vor. Langsam jedoch scheint sich eine Veränderung in diesem Bereich anzubahnen. Darauf deutet z.B. die Tatsache hin, daß im Frühjahr 1996 immerhin vier in der Planung befindliche Studien zu Cannabis ermittelt werden konnten.

1996 soll eine doppelblinde, placebo-kontrollierte Parallelstudie (Erklärung siehe Punkt 4.1.) zu den Auswirkungen von Delta-9-THC auf Appetit und Gewichtszunahme bei symptomatischen HIV-Infektionen und AIDS in der USA begonnen haben. An der Studie waren 120 Probanden über einen Zeitraum von 9 Wochen beteiligt.

Von der Zulassungsbehörde beispielsweise gestoppt wurde bereits in der ersten Phase der Vorbereitungen ein Projekt an der Universität Münster, bei dem die Veränderungen des cerebralen Blutflusses unter unmittelbarer Cannabis-Aufnahme analysiert werden sollten. Untersuchungen an drei Patienten, die in einem Probevorlauf des Projektes unmittelbar vor der Untersuchung Cannabis geraucht hatten, gaben Hinweise auf deutliche Veränderungen des cerebralen Blutflusses nach Frau Cordula Ludwig auf einer Fachtagung in Berlin (1996) zu dem Thema.

Der Forschung steht nicht nur das BtMG entgegen sondern auch noch das Arzneimittelgesetz und die Pharmaindustrie. Für die Zulassung eines Medikaments als Arzneimittel werden klinische Prüfungen verlangt (§22 (2) Arzneimittelgesetz).
An einem natürlichen Präparat, das nicht patentierbar ist, haben Pharmaunternehmen im allgemeinen weniger Interesse als an synthetischen, weil sich daran weniger verdienen läßt. Ein Zulassungsverfahren für ein Arzneimittel, wie es nach dem Arzneimittelgesetz vorgeschrieben ist, ist recht aufwendig und kostenintensiv.
Die Zulassung jedoch als Arzneimittel darf nach dem Arzneimittelgesetz ,,nicht deshalb versagt werden, weil therapeutische Ergebnisse nur in einer beschränkten Zahl von Fällen erzielt worden ist" (§25 (2) Arzneimittelgesetz).

Hieraus ergibt sich ein starker Interessenkonflikt zu Lasten der kranken Menschen, für die schnelle Hilfe oftmals lebensrettend ist. Dies ist unmoralisch und auf Dauer ethisch nicht haltbar.
3. Ethische Kontroversen
Aus dem Dargestellten ergeben sich gewisse ethische Aspekte, die kaum zu verantworten sind. Vor allem betreffen diese ethischen Kontroversen die Forschung und die dafür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen.
Außerdem werden KonsumentInnen durch die rechtliche Lage zu kriminalisierten Straftätern und entmündigten Bürgern gemacht.

Und noch ein Paradox und Exkurs: Die schädlichen Drogen wie Alkohol und Nikotin sind erlaubt, die harmloseren wie Cannabis nicht. ,,Der rauschwillige Bürger wird durch die unterschiedliche Strafverfolgung von Alkohol und Cannabis aber durch den Staat gezwungen, die gesundheitsschädlichere Alternative - den Alkohol - zu wählen. Anders formuliert: Wer sich berauschen will, hat die Wahl zwischen legalen, aber gefährlichen und illegalen, aber ungefährlichen Drogen. Das ist verfassungswidrig. Der Bürger wird durch den Staat gezwungen, sich stärker zu schädigen, als erforderlich wäre" (Knoller, 1996, S. 116 zit.n. dem Lübecker Richter W. Neskovic im Interview ,Recht auf Rausch`)

4.1. Forschung
Eine doppelblinde, placebo-kontrollierte Studie bedeutet, daß die Anzahl der teilnehmenden Patienten willkürlich in zwei Gruppen geteilt werden. Die eine Gruppe erhält das tatsächlich zu prüfende Medikament, während die andere ,Kontrollgruppe` ein Placebo (unwirksames Scheinmedikament) erhält. Weder der behandelnde Arzt, noch die Patienten wissen, in welcher Gruppe sie sich befinden. Lediglich die Versuchsleiter sind darüber informiert.

