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Bedeutung und Aufgabenbereiche wichtiger Ämter im alten Rom close

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Bedeutung und Aufgabenbereiche wichtiger Ämter im alten Rom

Presentation (Pre-University), 2000, 3 Pages
Author: Markus Paulus
Subject: Latin

Details

Category: Presentation (Pre-University)
Year: 2000
Pages: 3
Grade: 12 Punkte
Language: German
Archive No.: V97250
ISBN (E-book): 978-3-638-09925-7

File size: 93 KB
Notes :
Kurzreferat, 2 Seiten.



Fulltext (computer-generated)

Bedeutung und Aufgabenbereiche wichtiger Ämter

I.Rechtsprinzipien
1.Annuität: jährlicher Wechsel
2.Kollegialität
3.Verbietungsrecht der höheren ggü. der niederen Gewalt
4.Verbot der Ämterhäufung (Kumulation) und der öfteren Bekleidung eines Amtes (Iteration)

II. Ämter und ihre Aufgabenbereiche
1. Konsul (2):
- staatl. Lenkung in Rom: Verhandlungen mit Senat
- Hauptaufgabe: Leitung der militärischen Operationen

2. Praetoren:
a, Gerichtspraetoren (2):
- ,,praetor urbanus": zuständig für Rechtssprechung zwischen römischen Bürgern
- ,,praetor peregrinus": Rechtsprechung zwischen röm. Bürgern und Ausländern
b, Statthalter (4) (faktisch kein Teil des Praetorenkollegiums)
- oberste milit. und jurisdiktionelle Gewalt in seiner Provinz
Sulla: Erhöhung auf 8 Praetoren, die nun alle in Rom als Gerichtspraetoren tätig waren

3. Ädile:
- Aufsicht über den Markt, die öffentlichen Straßen, Ausrichtung der großen Feste
- trotz Eigenfinanzierung ein begehrtes Amt, da es als ,,Sprungbrett" benutzt wurde

4. Quaestoren:
- Finanzbeamte (2): Verwaltung der Staatskasse, gebunden an Senatsweisungen
- Flottenquaestoren (4): Verwaltung der vier militärischen Hafenanlagen

5. Volkstribune (10):
- in den Ständekämpfen Kampfinstrument der Plebejer gegen die Patrizier:


Verhinderung von Übergriffen der Magistrate durch ,,Dazwischentreten"; ,,Sacrosanctitas"

- später legalisiert:


Recht auch den höchsten Beamten (z.B. Konsuln) etwas zu verbieten
Möglichkeit den Senat zu versammeln
Recht mit der Volksversammlung das ganze Volk bindende Gesetze zu beschließen

aber: Nach Einordnung einflussreicher Plebejer in die Nobilität standen viele Tribune nicht mehr im Gegensatz zu den Magistraten

6. Censoren (alle fünf Jahre gewählt)
- vornehmste Amt: i.d.R. nur Personen, die bereits das Konsulat innehatten
- Aufgabe: Schätzung des Vermögens der Bürger (Steuern, Heeresdienst)

7. Diktator
- in ,,akuter Notlage" (= Kriegsfall) vom Konsul nach Absprache mit dem Senat ernannt
- nur 6 Monate im Amt, kein Kollege (= keine ,,intercessio")
- später nicht mehr eingesetzt, da die ,,akuten Notfälle" zumeist aus Bürgerkriegen bestanden und ein Diktator ein parteipolitisches Interesse hätte verfolgen können.

8. Promagistrate
- Magistrate konnten als Promagistrate im folgenden Jahr (oder länger) ihre Amtsgewalt (NICHT ihr Amt) behalten, wobei sie den ordentlichen Beamten untergeordnet waren.
- besonders effektive Kontrolle durch den Senat (Wahl, Abwahl)
- ,,Außenbeamte": häufig Verwaltung der Provinzen; verlieren ihren gesamte politische Gewalt, wenn sie die Bannmeile von Rom (Pomerium) betreten

III. Magistrate verlieren in der Kaiserzeit an politischer Bedeutung


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