Dies wirft natürlich ethische Probleme auf, denn eine Gruppe der Kranken erhält über einen mehr oder weniger großen Zeitraum ein unwirksames Scheinmedikament (Placebo), während die andere Gruppe gleich von dem eigentlich zu testenden Medikament profitiert.
Das kann dramatische Folgen haben, wenn man von den Erkrankungen ausgeht. Wirkt das getestete Medikament, so leidet die Placebo-Gruppe weiter unter Symptomen oder Nebenwirkungen einer Chemotherapie, währenddessen die andere Gruppe Linderung ihrer Leiden erfährt.
Nach Prof. Dr. pharm. R. Brenneisen (1996) ist das ethisch gesehen ein unhaltbarer Zustand, aber leider ist es eine Forderung der Schulmedizin, daß das so gemacht wird, um die Wirksamkeit eines Medikaments kontrolliert zu prüfen.

Um unterschwellig mit subpsychotropen (sub...(lat.), unter / pyschotrop, auf die Psyche einwirkend) Dosen innerhalb von Studien arbeiten zu können, bedarf es außerdem einer ethischen Bewilligung durch eine Ethikkommission.
Die Ethikkommission der Freien Universität in Berlin hat den Prüfplan zur Dronabinol Studie im November 1995 positiv beurteilt.

Nun habe ich versucht Einblick in diese Beurteilung zu bekommen. Dies gestaltete sich allerdings als schwierig. Nach einem telefonischen Gespräch mit dem Vorsitzenden der Ethikkommission in Berlin mußte ich etwas entmutigt aufgeben. Der Vorsitzende sagte mir, er kann den Einblick nicht gestatten, da diese Beurteilung nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist. Der einzige Weg sei über den Antragsteller der Studie. Dies erschien mir im Rahmen dieser Arbeit, da es sich weder um eine Doktor- noch um eine Diplomarbeit handelt, etwas überproportioniert.

Fazit ist, daß es unumgänglich erscheint doppelblinde, placebo-kontrollierte Studien zu machen. Es ist zwar zum Nachteil einiger Patienten und unethisch, aber die Schulmedizin stellt diese Forderung, um wirksam prüfen zu können.
Vorteilhaft bleibt zu bewerten, daß die Ethikkommission grundsätzlich die Forschung dahingehend unterstützt und die Dronabinol Studien positiv befürwortet und aus dieser Sicht keine ,moralischen Steine` mehr in den Weg geworfen werden und die Dringlichkeit des Themas erkannt und unterstützt wird.
4.2. Rechtliche Lage
,,Als der Deutsche Reinhard F., der in Frankreich lebt, im Herbst 1994 in Marokko Urlaub machte, konnte er nach dem Konsum von Marihuana erstmals seit langer Zeit wieder ,vernünftig und mit großem Vergnügen` essen. Seit langem hatte er keinen richtigen Appetit mehr gehabt und wegen seiner AIDS-Erkrankung 10 Kilogramm an Gewicht verloren. Auf dem Flughafen in Paris-Orly wurde er mit 23 Gramm Haschisch entdeckt und wegen Drogenbesitzes verurteilt. Die Argumentation, daß er es zu medizinischen Zwecken verwendet habe, ließen die Richter trotz eines entsprechenden Gutachtens nicht gelten. Das deutsche Fernsehmagazin ,Report` berichtete im Frühjahr 1995 über diesen Fall. Die französischen Justizbehörden haben Reinhard F. wegen der schweren Erkrankung die Strafe erlassen. Sein Rechtsanwalt wies auf die Doppelmoral hin. Denn nun müßten Kranke weiterhin mit Strafverfolgung rechnen und dann auf einen Straferlaß hoffen"(Grotenhermen 1997, S. 16)

Die Situation in Deutschland und der Schweiz ähnelt der französischen, jedoch gibt es regionale Unterschiede.
Laut Grotenhermen unterliegen alle Cannabisprodukte und Cannbinoide in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz. Im §29 des deutschen BtMG heißt es: ,,Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer (...) Betäubungsmittel ohne
Erlaubnis nach §3 Abs.1 Nr. 1 (gemeint ist auch Cannabis) anbaut, herstellt, mit ihnen handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sie sich in sonstiger Weise verschafft..."
Weiter heißt es im §29 BtMG: ,,Das Gericht kann von einer Bestrafung (...) absehen, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt."
In Deutschland ist es gängige Rechtspraxis, daß beim Besitz einer ,geringen Menge` von Cannabisprodukten von einer Strafverfolgung abgesehen wird. Nicht einheitlich geregelt ist jedoch die Definition einer geringen Menge in den verschiedenen Bundesländern. Dies führt zu einem Gefälle von Norden nach Süden zwischen 30 und 0,5 Gramm Marihuana bzw Haschisch. Es sind auch schon Fälle mit ,Medizinbonus` vorgekommen, wenn glaubhaft gemacht werden konnte, daß Cannabis zu medizinischen Zwecken verwendet wurde. Auch einige schwerkranke Menschen, die ihre medizinische Verwendung von Cannabis nach außen trugen, erfuhren keine rechtlichen Konsequenzen. Darauf ist allerdings kein Verlaß. Dies impliziert das ethische Dilemma für betroffene Selbstanwender, die von der rechtlichen Willkür im Einzelfall abhängig sind und mit Angst und Druck leben müssen.

In Holland ist der Besitz kleiner Mengen von Cannabis erlaubt. Patienten, die ein entsprechendes Rezept eines holländischen Arztes vorlegen können, erhalten in einigen ,Coffee-Shops` (in Holland eingerichtete Cafes zum Genuß und Erwerb von Cannabis) Marihuana zum halben Preis. In verschiedenen Ländern, darunter Holland, Belgien, Großbritannien und USA gibt es starke Initiativen für die legale Verwendung von Marihuana für medizinische Zwecke.

Im November 1996 fanden in den USA-Staaten Kalifornien und Arizona Volksbegehren zur Legalisierung von Marihuana für medizinische Zwecke statt. In beiden Staaten stimmten die Mehrheit der Wähler für die entsprechenden Gesetzesänderungen, so daß Marihuana dort nun für medizinische Zwecke verwendet werden kann.

Eine andere Möglichkeit, Kranken einen baldigen legalen Zugang zu Cannabisprodukten zu ermöglichen, wäre eine Modifizierung des geplanten Modellprojekts der schleswig-holsteinischen Landesregierung zur Abgabe von Marihuana bzw. Haschisch in Apotheken. Ist das Kieler Modellprojekt regional begrenzt, so könnte in einem anderen Versuch die Abgabe auf eine bestimmte Personengruppe beschränkt werden, auf Kranke mit einer ärztlichen Verordnung. So könnten die Patienten auch sicher sein, keine verunreinigte Ware zu erhalten. Anhand eines solchen Versuchs mit wissenschaftlicher Betreuung könnten umfangreiche medizinische Erfahrungen mit natürlichen Cannabisprodukten gesammelt werden.

Aufgrund der derzeitigen rechtlichen Lage ergeben sich in Deutschland folgende Möglichkeiten. Nabilon (Handelsname des synthetischen Wirkstoffes Dronabinol) ist nach Anlage 3 des deutschen BtMG das einzig rezeptierbare synthetische Cannabinoid, allerdings in Deutschland im Gegensatz zu Kanada und Großbritannien nicht in den Apotheken erhältlich. In Deutschland ist das Präparat in Kapselform nach Vorlage eines BtMG Rezeptes innerhalb von 5-15 Wochen (ein Nachfolgerezept würde folgendermaßen genau solange dauern!) über den Import aus Großbritannien zu erhalten. Der deutsche Importeur ist gezwungen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte für jedes Rezept eine gesonderte Einfuhrgenehmigung zu beantragen (der Verwaltungs-u. Zeitaufwand ist enorm groß).
Von 1990 bis 1995 wurden nach Angaben des Bundesministeriums etwa 130 Packungen zu 20 Kapseln eingeführt. Nabilon ist seit kräftigen Preiserhöhungen 1996 und dem enormen Verwaltungsaufwand sehr teuer. Eine Packung mit 25 Kapseln zu 2,5 mg kostet bei Bezug über eine deutsche Apotheke zur Zeit ca. 650 DM und ist für eine gering dosierte Behandlung ausreichend für zwei Wochen. Eine Behandlungsmög-lichkeit mit Nabilon existiert in der Schweiz nicht. Ethisch unhaltbar ist die Tatsache, daß nur Patienten mit onkologischer Diagnose (AIDS, Krebs) überhaupt dieses Präparat erhalten können. Laut Erfahrungsberichten erkrankter Kommilitoninnen mit anderen schwerwiegenden Diagnosen zeigen die wenigsten Ärzte Bereitschaft, sich für diese Form der Behandlung zu sensibilisieren.

Bei einer Selbsttherapie bleibt nur die Beschaffung von Haschisch oder Marihuana auf dem illegalen Markt oder den gesetzlich verbotenen Selbstanbau von Cannabis. Die gesundheitsschädlichen Verunreinigungen auf dem illegalen Markt, müssen hierbei in Kauf genommen werden. Haschisch ist die am leichtesten am deutschen Markt erhältliche Droge. Die Preise liegen bei 10 bis 15 DM pro Gramm.
An dieser Tatsache wird deutlich wieviel Geld deutsche Gesundheitssysteme sparen und sogar noch zusätzliche Steuern einnehmen könnten, indem man den Handel bei einer eventuellen Legalisierung von der Umsatzsteuer erfaßt oder den Selbstanbau legalisiert.

Nach §1 (2) des deutschen BtMG ist die Bundesregierung ermächtigt, ,,nach Anhörung von Sachverständigen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlagen 1bis 3 zu ändern oder zu ergänzen", insbesondere wenn dies ,,nach wissenschaftlicher Erkenntnis wegen der Wirkungsweise eines Stoffes, vor allem im Hinblick auf das Hervorrufen einer Abhängigkeit, (...) erforderlich ist" laut Grotenhermen (1997, S. 109)

Cannabis ist danach im Betäubungsmittelgesetz nicht korrekt eingestuft, denn sein Abhängigkeitspotential ist geringer, als die auf einem einfachen Rezept verschreibbaren Benzodiazepine (Gruppe von Medikamenten, welche vor allem als Schlafmittel, zur Muskelentspannung, als Antiepileptika und Tranquilizer eingesetzt werden z.B. Diazepam (Valium u.a.)) oder die legale Droge Alkohol.
4.3. Alkohol kontra Cannabis
Das reale Gesundheits- u. Abhängigkeitsrisiko von Cannabiskonsum liegt sehr weit unter dem mit Nikotin und Alkohol verbundenen Risiko. In sehr seltenen Einzelfällen kann es bei langjährigem chronisch-exzessiven Konsum von Cannabis zu psychischen Störungen kommen.
Cannabis ist nicht giftiger, als sozial akzeptierte Drogen wie Kaffee, Tee, Nikotin und Alkohol. Besonders im Vergleich zum Alkohol schneidet Marihuana gut ab. Es verursacht keine Leberschäden und keine Gehirnveränderungen. Bei Cannabiskonsum existiert keine körperliche Abhängigkeit, weil es kein klares Entzugsmuster gibt. Dies kann man von Alkohol nicht behaupten.
Oftmals wird argumentiert für den Cannabiskonsum gibt es in unseren Breitengraden keine Tradition und den KonsumentInnen wird unterstellt, das der Cannabis-Rauch ausschließlich der Berauschung diene, währenddessen Alkohol als Lebens- und Genußmittel deklariert wird. Abgesehen davon, daß Tradition kein Unrecht rechtfertigen kann. Es ist nicht einmal wahr. Nach Brockhaus war Hanf den Germanen schon vor mindestens 2 500 Jahren bekannt und wurde noch bis in die Mitte dieses Jahrhunderts (im süddeutschen Raum unter dem Namen ,Knaster`) konsumiert.

Angeblich ist die berauschende Wirkung von Alkohol bekannt und wird durch ,soziale Kontrolle` überwiegend vermieden. Der Brockhaus (1977) sagt dazu, schon ,,der Genuß alkoholischer Getränke in kleinen Mengen wirkt anregend" und ,,der übermäßige Genuß von Alkohol ist ein weltweit schnell wachsendes Problem."
Dieses Problem wird oft verschwiegen. Alkohol ist nicht einfach ein Genußmittel, von dem man ein wenig trinkt, weil es schmeckt. Alkohol wird oft übermäßig getrunken, hat weitreichende soziale und gesundheitliche Konsequenzen, wie die Zahl der Alkoholtoten, der Unfalltoten und die Gewaltbereitschaft durch Alkoholeinfluß beweist.

Das Cannabisverbot ist eine Diskriminierung für die KonsumentInnen im Vergleich zu AlkoholkonsumentInnen, die ihr Rausch- oder Behandlungsmittel überall legal bekommen.
Beachtenswert zu vermerken: die weitreichenden Folgen des Verbots für die Erforschung von Cannabis sativa und die medizinische Nutzung.
4. Schlußbemerkungen
Die Folgen des beschriebenen Dilemmatas sind weitreichend.

Ausgewogene Therapieentscheidungen oder wissenschaftlich fundierte Empfehlungen, die die Anwendungsbereitschaft der Ärzte fördern könnten, für oder gegen den Einsatz von Cannabisprodukten sind derzeit nicht möglich. Die Weitergabe entsprechender Erfahrungen an andere Betroffene wird behindert. Längst vorhandenes Alltagswissen und Alltagspraxis zum medizinischen Einsatz von Cannabis können durch das gesetzliche Verbot und die gesellschaftliche Tabuisierung für das ärztliche Handeln kaum offengelegt und berücksichtigt werden.
Patienten, die Cannabis in der Selbstbehandlung einsetzen, finden sich in der Rolle kriminalisierter Straftäter wieder. Die Stigmatisierung von CannabiskonsumentInnen zu ,Unmoralisten` im Vergleich zur legalen Droge Alkohol ist unethisch und nicht länger haltbar. Ich für meinen Teil finde die moralische Verurteilung unsachlich und ungerecht.

Ich empfinde es außerdem gefährlich, unterschiedliche Drogen in einen Topf zu werfen, wozu die Gesellschaft neigt. Immerhin gilt nach wie vor die weit verbreitete Meinung, Haschisch sei eine Einstiegsdroge. Unberücksichtigt bei der Meinungsbildung bleibt das geringe Suchtpotential, das Cannabis birgt und die charakteristischen Merkmale und Voraussetzungen einer zur Sucht neigenden Person. Wer Cannabisprodukte und harte Drogen wie etwa Heroin nicht unterschiedlich bewertet, leistet Beihilfe zur Verschleierung von Fakten und Problemen.
Wer nicht erkennen will, daß es ethisch nicht haltbar ist , daß Alkohol eine legale Droge ist mit wesentlich höherem Suchtpotential als Cannabis, unterstützt die Stigmatisierung der KonsumentInnen. Selbstverständlich birgt exzessiver Cannabiskonsum auch Gefahren. Wer diese jedoch zu einer lebensbedrohenden Gefahr hochstilisiert, leistet keinen sinnvollen Beitrag zur Diskussion. In vielen Fällen empfinde ich den starken Alkoholkonsum als lebensbedrohend und gesellschaftsschädigend. Die Selbstmordrate liegt unter Alkoholiker etwa zehnmal höher als bei Nicht-Trinkern. Die Schädigung durch Hanfpflanzen sind im Vergleich dazu gering. In Deutschland gibt es drei bis vier Millionen Alkoholabhängige. Für ihre Behandlung muß die Gemeinschaft und der Steuerzahler Milliarden Mark aufbringen. Hier sind die materiellen und immateriellen Schäden, die aus der Alkoholsucht resultieren, nicht eingerechnet.
Wenn ich mir verschiedene Erfahrungsberichte beispielsweise aus dem Frauenhaus oder auch aus meiner direkten Umgebung verdeutliche, so ist das Gewaltpotential unter Alkoholeinfluß erschreckend. Die Störungen des seelischen, sozialen und gesellschaftlichen Gleichgewichts für Alkoholabhängige und deren Familien sind gravierend.

Anhand der dargestellten und etlicher Aspekte, die ich innerhalb dieses Rahmens überhaupt nicht alle berücksichtigen kann, wird mehr als deutlich, daß einem Verbot von Cannabis nicht mehr lange stand gehalten werden kann. Besonders für chronisch oder lebensbedrohlich Erkrankte, denen die Medizin keine Heilung geben kann, sehe ich keinen Sinn, eine Linderung durch Cannabis vorzuenthalten oder zu verbieten (Bsp: kostengünstiger Selbstanbau).

Auch möchte ich an dieser Stelle erwähnen, daß anhand mehrerer Grundgesetze, das Cannabisverbot gegen die Verfassung verstößt. Im Grundgesetz ist verankert, daß der Mensch ein Recht auf persönliche Freiheit, Recht auf Menschenwürde und freie Wahl einer Weltanschauung hat. Dies schließt für mich auch die freie Wahl einer Therapie, bezüglich des Exkurses die Art eines Rausches, auch mit ein.
Cannabiskonsum ist also verwerflich und das wird auch durch die Strafverfolgung ausgedrückt. Das gilt nicht für den Alkoholkonsum. Er ist zwar weit schädlicher, wird aber von der Gesellschaft akzeptiert. Die Ansicht einer Mehrheit in der Gesellschaft in Strafrecht umzumünzen ist aber nicht automatisch gerecht. Die Mehrheit bestimmt so, auf welche Weise der Einzelne sich behandeln oder berauschen darf, ohne auf die Gefährlichkeit der gewählten Droge zu achten. Sie schränkt also seine Freiheit ohne Berücksichtigung rationaler Argumente ein.

Nicht zuletzt die weitreichenden Konsequenzen der neu entdeckten medizinischen Nutzung und die Behinderung der Erforschung und Anwendung dieser Produkte. Es ist ethisch nicht haltbar, daß die Patienten darunter am meisten leiden müssen. Cannabis stellt in manchen Fällen die lebensrettende Alternative dar (Bsp. Nebenwirkungen einer Chemotherapie).
Ich denke, daß es gelingen könnte, wenigstens die sinnvolle medizinische Anwendung von der Diskussion um den Rauschmittelkonsum zu trennen, um so vielleicht zu einem schnelleren Ergebnis zum Wohle der leidenden Patienten zu kommen.
Ich glaube, daß diese Einsicht unsere PolitikerInnen schon hatten, denn es gibt derzeit Vorschläge seitens der Grünen dieses Thema neu in der Koalition zu verhandeln. Zur Debatte steht die Zulassung des Medikaments Nabilon bzw die Abgabe von Cannabisprodukten für Schwerstkranke. Abzuwarten bleibt, ob das für alle chronisch Schwerkranken Gültigkeit findet. Ich hoffe nur, daß die Politiker im Interesse der Kranken schnell reagieren und handeln. Dies ist auf jeden Fall ein Lichtblick am Horizont.

Ich denke aber auch, daß die Diskussion über die Risiken der Substanz Cannabis über rein gesundheitliche Aspekte hinausgehen. Der Konsum der kulturfremden Droge Cannabis wird auch im Zusammenhang mit einer möglicherweise verringerten Bindung an oder gar Entfremdung von der modernen Leistungsgesellschaft und ihren kulturellen Werten und Normen diskutiert. Werthaltungen als allgemeine Vorstellung von dem, was rechtens, gut und erwünscht ist, sind sehr individuelle Antworten auf Grundfragen der Ethik. So wird der Konsum von Cannabis entsprechend auch immer wieder mit Variablen wie Nonkonformismus und ablehnender vorgegebener kultureller Werte und Normen in Verbindung gebracht. Dem entgegen steht wiederum die im Grundgesetz verankerte freie Entfaltung der Persönlichkeit.
Plausibel scheint mir, diesen Widerspruch mit irrationalen Ängsten vor dem ,Fremden und Ungewohnten` zu erklären. Jedoch ist das Bedürfnis des Einzelnen in unserer heutigen Gesellschaft nach Neuem, Unbekannten und Individualismus stark gewachsen. Und wenn dies in der Welt draußen aufgrund der gesellschaftlichen Bedingungen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, dann wenigstens im eigenen Inneren. Dies schließt nach meinem Weltverständnis die freie persönliche Wahl einer Therapie und die Art eines Rausches (Exkurs) mit ein. Das ist das Recht und die freie Entscheidung jedes einzelnen Menschen.
Leider haben die irrationalen Ängste zum Cannabisverbot geführt und haben sich verfestigt. Es bedarf intensiver Aufklärung und Erleichterung durch die Gesetzgebung, um den Zugang für die Forschung und die medizinische Nutzung zu fördern und der Stigmatisierung der KonsumentInnen/Selbstbehandler entgegenzuwirken.

Abschließend möchte ich vermerken, daß es sehr schwer gefallen ist, dieses Thema einzugrenzen und für mich auch wichtige Aspekte unerwähnt zu lassen. Ich war bemüht mich so kurz wie möglich zu fassen und hoffe mit dem vorhandenen Umfang den gefragten Rahmen nicht gesprengt zu haben.

Literaturverzeichnis

AIDS-Forum DAH. Beißwenger Klaus-Dieter, Höpfner Christine, Ludwig Cordula. (1996). Cannabis als Medizin. Beiträge auf einer Fachtagung zu einem drängenden Thema. Medialis Berlin.

Brockhaus (1977) in zwei Bänden. F.A. Brockhaus Wiesbaden.

Feuerlein, Wilhelm (1975). Alkoholismus - Mißbrauch und Abhängigkeit. Thieme Verlag. Stuttgart.

Grotenhermen Franjo Dr. med., Huppertz Renate. (1997). Hanf als Medizin. Haug Verlag. Heidelberg.

Grundgesetz Bundesrepublik Deutschland (1996). Bundeszentrale für politische Bildung.

Kleiber Dieter, Soellner Renate (1998). Entwicklungstendenzen, Konsummuster und Risiken. Juventa Verlag.

Knoller Rasso, Dr.med., Mai Bernd (1996). Hasch & Hanf im Klartext. Ratgeberverlag. Hamburg.

Robinson, Rowan (1996). Hanf. Verlagsgesellschaft Köln.

Sagunski Horst, Lichtner Eva-Susanne, Hembd, Corinna (1996). Hanf. Das Praxisbuch. Ludwig Verlag. München.

Wolfstädter, H.D. (1995). Unkonventionelle Medizin bei HIV und AIDS. Deutsche AIDS-Hilfe e.V. Berlin.

Internet:

HANFnet e.V. (1999): Cannabis ist Medizin. www.HANFnet.de

Sauer, Eike (1995-97):Hanf im Recht. http://home.pages.de/~eike/cannabis.html.


Comments

olly
02.05.2001 17:48:21
pro für diesen beitrag aber ......
...nicht nur für kranke menschen ist cannabis ein angenehmer wirkstoff. sondern auch für menschen (wie mich) die auf partys oder abends vorm fernsehen lieber ein tütchen rauchen als ekelhafte alkoholische getränke konsumieren. und ausserdem ist deutschland mal wieder extrem konservativ im gegensatz zu holland . die steuergelder die verloren gehen durch die "einkäufer" in holland scheint auch in berlin niemanden zu interessieren.
will_C
15.03.2003 01:20:07
keiner
hi heike, da hast du aber gut recherchiert. vielleicht n pfeifchen geraucht bei der arbeit, wa? ;o) nix für ungut, aber außer uns kiffern kann doch keiner verstehn, daß n preis von 10-15 mark pro gramm wesentlich billiger ist, als 650 emm für 25 chemopillchen, von denen man vielleicht noch mies draufkommt, weils die reine chemie ist. ich versteh immer noch nich, nach all den jahren, was eingentlich der Moralische unterschied zwischen nem normalen gewohnheitskiffer, und nem medizinisch motiviertem medikamenteneinnehmer is. is es nich einfach ne arme kriechereinstellung, irgend einen benenn- und bejammerbaren mechanischen oder chemischen körperlichen defekt, für den man ja nix kann, als grund für sein abendliches pfeifchen vorzuschieben, antsatt einfach zu sagen, ich mach das, weil ich das mach... es regt mich immer auf, wenn ich die hanfdiskusion in die richtung abdriften sehe, daß man erst zum artzt gehen muß, - aua herr doktor, ich hab ja solche schmerzen, können sie mir nich weiterhelfen, sie wissen doch....- nee - so möcht ich nich enden. dann doch lieber die straighte methode. entschuldige, daß ich so grob bin... ich hatte n harten tag und roll mir jetzt einen ein. machet jut tschö will_C
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